Dr. Hartmann’sche Armenstiftung

Seit 1838, also nunmehr seit 180 Jahren, existiert in Welda die Dr. Hartmann‘sche Armenstiftung. Im Jahr 1860 wurde sie als rechtsfähige Stiftung für mildtätige Zwecke von der königlichen Regierung zu Minden anerkannt. Damit dürfte die Armenstiftung die älteste Stiftung im hiesigen Raum sein.

„Mein übriges Vermögen an ausstehenden Kapitalien mit sonstigen Forderungen und Grundbesitzungen bestimme ich zu einer mildtätigen Armen-Fundation, welche den Zweck hat, auf ewige Zeiten fortzudauern.“

Mit diesen Worten hatte der in Warburg ansässige Mediziner Dr. med. Martin Hartmann, der am 24.07.1829 im Alter von 62 Jahren verstorben ist, in seinem Testament die Armen der Warburger Alt- und Neustadt und der Dörfer Menne, Hohenwepel, Dössel, Großeneder und Lütgeneder zu seinen Universalerben eingesetzt. Die Menschen in diesen Orten wurden bedacht, weil Dr. Hartmann offensichtlich als Arzt eine besondere Beziehung zu ihnen hatte.

Nachdem Dr. Hartmann zunächst über seinen vererbbaren Nachlass an seine Verwandtschaft, sowie seine Haushälterin entschieden hatte, bestimmte er die Gründung einer Armenstiftung.

Der Stiftungsfond sollte zum allgemeinen Wohl unter Aufsicht der königlichen Regierung in Minden gestellt werden und die Verwaltung vor Ort erfolgen.

„Mit dem Ewigkeitsgedanken und der Hilfe für Bedürftige im hiesigen Raum hatte Dr. Hartmann schon zu seiner Zeit ein bemerkenswert nachhaltiges soziales Engagement bewiesen.“

Das Stiftungsvermögen, welches aus Grund- und Geldvermögen besteht, hat heute einen Wert von rund 64.000 Euro. Die Erträge aus Zinsen und Pachtgeldern werden nach dem Willen des Dr. Hartmann jährlich zu gleichen Teilen an die Pfarreien in Menne, Hohenwepel, Dössel, Großeneder, Lütgeneder und die Stadt Warburg zur Verteilung an die Bedürftigen in diesen Orten ausgezahlt.

Die Verwaltung der Stiftung wurde an Amtsträger vor Ort delegiert. Vermutlich weil sich die Ländereien des Dr. Hartmann in der Weldaer Gemarkung befinden, ist Welda zum Sitz der Stiftung bestimmt worden. Fortan waren die amtierenden Bürgermeister und Ortsvorsteher in Welda die Rendanten der Stiftskasse.

Stiftungsaufsicht liegt bei der Bezirksregierung Detmold

Das Vermächtnis des Dr. Hartmann wurde im Laufe der Zeit rechtlich an das geltende Stiftungsrecht angepasst. Nach der Verwaltungsreform nach Ende des 2. Weltkriegs ist die Stiftungsaufsicht an die Bezirksregierung in Detmold übergegangen. Im Jahr 2009 erhielt die Stiftung auf der Basis des Testaments eine rechtskonforme Stiftungssatzung, nach der nun ein Stiftungsvorstand die Geschäfte der Stiftung führt.

Bis zum Ende 2015 fungierte der ehemalige Weldaer Ortsvorsteher Hans Bodemann als Rendant der Stiftung. Hans Bodemann (74), der das Amt 1987 vom Altbürgermeister Alfons Kuhaupt übernommen hatte, hat die Aufgabe nun aus Altersgründen weitergegeben. Sein Nachfolger ist seit 2016 der Weldaer Ortsvorsteher Hubertus Kuhaupt. Der 44-jährige Dipl.-Verwaltungswirt führt fortan gemeinsam mit den Vorstandsmitgliedern Otto Flaskamp und Hans Bodemann die Geschäfte der Stiftung.

Der Vorsitzende ist zugleich Rendant und für die ordnungsgemäße Führung der Stiftung, den Erhalt des Vermögens und die Auszahlung der Erträge verantwortlich.

Aufgrund des anhaltenden niedrigen Zinsniveaus sind die Erträge in den letzten Jahren deutlich zurück gegangen, stellt Stiftungsvorsitzender Hubertus Kuhaupt fest. Damit ist auch die Ausschüttung an die begünstigten Gemeinden geringer geworden. Für uns als Stiftungsvorstand ist es aber unabhängig von den Erträgen eine ehrenwerte Sache, das Vermächtnis des Dr. Hartmann auszuführen, so Kuhaupt.