Quellen zur Geschichte des Dorfes Welda

Regesten und Urkunden

Teil 1
bis 1899

Welda Wappen

Bruno Hake, Welda, Am Hoppenberg 14
34414 Warburg

Vorwort

Diese Sammlung habe ich angelegt, um für meine Arbeit der lokalen Geschichtsforschung in Welda jederzeit die benötigten Quellen zur Hand zu haben. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und bedarf der ständigen Ergänzung. Der Band 1 reicht bis zum Ende des Jahres 1899. Beim Band 2 bin ich dazu übergegangen, ihn wie eine Ortschronik weiterzuführen. Eine Ortschronik die in Buchform laufend fortgeschrieben wird, gibt es für Welda nicht. Nach Übernahme der Arbeiten des Ortsheimatpflegers im Februar 1984 habe ich anstelle einer gebundenen Ortschronik eine Sammlung der für Welda wichtigen Ereignisse in Form von Aktenordnern angelegt, die nach Sachgebieten geordnet sind. Ob es in Welda eine Ortschronik gegeben hat, die mit dem Jahre 1800 hätte beginnen müssen, konnte bisher nicht festgestellt werden. Es gibt nur Chroniken, die vom jeweiligen Lehrer als Schulchroniken geführt worden sind.

Schulchronik von 1873-1913 begonnen vom Lehrer Joseph Klöer

Chronik Welda von 1910-1927 begonnen vom Lehrer Robert Spierling

Chronik Welda von 1927-1961 begonnen vom Lehrer Ludwig Evers.

Diese Bücher werden im Original im Stadtarchiv Warburg aufbewahrt, während ich für meine Arbeit Fotokopien angefertigt habe. Die Schulchronik nach 1961 habe ich bisher nicht auffinden können. Ein Privatchronik des Lehrers Spierling befindet sich ebenfalls im Stadtarchiv. Die Chronik der Pfarrei Welda wurde vom Pfarrer Franz Cramer 1928 begonnen und wird heute noch weitergeführt. Ab 1875 gibt es Protokollbücher der Gemeinde Welda. Die Originale befinden sich im Archiv der Stadt Warburg. Eine Sammlung alter Handschriften (Fotokopien) befindet sich in meinem Besitz. Darüber gibt es einen Aktenplan. Die Originale habe ich dem Stadtarchiv zugeführt. Einige Exemplare hat auch die Familie Rainer Stolte, Ferdinande von Brackel Straße. Aus der Zeit, als sein Vorfahre Bürgermeister war, hat Rembert Müller noch Handschriften, die für die Ortsgeschichte wertvoll sind. Wenn im folgenden bei den Quellenangaben „WZ“ genannt ist, so ist damit die Westfälische Zeitschrift gemeint, die vom Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens jährlich herausgegeben wird.
Ergiebige Quellen sind auch die Staatsarchive in Münster und Detmold, teilweise auch Marburg.

Ich hoffe, daß sich demnächst ein Nachfolger für mich finden wird, der die von mir begonnene Arbeit weiter führt. Wenn auch das gesamte Ordner- und Büchermaterial, soweit es sich in meinem „Büro“ befindet, von mir angeschafft und bezahlt wurde, soll es doch der Weiterführung der Weldaer Ortsgeschichtsforschung dienen.

Welda, im Dezember 2000

Bruno Hake

Bruno Hake † 12.08.2010

Welda im Überblick

836 wird Welda erstmalig in den Corveyer Traditionen erwähnt.

840 wird Welda im Codex Eberhardi genannt.

1188 Conrad von Wellede und seine Frau Gertrud in einer Urkunde genannt.
Damit wird das Rittergeschlecht der von Wellede erstmalig erwähnt.

um 1200 wird die St. Kilianskirche im heutigen Welda errichtet.

1224 wird ein Priester für Welda erwähnt.

1309 wird erstmalig Alt-Welda erwähnt.

1469 ist das Geschlecht der von Wellede erloschen.
Gottschalk von Haxthausen wird vom Paderborner Bischof Simon mit Welda belehnt.

Für 1565 Ist die älteste erhaltene Fassung des Bürgereides belegt.

Für 1593 ist die älteste erhaltene Fassung der Schützenordnung belegt.

1723 brennen in Welda 43 Häuser ab.

1734 – 1736 werden Schloß Welda und die Orangerie erbaut.

1770 wird die im Siebenjährigen Krieg zerstörte erste Schule wieder aufgebaut.

1787 heiratet Wilhelmine von Haxthausen den Freiherren Ignaz von Brackel.

1823 werden der Pfarrhof und ein neues Schulhaus gebaut.

1835 wird die Schriftstellerin Ferdinande von Brackel auf Schloß Welda geboren.

1858 wird in der Twistemühle eine Drahtnägelfabrik eingerichtet.

1872 wird die Mädchenschule an der Einmündung der Hörler Straße gebaut.

1905 stirbt Ferdinande von Brackel in Paderborn.

1905 wird die Wasserleitung gebaut.

1910 wird durch Hugo Schuchard aus Calenberg in der unteren Mühle das Elektrizitätswerk in Betrieb genommen.

1928 nach Abbruch des alten Pfarrhofes wird das neue Pfarrhaus fertiggestellt.

1943 stürzt beim Luftangriff auf Kassel ein Bomber in Welda ab.
Evakuierte aus Essen treffen ein.

1945 werden vom 17. April bis zum 3. Mai in Welda bis zu 60 000 deutsche Sodaten als Kriegsgefangene gefangen gehalten.

1949 wird der erste Bebauungsplan aufgestellt.

1963 entstehen die neue Schule und der Sportplatz.

1973 wird die „Iberg-Halle“ eingeweiht.

1975 wird Welda im Zuge der der kommunalen Neuordnung Teil der Stadt Warburg.

1994 wird in der alten Mühle der Kindergarten „Adolph Kolping“ eingeweiht.

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Regesten und Urkunden des Dorfes und der Kiche in Welda

von Bruno Hake, Welda
Teil 1 bis 1899

150 n.Chr. (Die Altsachsen)

erwähnt Ptolemäus die Sachsen. Damals besiedelten sie das Gebiet nördlich der Elbe bis ins heutige Jütland hinein. Zu Anfang des 3. Jahrhunderts begannen sie, sich auszubreiten, zunächst nach Süden und Westen, im vierten und fünften Jahrhundert kamen sie auch nach Westfalen und an den Niederrhein. Zur gleichen Zeit nahmen sie an der Landnahme Britanniens teil. Auch wenn sie keine herausragenden technischen Leistungen zu bieten hatten, so waren sie doch gute Handwerker, vor allem die Keramik war eines ihrer Markenzeichen. Zudem unterwarfen sie sich offenbar einer demokratischen Verfassung, die zu den ältesten in Europa gehört. Die Altsachsen sind übrigens nicht die Vorfahren der Bewohner von Sachsen, sondern der von Niedersachsen. Der Name Sachsen in Ostdeutschland entstand erst 1423, als im Zuge einer Erbverteilung dieses Herzogtum dem Markgrafen von Meißen zufiel.

717 mussten die Sachsen ein durch ihren Einfall und durch Vertrei­bung des fränkischen Herzogs Hetan umstrittenes thüringisches Gebiet durch eine Unternehmung Karlmanns gegen Bayern und Sachsen endgültig aufgeben. Dem Karlmann gelang es damals nach anfängli­cher Niederlage durch die Sachsen, wobei sogar der Erzbischof Gerold von Mainz fiel, zunächst die Bayern und von da aus die Sachsen zu besiegen und letztere bis auf die nördliche Weser zurückzudrängen. Pipin beendete 758 für Thüringen die Zurückwer­fung der Sachsen. (WZ. Bd. 100 II S. 375)

722 erhielt der Apostel Deutschlands, der hl.Bonifatius, vom Papste Gregor II. Weihe und Sendung. Sein Hauptwerk war die innere Reform der in Franken, Thüringen, Bayern und Hessen bereits beste­henden Kirche, deren engen Anschluss an Rom und ihre Festlegung durch eine straffe Organisation. Manche Kirchen verdanken ihm ihre Entstehung. Von nur wenigen nennt die Vita s. Bonifatii von Willibald die Schutzheiligen, so Petrus in Hofgeismar (Donareiche) und Fritzlar, Michael in Amöneburg und Ohrdruf. Seine Hauptgründung aber, das Kloster Fulda, weihte Bonifatius 744 durch Sturmi dem Ss.Salvator.

Eine Auswirkung des Salvatordomes in Würzburg war die Salvatorkir­che in Paderborn 777, erste kirchliche Gründung im Würzburger Missionsgebiet, dem Padergau, welcher bald der Mariendom folgte.

(WZ. Bd. 100 II S. 362 ff.)

795

Gründung des Bistums Paderborn.

806 Hathumar wird erster Bischof des Paderborner Bistums

826/36 Welda (Wellithi) gehört zum Hessengau.

(Bockshammer: „Ältere Territorialgeschichte der Grafschaft Waldeck“, Marburg 1958 S. 20) (Wigand: §§ 311, 333)

836 Erste Erwähnung des Dorfes WELDA

Vor 836 vertauscht Abt Warin Grundbesitz bei Welda gegen Besitz in Sursia (Sorsum) b. Peine. (Trad. Corb. 311).

Übersetzung des entsprechenden Textes:

„—-Auf der anderen Seite gab der erwürdige Abt Warin in Übereinstimmung mit seinen Brüdern als Entschädigung in dieser Angelegenheit den beiden vorher erwähnten Brüdern im Gau Hessi, alles was er gehabt hat in einem Dorf WELLITHI, mit allem was sich bei ihm befindet, Wälder, Felder, Wiesen, Weiden und alles was er dort besaß.“

Zeugen: Beuo Begleiter, Hildbold, Bado, Folcwerc etc. Gesamtzahl 23.

(Lateinischer Text bei Klemens Honselmann „Die alten Mönchslisten und die Traditionen von Corvey“ Teil 1 S. 98 (F 86, W 311).Siehe auch „Beiträge zur Geschichte des Corveyer Grundbesitzes“,Schily WZ 79. Bd. II, S. 24 )

Neuerdings sind Zweifel aufgetreten, ob mit „Wellethi“ Welda oder der Ort Wöhle bei Hildesheim gemeint ist.

(Schütte, Leopold: Die alten Möchslisten und die Traditionen von Corvey (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen X, Abhandlungen zur Corveyer Geschichtsschreibung 6), Paderborn 1992, S. 136.)

Auch Bockshammer versteht unter „Wellithi“ Welda, ebenso wie Wigand § 311.

(Bockshammer, Ulrich: Ältere Territorialgeschichte der Grafschaft Waldeck; S. 20)

820-840 Codex Eberhardi.

„Ego Horich trado Bonifacio bona mea in regione Saxonie in locis istis Nothfelt, Helisungen, Roden, WELISE, Holctlareshusun cum multa substantia et famila.“

Übersetzung:

„Ich übergebe dem heiligen Bonifatius (d.h.dem Kloster Fulda, der Verf.) meine Güter im Sachsenland an den folgenden Orten mit viel Besitz und Gesinde: Nothfelden, (Nieder)-Elsungen, Rhöda, Welda…“

(Dieter Carl: 1150 Jahre Rhöda, Gemeinde Breuna 1990) (STA MARBURG, K426, Bl.105v;)

876

Der Konradiner Berengar war schon 876 Graf in Welda an der Twiste.

(Dietrich, I.: Die Konradiner im fränkisch-sächsischen Grenzraum von Thüringen und Hessen (Hess. Jahrb. f. Landesgesch. III, 1953) zitiert bei Bockshammer S. 27)

um 1000

Kirche in Altwelda?

Kilianskirchen liegen in einer Linie von Süd nach Nord; Korbach, Welda, Löwen, Höxter, Lügde.

„Von der in Höxter wissen wir, daß um 1050 der Abt Sarracho die Kilianskirche bauete; sollte nicht bei dem Brande der im Todesjahre Meinwerk’s [1036] Höxter verheerte, ein älteres Kirchlein des h. Kilian in den Flammen untergegangen sein? Löwen ist eine alte Gerichtsstätte, Urkunden erwähnen der unter der Linde gehaltenen Gerichte, und 1266 saß Bischof Simon daselbst zu Gericht und hielt Landtag. Alten Ursprungs sind die Kirchen in Welda und Lügde. Vordem auf der Höhe links von der Twiste gelegen, VETUS WELLEDE genannt, verdankt Jene dem Kloster Fritzlar Gründung. Dieses Stift hatte noch später das Collationsrecht der Pfarre und bezog von da Früchte und Geldzinsen; auch der Pfarrer hatte eine jährliche Abgabe zu leisten, namentlich ein Pfund Geldes.“

(Fr.A. Koch, K. Divisionspfarrer in Erfurt, „Aelteste Kirchen im Sprengel Paderborn“  WZ 20.Bd. S.123)

Markiert das Heiligenhäuschen (errichtet 1679 von Conrad-Hermann Rampendahl) den Standort einer ehemaligen Kirche in Alt-Welda?

um 1000

Beschreibung der Grenzen der älteren Diöcese Paderborn. WELDA, ohne die eingepfarrten Ortschaften [Hörle, Ammenhausen, Dehausen] gehörte zur Paderborner sedes Warburg an der Paderborn- Mainzischen Grenze. Wormeln, Witmar, Volkmarsen usw. (rechts der Twiste gelegen) gehörten zu den Mainzer Grenzparochien.

(„Die ältere Diöcese Paderborn „von Ludwig Aug. Theodor Holscher, Pastor und Superintendent zu Horka, WZ Bd. 37 S. 3 ff.)

„—–So dunkel diese so entfernt liegenden Verhältnisse erscheinen, so giebt uns doch ein Umstand einiges Licht, nämlich der Name des heiligen Kilian. Neun Kirchen sind in der alten Diöcese Paderborn, die den Namen dieses Heiligen führen: die Kiliani-Kirche zu Höxter, die Kiliani-Kirche vor Lügde, der Dom zu Paderborn und weiterhin noch die Kilians-Kirchen zu Vörden, Lichtenau, Brenken, Löwen, WELDA und Corbach. Ich beziehe mich auf eine Abhandlung aus der Westf. Zeitschr.XX Bd. S. 94, wenn ich die Behauptung ausspreche, daß die dem St. Kilian geweihten Kirchen die ältesten Kirchen sind, und daß der Name des Schutzheiligen auf die Zeit hindeutet, da Paderborn noch zum Würzburger Sprengel gehört hat. Und es scheint zudem, als ob einige dieser Kirchen von der Sage in Beziehung zu Karl dem Großen gehalten würden. Das geschieht mit der Kilianskirche zu Lügde und der Kilianskirche in Höxter; deutlich aber wirken geschichtliche Verhältnisse mit dem Dom zu Paderborn. —–„

(„Die alte Markkirche bei Corvey“, Robitzsch, WZ. 49 II.Bd.S.173)

1010

Warburg und damit auch Welda kommen unter die weltliche Herrschaft des Fürstbischofs von Paderborn. Warburg wurde bald die 2.Stadt des Fürstbistums. Bis 1802 hatten die Bewohner Gelegenheit einzusehen, daß „unter dem Krummstabe gut wohnen“ sei.

1033

Neue Grenzziehung zwischen Mainz und Paderborn. Die Diemel- Twiste-Erpe-Linie wird Grenze zwischen Mainz und Paderborn.

(Ritgen S. 7)

1036

Verzeichnis der Güter und Einkünfte des Stifts SS.PETRI ET ANDREAE zu Paderborn. Bußdorfkirche.

Bischof Meinwerk (1009-1036) macht eine Schenkung. Übersetzung aus dem Lateinischen.

„—- Am Tage der Einweihung der Kirche habe ich nach dem Segen und vor der Hl. Messe, nach Beendigung der Predigt nach Art anderer Gott geweihter Kirchen eine Schenkung gemacht und zwar eine Besitzung in Thelden,[Delden,holländische Provinz Oberijsel] die ich aus väterlichem Erbe besitze, sodann zwei Neuerwerbungen, eine in WELLETHE, die andere in Esbike, [südl.Giershagen im Kreis Brilon] ebenso ein Vorwerk in Essike [unbekannt]—-„

„De predio WELLETHE cum suis pertinentiis.

über das Gut Wellethe und die zugehörigen Besitzungen.

Das Gut Wellethe liefert 50 Spikermaldera (=malter) an Hülsenfrüchten (Getreide) näml. Gerste u. Hafer, 10 Spik. an Weizen. Es liefert 2 ausgewachsene Schweine, näml. ein fettes von 2 Fingern (Dicke) und eines von 3 Fingern. Amt Fest Reinigung Maria liefert es 2 Schweine, die Thenestsuin (Dienstschweine) genannt werden.

Es erbringt 2 Dienstleistungen (Hand- und Spanndienste) oder 6 Solidi (Geld). An Ostern liefert es 5 Hühner oder 200 Eier. Am Fest des Hl. Liborius 5 Hühner und 50 Eier. Am Fest der Geburt des Herrn 5 Hühner und 50 Eier. Wellethe hat einen Besitz in Rothem, [wüst zwischen Warburg und Germete, wo jetzt der Heckturm? steht] der 7 Spikermaldera an Hülsenfrüchten (Getreide) liefert und ein Schwein von 2 Fingern.

Wellethe hat 2 Güter in Eriken. Ekehardus liefert von einem davon 3 Solidi.

Meinwerk sagt, daß er das andere zu seinem eigenen Nutzen (zu seiner eigenen Verfügung) habe, aber er selbst hat das nie zu Recht besessen, noch haben es seine Erben gehabt.“

(WZ. Nr. 4 Seite 115 ff., siehe auch „Das Bistum Paderborn unter den Bischöfen Rethar und Meinwerk“ von Hermann Bannasch, Paderborn 1972, Selbstverlag des Altertumsvereins)

Die vorstehende Übersetzung des lateinischen Textes „..Wellethe hat 2 Güter in Eriken.“ kann falsch sein. Johannes Meier sagt dazu in seinem Aufsatz „Das Einkünfteverzeichnis des Busdorfstiftes zu Paderborn“ WZ Bd. 119 S.- 315 folgendes: „… Von zwei Mansen dieses Gutes spricht das Verzeichnis besonders. Sie sind im Besit­ze eines Mannes Eriken. Es heißt dann weiter: „Ekehardus solvit de uno tres solidos. Alium dicebat se in beneficio habere, sed ipse numquam aliquid iuris habuit, nec heredes sui habent.“ Was hier gemeint ist, wird am deutlichsten, wenn [man] mit dem zweiten Teil des Satzes beginnt. Eckehard hat nie irgendein Recht an dem zweiten Mansus gehabt, was offenbar den Charakter dieses Besitzes als eines Lehnsgutes in Abrede stellen soll, noch haben es seine Erben. Eckehard ist also bereits tot, Erik bezahlt vom 2. Mansus, den er innehat, die drei solidi nicht, weil er das Gut als Lehns­besitz beansprucht. Ein Eckehard von Welda ist in drei Urkunden von 1206, 1210 und 1211 erwähnt, nachher aber nicht mehr genannt. Eric kommt in Urkunden nicht vor. Die Auseinandersetzungen des Budorfstiftes mit den Herren von Welda dürften wiederum ins zweite oder dritte Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts gehören. Busdorf besaß den Hof in Welda seit seiner Gründung [1036], bei der es ihn von Meinwerk bekommen hatte, der ihn in Form der Prekarie erworben hatte. In der ersten Fassung des Güterverzeichnisses ist der Hof Welda aus uns unbekannten Gründen nicht verzeichnet. Daß man in der zweiten Fassung die Einnahmen aus Welda notierte, hängt si­cherlich mit den um den Besitz entstandenen Streitigkeiten zusam­men.

(WZ Bd. 119 S. 315)

Das Kollegiatstift Busdorf entwickelte seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert eine erstaunliche Kreditfähigkeit. Adelige und Bürger, Städte und Dörfer, Klöster und ganze Landschaften wandten sich in Geldverlegenheiten an das Stift und erhielten gegen eine jährlich zu zahlende Rente die gewünschte Summe Geldes, das Stift schloss mit ihnen Rentenkäufe ab. Auch Dörfer nahmen in Zeiten der Not Darlehen auf, wie Bühne, Fürstenberg, Reelsen, Sommersell, Wewelsburg und WELDA.

(„Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte des Kollegiatstiftes Busdorf von seiner Gründung bis zur Aufhebung. (1036-1810)“ Anton Voß WZ Bd. 73 S. 1 ff. und „Die Säkularisation des ....“ Mechthild Niggemeier WZ Bd. 129 S. 267 ff.) (Siehe auch Prinz, Joseph: „Die Urkunden des Stifts Busdorf in Paderborn Band 1 in Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen XXXVII)

1107-1128

Unter Abt Erkenbert 1107-1128 besaß Corvey Grundstücke in Wellethe.

Das Weldaer Gut war Zubehör des Corveyeschen Hofes in Papenheim.

(Wigand, Arch II,2 zitiert WZ 42. Bd. S. 74)(siehe auch: WZ.79 Bd. S. 60)

1149

erhielt das Kloster Willebadessen von Lutoldus ein Haus in Wellede.

(Neuheuser, H.: in  Westfalen-Zeitung v. 29.11.1963)

1149-1810

Einnahmen des Klosters Willebadessen, die von Welda zu liefern waren. Die Aufstellungen sind nach Revisionsprotokollen gefertigt, die von dem Kommissar Kuhfus unterzeichnet sind und aus der Zeit der Aufhebung des Klosters stammen.

Das Kloster wurde 1149 gestiftet und 1810 aufgehoben.

An Weinkauf und Grundgeld:

aus Welda (12 Prästant.) 3 Thlr.4 Schill.8 Pfg. = 3 Thlr. 8 Mgr.

An Hühnern und Eiern:

aus Welda 21 Hühner und 420 Eier

(1 Huhn = 3 Mgr. 1 Ei = 1 Pfg.)

Kornzehnten. Nach einem 30jähr. Durchschnitt der gewesenen Kornpreise beträgt der Zehnten von

Welda 31 Thlr. 34 Gr. 1 Pfg.

Die Zinsgefälle aus den Orten, auch aus Welda, mussten von den Prästantiariern (Leistungspflichtigen) zwischen Martini und Weihnachten auf dem Boden zu Willebadessen abgeliefert und mit einem Willebadesser Scheffel gemessen werden.

Welda musste liefern: 72 Scheffel Roggen und 72 Scheffel Hafer.

(Schröder:“Zur Geschichte des Klosters Willebadessen“, WZ Bd. 47)

12.Jahrh.

In einem Codex des Stiftes Corvey aus dem 12. Jahrh. heißt es: „Redemit (Erkenbertus abbas) etiam a quodam Wernhero III talentis et dimido mansum in Wellethe.“

(Erhard Heinrich: „Regestra Historiae Westfaliae“ C 184)

12.und 13.Jahrh.

Nach einem Verzeichnis der Corvey’schen Güter und Einkünfte besaß das Kloster ein Zinsgut (mansus) in Wellethe, das 4½ Malter zu leisten hatte. Von den 40 Morgen Land musste jeder 8½ Malter leisten. Hinzu kam noch ein halber Malter mittleren Weizens für den Stellmacher, das gleiche für die Dachdecker und für beide Verwalter einen Scheffel Gerste, ein Schwein und ein Ei.

(Wigand,Paul:“Archiv f.Geschichteu.Altertumskunde Westf.“ S. 2)

1158

Die Ministerialen v. Osdagessen übertragen ein Haus in Welda als Eigengut an das Kloster Willebadessen.

(WZ Bd. 123 S. 176 und WUB II cod 313)

1160

Nachweisbar finden wir das Kloster Werden nur einmal in Beziehung zu Welda, und zwar in dem Probsteiregister um die Mitte des 12. Jahrhunderts. Es trägt die Überschrift: „Prepositure antiquissimum registrum conscriptum tempore Wilhelmi, 32. abatis Werdensis, qui obiit sub anno Christi 1160…“ Darin wird erwähnt, daß das Kloster Werden in Welda einen Hof besaß.

(Seibertz: „Urkundenbuch zur Landes- und Rechtsgeschichte des Herzogtums Westfalen“ Bd. III S. 417)

1170

Bischof Ludwig von Münster bestätigt die Schenkung eines Hauses zu Wellethe an das Kloster Asbeck.

(Erhard Heinrich: „Regestra Historiae Westfaliae“ Teil II R.1956;

1183

Eine Übersicht über den 1183 vorhandenen Besitz an Gütern und Zehnten des Klosters Willebadessen vermittelt ein päpstliche Bestätigungsurkunde (WUB V Nr. 142). Die in den Gründungsurkunden genannten Orte werden im Einnahmeregister von ca.1250 genannt, darunter auch Wellede.

(WZ Bd. 143 S. 213 ff.)

1188

Conrad von Wellede und seine Frau Gertrud werden in einer Urkunde genannt.

(Heidenreich, F.J.L: „Warburger Stammtafeln“ S. 293; Aschendorff, Münster 1986)

1191

Ekehardus de Wellethe wird als Zeuge genannt. (WUB Additamenta Nr. 77)

1206

Albertus comes de Everstene überträgt dem Kl. Hardehausen das Obereigentum über zwei Mansi in Scherfede, welche seine Vasallen Heinrich u.Conrad dem Kloster verkauft und ihm resigniert hatten.

Eckehardus de Wellethe wird als Zeuge genannt.

(WUB Bd. IV (I) Nr. 24)

1209

06.02. Bischof Bernhard III. von Paderborn überträgt dem Kloster Abdinghof das Obereigentum an Gütern, die Abt Albert von deren früheren Besitzern, den fürstlichen Vasallen Heinrich und Godschalk, Brüdern von Welda, angekauft hatte. „…predium in Elsen cum decima in Gestlen appendete a Henrico et Godescalco fratribus de Wellede…“

(Bodemann, Agnes:“Welda im Wandel der Jahrhunderte“ S. 30 dort wird als Quelle angegeben WUB Bd. IV (I) Nr. 90 ?)

1210, 1211

wird Ecgehardus de Wellethe als Zeuge genannt.

(WUB Bd. IV (I) Nr. 41; Nr. 48)

1223/1224

Am 28. 3. 1223 starb Bischof Bernhard III von Paderborn. Bei der Neuwahl wurde der Domscholaster Magister Oliver (zu Cöln) vom Domprobst, vom Domdechanten und mehreren Domherren zum Bischof gewählt. Fünf Domherren, denen sich die Mitglieder des Capitels zum Busdorf mit dem Abte Albert von Abdinghof anschlossen, wählten den Probst von Busdorf, Heinrich von Brakel. Dieser hielt sich zwei Jahre als Bischof. Am 15. März 1224 erklärten der Abt von Abdinghof und das Capitel zum Busdorf, daß ihnen keinerlei Recht zur Teilnahme an der Bischofswahl zustehe, daß sie vielmehr unrechtmäßig an der Wahl Heinrichs teilgenommen hätten. Die Anhänger Heinrichs wurden daraufhin gegen Ende des Jahres 1224 oder im Anfange des folgenden Jahres excommuniciert. Dazu gehörte auch neben vielen anderen Johann von WELLETHE.

(„Beiträge zur Geschichte der Herren von Brakel“ von Wilhelm Engelbert Giefers, WZ Bd. 37 S. 108) (WUB IV (I) Nr. 137)

1224

wird in einer Urkunde der Priester Johann de Wellethe erwähnt.

(Neuheuser, H.: in Westfalen-Zeitung vom 29.11.1963)  (WUB IV (I) 137)

1231

„ARCHIDIACONAT WARBURG

Die sedes Warburg, welche den nördlich der Diemel gelegenen Teil des pagus Hessi-Saxonicus umfasste, wurde 1231 von den päpstlichen Commissarien, welche die Paderborner Archidiaconate feststellten, dem Cantor der Domkirche zur geistlichen Aufsicht übergeben.

Damals gehörten dazu die Parochien

WARTBERCH, DASBURCH, LOVENE, WELLETE, CULETE, ROTHEN, BYLINCHUSEN, SCERUE und OSSENDORP cum earum ecclesiis et capellis.

(WUB IV (I) 198 und 204) (Siehe auch Paderbornische Geschichte. Nach Schatens Annalen. Erster Theil erste Abteilung. S. 241 ff.) (Holscher in Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde 41. Band 1883 S. 159 ff.)

In dem von Wigand mitgeteilten Archidiaconat-Register, das um die Mitte des 15. Jahrhunderts aufgesetzt ist, sind als Pfarrorte aufgeführt:

WARBURCH VETUS OPIDUM, NOVUM OPIDUM, CASTRUM, AD S. PETRUM, OSSENDORP, SCHERVE, CORBIKE, LOVEN, PEKELSEN, WEPELDE, NEDERE MINOR, BUNE MAJOR, BUNE MINOR, DOSELE, DASBORCH, PAPENHEM, WEYTEN, WELDE, ROSEBEKE, REDERE, GERMETE, CULTE, MEDERKE, SMEDELINCHUSS und AROLDESSEN, während das bei Bessen im Anfange des 16. Jahrhunderts angefertigte: WARBURG NOVUM OPPIDUM, WARBURG VETUS, CASTEN, HOPUR, [Casten und Hofpur sind Lese- oder Schreibfehler für Castrum und Huffra] SCHERVE, GERMETE, CARCK VILLA, LOUEN, WEPELDE, RASENBECKE, WELDE, PECKELSEN, VORNE, DASEBORGH, LAMERDE, WETEN, STEMELE, TüLE, MEDERKE, OSSENDORP, RADEN, SCHMEININGHAUSSEN, AROLDESSEN, IMCKESSEN und KULTE verzeichnet.

Hieraus ergibt sich, daß die 1231 genannten Kirchen die alten Mutter- und Taufkirchen sind, während die in den späteren Verzeichnissen außer jenen aufgeführten, damals noch gar nicht, oder nur als Capellen ohne Parochialrechte existierten.“

(„Die ältere Diöcese Paderborn“ von Holscher WZ Bd. 41 S. 159 f.)

Im selben Aufsatz auf Seite 186:

„16. Welda,

WELLETHE, WELDE, mit Gladen und Bröckelmann, hat eine dem h. Kilian geweihte, mithin wohl sehr alte, Kirche, welche Mittwoch nach Jubilate [3. Sonntag nach Ostern] 1510 von Eberhard Schenk u.A. samt dem Dorfe verbrannt wurde.[Varnhagen, Waldeck II,46]

(Holscher zitiert Varnhagen nicht richtig. Bei Varnhagen heißt es auf Seite 46 „…Eberhard Schenck kam Montags nach Invocavit 1510 vor das Dorf Welden an der Eder, wo er etliche Leute anrannte. Mittwochs nach Jubilate desselben Jahres fiel er mit anderen in ebengenanntes Dorf, und verbrannte es gänzlich nebst der Kirche.“)

Im Jahre 1243 gehörten die Zehnten von Thedehusen (Dehausen) und Amenhusen ad ecclesiam [zur Kirche] in Welda, welche, wie der Domdechant Rabodo in Paderborn sagt, zu seinem Decanate gehöre (suo decanatui adherentem), als er mit Zustimmung des Domcapitels diese Zehnten dem Kloster Hardehausen überlässt.

[Dr.Wilmans, Westf. Urk.B. IV 219]

Im Jahre 1224/25 wird Johannes de Wellethe clericus [Geistlicher] erwähnt. 1380 findet man Albert als Kirchherrn, Bertold Ludeken, Gottschalk von Vorseten und Cord Manegoldes als Dechanten des Gotteshauses in Kirchwelda und 1457 Johann Tymans als vicecuratus [stellvertretender Geistlicher] in Welda.“

(„Die ältere Diöcese Paderborn“ Holscher WZ. Bd. 41 S. 186 f.)

Siehe dazu auch „Das Volkmarser Pfarrwesen im Mittelalter“ von Adolf Gottlob.

Die Twiste als Bistumsgrenze.

In Bezug auf die Diözesanzugehörigkeit ist für die Twistelandschaft noch das Jahr 1231 besonders bemerkenswert. In diesem Jahre erhielt nämlich Warburg, das schon von Kaiser Konrad II. endgültig dem Bistum Paderborn einverleibt war (1033), zu seinem Paderbornschen Archidiakonatsbezirk die Kirchen von Rhoden, Külte, WELDA, Osssendorf, Scherfede usw. zugeteilt.(WUB IV, 198) Auch Medrike und Arolsen gehörten zu Paderborn. Das sind alles Orte, die links d.h. westlich (und nördlich) der Twiste liegen. Die Orte rechts oder östlich (und südlich) der Twiste – Wormeln, Witmar, Wetter u.a.- blieben bei Mainz und mit ihnen auch Volkmarsen.

(WZ Bd. 78 S. 31 ff)

1234

08.03. Abt Hermann von Corvey bekundet, daß der Ministerial seiner Kirche, Raban (von Pappenheim), zu Gunsten des Klosters Hardehausen auf Güter in Hembsen und Scherfede verzichtet und demselben den Zehnten in Pappenheim verpfändet habe.

Unter den Zeugen: Godescalus und Conradus de Wellethe.

(WUB IV (I) Nr. 227)

1234

Belehnung Dethard von Welda.

03.05. überträgt Bischof Bernhard IV. seinem Ministerialen Dethard von Welda die ihm von dessen Brüdern resignierte zweite Hälfte seines Lehngutes.

„Ad noticiam ergo perveniat presentium et futurorum, quod Hermannus sacerdos, Ernestus miles, Johannes, Conradus et Teodericus frates de Wellethe medietatem aree in Wellethe, cuius altera medietas Thethardum militem de Wellethe contingebat, eidem Thethardo pro duabus marcis vendirent. Predicti vero fratres ad nostram presentiam venientes, quia medietatem dicte aree de manu nostra iure ministeriali tenebant, eandem medietatem in manus nostras concorditer resignabant. Nos vero sepe dicto Thethardo de prefatorum fratrum consensu et voluntate ad ius ministeriale contulimus eadem. In huius rei testimonium hoc scriptum sigillo nostro signatum contulimus eidem.”

Als Zeuge wird u.a. Godesscalus de Wellede genannt.

(WUB Bd. IV (I) Nr. 228)

1238

Die Eigentumsrechte der Kirche zu Welda waren ungeklärt. Dadurch entstand ein Streit zwischen dem Propste von Schildesche und dem Domdechanten Robodo. Das Paderborner Domkapitel ließ eine genaue Untersuchung vornehmen und entschied den Streit zu Gunsten des Domdechanten. Ihm wurde nun die Pfarrkirche mit allen Einkünften übergeben. Zu dieser Zeit hatten Thedehusen und Amehusen Zehnten der Kirche zu Welda zu zahlen.

Bahrenberg führt die Ausdehnung und das Zehntrecht als Grund an, Welda als Pfarrei vor 1000 zu setzten, wenn auch der erste Pfarrer urkundlich erst 1224 genannt wird.

(Bahrenberg: „Die Entstehung der Pfarreien im Bistum Paderborn bis zum Regierungsantritt des Fürstbischofs Ferdinand II. im Jahre 1661“ in „Münstersche Beiträge zur Geschichtsforschung“ Heft 27) (Bodemann: S. 17) (WUB IV (I) 280 und 293)

1239 Der Edle Bernhard von Oeseke gibt einem Eigenbehörigen mit Genehmigung seines Ministerialen Godschalk von Welda, dem er denselben übertragen hatte, die Freiheit.

Zeuge: Bertoldus (Bertoldum) de Wellethe.

(WUB Bd. IV (I) Nr. 288)

1239

„Otto,Graf von Everstein, bestätigt und befreyet dem Kloster Aroldesheim alle dessen in Hilsen, Remmenchusen, Mencherinchusen, Huminchusen, und an jedem andern Orte seiner Grafschaft liegende und von seinem Gericht Thonrseberg (Donnersberg bei Wormeln) abhangende Güter, Freytags vor dem Sonntage Misericordias Domini 1239.“

Unter den Zeugen: Ernestus de wellethe.

(Varnhagen: „Grundlage der Waldeckischen Landes- und Regentengeschichte; Göttingen 1825; Urkundenbuch S. 74)

um 1239

„Otto,Graf von Everstein entsagt seinen Gütern zu Lethborn, und giebt sie dem Kloster Aroldesen zum freyen Eigenthum, am 8.Dec. ohne Jahresangabe.“

Unter den Zeugen: Ernesto de wellede.

(Varnhagen: „Grundlage der Waldeckischen Landes- und Regentengeschichte; Göttingen 1825; Urkundenbuch S. 78)

1243

Der Ritter GOZWIN VON WELLEDE verlangte im Jahre 1243, daß der Pfarrer in Eylegehusen [Eilhausen bei Udorf], nachdem er für die Pfarrkirche von deren Patronen gewählt sei, die Verpflichtung habe, von ihm und seinen Nachfolgern die Capelle in Urdorp zu recipiren [anzunehmen]. Allein Bischof Bernhard von Paderborn schützte den Pfarrer und bestimmte, die cives [Bürger] in Urdorp sollten an jedem Pfingstfeste in der Kirche zu Eilhausen 18 Denare in signum subiectionis darreichen. Ritter Adam von Aspe machte 1250 eine Stiftung für diese Kirche.

(„Die ältere Diöceze Paderborn“ von Holscher WZ Bd 41 S. 198)

(siehe auch: Dürre, H.: „Die Ortsnamen der Traditiones Corbeienses“ W.Z. Bd. 41 (II.) S. 198)

1243

wird Hardehausen in Verbindung mit Welda genannt. Der Paderborner Domdechant Robodo tritt einen Zehnten an das Kloster Hardehausen gegen eine Kornrente und eine Geldprästation ab. Mit diesem Zehnten ist der „fructus decimarum in Thedehusen et Amenhusen ad ecclesiam Wellede gemeint.

(Koch, Fr.: „Älteste Kirchen im Sprengel Paderborn“ WZ Bd. 20 S.123) (WUB IV (I) 289a und 325)

1246

Gründung des Zisterzienser-Klosters Wormeln durch die Grafen von Everstein. 1346 war Druda de Welda Äbtissin im Kloster Wormeln.

(Ritgen S. 16, 20)

1247

06.04. wird Conradus de Wellede als Zeuge genannt.

(WUB IV (I) Nr. 390)

1249

08.11. Abt Hermann von Corvey überträgt unmittelbar die Güter zu Welda dem Vasall Thethardus de Wellethe, welche dieser bisher vom Marschall von Corvey zu Lehen trug. „…Notum esse volumus omnibus, quod nos feodum, quod Thethardus de Wellethe de Bertoldo marcscalco nostro tenuerat, cum idem Bertoldus et suus filius Thidericus in manus nostras resignassent, iam dicto Thethardo immediate porreximus libere possidendum.“

(WUB Bd. IV (I) Nr. 405)

1250

25.05. Die Äbtissin Wiltrudis von Neuenheerse bekundet, daß sie den Ritter Thethard von Welda mit einem Gute ihres Stiftes zu Enchere (Engar) belehnt habe.

(WUB Bd. IV (I) Nr. 418; Gemmeke, Anton: Geschichte des adeligen Damenstifts zu Neuenheerse, S. 47)

um 1250

Um die Mitte des 13. Jahrhunderts werden in einem Traditionsverzeichnis des Cisterzienser-Klosters Hardehausen Conrad und seine Frau Gertrud de Wellethe genannt. „Duos mansos comparavimus a Conrado de Wellethe et uxore eius Gertrude consensu comitum de Waldeke, a quibus in beneficio habebant, XXII marcis“

(WUB IV (I) 289 a)

1250

In einer am Weihnachtstag dieses Jahres ausgestellten Urkunde, durch die Graf Otto von Everstein dem Kloster Wormeln das Patronat über die Kirche zu Heddinghosen (bei Marsberg) überträgt, wird u.a. „milites dominus Ernestus de Wellede“ als Zeuge genannt.

(Ritgen S.23 und WUB IV (II) Nr. 423)

1253

10.03. Bischof Simon von Paderborn kauft von Ritter Albero von Herstelle und seinem Bruder Berthold Vogtei- und andere Rechte in mehreren Dörfern.

Alberone de Wellethe wird als Zeuge genannt.

(WUB IV (III) Nr. 527)

1255

Graf Otto von Everstein gestattet dem Kloster Wormeln Kauf und Tausch eines Hofes daselbst. Kogelnberg 1255.

Es verkauft Ernst von Welleda, Ritter, „curiam unam in spueriori Vormlon“. Er erhielt dafür eine vom Kloster resignierte „area“

(Ritgen S. 24 und WUB IV (III) 628; Übersetzung von R.F.Coghe in „Urkunden über die Stadt Volkmarsen“ S.50)

1256

24.08. wird Albero de Wellethe als Zeuge genannt in dem Friedensvertrag zwischen dem Erzbischof Konrad von Köln und dem Bischof Simon von Paderborn.

(WUB IV (III) 666)

1258

10.04. Bischof Simon von Paderborn schenkt dem Kloster Hardehausen einen Hof in der Neustadt Warburg, welcher vorher dem Albero de Wellethe als Lehn gehörte, letzterer aber dem Kloster Hardehausen überlassen hat.

(WUB IV (III) 734)

1260

23.05. Bischof Simon von Paderborn bekundet Überlassung von Hof und Zehnten in Valehusen für Kloster Gehrden.

Die Ritter Albero, Joannes und Godescalcus de Wellede werden als Zeugen genannt.

(WUB IV (III) 830)(siehe auch Gemmeke, Anton: Geschichte des adeligen Damenstifts zu Neuenheerse, S. 48)

1260

01.06. gestattet Bischof von Paderborn der Neustadt Warburg, Mauern und Befestigungen zu errichten. Als Zeugen werden genannt: Conrades, Alberone und Godescalcus de Wellede.

(WUB IV (III) 833)

1260

15.05. Ludolf Marschalk, Gemahlin und Bruder bekennen Schulden halber dem Kl.Gehrden Hof und Zehnten in Valehusen verkauft und, um das Kloster gegen Ansprüche sicher zu stellen, ihre Verwandten veranlaßt zu haben, in Gegenwart Bischof Simons von Paderborn darauf zu verzichten.

Albero und Godescalcus de Wellede werden als Zeugen genannt.

(WUB IV (III) 834)

1260

15.09. Burgmänner und Rathmänner von Warburg bekunden, daß Kloster Gehrden von Ludolf Marschalk und dessen Bruder Hermann vier Hufen und einen Zehnten unter dem Beding angekauft, sie der Äbtissin von Heerse aufzutragen.

Es treten u.a. als Zeugen auf: Johannes und Albero de Wellete.

(WUB IV (III) 841)

1260

29.11. Die von Tavenhusen verzichten zu Gunsten des Kl. Gehrden auf alle Ansprüche an Güter in Tavenhusen.

Zeugen u.a.: Albero et Conradus de Wellede.

(WUB IV (III) 850)

1261

13.07. Bischof Simon von Paderborn bestätigt die Schenkung einer Hufe in Rothem seitens der von Papenheim an Kl. Hardehausen.

Die Brüder Conradus und Albero sowie Godescalcus de Wellede werden als Zeugen genannt.

(WUB IV (III) 875)

1262

06.07. entschädigt Bischof Simon von Paderborn die Bürger der Altstadt Warburg durch die Rente, die er aus seinen dort gelegenen Gärten bekommt. Als Zeugen werden u.a. genannt, Albero und Conradus de Wellethe. Johannes de Wellethe, castellani nostri in Wartberg.

(WUB IV (III) 910)

1262

wird das Eigentum der Güter, u.a. jene der „Conradi et Alberonis fratrum dictorum de Wellede“, in Rykersen [lag zwischen Willebadessen und Bonenburg] von der Äbtissin Ermgard von Heerse dem Kloster Willebadessen geschenkt.

(WUB IV (III) 923)(siehe auch Gemmeke, Anton: Geschichte des adeligen Damenstifts zu Neuenheerse, S. 50)

1262

Rat und Bürger in Marsberg bekunden, daß die Ritter Konrad und Albero von Welda ihr Gut in Dorslon einem Marsberger Bürger verpachtet haben.

(WUB IV (III) 928)

1263

24.12. In dieser Urkunde, die über die Verpachtung einer Mühle des Klosters Abdinghof handelt, wird Johannes de Wellede mit als Lehnsherr der Mühle genannt. „Presentibus litteris prostetamur, quod Machorius et Johannes dictus de Wellede molendinum in Hustede, quod ab ecclesia nostra tenent, de quo conventui nostro octo solidi nomine pensionis annuatim et perpetualiter sunt solvendi, Gernando et Tyderico filio suo sub hac forma locaverunt…“

(WUB IV (III) 963)

1264

Hermann von Brakel belehnt die von Wethen.

Unter den Zeugen: Albertus des Welde.

(WUB IV (III) 1014)

1265

01.03. Äbtissin Ermgard von Heerse willigt in den Verkauf einer Pachthufe Landes für 30 Mark beim Dorfe Welda ein. In dieser Urkunde werden Franco und sein Sohn Conradus de Wellede, ebenso die Brüder Conradus und Henricus de Wellethe genannt. Unter den Zeugen ist Alberone de Wellethe.

„Noverint tam presentes quam futuri, quod Franco de Wellede et filius suus Conradus mansum quendam situm in campis citra villam Wellede, cuius proprietas ad nos spectare dinoscitur titulo pignoris, detineant ……………. quia Johannes Wagtele, civis Paderbornensis et Conradus et Henricus fratres de Wellede eam pro XXX marcis legalis monete ipsis obligarunt nostro accedente consensu.“

(WUB IV (III) 1025)(siehe auch Gemmeke,Anton: Geschichte des adeligen Damenstifts zu Neuenheerse, S. 53)

1265

16.03.Landfrieden zwischen Bischof Simon von Paderborn und Landgraf Heinrich von Hessen. Im Lager bei Elsingen 16.März 1265

Albero de Wellede ist genannt.

(WUB IV (III) 1026)

1266

06.06. Beim Landfriedensbündnis zwischen Bischof Simon von Paderborn und Heinrich, Landgraf und Herr von Hessen, wird Godescalcus de Welede als Zeuge genannt. (WUB IV (III) 1072)

1266

05.08. Bischof Simon von Paderborn bekundet Schenkung einer Fruchtabgabe an Kloster Hardehausen.

Unter den Zeugen ist Albero de Welede.

(WUB IV (III) 1077)

1266

15.09. Bischof Simon von Paderborn entscheidet einen Rechtsstreit zwischen Kloster Gehrden und den Söhnen Rabe’s von Papenheim über Güter in Rothen zu Gunsten des ersteren. Löwen 1266 September 15.

Unter den Zeugen ist Alberone de Wellede.

(WUB IV (III) 1082)

1268

04.03. Ritter Konrad v. Siddessen verpfändet Zehnten bei Siddessen an Kloster Gehrden. Warburg 1268 März 4.Unter den Zeugen ist Albero de Wellethe milites.

 (WUB IV (III) 1132)

1269

14.04. Adelheid, Witwe des Konrad Rant in Warburg, schenkt die von ihrem Manne eingelösten Höfe in Klein-Daseburg dem Kloster Bursfelde. Warburg 1269 April 14. Unter den Zeugen sind die Brüder Conradus und Albero de Wellede.

(WUB IV (III) 1165)

1272

25.04. Hermann v. Ösede überträgt ein Ihm resignirtes Lehen zu Großeneder einem anderen. Unter den Zeugen sind Albero de Wellethe und Johannes de Wellethe

 (WUB IV (III) 1277)

1274

Die von Dinkelburg verkaufen eine Hufe an Kl.Hardehausen.

Unter den Zeugen Godescalcus de Wellede.

(WUB IV (III) 1377)

1276

30.03. Die Ratsmänner von Volkmarsen bekunden einen Vergleich des Albert von Esbike mit dem Kloster Bredelar.

Unter den Zeugen wird Johannes de Wellede genannt.

(WUB IV (III) 1429;Übersetzung von F.R.Coghe in“Urkunden über die Stadt Volkmarsen und ihre Umgebung“ S.61)

1277

Der Münzmeister von Marsberg verzichtet auf all seine Güter in Dorlar zu Gunsten des Klosters Arolsen.

Unter den Ratsmännern von Volkmarsen: Johannes von Wellede.

(Spilker, Urkundenbuch Nr. 172; Übersetzung von F.R.Coghe in“Urkunden über die Stadt Volkmarsen und ihre Umgebung“ S. 66)

1277

13.12.Corvey, am Tage der heiligen Jungfrau Lucia. Kloster Corvey überträgt den Zehnten in Neinchosen dem Kloster Arolsen.

Unter den anwesenden Ratsmännern von Volkmarsen ist Johann von Wellede.

(WUB IV (III) Nr. 1494; Übersetzung von R.F.Coghe in „Urkunden über die Stadt Volkmarsen und ihre Umgebung“)

1277

13.12.Volkmarsen, am Tage der heiligen Jungfrau Lucia.

Das Kloster Arolsen überträgt vier Mansen beim Dorfe Rode (Rhoden) an das Kloster Corvey. Das Kloster Arolsen erhält dafür den Zehnten in Nenichosen.

Unter den Ratsmännern von Volkmarsen ist Johann von Wellede.

(WUB IV (III) Nr.1495; Übersetzung von F.R.Coghe in „Urkunden über die Stadt Volkmarsen und ihre Umgebung“ S. 68)

1279

Juli 26 [in crastino beati Jacobi apostoli], Neuhaus.

Elect Otto von Paderborn verkauft mit Zustimmung des Kapitel zu Weichbildsrecht an Warburg seinen obern Hof daselbst sammt ½ Mansus, der zu seinem untern Hofe gehört, den Morgen zu 1 Mark Warb.Pfg. und der Verpflichtung, für jeden Morgen jährlich 6 Pfg. Zins zu zahlen.

Unter den Zeugen: Johanne de Wellede.

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S. 34/35; Stadtarchiv Warburg.)

1280

Februar 29 [pridie Calendas Martii] Warburg.

  1. Otto von Paderborn erteilt den Bürgern von Warburg (Neustadt) die Versicherung, daß ihnen von der Burg Warburg kein Schaden geschehen werde.

Unter den Zeugen: Gotschalcus de Wellede.

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S. 35; Stadtarchiv Warburg.)

1282

18.05. Die Ratsmänner von Volkmarsen, unter ihnen Johann von Wellede, bekunden, daß Ludolf von Eysen auf alle Rechte am Kloster Hersuidehusen (Hardehausen) verzichtet.

(WUB IV (III) Nr.1680; Übersetzung von R.F.Coghe in „Urkunden über die Stadt Volkmarsen und ihre Umgebung“ S.70)

1283

Brunhard verschenkt 10 und einen halben Garten, damit die Kirchen in Wittmar, Volkmarsen und Wetter genügend Wein und Hostien kaufen und Memorien halten können.

Gegeben im Jahre nach der Geburt des Herrn 1283, als Eilhard von Rhoden in Volkmarsen Richter war und Johan von Welde das Privileg des Ratsherrn hatte. In der Urkunde heißt es: „Datum anno .Eilhardo des Rodhen iudicium in Volcmersen tenente et Johanne de Wellede prerogativam (prorogativam) consultatus“

(WUB IV (III) 1776; Übersetzung von R.F.Coghe in „Urkunden über die Stadt Volkmarsen und ihre Umgebung“ S.72)

1283

bzw. 1302 besaß das Kloster Wormeln die sogen. Lühmühle am Ludeborn. Diese lag offensichtlich weiter südlich der jetzigen Luhmühle, in der Weldaer Gemarkung.

(Rodenkirchen: „Bau- und Kunstdenkmäler von Westfalen - Kreis Warburg- Bd. 44 S. 535)

1284

Die Ratsmänner der Stadt Volkmarsen, unter ihnen, Johannes von Wellede, sind damit einverstanden, daß das Kloster Hardehausen innerhalb der Mauern von Volkmarsen ein Grundstück erwirbt.

(WUB IV (III) Nr. 1815; Übersetzung von R.F.Coghe in „Urkunden über die Stadt Volkmarsen und ihre Umgebung“ S.74)

1286

13.05. Berta, Ritters Gerhard von Dinkelburg Gemahlin verzichtet auf jeden Anspruch an zwei Hufen in Zwehren zu Gunsten des Kl. Hardehausen.

Unter den Zeugen werden Albero und Johannes de Wellede genannt.

(WUB IV (III) 1878)

1287

02.01. Die von Gundelsheim verkaufen dem Kloster Brenkhausen ihren Hof in Ikenrode.

Unter den Zeugen: Albero de Wellede, milites, und Johannes de Wellede.

(WUB IV (III) 1919)

1288 28.01. Die Schultheissen verkaufen an einen Warburger Bürger Grundbesitz in Lütgeneder.

Unter den Zeugen: Johannes de Wellede.

(WUB IV (III) 1974)

1288

06.05. Bischof Otto v. Paderborn genehmigt den Verkauf von Ministerialgütern seines Stiftes Kleinenberg.

Johannes des Wellede wird als Zeuge unter den „famuli et castellani de Wartberg“ genannt.

(WUB IV (III) 1990)

1290

27.09. Bischof Otto von Paderborn verkauft der Stadt Warburg seinen unteren Hof daselbst. Kleinenberg 1290 September 27.

Unter den Zeugen: Johannes de Wellede.

(WUB IV (III) 2100) (Siehe auch „Paderbornische Geschichte. Nach Schatens Annalen Erster Theil erste Abtheilung S. 310 ff.)

1290

01.10. Bischof Otto von Paderborn und Domkapitel verkaufen eine Mühle in Warburg an Heinrich gen. Jude mit dem Recht der Wiedereinlösung. Paderborn 1290 Oktober 1.

Unter den Zeugen: Johanne de Wellede.

(WUB IV (III) 2101)

1290

28.11. Ritter Raveno der Jüngere von Papenheim schenkt Güter zu seinem und der Seinigen Anniversar(Wiederkehr) dem Kloster Willebadessen. „Quicquid in Novo seu Kercwellede in bonis, decimis, pratis, silvis, agris, aquis, cum omnibus attinenciis et iuribus ad me devenit.“

(WUB IV (III) 2108)

1294

08.07. Reinfried von Schorlemer und seine Brüder urkunden über eine Einigung betreffs Güter in Welda mit Kloster Willebadessen.

(WUB IV (III) 2298)

1295

13.03. Bischof Otto von Paderborn bestätigt dem Kl. Willebadessen verschiedene Schenkungen: Güter zu Kericwellede (Welda), welche Raven d.j. von Papenheim von den Brüdern Hermann und Everhard von Nigenkerken gekauft und dem Kloster geschenkt hatte, einen Zehnten in Albachtessen, den früher Graf Otto von Waldeck zu Lehn gehabt, eine Hufe in Tithmannessen, die der Paderborner Bürger Heinrich gen. Endehachte besessen. 1295 März 13.

(WUB IV (III) 2326) (Regesten und Urkunden zur Geschichte der ehemaligen Benediktiner Abtei Marienmünster, Schrader in WZ Bd. 46 S. 194)

(Lateinischer Text im Asseburger Urkundenbuch erster Teil S. 305 Nr. 480, Hannover 1876, Neudruck Wenner, Osnabrück 1975)

1295

23.03. Die Brüder Hermann und Ekbert gen. Spiegel von Desenberg und die Brüder von Papenheim, Ritter, bekunden, daß in ihrer und der Rathmänner beider Städte Warburg Gegenwart, Konrad Kat sich jedes Anspruchs an die Güter in Overde und an den Zehnten in Dinkelburg zu Gunsten des Kl. Hardehausen begeben habe.

Unter den Zeugen: Johannes de Wellede.

(WUB IV (III) 2327)

1295

23.11. Ritter und Ratsmänner zu Warburg bezeugen, daß der Warburger Bürger Ulrich Raven auf sein Anrecht an den Zehnten in Klein-Körbecke verzichtet hat.

„Qua vendicione rite peracta dictus Olricus mediam eiusdem decime partem in manus domini Hermanni Speculi de Desenberg, residuam vero partem in mansus Amelungi dicti Buc et Rudolfi de Wellede a quibus tamquam a dominis pheodi dictam decimam tenuerat, resig navit.“

Unter den Zeugen wird Johannes de Wellede genannt.

(WUB IV (III) 2372)

1298

05.07. Die Brüder Heinrich und Amelung von Asseln verzichten auf alle Ansprüche an die von ihrem Vater an Kl. Hardehausen verkauften Güter.

Unter den Zeugen: Johannes de Wellede.

(WUB IV (III) 2504)

1298

Abt Alrad von Marienmünster, Propst, Prior und Kl. Willebadessen urkunden über die der Klosterrentei gehörigen Güter.

Die Urkunde bezieht sich auf eine Schenkung des Raveno von Papenheim. Darin heißt es u.a.:

« una curia in Wellede et decima ibidem, que dominus Raveno felicis memorie et ego Arnoldus prepositus comparavimus centum marcis et sexaginta. »

(WUB IV (III) 2534)

1298

Alradus Abt des Klosters Schwalenberg (Marienmünster), Arnold Propst, Gertrudis Priorin und der Konvent von Willebadessen zählen, um ihren Besitz vor Entfremdung zu sichern, die Kammer- Einnahmen von Willeb. aus Salzkotten, Essento, Großennörde, Scherfede, Himmel[hausen], Guntersen, und aus der Bredenmühle auf. Da diese nicht ausreichen, stellen sie dazu noch solche aus Reheim, Edelersen, Ditmarsen, Overde, Welda und Albachtessen.

Orig. mit 3 Siegeln. (Druck: WUB IV Nr. 2534)

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.113, Frhr.v.Wrede, Archiv Willebadessen)

1300

Anfang des 14. Jahrh. trugen Johann Jude in Borgholz einen Hof mit vier Hufen,

die von Asseln einen Hof und eine Kotstelle und die von Papenheim eine Hufe Landes in Wellede von Corvey zu Lehn.

(Wigands Arch. VII 248, 304 u.306; zitiert WZ 42. Bd.S.74/75)

1301

vererbpachtet Probst Bertold von Busdorf (Paderborn) „omnia bona in Welletha an das Kloster Wormeln.

(Ritgen: S. 29)(Lateinischer Text der Urkunde siehe Prinz Joseph: „Die Urkunden des Stifts Busdorf in Paderborn Band 1 S. 78, in Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen XXXVII)

1301

13.12. Das Kloster Wormeln verspricht, da die Güter des Klosters Busdorf nach freiem Verzicht des ALBERT VON WELLEDA auf das Kloster Wormeln übergegangen sind, die fälligen Abgaben zu leisten, nämlich zu Michaelis 32 Spikermalter Weizen, 10 Roggen, 14 Gerste, 4 Erbsen nebst 14 Hühnern, zu St. Thomas 2 Mark für Schweine, zu Ostern 15 Unzen Eier, zu Libori 4 ½ Schillinge für Hammel. Offenbar handelte es sich um einen größeren Besitz, der trotz der hohen Abgaben für das Kloster erheblichen Wert hatte.

(Ritgen S. 29)(Lateinischer Text der Urkunde siehe Prinz Joseph: „Die Urkunden des Stifts Busdorf in Paderborn Band 1 S. 78, in Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen XXXVII)

1302

bezeugt Probst Otto zu Schildesche, daß GYSSELDRUDIS VON WELLEDE auf alle Rechte an Gütern verzichtet, die ihr VATER ALBERO an das Kloster Wormeln verkaufte.

(Ritgen S. 29)

1305

Mai 3 [feria tertia post dominicam Misericodia Domini] Warburg.

B.Otto von Paderborn bekundet, der bischöfl. Ministerial Amelung gen. v. Asseln habe gegen Abt und Konvent von Hardehausen wegen der 4 Mansen bei Daseburg, die sie von Goswin gen. Blicke gekauft haben, Klage erhoben usw…..

Unter den Zeugen: Johanne de Wellede.

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S. 40; Stadtarchiv Warburg.)

1305

verzichtet Adelheid, Witwe des Ludolf von Osdagessen (untergegangenes Dorf zwischen Welda, Wethen und Germete) neben 5 Höfen und Grundstücken in Wormeln und Warburg auch auf eine Wiese in Welda.

(Ritgen S. 28)

1309

12.03. Werner von Brakel, Knape und Sohn des Ritters Hermann von Brakele, bekundet, daß er eine Hufe zu ALTEN-WELDA, welche Gozwin von Blicke von ihm und er selbst vom Closter Wormeln zu Lehn gehabt, dem letzteren resigniert habe.

(„Beiträge zur Geschichte der Herren von Brakel“ von Wilhelm Engelbert Giefers, WZ Bd. 37 S. 142)

1310

am 12.3. wird in einer Urkunde besagt, daß Goswin gen. Blicke, famulus, mit Zustimmung seiner Frau Mechthildis, seines Sohnes ALBERO und der übrigen Erben dem Kloster Wormeln 1 Mansus in Wellede mit allen Einkünften für 26 Mark Warburger Pfg. verkauft hat. Er verspricht „Währschaft“ für Erbrecht und Bestätigung durch den Rat von Warburg-Altstadt, „sobald er dorthin kommt“. Als Zeuge tritt auf, Johann von Wellede.

(Ritgen S. 31)

1310 März 12 [in die beati Gregorii pape].

Gozwinus famulus dictus Blicke bekundet, daß er mit Zustimmung seiner Frau Mechthildis, seines Sohnes Albero und der andern Erben einen Mansus in Alten-Wellede mit allen Einkünften usw. dem Kloster Wormeln zu ewigem Besitz für 26 Mark schw.Warb.Pfg. verkauft hat. Er verspricht bezüglich des Erbrechts Währschaft und wird, solbald er nach Warburg kommt, den Rat der Altstadt ersuchen, den Verkauf zu beurkunden. – Zeugen: Dominius Johannes plebanus in Herstelle, Henricus de Heldersen, Johannes de Wellede Bartoldus Bittersole, Johannes des Messenhosen, castellani in Herstelle, Bertoldus Pixis quondam magister in Wartberg, Hermannus des Hildeboldessen et alte quam plures.

Orig. mit Siegel.

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.126; Archiv Ritgen, Wormeln.) (siehe auch Geschichtliche Aufzeichnungen von Pfarrer Joh. Rummel, Wormeln S. 45)

1314 Juni 8 [sabbato post octavam Penthecostes].

Albertus de Amelungessen, canonicus maioris ecclesie Paderb[ornensis] und Herboldus de Amelungessen famulus bekunden, daß sie einen 3 Mansus enthaltenden Hof in Wepelde (Hohenwepel) mit allen Rechten zu ewigem Besitz als Lehen an die Warburger Bürger Johann von Listingen, Heinrich von Geismar, Hartwig von Svidikessen und Thiderich von Dusele sowie an ihre Frauen Kunigunde, Hadwig, Bertradis und Jutta übertragen haben; sie versprechen Währschaft. Zeugen: Johannes gen. Berkule, Conrad Schulhetus, Dethardus von Norde, Frederikus de Wellete, Ysherus, Hermannus Hartmanni, Johann von Dalheim u.a. Orig. mit 2 Siegelschnüren.

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.113, Archiv Frhr.v.Wrede,Willebadessen.)

1316

Oktober 9 [ipso die beati Dionisii et sociorum ejus].

Conradus Schultetus miles et Conradus Schultetus famulus fratres verkaufen dem Henrico de Mederike famulo für 24 Mark Warb.Pfg. eine Jahresrente von 29 Schilling und zwar 7 Schill. 4 Pfg. aus dem Zins der Neustadt, 40 Pfg. aus dem Zins der Altstadt, 3 Schill. von der Münze, 1 Mark aus ihrem Hofe in Germete. Wiederkauf für dieselbe Summe ist vorbehalten.

Zeugen: Gerhardus de Norde, Fredericus de Wellede, Hemannus et Johannes fratres dicti der hartmenschen, Gotthardus de Welle famuli et plures fide digni. Die Aussteller siegeln.

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.44; Stadtarchiv Warburg.)

1320 Dezember 6 [in die beati Nycolai].

Dethardus de Wellede tritt als Zeuge auf.

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.128; Archiv Ritgen, Wormeln.)

1321

bekundet am 28.7. ALBERT DE WELLEDE, Sohn des Blicke, daß er mit Zustimmung seiner Mutter und der Erben dem Kloster Wormeln ½ Mansus in Kirchwelda, 2 Kathen daselbst und eine Wiese „bei den Alern“ zu freiem Besitz verkauft habe.

 (WUB 9.Bd.Liefer.4  2008) . (siehe auch Geschichtliche Aufzeichnungen von Pfarrer Joh. Rummel, Wormeln S. 45)

(Zu dieser Zeit findet man zahlreiche Abkommen über Hopfengärten. Der Hopfenanbau muss in damaliger Zeit in hoher Blüte gestanden haben. Die Bezeichnung „Hoppenberg“ ist darauf zurückzuführen.)

(Ritgen S. 37)

1321 Juli 28 [feria tertia post festum beati Jacobi apostoli]

Albertus de Wellede filius Goswine quondam dicti Blicke felicis memorie famulus bekundet, daß er mit Zustimmung seiner Mutter Mechthildis und der übrigen Erben dem Propst Johannes und seinem Konvent in Wormeln einen halben Mansus in Kerkwellede samt 2 Katenhäusern oder Hausstätten daselbst und ferner eine Wiese bei den Alern zu erblichem freien Besitz verkauft hat, und verspricht Währschaft.- Zeugen: Conradus Faber sacerdos, Wernherus de Bylevelt famulus, Rabodo, Olricus de Twistemolen, Johannes de antiqua valva.

Orig. mit Siegel.

 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.129; Archiv Ritgen, Wormeln.)

1322

2.4. Die Gebrüder Johann und Werner von der Asseburg fordern die von Budelsdorp und von Wellede auf, die Belehnung der dem Herbold von Pappenheim verkauften Güter von diesem zu Lehen zu nehmen.

(WUB 9.Bd.Liefer.4 Nr. 2108. Siehe auch Asseburger Urkundenbuch Zweiter Teil S. 127 Nr. 856 und 857, Hannover 1887, Neudruck Wenner, Osnabrück 1975)

1323

23.05. tritt FREDERICUS DE WELLEDE als Zeuge auf.

(Ritgen S. 38) (WUB 9.Bd.Lieferung 4 Nr. 2300)

Er besaß mit seinem Sohne Johann einen Hof in Holthusen prope Lyppiam als Corveysches Lehen.

(Dürre, H.: „Die Ortsnamen der Traditiones Corbeienses“ WZ. Bd.41 II S. 120)

1323 Mai 23 [in crastino Trinitatis].

Ysherius famulus, Adele nostra legitima, Raveno et Johannes filii nostri bekunden, daß der Verkauf ihrer Güter in Wormeln an das Kloster daselbst mit ihrem Wissen und Willen geschehen sei, sie genehmigen und billigen ihn und verzichten auf alle Rechte und Ansprüche daran für jetzt und in Zukunft. – Zeugen: Herboldus de Papenhem miles, Fredericus de Wellede, Dethardus des Norde, Conradus Schultheti, Raveno junior de Papenhem Raveno et Albertus fratres dicti Spegele, Arnoldus Arnoldi et Arnoldus dictus Gucheri famuli.

Orig. mit Siegel.

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.129; Archiv Ritgen, Wormeln.)

1327 August 16 [die dominica infra octavam assumtionis b.Marie virg.]

Der Ritter Raveno, Sohn des + Ritters Konrad von Papenheim, und der Knappe Bertold von der Lippe für Propst und Konvent von Willebadessen seinerseits, Konrad Schultheis d.ä. und Hermann Hartmenneschen für die Gebrüder Ritter Hermann, Knappe Johann, Wigand, Gyso und Anselm von Enghere (Engar) andererseits zu Schiedsrichtern erwählt in dem seit 14 Jahren währenden Streite um die KlosterGüter in Atteln und Husen verkündigen, daß sie mit Zustimmung der Parteien sich geeinigt und Frieden dahin geschlossen haben, daß das Kloster die Brüder von Engar aller Schäden, die sie ihm angetan, quitt und ledig spricht, sie selbst aber und ihre Erben das Kloster an den strittigen Gütern nicht mehr schädigen, sondern dort und überall befördern werden. Der Propst soll den Konventualinnen von den genannten Gütern nur noch einen Monat lang jeden Mittwoch, nachher aber 6 Jahre hintereinander nur noch einmal im Jahre Weißbrot verabreichen lassen; später dann wieder, wie früher, jedoch so, daß die Güter sich erholen können. – Zeugen: die Plebane Theoderich von Kalenberg, Konrad von Groß-Daseburg, Gottfried von Eissen, ferner Friedrich von Wellede, Konrad von Richwardessen, Henrich von Ossendorf, Thiderich von Sulessen, Johann von Kaster und viele andere. Orig. mit 4 Siegeln, wovon Nr. 3 abgefallen, Nr. 1 und 4 in Säckchen eingenäht.

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.116, Archiv Frhr.v.Wrede,Willebadessen.)

1334

Johannes dictus van der Kammeren versetzet Conrado de Wellede aus der Mühlen und Haus zu Rekene von 10 Marck jährliche eine Marck zu erheben.

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S. 16.)

1337

überlassen Alheydis abbatissa und Wigand von Thylsa (Probst) der Alheid und Lutrud, Töchtern des Bürgers Arnold von Brune zu Volkmarsen, die im Kloster Wormeln Nonnen sind, den lebenslänglichen Nießbrauch einer halben Hufe und von 2 Morgen Land in Kirchwelda für 12 Volkmarser Denare.

(Ritgen S. 40) . (siehe auch Geschichtliche Aufzeichnungen von Pfarrer Joh. Rummel, Wormeln S. 51)

1338

Januar 6-13 [in octava Epyphanie Domini]

Johannes famulus dictus de Welde bekundet, daß er mit Zustimmung seines Vaters und der Erben gewisse Güter genannt Tomesteyne, die zur Zeit die Rumpesche, Bürgerin in Geseke, unterhat, mit allem Zubehör dem Volbert gen. Volbrachtinc, Bürger von Lippstadt, zu Lehen gegeben und dessen Schwester Gostina loco vasalli belehnt und vereidigt hat. Der Aussteller verspricht Währschaft und siegelt. Mitsiiegler ist Johannes de Patberghe mile….

ad rogatum eiusdem Johannis (de Wellede) cognati mei.

Orig. mit 2 Siegeln.

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.8; Klingenburger Urk.;jetzt Übelngönne).

1338

Juli 8 [ipso die Kyliani martiris].

Heinrich von Voltessen(=Fölsen), Bürger der Altstadt Warburg, verkauft mit Zustimmung seiner Frau Alheydis und seiner Söhne Johann und Albert dem Heinrich über dem Wasser (ultra aquam), wohnhaft in Wethesingen, Bürger in Warburg, und seiner Frau Gertrud eine Jahresrente von ½ Mark schw. Warb. Pfg. für 5 Mark aus seinem Wohnhause und aus einem kleinen Hause, das früher dem Hildebrand gen. Safan gehörte; Wiederkauf innerhalb der nächsten 6 Jahre vorbehalten. Der Stadtrat der Altstadt W. siegelt: Henricus Episcopi proconsul, Conradus Judei, Ordemarus, Th[idericus] Cyfridi, Voltingus Dalewici, Conr[radus] de Wellede, Her[mannus] Lupi, Arnoldus Proyt, Elyas Ruczonis, Werkmester, Mesingus et Bertoldus de Ringeldessen, consules veteris oppidi (XIV).

Orig.mit einem Siegelstreifen.

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.51; Stadtarchiv Warburg.)

1338

7.Dez. Der Warburger Bürger Albertus dictus Clusenere verkauft dem Preister Egbert eine Rente von ½ Mark aus seinem Haus in der Altstadt Warburg. Unter den Zeugen: Der Ratsherr Conradus de Wellede.

 (Lateinischer Text bei Prinz Joseph: „Die Urkunden des Stifts Busdorf in Paderborn“ Band 1 S. 167 in Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen XXXVII)

1338-1453 Copiarium des Kloster Hardehausen. Papierhandschrift des 15. Jahrhunderts. Folio 77 Blätter,

enthält u.a. Nachrichten über Schenkungen, Verkäufe und Verträge an denen u.a. auch die von Wellede beteiligt waren.

Codex 113. (Das Archiv des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde Westfalens, Abt. Paderborn. Bearbeitet von Bernhard Stolte; Paderborn 1899; S. 46/47).

1339

Januar 18 [ipso die Prisce virginis].

Mech[t]ildis, Witwe des Luninc, verkauft dem Arnold gen. Proyt, Bürger der Altstadt W., seiner Frau und Erben, ½ Mark schw. Warb. Pfg. Jahresrente aus ihrem Wohnhause am Berge neben der Altstädter Kirche, das sie von ihm gekauft hat; Wiederkauf innerhalb der nächsten 3 Jahre vorbehalten. Der Stadtrat der Altstadt siegelt:

Henricus Episcopi, proconsul, Conr[adus] Iudei, Ordemarus, Th. Cyfridi, Voltingus Dalewici, Conradus de Wellede, Arnoldus Proyt, Elyas Ruczonis, Her[mannus] Lupi, Werchmester, Mesingus et Bartoldus de Ringeldessen consules (XV).

Orig. mit Stadtsiegel.

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.51; Stadtarchiv Warburg.)

1343

Januar 8 [feria quarta proxima post festum Epiphanie ejusdem].

Henricus Episcopi proconsul, Ordemarus, Conradus Ruzonis, Volsinghus Dalwici, Thidericus Syfridi, Hermannus Hoygeri, Thidericus de Ossendorp, Hermannus dictus Wercmester, Conradus de Wellede senior, Henricus dictus Windemann, Thyzelo et Conradus dictus Torney, consules veteris opidi Wartberg, bekunden, daß sie die städtischen Schulden an Konrad Baken abegetragen und die Schuldscheine eingelöst haben, abgesehen von 1 Mark Warb.Pfg. die dem Konrad Baken als Zins zusteht für einen Boden (laquearis ad suum usum assignati) in dem Hause, das jetzt Olricus de Tuistemolen bewohnt, die aber jedes Jahr Lichtmeß mit 10 Mark abgelöst werden kann. Sub anno …. (XVIII).

Orig. mit Stadtsiegel.

 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.52; Stadtarchiv Warburg.)

1346, 17.03.

Graf Bernhard von Ravensberg eignet der Jungfrau Druden von Wel­lede ein Haus und Wort auf der Neustadt Bielefeld. „umme eres langhentruwen denstes willen de se unser suster van brochusen unde ere Kyndern hevet ghedan.“

(Haarland,Heinr.: „Diplomatische Geschichte der Burg u. des alten Grafenhauses Ravensberg“ WZ Bd. 1 S. 218)

Druda von Wellede wird 1355 als Priorin und 1386 als Äbtissin des Klosters Wormeln erwähnt.

(Siehe auch Ritgen S. 40)

1347

„Im Jahre 1347, den 21. Januar, verzichten die edlen Herrn von Schöneberg, Conrad und Conrad, auf den vierten Theil des Zehnten innerhalb und außerhalb des Dorfes ALTEN-WELLEDE, welchen sie von der Paderborner Kirche zu Lehen trugen, zu Gunsten des Altars St. Johannes des Apostels und Evangelisten, in der Burgkirche zu Warburg, welcher damit begabt werden soll. —– Bischof Balduin von Paderborn bestätigt im Jahre 1347, am 3. Februar, diesen Verzicht der Gebrüder Conrad und Conrad, Edle von Schöneberg, auf den vierten Theil dieses Zehnten zu ALTEN-WELLEDE zu Gunsten des St. Johannes-Altars, ebenso das Patronat darüber, welches dem Herbold von Pappenheim und seinen Erben zustand. —–„

„Als Pfarrer der St. Andreaskirche auf der Burg Wartberg wird im Jahre 1351 ein Priester Johannes genannt, mit dessen Consense der Geistliche Johann Drenker den Paulus-Altar in der Burgkirche zu Wartberg mit Zehnten aus Wettesingen begabt, welche er von Herrn von WELLEDE für 11 Mark gekauft hatte.“

(„Die Warburger Burgkapelle“, WZ Bd. 49 II. S. 149 f.)

1347

30.01.Balduin Bischof von Paderborn bekundet, daß Ritter Herbold von Papenheim, in Liebenau gesessen (manens), unter Zustimmung Ermengards, seiner Gemahlin, Burchards Propst von St. Peter und Andreas in Paderborn, sowie Herbolds Knappen, seiner Söhne, den Johannesaltar in der Kirche der Burg Warburg, mit ¼ des Zehnten in Alt-Welda dotiert habe; auch soll jenem Ritter und seinen Erben bei Vacanz Collation jenes Altars zustehen und dem Rektor desselben, da keine Seelsorge dabei, diese Seitens des Patrons genügen; zugleich resigniren Conrad und Conrad erdle Herrn Gebrüder von Schonenberg auf obiges Zehntenviertel, vom Bischof zu Lehn gehend, u. endlich kauft Ritter Herbold 2 Mark Warburg.Denare Jahrrente, wovon Almosen vertheilt und nach seinem Tode wöchentlich jeden Freitag besondere Memorie gehalten wird. 1347 (tertio Calendarum Februarii) Januar 30.

(Asseburger Urkundenbuch zweiter Teil Seite 236 Nr. 1078; Hannover 1887, Neudruck Wenner, Osnabrück 1975)

1347

In den Jahren zwischen 1347 und 1352 hatte in Europa die Große Pest tiefgreifende Wirkungen in fast allen Lebensbereichen zur Folge. Zu den Begleiterscheinungen der Pest gehörte eine europa­weite Judenverfolgung.

 (WZ Bd.129 S. 57)

1347

März 27 [feria tercia proxima post Palmas].

Conradus de Ekhosen coopidanus in Wartberg schenkt der „beate et gloriose virgini ….. Marie“ (d.h. der Altstädter Kirche) zur Begründung einer Memorie sein Haus mit Zubehör, das früher dem Goldschmied Johannes gehörte und das er gekauft und von einer darau lastenden Rente von 1 Mark frei gemacht hat. Sollte eine Lebensnotwendigkeit, die er beweisen kann, über ihn kommen so will er in der Nutznießung des Hauses nicht durch die Kirchenprovisoren gehindert werden. Außerdem bedingt er sich die Freiheit von den städtischen Lasten aus. der Stadtrat siegelt: Conradus Jude proconsul, Conradus Russonis, Henricus Timmonis, Voltingus Dalewich, Hermannus Hoygeri, Her[mannus] Vos, Hericus Dalewich, Hermannus Vulf, Dhydericus de Ossendorph, Conradus de Wellede, Johannes Bitencros et Johannes filius Conradi Fonnen, consules veteris opidi (XXIII).

Orig. mit Einschnitt für einen Siegelstreifen.

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.55; Stadtarchiv Warburg.)

1351

begabte der Geistliche Johann von Drenkere einen Paulusaltar in der Burgkirche zu Warburg mit Zehnten aus Wettesingen, welchen er von dem Herrn von Wellede für 110 Mark gekauft hatte.

(Koch, Fr.: „Älteste Kirchen im Sprengel Paderborn“ WZ Bd. 1 S. 218 ff.)

1351

Mai 20 [feria sexta prox ante diem beati Urbani pape].

Johannes dictus Hoyerwan et Mechtildis ejus uxor verkaufen wiederlöslich der Alheydis Witwe Bertolds von Sutheim Bürgers zu W., wohnhaft vor dem Sacktor, 6 Schill.schw.Warb.Pfg. Jahresrente aus ihrem Hause, das früher dem + Johannes Ollifex (Ölmüller) gehörte, in der Altstadt W. an der Straße de Ykenberg geheißen, in 2 Terminen, Ostern und Michaelis, mit je 3 Schill. zu zahlen für 5 Mk.schw.Warb.Pfg. – Bürgermeister und Rat der Altstadt siegeln: Conradus Judei proconsul, Elyas Ruzzonis, Henr. Dalwici, Herboldus Ermberti, Herm. de Willegodessen, Joh.dictus Bytenkroz, Henr. de Ossendorp, Conr.de Wellede, Johannes Sanderi, Conradus de Rosibike, Adolunghus et Hermannus dictus ower dem watere, consules veteris oppidi Wartberg (XXX).

Orig. mit Stadtsiegel.

 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.57; Stadtarchiv Warburg.)

1352

22.05. In der als „Brotbrief“ in die Geschichte des Klosters Heerse eingegangenen Urkunde wird eine Neufestsetzung über die Beschaffung und regelmäßige Verteilung von Brot getroffen. Die damalige Äbtissin überweist u.a. „die Hälfte von den Einkünften unserer Kirche in Wellede zu diesem Brote.

(Gemmeke:“Geschichte des adeligen Damenstiftes zu Neuenheerse“ S.87)

1357

Haus, Dorf und Zehnter zu +Brobeck (1189 Burg, Wasserschloß, der Waldecker Grafen im Orpethal bei der heutigen Bruchmühle) sind von Graf Otto II. v. Waldeck(*1307 +1369) an Johann von Welda verpfändet. 1402 ist das Schloß an die vom Kalenberg verpfändet.

(Bockshammer, Ulrich:  Ältere Territorialgeschichte der Grafschaft Waldeck S. 186, Marburg 1958)

1357

verkaufen JOHANN und GOTTSCHALK VON WELLEDE mit Genehmigung der Erben der Äbtissin DRUDA VON WELLEDE eine Rente von ½ Mark schw. Warburger Denare aus ihrer „casa“ zu Kirchwelda für 6 Mark, Wiederverkauf vorbehalten. Den Hof bebaut zur Zeit Arnold Wiedemeyer.

(Ritgen S. 42)

1357

verkaufen Probst Borchard zu Busdorf, sein Bruder Herbold von Papenheim mit Bewilligung der anwesenden Verwandten dem Kloster Wormeln eine Rente von 10 Mark für 120 Mark schw. Denare, aus den Verkäufen zustehenden Teile an curia in Alt-Welda usw.

(Ritgen S.42) . (siehe auch Geschichtliche Aufzeichnungen von Pfarrer Joh. Rummel, Wormeln S. 53)

1357

September 5 [feria tercia proxima ante diem nativitatis b. Marie virginis .]

Heynrik van Wynden, borger to Warperg vermacht von Todes wegen dem Gotteshause U.L.Frau der Altstadt W. s. Garten über der Langen Brücke zwischen Johann Sanders und Heinrich Basilies Gärten und verspricht, zeitlebens den dekenen der gen. Kirche als Zins für den Garten jährlich um Ostern ein Viertel Wein zu liefern dar van to gyvende den luden, dy dan unses herren lichamen entfan. Verkaufen dürfen die Dechanten den Garten nur an den kercheren der Altstadt und zwar zum Preise von 1 Mark und auch nur an ihn vorghyven.- Siegler: Curt Jude borgemester und dy rad Heynrich Dalwich, Th.Werkmester, Heynrich Ossendorp, Heynrich von Gothinghen, Adelung, Curt van Wellede, Berchteken, Henkeltir, Johan Sanders, Johan Biscopes, Ordeken und Herman poven dem watere in den alden stad (XXXVII).

Orig. mit beschädigtem Siegel.

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.61; Stadtarchiv Warburg.)

1359

Juni 23 [in vigilia nativitatis sancti Johannis Bapt.].

Curd Juden Bürgermeister, Curd van Rozebike, Hermann over dem Water, Curd van Wellede, Johan Sanders, Heynike van Gottingen, Johan Luninc, Dyderik Werkmester, Adelunc des Rodin, Johan Bischopes, Hermann Fonnen unde Henrik Ordemars, Ratlude in der olden Stadt tho Wartberg, überlassen dem Curd van Rozebike, Ylseben seiner Frau und ihren Erben “unze twene graven gelegen buten unsir stades muren twischen dem sackdore unde der borch thygin der stede, de gehetin is dats ulen hool” zu erblichem Eigen für 18 schw.Warb.Pfg. jährlichen Zins auf Michaeli. Sie müssen aber die Stadtmauer an der Stelle in Ordnung halten und die beiden Graben gegen Erstattung ihrer Kosten wieder abgeben, wenn die Stadt „de graven moste silver hebben“ (33).

Orig. mit Siegel.

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.62; Stadtarchiv Warburg.)

1360

Januar 13 [in octava Ephiphanie Domini].

Curd Jude Borghermeister, Hermannus over dem Water, Cunradus Rozebeke, Curd van Wellede, Johan Sanders, Heyneke van Ghotingen, Johan Lunyngh, Adelungh Dyderik Werkmester, Johan Bischop, Herman Fonne, Heynrich Ordeke (!) Ratlude der Altstadt, Warburg, bekunden, daß vor ihnen erschienen sind der AltBürgermeister Hinrik Bischop und die Altratsherren Heynrik Wyndemann, Wyneke Ordewyns, Elyas Russen, Meysingh, Danghmers, Ludolf van Messen, Johan Werkmeister, Johan Ordemers, Albracht Kruze, Hermann Rudencranz, Heynrich Reynbrachtis und ihnen mitgeteilt haben, sie hätten an der Brede über den Gärten der Altstadt von Elias Russen und Johann von Nörde einen Morgen Land für die Stadt richtig gekauft mit der Abrede, daß die Verkäufer das Land in Gebrauch behalten, so lange die Stadt es entbehren mag, und daß es überhaupt an sie zurückfällt, wenn die Stadt seiner nicht mehr bedarf.(34).

Orig. mit dem Stadtsiegel.

Abschrift in Hoppes Repert. IV 15.

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.62; Stadtarchiv Warburg.)

1360

Mai 15 [crastino ascensionis eiusdem scil. Domini].

Johannes de Papenheym miles, Yda uxor ejus legitima, Herboldus de Levenowe famulus, Mechtildis uxor eius legitima und Erben bekunden, daß sie dem Herboldo dicto Reyneman, Bürger von Warburg, seiner Frau, Erben und Inhabern der Urkunde für 76 Mark schw. Warb. Pfg. eine Jahresrente von 7 ½ Mark Pfg. verkauft haben, zu Michaelis zu erheben von dem halben Hofe Herbolds (v.Papenheim) in Alten-Wellede, den zur Zeit Steinhoif unterhat und dessen andere Hälfte er von Johann (v.Papenheim) hat, ferner von dem halben Hofe Johanns in Osdagessen, den der verstorbene Jordanus unterhatte. Sie setzen die Käufer in Besitz der beiden halben Höfe, nach ihrem Willen die Meier zu bestellen und abzusetzen usw. Das Getreide sollen sie anrechnen, wie es auf dem Warburger Markte an einem Samstag kurz vor oder nach Michaeli verkauft wird, sich ihre Jahresrente von 7 ½ Mark davon nehmen und das übrige an die Aussteller der Urkunde abelieferen; einen etwaigen Mangel versprechen die letztern zu ergänzen. Der Wiederkauf soll beiden Parteien jedes Jahr zu Mariä Lichtmeß möglich sein, es muß dann aber zwischen Martini und Weihnachten vorher gekündigt werden. Die Rückkaufssumme ist 76 Mark der gen. Pfg. oder 30 Mark 1½ Lot rein Silber Warb. Gewichts und Währung. Die Aussteller versprechen Währschaft. Johannes v. Papenheim und Herbold von Liebenau siegeln.

Orig. mit 2 Siegelresten.

Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.10;Klingenburger Urk.;jetzt Übelngönne).

1366 Februar 6 [VIII°. Idus Februarii].

Abt Hermann von Helmwordehusen gibt dem Henrike Markessen, Bürger to der Drendenborg das Gut dor der Drendenborg geheten Desnemersch und Bredelo in meygerstat to teyn iaren.

Zeugen: Dithmar van Hardenberch, Henrich Nobis, Bertolt Vesich, Thile Sanders, Henrich Borchardes, Besiegelt mit dem Siegel des Hermann van Wellede, geistlichen Richters des Stuhles zu Helmarshausen und des Dethmar von Hardenberg.

Orig. Beide Siegel ab. Beschädigt, so daß die näheren Festsetzungen über die Vergebung des Gutes nicht mehr festzustellen sind.

Veröffentl. der Hist.Kommission der Prov.Westf.; Inventar der nichtstaatlichen Archive der Prov.Westf. Beiband II. Reg.Bez. Minden 1.Archiv des Bischöflichen Generalvikariats in Paderborn; Münster 1920; S. 61)

(Siehe auch: Holscher, L.: „Die Ältere Diözese Paderborn nach ihren Grenzen, Archidiakonaten, Gauen und alten Gerichten“ WZ. Bd.39 S. 153)

1366 Januar 8 [feria quinta Epiphaniam Domini].

Henricus Episcopi proconsul, Cunradus de Rosebeke, Cunradus de Wellede, Adelungus des Roden, Johannes Lupus, Henr[icus] Ordemari, Herm[annus] Rudencrans, Herm[annus] Bytencrois, Cunradus Lewenhagen, Judeus, Her[mannus] Judicis et Henr[icus] Buscze consules veteris opidi Wartbergh bekunden, daß sie für 45 Mark schwerer Warb.Pfg. dem Dekan und Kapitel ecclesie orientalis (Bußdorfkirche) in Paderborn ad usum et utilitatem altariste novi altaris ibidem per eundem decanum dotati et adhuc faciendi eine jährliche Rente von 3 Mark Pfg. verkauft haben. Wiederkauf zu 45 Mark Pfg. oder 18 Mark reinen Silbers vorbehalten. Der Rat siegelt.

Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.64; Stadtarchiv Warburg.)

1369

Herbold von Papenheim, de nu wonet to der Levenowe, Mechtild syn elike husfrowe, Herbold unde Borchard er sonne bekunden, daß sie mit Zustimmung Herrn Raven des olden, Raven den jungen Brüder von dem Cansteine, Johanns von Papenheim, de nu wonet tho dem Coglenberghe riddere und ihrer Erben dem Curd Trappen, borger tho Wartberg, Alheid syner eliken husfrouwen und den zeitigen rechtmäßigen Inhabern dieser Urkunde für 80 Mark Silbers Warb. Gewichts und Währung 8 Hufen Landes im Felde zu Botelsdorp verkauft haben, die nun Henrich Bode, Henrich Grope, Johann Abbetmeyer und Ordeken bauen, und die von allen Abgaben frei sind, außer daß Bertold v. Geismar 2 Mark Geldes und die Canonici zu Höxter Pacht daraus zu fordern haben. Sie setzen zu Bürgen den Jungherrn Borchard Edlen vom Schonenberg, mynen broder Mechtilden vorgenommet, Johan van Papenheim ridder, Gottschalkvan Welde, Werner van dem Calenberge, Curde Schulteten, der wonet to dem Calenberge, und Raven des jungen hern Ravens son van dem Cansteyne.

Unvollständige Abschrift von der Hand Rosenmeyers in dem Heft der Urk. des Licent. Koch: Coll. Rosenm. I.

Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.66; Stadtarchiv Warburg.)

1372

verzichten die Papenheimer und der Graf Otto von Everstein auf alle Lehensrechte zugunsten des Klosters Wormeln. Das Lehnsregister des Stiftes Neuenheerse führt als Eversteinische Lehen  „3 buafte hove“ zu Wormeln auf, von denen 1 Ghyr von Calenberg, den zweiten der VON WELLEDE, den dritten der von Papenheim zu Libenau hatte, „den nun die Nonnen haben“. (Ritgen S. 45)

1376 Januar 21 [ipso die Agnetis virg. ac mart.].

Johan Rabin ritter, Yde myn eliche husfrowe unde Rabin vnsir son bekunden, daß sie dem Johann Gyre und Gesen seiner Frau für 45 Mark eine Jahresrente von 4½ Mark guder alden Wartbergisch swaren pennynge verkauft haben, zu erheben aus ihren 4 Huben Landes in dem Felde zu Molhosen vor dem slosse zeu Wartberg, die zur Zeit die Swigharde bauen. Die Käufer sollen behufs Erhebung der Rente des ersten von der gulde nemen alle iar negen molder kornes (4 Roggen, 2 Gerste, 3 Hafer) unde sollin daz korn rechenen an gelt nach dem Michaelis-Marktpreise zu W. Den Überschuß nach Abzug der Rente sollen sie in Geld an die Verkäufer abführen; einen etwaigen Fehlbetrag aber aus dem Rest des zur Gülte überwiesenen Kornes nehmen. Umme fruntschaft willen werden ihnen auch 4 Hühner und 4 Steige Eier überwiesen. Für die richtige Zählung verbürgen sich Ritter Godschalk von Wellede und Knappe Heinrich von Asseln, welche mit dem Ritter Johan Rabin siegeln (L). Orig. – Von den 3 Siegeln ist Nr.3 erhalten, von Nr.1 und Nr.2 nur die Siegelstreifen.

Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.69; Stadtarchiv Warburg.)

1380

bekundet am 12.5. JOHANN VON WELLEDE, daß er mit Zustimmung seines Vetters GOTTSCHALK VON WELLEDE, Ritters, und seiner Söhne dem Goswyn Goysken zu Warburg seine Hälfte (die andere hatte Gottschalk) eine 3½ Morgen große Wiese in Wormeln „im Mersche“ neben dem Dorfe gelegen, verkauft habe. Es folgen Bestimmungen über die gemeinsame Heuernte mit Gottschalk Meier. Die Hälfte des Gottschalck bebaut 1393 Hermann Weldriver.

(Ritgen S. 46)

1380 Mai 12 [in vigilia penthe(Costes)].

Johan van Wellede knape, Sohn des verstorbenen Johann v. Wellede, bekundet, daß er mit Zustimmung seines Vetters Gottschalk von Wellede, Ritters, und seiner Söhne Johannes und Ludeke dem Goswin Goysken, Bürger zu Warburg, seiner Frau Alheyde und ihren Erben seine Hälfte einer 3½ Morgen großen Wiese in Wormeln, die im Mersche neben dem Dorfe gelegen und auf Fonnen Weg stößt, für 11 Mark schw. Warb.Pfg. verkauft habe.

Es folgen Bestimmungen über die in Gemeinschaft mit Gottschalks Meier zu bewirkende Heuernte, ferner auch über den Wiederkauf u.a. – Mitsiegler: Gottschalk von Wellede und seine obengenannten Söhne.

Orig. mit Einschnitten und Siegelstreifen für 4 Siegel, davon Nr.4 erhalten.

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.135; Archiv Ritgen, Wormeln.)

1380

ALBERT Kirchherr zu Welda vertauscht im Namen des Dorfes KIRCHWELDA mit dem Kloster Wormeln 1 Hausstätte gegen eine andere. (Ritgen S. 46)

1380 Albert, Kirchherr tho Wellede, Gottschalk von Vorsten, Cord Manegoldes, Bertold Ludeken, Dechanten des Gotteshauses und des ganzen gemeinen Dorfes zu Kirchwelda beurkunden einen Tausch wegen einer Wiese mit Cord Reinfriedes Propste, Mechtildis Äbtissin, Luidgarde Priorin vorgenommen zu haben. Der Kirchherr Albert hat die Urkunde besiegelt. .

(Geschichtliche Aufzeichnungen von Pfarrer Joh. Rummel, Wormeln S. 54)

1380

verkaufen Bürger Johann von WELLEDE zu Warburg und seine Töchter dem Bürger Tile Treblen eine Rente von ½ Mark aus dem 2½ Morgen großen Hoppenberge, auf dem nichts haftet als die gewöhnliche Pacht an Kloster Wormeln. Wiedereinlösung gegen 5 Mark.

(Ritgen S. 47)

1381

verkauft Knappe JOHANN VON WELLEDE dem Bürger Goswin Goisken für 10 Mark eine Rente von 1 Mark aus einem Meierhof zu Wormeln, den er mit seinem Vetter GOTTSCHALCK zu gleichen Teilen besitzt. Wiedereinlösung vorbehalten.

(Ritgen S. 47)

1386 Juli 22 [ipso die beate Marie Magdalene].

Druden van Wellede, ebdesschen (Äbtissin) des egenanten stichtes

(Kloster Wormeln) und die anderen Jungfrauen des genannten Stifts legen 114 Mark aus eigenem Gelde an.

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.136; Archiv Ritgen, Wormeln.)

1388 Februar 5 [ipso die beate Aghate virginis].

Der Knappe Johan van Welde bekennt, daß er dem Edelherrn Bertold, Herrn zu Büren, und seinem Sohne, dem Junker Bertold, 300 Goldgulden schuldet, die er in der Stadt Büren auf Walburgis (1.Mai) dieses Jahres zurückzahlen will gemäß seinem eidlichen Versprechen. Als Bürgen setzt er Volmar van Brenken, Ludolffe Raven van den Kaensteyne, Herbolde van Brobeke und Ghyre van deme Kalenberghe. Acht Tage nach Mahnung wollen sie eventl. in der Stadt Büren einreiten.

Orig. Die fünf Siegel der Aussteller und Bürgen teilweise beschädigt. Alte Nr. 2.

(Veröffentl. der Hist.Kommission der Prov.Westf.; Inventar der nichtstaatlichen Archive der Prov.Westf. Beiband II. Reg.Bez. Minden 1.Archiv des Bischöflichen Generalvikariats in Paderborn; Münster 1920; S. 73)

1388

18.10. Hermann von Wellede, Bürger zu Warburg, übergibt dem Stifte Heerse, dem er 21 Malter Korn jährlich zu geben schuldig war, 3 Obligationen zu seiner Sicherheit vor dem Archidiakonatsgericht zu Warburg.

(Gemmeke: „Geschichte des adeligen Damenstiftes zu Neuenheerse“ S. 107)

1389

„Gegen Ende des 14. Jahrhunderts befand sich das Hochstift Paderborn in einer traurigen Lage; denn zügellose Raubschaaren durchzogen dasselbe nach allen Richtungen hin, Alles verwüstend und ausplündernd. Um den Verheerungen welche jene Banden anrichteten, ein Ende zu machen, suchte das Domcapitel den Hauptanführer derselben, den Ritter Friedrich von Padberg, auf seine Seite zu ziehen, indem es ihm die Stelle eines obersten Befehlshabers im Bisthume antrug und als Lösegeld für die Gefangenen, welche sich noch in seiner Gewalt befanden, ihm die Stadt Dringenberg im Jahre 1389 verpfändete. Erst nach zwei Jahren gelang es dem neu erwählten Bischofe Rupert, die Summe zusammen zu bringen, wofür Dringenberg dem Padberger als Pfand eingeräumt war, und so nicht allein diese Stadt wieder einzulösen, sondern auch die Gefangenen welche derselbe noch nicht ausgeliefert hatte, aus der Gewalt des Raubritters zu befreien. „

(„Die Anfänge der Burg und Stadt Dringenberg“, Wilhelm Giefers, WZ Bd. 32 S. 75 f.)

1391 Januar 5 [in vigilia festi Epyphanie Domini].

Johannes van Rosebeke, Bürger zu Warburg, bekundet, daß er dem Dyderiche Bubornen, Bürger daselbst, Mechten seiner Frau und Erben eine Mark schw. Warb.Pfg. (Jahresrente verkauft oder überwiesen habe, die er früher)1 mit dem Hauptgute von 10 Mark von Johann Richwins, Greten des Schwester und Bertold seinem Sohne (erworben habe, zu erheben) aus einer Hufe Landes im Felde von Oulden Welde, wie das aus einer Urkunde hervorgeht, die auf 2 Mark Rente laute. Die andere Mark stehe dem Wyneke Ordwins und Kunnen seiner Frau, einer Schwester Johanns, aus dem vorgenannten Gute zu. Der Aussteller verspricht Währschaft. Arnd van Swedekessen, weltlicher Richter der Neustadt Warburg siegelt. Datum et actum …..

Orig.mit einem Siegel.

1 Die eingeklammerten Worte sind ergänzt. Die Urkunde ist stark beschädigt; alle Zeilenenden sind abgerissen.

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.93/94 Pfarrarchiv Warb.-Altstadt.)

1392

13.12. Ritter Gottschalck von Welda, sein Sohn Johannes, dessen Frau Richarda und ihre Tochter Gisela sowie Gottschalks Vetter Johann von Welda, dessen Frau Elisabeth und dessen Tochter Elisabeth versetzen mit Zustimmung der Äbtissin Mechtild von Heerse als ihrer Lehnsherrin ihren vier Hufen großen Eickhof zu Engar, gelegen im Kirchspiel Hohenwepel, an das Domkapitel zu Paderborn für 200 Gulden Rinscher werunge (200 rheinische Goldgulden).

Am 20. Dezember des selben Jahres verpflichten sich die Vorgenannten den „eckhof to eynger“ binnen 6 Jahre wiederzukaufen; wenn das nicht geschieht, kann die Äbtissin von Neuenheerse als Lehnsherrin ,den verpfändeten Hof wieder einlösen

(Gemmeke: „Geschichte des adeligen Damenstiftes zu Neuenheerse“ S. 108) (Archiv des Vereins für Geschichte und Altertumskunde Westfalens Abt. Paderborn Urkunden 1392.12.13. u. Cod. 230 Nr. 77)

1392 Dezember 20 [in vigilia b. Thomae apostoli]

Godschalk van Welde ritter, Johan syn sone, Jutta Richarda er eliken vrouwen, Disel, Johanns und Richarden dochter, Johann van Welde hern Godschalkes vedder, Elsebe syn elike vrouwe und Elseben ere dochter bekunden, daß sie das 6 Jahre geltende Wiederkaufsrecht an dem vom Stift Heerse lehnrührigen Eckhof zu Engar, den sie dem Domprobst, Dochdechant und Kapitel zu Paderborn verkauft haben, nun an die Äbtissin Mette und das Stift Heerse übertragen (111).

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.25/26)

1393

verkauft Ritter GOTTSCHALCK VON WELLEDE mit seinem Sohne und dessen Frau Karda mit Bewilligung der Verwandten für 50 Mark eine Jahresrente von 5 Mark aus ihrem halben Hofe zu Wormeln, den z.Zt. Hermann Yseldriver bebaut. Das Kloster wird in Besitz gesetzt und darf den Meier einsetzen mit der Befugnis, die Einkünfte einzuziehen und sich bezahlt zu machen, Überschuss an den Verkäufer. JOHANN VON WELLEDE bürgt, Graf Hermann von Everstein siegelt.

 (Ritgen S. 48)

1396

verkaufen Ritter GOTTSCHALCK VON WELLEDE und Frau Else der Klosterfrau Else von Grevenstein und nach deren Tode dem Kloster Wormeln, eine Kothstelle mit Grund und Boden.

(Ritgen S. 49)

1396 Ritter Gottschalk von Wellede, Johanne von Wellede und dessen Frau Corda- ferner Joh. von Wellede und dessen Frau Else –(der letztere ist ein Sohn Johanne von Wellede von Vroleke-) verkaufen der Klosterfrau Elsen von Grevenstein und nach deren Tode dem Kloster Wormeln ihren Kotten mit Grund und Boden und dem dazugehörenden Garten, so wie mit dem von dem Kottenhause jährlich einkommenden 7 Schilling Geldes (Roerich) 7 Stiege Eiern, 7 Hühnern – für 12 gute schwere rhein. Gulden. Der Kotten liegt bei dem Meierhofe der H. von Wellede zu Wormeln- und ist ein Lehen des Herren Grafen Herm. Von Everstein.

(Geschichtliche Aufzeichnungen von Pfarrer Joh. Rummel, Wormeln S. 56)

1397 verkauft GOTTSCHALCK VON WELLEDE einen Kotten (casa) und die Hälfte eines Hofes für 259 rhein. Gulden (die andere Hälfte hatte das Kloster Wormeln 1391 von seinem Vetter Johann gekauft.)

 (Ritgen S. 49)

1397 Ritter Gottschalk von Wellede verkauft mit Bewilligung seiner Schwiegertochter Carda die Hälfte des Meierhofes zu Wormeln, den er mit s. Vetter Johann von Wellede bisher zusammen besessen hat, -an das Kloster Wormeln für 259 (Roerich 250) rhr. Gulden und 16 schwere Pf. Mit dem Zugehör an Gericht und gebede. Hernn Grafen von Ewerst.(Everstein) 1397. 16. Jan. .

(Geschichtliche Aufzeichnungen von Pfarrer Joh. Rummel, Wormeln S. 56)

1397

21.10. Gottschalck von Wellede, Ritter, und Johann von Wellede, Knappe, verkaufen wiederkäuflich mit Zustimmung der Lehnsherrin Mechte, Edelen von dem Reytberge, Äbtissin zu Hirse, an Hermann Goyskin, Bürger zu Warburg, und dessen Frau Kunne, für 24 Mark schwerer Warburger Pfennige (=8 Mark lötigen Silbers) ihre, bis auf eine an den Dominikaner-Convent zu Warburg zu entrichtende Rente von 1 Mark, freien 8 Kotten und Kottstätten im Dorfe Eyngere und den ganzen Uchten (Viehzehnten) und die Zehnthühner in dem Dorfe nebst zwei Wiesen.

(Gemmeke,: „Geschichte des adeligen Damenstiftes zu Neuenheerse“S. 113)(Siehe auch Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.27) (Archiv des Vereins für Geschichte und Altertumskunde Westfalens Abt. Paderborn Urkunden 1397.10.21. u. Cod. 230 Nr. 81)

1398

verkauft der Knappe JOHANN VON WELLEDE 12 Stiegen Eier und 12 Hühner (jährlich) von seinem Kotten.

(Ritgen S. 49)

1398 Der Knappe Joh. von Wellede und Else seine Frau verkaufen für 4 Mark Warburg. Schw. Pfg. eine jährliche Rente von 12 Hühner und 12 Stiege Eier an das Kloster zu Wormeln, – diese Naturalien sollen von den drei Bewohnern oder Meiern ihrer Kotten oder Kottstätten an die Propstei zu Wormeln geliefert werden.

 (Geschichtliche Aufzeichnungen von Pfarrer Joh. Rummel, Wormeln S. 56)

1398 November 30 [ipso die beati Andree apostoli].

Gosswin Goyseken borgere to Wartberge unde Beteke syn elike vrowe bekunden, daß sie dem Johann Swege, Conversen zu Wormeln, einen offenen mit 4 hängenden Siegeln versehenen Brief, den sie von dem Knappen Johann von Wellede, Sohne des verstorbenen Johann von Wellede, hatten, für 11 Mark schw. Warb.Pfg. verkauft haben. Der Brief lautet auf einen Teil einer 3½ Morgen großen im Mersche zu Wormeln neben dem Dorfe gelegenen Wiese, die auf Fonnen Weg stößt. Zeugen: de bescheden prestere her Dyderich Greue, her Dyderich Schere, her Arnold von Peyne.

Orig. mit Siegel.

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.137; Archiv Ritgen, Wormeln.)

1398 zediert Goswin Goiken dem Johann Swager „egenenbroder des Stytes tho Wormelen“ die Obligation über 12 Mark und 3 Sch. aus den verpfändeten Wiesen des GOTTSCHALCK V. WELLEDE im Mersche bei Wormeln.

(Ritgen S. 49)

1398

Die Erben Gottschalcks von WELLEDE verzichten auf alle Ansprüche aus dem an das Kloster Wormeln verkauften Meierhofe.

(Ritgen S.49)

1402

erklärt JOHANN VON WELLEDE, daß er gegen den Verkaufsvertrag des Vetters Gottschalck über einen halben Hof nichts einwenden wolle, obschon der Hof gemeinsames Eigentum sei, daß er sich aber das Rückkaufsrecht für den halben Hof vorbehalte.

(Ritgen S. 49)

1403

wird in einem Lehnsregister bezeugt, daß „de van welde einen Hof in Wormeln zu Lehen hat.

(Gemmeke: „Geschichte des adeligen Damenstiftes zu Neuenheerse“ S. 117)

1403

In einem Lehnsregister des Stiftes Heerse heißt es: „Item de Revene van dem Kalenberge hebt von eyner Ebdissen to hersse to leyne vele gude to overen welde und to nedderen welde, sunderlinges den Radelves hoff.“

In demselben Lehnregister heißt es:

„Item Her Gotschalk van welde Ritter hadde van eyner Ebedissen to hersse entfangen den gantzen theinden to Engere grot unde kleyne. Item den ekhoff darsulves myt ichteswelcken kotsteden darsulves.“

„Item salige Volpert van Medericke hadde entfangen dat ampt to Mederike myt guden de dar in horet alse de stadebreff uthwyset de wanner twe brodere van Medericke gedan hebt vor eyne Ebdissen to hersse van saligen vrouwen Metten van dem Retberge Ebdissen to hersse.

Predicta bona pro nunc Gotschalcus de Welde Otto Runst et Elyas de Asselen a Domina Abbatissa herisiense receperunt [* des nu de helffte heft Elias van Aßelen unde die ander Otto Runst und Gottschalk van Welde].“

(Gemmeke: „Geschichte des adeligen Damenstiftes zu Neuenheerse“ S. 124)

1403 dasselbe Lehnsregister.

De van Welde. Item eynen halven hoff to Medericke den de van Welde van eyner frouwen to hersse to lene heben den nu tor tydt heyneman gelynges van eyner frouwen tho hersse te leyne heft.

(Gemmeke, Anton: Geschichte des adeligen Damenstifts zu Neuenheerse, S.127)

1403 besaßen die Herren von Welda einen Hof in Medericke.

(Neuheuser, H.: Westfalen-Zeitung vom 29.11.1963)

1404

lassen am 5.6. Heinrich Dorwege, Bürger zu Warburg und Frau Ilse nebst Sohn Curt der Priorin des Klosters Wormeln eine Wiese bei der des Rolf von Sultzen auf. Diese Wiese war Lehen des Klosters für CURT VON WELLEDE, den Großvater des Verkäufers.

(Ritgen S.50)

1409-1411

Friedrich von WELLEDE ist Komtur (Leiter einer Komturei, Komturei = Verwaltungsbezirk eines Ritterordens) von Reval.

1412-1415 ist Friedrich von Wellede Oberster Trappier und Komtur von Christburg. (Trappier, Trapier, Draper(er) = Gewandmeister, Trapier, traperarius, bei den Ritterorden. Ausgeber und Verwalter der Kleider. Er besaß auch gewisse Zensorenbefugnisse (Anzug, Haar- und Barttracht, Benehmen) und rangierte hinter dem Marschall. Beim Dt. Orden war der T. (Obersttrapier) einer der fünf Gerbietiger (Großbeamten)).

1414-1415 ist Friedrich von Wellede Vertreter des Deutschen Ordens auf dem Konzil von Konstanz. 1415 Rückkehr nach Preußen und Entlassung aus deinen Ämtern, bald darauf gestorben.

(Fenske, Lutz und Militzer Klaus: Ritterbrüder im Livländischen  Zeig des Deutschen Ordens, Bählau Verlag, Köln 1993)

1413 Dezember 13 (Lucia virg.)

Ludolf Marschalk, Knappe, verkauft Otto Rump seine zwei Kottenstätten zu Alten Welda, die durchschlechtiges Eigen sind. Den einen Kotten hat Grote Volpart unter und gibt vier Schillinge und vier Hühner, die andere Kottenstätte, die Volparts Mutter hat, gibt drei Hühner und vier Schillinge.

(Archiv Frhr. v. Elverfeldt, Canstein 2.13 Kloster Bredelar 290)

1413 Dezember 21 (Thomas ap.)

Otto Rump, Knappe, überläßt dem Kloster Bredelar eine Zehntrente aus seinen Ländern bei Alten Welda (Alden Welde)

(Archiv Frhr. v. Elverfeldt, Canstein 2.13 Kloster Bredelar 290)

1414 Januar 6 (Epiphanias)

Otto Rump verkauft dem Kloster Bredelar zwei Hufen Land zu Alten Welda, die Grote Volpert innehat und die von Ludolf Marschalk herrühren für 48 rheinische Gulden.

(Archiv Frhr. v. Elverfeldt, Canstein 2.13 Kloster Bredelar 290)

1414 Februar 6 (Vedasti et Amandi)

Friedrich Rump und seine Ehefrau Ermengart verkaufen dem Kloster Bredelar eine Kornrente aus ihrem Hof zu Kirchwelda, den Hans Schroder bebaut, für 48 rheinische Gulden.

Mitsiegler: Otto, Bruder des Friedrich, sowie seine Vettern Dietrich, Otto und Merten.

(Archiv Frhr.Elverfeldt, Canstein 2.13 Kloster Bredelar 1414)

1414 Februar 23 (dominica sexagesima)

Otto Rump, Knappe, vermacht testamentarisch dem Kloster Bredelar die beiden Kottenstätten zu Altenwelda, die von Ludolf Marschalk herrühren und die zur Zeit Nolie Möllner und dessen Mutter innehaben.

(Archiv Frhr. v. Elverfeldt, Canstein 2.13 Kloster Bredelar 290)

1414

ipso die Nicolaiu episc.-Raben der Alte van deme Cansteine, Knape, bekennt und bezeugt, daß er und sein Schwiegersohn Thoenies van Vredeberg dem Stifte Wormeln Feind gewesen seien wegen einer Kotstätte zu Kirchwelda etc. und verzichten nunmehr darauf mit Einwilligung seines Sohnes Lippold von deme Cansteine. – Rom.

(Archiv Schuchard, Calenberg Nr. 16)

1420

verkaufen der Knappe ERNST VON WELLEDE und seine Mutter Ilse, Witwe des JOHANNES VON WELDA dem Kloster Wormeln eine Rente aus ihrem halben Hofe in Wormeln. Die andere Hälfte gehört bereits dem Kloster. Der Weldaische Anteil ist mit Renten belastet.

(Ritgen S. 52)

1425 16. März.

Hille, Witwe Johanns van dem Clostere, jetzt Frau des Heinrich van Meyderke, und ihr Sohn Johann van dem Clostere überlassen Dechant und Kapitel der Kirche der hll. Petrus und Andreas in Paderborn einen Rentbrief über 40 Mark Paderborner Pfennige, sprechend auf der Herynge gut zu Nordborchen (Nortborghen). Für Hille siegelt Heinrich von Meyderke, ferner Johann van deme Clostere und die Zeugen Johann van Sunreke und Ernst van Welde, Knappen.

Datum et actum in castro Wartberg anno Domini mccccoxxquinto, feria sexta ante dominicam Letare.

(Prinz, Joseph „Die Urkunden des Stifts Busdorf in Paderborn“ 1. Lieferung in Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen XXXVII S. 420)

1428

11.04. Die Vettern Gottschalck und Ernst von Wellede, Knappen, versetzen mit Zustimmung der Neuenheerser Äbtissin Irmgard von Solms als Lehnsherrin den Viehzehnten zu Engar mit der Schaftrift für 185 rheinische Goldgulden an das Kloster Hardehausen unter Vorbehalt der Wiedereinlöse, jedoch mit eigenem Gelde, mit dem gleichzeitigen Zugeständnis an das Kloster Hardehausen, den Viehzehnten der von Wellede in Engern von den Dominikanern in Warburg einzulösen.

(Gemmeke: „Geschichte des adeligen Damenstiftes zu Neuenheerse“ S. 142) (Archiv des Vereins für Geschichte und Altertumskunde Westfalens Abt. Paderborn Urkunden 1428.04.11. u. Cod. 230 Nr. 120)

1428 April 11 (dominica Quasimodogeniti etc.)

Die gefetteren Gotschalk und Ernst gen. van Wellede, Knappen, versetzen mit Zustimmung der Frau Ermegard, edelen van Solmys, Äbtissin des vrygen stichtes zu Heeres (Hersze), als Lehnsherrin den Zehnten zu Engar (Engere) mit der Schaftrift für 185 Rheinische Goldgulden (Rinsscher guldene gut van golde) an das Kloster Hardehausen (Hardehusen) unter Vorbehalt der Wiederlöse, jedoch mit eigenem Geld, mit dem gleichzeitigen Zugeständnis an Hardehausen, den Viehzehnten der van Wellde in Engar von den Dominikanern in Warburg (Warberg, Warberch) einzulösen.

Siegelankündigung: Abtissin zu Heerse, Gotschalk und Ernst van Wellede.

Ausf., Perg., Nd. – 3 anh. Siegel: 1) – 3) (verl.) – Rückseite: [ Iv u. Sign. 16. Jh.] 4/ [Iv 17. Jh. mit der Namensform:] von Welde; Vorderseite: [Sign.] (No 18) – Anm.: Urkundensammlung Kaplan Brügge

Regest: Stolte S. 246

Archivsignatur: 1 428.04.11

( Archiv des Vereins für Geschiche und Altertumskunde Westfalens, Abt. Paderborn.)

1433

24.Januar. Bernd van Horde, seine Frau Anna und ihrer beider Söhne Dietrich und Bernd, verkaufen Dechant und Kapitel zu Bostorpe in Paderborn für 400 rhein. Gulden eine Rente von 24 Gulden aus ihren freien Gütern in Wydinchusen, Welde und Holthusen, fällig jeweils zu Martini (= 11.Nov.), vorbehaltlich des Rückkaufsrechtes zum gleichen Termin. Sie geloben Währschaft und siegeln. Vor dem Priester Schudder, Offizial des Erzbischofs von Köln in Paderborn, verzichtet Anna auf alle Morgengabe – und Leibzuchtsrechte an den Höfen. Der Offizial siegelt. Zeugen Hermann van Nimegen und Johann Borbrock.

Datum anno Domini millesimo quadringentesimo tricesimo tercio, in profesto Conversionis beati Pauli.

(Prinz, Joseph „Die Urkunden des Stifts Busdorf in Paderborn“ 1. Lieferung in Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen XXXVII S. 457)

1441

bekunden Conrad und Rave, Söhne Gottschalks und Rave, Sohn Herbolds gen. Raven von Canstein, daß ihr Streit mit dem Kloster Wormeln betr. ihr Teil an der Kothstätte vor dem Kirchhofe von Kirchwelda beigelegt sei. Das Stift soll die Kothstätte ganz behalten.

(Ritgen S. 54)

1454

schlichten Bertold Tucketappen, Priester, und der Knappe GOTTSCHALCK VON WELLEDE am 21.10. einen Streit zwischen Kloster Wormeln und Hermann Vischers und Frau zu Germete betr. 33 Morgen, die sie in „wederschat“ (verpfändet) hatten, auf Lebenszeit behalten sollen. Das Land liegt am Donnersberg.

(Ritgen S. 55)

1454

vergleicht sich am 14.8. GOTTSCHALCK VON WELLEDE mit dem Kloster Wormeln bezüglich der Nutzung eines Berges „belegen boven der cluis darsulves twischen der Russen Bergen und gresland, und geit up den Weck, und die bevisninge darover geleget“.

Der Rechtsbrief ist anscheinend verlorengegangen, Gottschalck und die Seinen verpflichten sich aber, dem Kloster die Hälfte der Nutzung aller Renten und Zinsen, Geld, Hühnern und Eiern abzutreten, ob nun der Brief wiedergefunden wird oder nicht.

Hierzu schreibt Rummel:

„Da dieser Gottschalck von Wellede auch 1460 mit dem Commendarius (Rektor der Commenden) Bertold Tucketappen Streitigkeiten des Klosters ordnet, so haben anscheinend die Nonnen die Raven von Calenberg als ihre Vögte quittiert und den Gottschalck von Wellede als ihren „trester“ (advocatus) angenommen, der dann mehr aus altem Wohlwollen, das seine Familie von jeher dem Kloster entgegenbrachte, dies Amt annahm, denn um des Lohnes willen (es brachte nichts ein). Die Dotationen der Eversteins als klösterliche Vögte hatten die Herren von Calenberg und haben sie behalten. (Rummel meint die Güter, die ihnen die Eversteins zur Ausstattung als Vögte schenkten. Er vergisst aber, daß sie nicht nur Vögte des Klosters sondern der viel größeren Vogtei Wormeln waren). Daß sich die Braunschweiger des Klosters angenommen hätten, lesen wir nicht. Ein Trester war aber in dieser Zeit ihrer großen Verarmung den Nonnen unentbehrlich. Sollte dieser Gottschalck von Wellede, der ein Burglehen auf der Burg zu Warburg hatte, auch sonst begütert war, die Wege gebahnt haben, auf denen Wormeln der Vereinigung mit Paderborn entgegenging? Rummels Vermutung ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Was aber die Beziehungen zu Paderborn angeht, so waren doch auch die Calenberger Paderborner Lehnsleute.

(Ritgen S. 56,57)

1456

GOTTSCHALCK VON WELLEDE, Knappe bekennt für sich und seine Kinder, daß die Verschreibungen, die das Kloster Wormeln von Gottschalck senior über einen Kotten, sowie 7 Hühner, 7 Stiege Eier und 7 Mark Geld mit Bewilligung des Grafen Hermann von Everstein erhalten haben, dauernd in Kraft bleiben soll.

 (Ritgen S.57)

1468

besitzt das Kloster Wormeln „dre hove landes gelegen um dem Audagesser Berge, welche dre hove weren Herrn Ludolfes von Audagessen Ritters“.

In dieser Zeit liegt Audagessen im „Kerkspeel Wellede“, ist also keine eigene Pfarrei mehr.

(Chronik des Heil- und Luftkurortes Germete an der Diemel von A.W. Plass Schreibmaschinenschrift um 1970 S. 28)

1468

wird in dem Verzeichnis von Pfeiffer ein Auszug aus dem Güterverzeichnis des Klosters Wormeln aufgeführt. „Item dat Gericht to Wormelon is des Klosters darsilves, utgeseget dat geschlechte van Wellede hebben dar gerechtigkeit anne van twe hove land und nicht mehr, vortmer hebbet das Johann von dem Calenberge gerechtigkeit anne von vere hoven landes, vortmer enn havet dar nemet insprak anne“.

An diesem Anspruch hat das Kloster immer festgehalten. Die Strafgelder wurden so geteilt, daß Wormeln die Hälfte, Calenberg und Welda je ½ bekamen. Ein Versuch der Calenberger, die Teilung in drei gleiche Teile vorzunehmen, wurde zurückgewiesen. Welda ist mit 2, Calenberg mit 4 Hufen beteiligt.

Das Kloster hatte

18 Achtworth in Kirchwelda,

39 Achtworth in Alt-Welda,

22 „ in Osdagessen,

14 „ in Hörle,

18 „ in Ammenhausen,

16 „ in Dedenhausen,

127 „ im Kirchspiel Welda.

Das Kloster hatte eine Schaftrift mit einem „speck over de Twiste“ mit einem Triftweg, für den das Dorf Welda jährlich 111 Schilling bezahlt, und es hat das Kloster 100 Morgen Acker in Welda und mehr, die Johan Aler und Dierk Hagemann unter dem Pfluge haben.

In dem Verzeichnis wird bei der Holzgerechtigkeit Raven von Wellede als Teilhaber am „bokholte“ aufgeführt.

 (Ritgen S. 61 - 65)

Um 1468 war Osdagessen keine Pfarre mehr – gehörte vielmehr zum Kirchspiel Welda- dieses umfasste um diese Zeit –Osdagessen, Alt Welda, Kirchwelda, Hörle, Amenhosen, Dedenhosen, wie aus einer Angabe der dem Kloster Wormeln zustehenden Achtwort im Kirchspiel Welda – de Anno 1468 hervorgeht.

(Geschichtliche Aufzeichnungen von Pfarrer Joh. Rummel, Wormeln S. 36)

Osdagigihusen=Osdagessen, eine mehr noch kenntlich durch den Namen Audaxen und eine Kirche und Kirchhofsplatz um die Kirche (Austerkerke)- in der Mitte zwischen Alt-Welda und Wethen. .

(Geschichtliche Aufzeichnungen von Pfarrer Joh. Rummel, Wormeln S. 37)

1469 Lehnsbrief v. Haxthausen.

Montag nach St. Vitus. Nach dem Erlöschen des Geschlechts derer von Welda belehnte Bischof Simon von Paderborn mit dem seinem Hochstift heimgefallenen Weldaischen Lehen Gottschalk von Haxthausen als rechten Mannlehen.

Wilhelmine Freifrau von Brackel-Haxthausen

Wilhelmine Freifrau von Brackel-Haxthausen

Dieser Lehnsbesitz ist in der Descedenz Gottschalks von Haxthausen zunächst auf Carl, dann auf Elmerhaus und gegen das Jahr 1588 auf Hermann von Haxthausen vererbt worden, welcher im Jahr 1623 gestorben ist. Seine Söhne Elmerhaus und Caspar Friedrich teilten unter dem 29. Dezember 1623 die auf sie gefallenen väterlichern Güter. Bei dieser Teilung kam das Haus Welda nebst Zubehör an den zweiten Sohn (Casp.Friedrich), während der älteste durch die Annahme der Besitzungen zu Lippspringe Stifter der Lippspringer Linie wurde.

Die durch Caspar Friedrich v. Haxthausen gegründete Linie, welcher das Haus zu Welda neben allen dazu gehörigen Pertinenzien zugefallen war, hat bis zum 9. Mai 1768 bestanden, wo sie mit dem Ober-Marschall Hermann Adolph von Haxthausen im Mannesstamme erloschen ist. In der Besitzergreifung des Lehnsnachlasses kam seine hinterlassene Witwe, Marie Therese geborene von Westphalen und deren Tochter Wilhelmine, nachherige Freifrau von Brackel, dem nächsten Agnaten der Lippspringer Linie, dem Drosten Caspar Moritz zu Abbenburg, zuvor.

(Rechtsstreit über das „Dorp to Welda“; Archiv Hake)

1469 Juni 19 (am mandage na Viti martiris), Paderborn

Symon [III. zur Lippe], Bischof zu Paderborn (Paderborne), belehnt Gotschalk van Haxthusen mit nachfolgenden Gütern to eynem rechten man erve leyne: mit eynem borgleyne um unser borgh to Wartberg [Warburg] und den kotsteden under der borgh in der Huffen, mit dem dorppe to Welde [Welda] und kotsteden und alle syner tobehoringe darsulves, mit dreen hove landes to Corbecke [Körbecke], mit dreen hove landes to Heymenhusen unde dem tegeden darsulves und der molen to Bruchtorppe [Broktrup], mit tegeden dryer hove to Holtorppe und allem Zubehör. Die Güter sind durch Tod des Geschelchts van Welde verfügbar geworden (und so uns de ok nu van dodes wegen des geslechtess van Welde seliger dechtnisse verlediget und van unss und unsem stiffte nu to leyne herkommen und rorende sint).

Zeugen: Berndt, Herr to Buren; Johan van der Lippe, unse hoffemester, Gotschalk Schilder, unse erffkemerer, Räte des Bischofs.

Siegelankündigung: Aussteller.

Ausf., Perg., Nd. – 1 anh. Siegel: an der Urkunde ein anderes zerdrücktes Siegel lose eingehängt – Rückseite: Iv 17. Jh./ Ive um 1900 Regest: –

Archivsignatur: 1469.06.19 A

( Archiv des Vereins für Geschiche und Altertumskunde Westfalens, Abt. Paderborn.)

1470

werden die Güter in Ehringen, Elenchusen und Welda, sowie in Ossendorf erwähnt, die das Kloster Wormeln vom Kapitel St. Petri in Paderborn gepachtet hat.

(Ritgen S. 65)

1481

erklären am 29.10. Thomas Grimpen und Didericus Adelevsen, Priester an der Kirche zu Warburg-Altstadt, daß Bertold Tucketappen einen Rentenbrief über 5 Mark auf einen „Bauhof“ in Wormeln aus dem Besitz derer von WELDA für ein Altar-Lehen eingelöst habe.

(Ritgen S. 66)

1483 November 4.

Hermann (Harman), ein geschworener Richter zu Welda (Welde), beurkundet, daß Konrad Lodderbusch vor ihm am (in) Gericht den Hencke Uden, wohnhaft zu Welda, gefordert (geeschet) hat, die Wahrheit zu sagen, was er wisse (emme witlick were) wegen (umbe) der Burgäcker (Borchegkere) etc. Darauf habe Hencke Uden mit dudeme berade bekannt und gesagt, ihm sei „wißlich“, daß er (de) mit Heinemann Geyling(en) in vergangenen (vorleddenen) Jahren einmal, drei[-] oder vier[mal] den Zehnten zu Mederich(rike) gesammelt und von den Burgäckern nie einen Zehnt genommen habe. Er(he) habe auch dieselben Äcker gehabt und bestellt (gefruchtiget) von denen von Volkmarsen für die Heuer (umme de hure) und habe davon nie Zehnt in den Medericher Zehnt gegeben. Diese Äcker gehörten auch in das Feld zu Hörle (Horlere) und lägen (leget) innerhalb der Wandsteine (bynnen denn Wandsteynen) desselben Feldes zu Hörle. Dies hat der gen. Hencke Uden bei den Eiden, die er seinen rechten Herren getan hat, bekannt und gesagt, und wenn es nötig wäre, wollte er das weiter mit seinen Rechten „stärken“, wie ihm das in Recht gebühre. – Siegler, da der Aussteller kein eigenes Siegel hat (umbe gebrekens eyns egen inges[iegels] ): der „ehrsame“ Tepel Gotte, zur Zeit Vogt des „festen Junkers“ Gottschalk von Haxthausen (-husen) zu Welda. – Zeugen (darby gewest sint): Friedrich und Konrad von Adelebsen (Adelevessen) etc. – Datum a.d. 1483, feria tercia post omnium sanctorum.

(Die oberhessischen Klöster - Regesten und Urkunden- Dritter Band 1. Hälfte: Regesten, Marburg 1977 Seite 365 Nr.(*) 537 und StA. Marburg, Urk. W Waldeck Nr. 8169)

1485

Im Salbuch Graf Ottos IV. von Waldeck(*1441 +1495) werden zum Gogericht Mederich gerechnet: Volkmarsen, Welda, Germete und Oesdorf. (Bockshammer, Ulrich: Ältere Territorialgeschichte der Grafschaft Waldeck S. 106, Marburg 1958)

Welda und Alt-Welda werden im genannten Salbuch zum Amt Rhoden gerechnet.

 (Nachträge und Berichtigungen S, 316 zu S. 187)

1486

Die von Haxthausen errichten im Hörlebach eine Mühle. Neben der Mühle in der Twiste, bei der ihnen die Fischerei zustand, war dieses die zweite Mühle.

(Rodenkirchen: Bau-u.Kunstdenkmäler v. Westf., Kreis Warburg S. 483)

1489, 1496, 1501

CORDULA VON WELLEDE wird als Priorin des Klosters Wormeln genannt.

(Ritgen: S. 67,68)

1495

Revers in welchem der Richter Thonies Ordekens eine Gerichtssitzung zur Befragung zweier Einwohner über den Rudolfshof in Alten=Welda schildert.

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.122;Archiv Frhr.v.Wrede, Willebadessen.)

1501, 1510

tritt GOTTSCHALCK VON WELLEDE als Zeuge auf. Er wird im Vertrag als „unse trester“ bezeichnet. (Advocat des Klosters Wormeln).

(Ritgen: S. 69,71,72 )

1507

31.08. Am dinxdage na decollationis Johannis baptistae, d.i. am 31.August 1507 hielt die Äbtissin (Barbara von Wesenborch,Kloster Heerse) einen openen leyndag zu Brakel. Von den an diesem Tage stattgefundenen Belehnungen ist uns nur über die folgenden Kunde erhalten. Es wurden belehnt:

Hinrich Westphall ……..

u.a. mit dem Roleffeshof zu Welde und einem halben Hofe zu Welde. (Lagen diese Höfe in Alt-Welda?)

(Gemmeke:“Geschichte des adeligen Damenstiftes zu Neuenheerse“ S.188 siehe auch Stolte: „Das Archiv des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde Westfalen, Abt. Paderborn, I. Theil. Codices und Acten S. 391)

1526

Aus der zweitältesten Kapitelsrechnung des Klosters Heerse vom Jahre 1526 geht hervor, daß Heerse „von Welde 12 sch. roggen tantum havene“ bekommt. „Alia medietas spectat ad presentias et structuram.“

(Gemmeke:“Geschichte des adeligen Damenstiftes zu Neuenheerse“ S. 206)

1530

wegen der Fischereirechte in der Twiste am Lüdeborn bei Wormeln führen das Kloster Wormeln und die von Haxthausen einen Prozess.

Der Bischof sendet eine Kommission zur Prüfung der Urkunden, auf die das Kloster sein Recht stützt. Das Urteil ist nicht bekannt, doch bleibt das Kloster im Besitz. (Ritgen Teil III/IV S. 3)

Bei einer Grenzbegehung mit denen von Calenberg und denen von Haxthausen wurden die Wormelner Bauern befragt, wem das Bokholt gehöre. Antwort: denen von Wormeln. Dann Frage nach dem kleinen Strubberge „dat is de eyge vor dem Berge des Bokholtes“. Niemand antwortet, zuletzt sagt Tonies Koster, daß niemand wisse, aber vor 50 – 60 Jahren habe dort jemand Kalk gebrannt und sei von denen von Canstein gefangen worden. Die von Haxthausen gaben ihre Ansprüche nicht auf. Die Sache wurde später durch einen Vergleich entschieden.

(Ritgen Teil III/IV S. 3)

1530

In den Aufzeichnung über die Cansteiner Besitzungen sind Berechtigungen in Welda verzeichnet; 1530,1564.

(Archiv Frhr. v. Elverfeldt, Canstein „26.Der Burghof der Familie von Canstein in Warburg. Besitzungen bei Germete und Welda“ 3204)

1532 und 1568

Das Cansteiner Lehnskopiar enthält Urkundenabschriften über die Belehnungen der von Geismar zu Warburg mit dem Zehnt zu Olden Welde (und Olden-Kerchwelde) 1532;1568.

(Archiv Frhr. v. Elverfeldt, Canstein 9.2.4 Die von Cansteinschen und von Spiegelschen Lehen zu Volkmarsen und Warburg Nr. 587)

1532

Die Brüder Dietrich und Georg von Geismar, Bürger zu Warburg, erklären sich über das Cansteinsche Lehen zu Kirchwelda.

(Archiv Frhr. v. Elverfeldt, Canstein „27. Die Lehen der  Familie von Canstein bei Warburg, Welda und Germete 3232)

1536

29.05. verteilt Margareta, Äbtissin zu Heerse, die Güter, „so de öldesten dat geslechte von Welde“ vom Stifte Heerse zu Lehen getragen haben.

(Gemmeke: „Geschichte des adeligen Damenstiftes zu Neuenheerse“ S.228)

Margaretha von Columna, Äbtissin des freiweltlichen Damenstifts Neuenheerse, belehnt Vinctius, Herrn Johann, Konrad Wolf, Johann und Konrad, Gebrüder und Vettern von Steinheim, zu Mannlehen mit dem Viehzehnten, der schafdrift, dem Eickhof von vier Hufen Größe, acht Kottenstätten und einer Wiese zu Engar sowie mit dem Gericht daselbst, wie es früher die von Welda vom Stift Neuenheerse zu Lehen getragen haben.

(Archiv des Vereins für Geschichte und Altertumskunde Westfalens Abt. Paderborn Urkunden 1536.05.29.)

1536

in Warburg

„haben die Ackerknechte von WELDA und Obermeiser den Schodüvelstanz gesprungen.“

(J.P.Rosemeyers Auszüge aus den Stadtrechnungen; zitiert WZ 26.Bd.II S.10)

1541 tanzten die Schmiedeknechte in Warburg den Schwertertanz.

(Ritgen III/IV S.9)

Sind die Schwerttänze gleichzusetzen mit den Schodüvelstänzen?

(„über Schwerttänze im nordwestlichen Deutschland“ von Georg v.Detten, WZ Bd. 64 II S. 153 f)

„Im J. 1590 wird einigen Gemeinden des Amtes Eisenberg (Uffeln, Adorf, Nerdar u.a.) verboten, am Fastnachtstage „wie unter den Heiden solches beschah, sich in Schwert- und anderen Tänzen zu üben“ (Kirchl.Gesetzgebung des Fürstenthums Waldeck. Von Carl Curtze.S.105) Das Verbot sagt ganz richtig, „wie solches unter den Heiden beschah“. Schon Tacitus erwähnt solche Schwerttänze (Germania 24). Sie fanden sich noch im 17.Jahrhundert in Hessen. Nach Winkelmann’s Beschreibung führte man sie zu Fastnacht und bei Hochzeiten auf. Die Tänzer, deren es 16 bis 20 waren, trugen weiße gegürtete Hemden und Hüte, welche mit bunten Bändern und weißem Tuche ausgeziert waren. An den Kniescheiben hatten sie Schellen befestigt und um die Arme lang herabhängende Bänder gewunden. Ein Führer leitet die Tänze (Lyncker, Sagen und Sitten aus Hessen S. 238 f.)“

(Curtze, L. „Volksüberlieferungen aus dem Fürstenthum Waldeck“ in Waldeckische Forschungen Band 2, Arolsen 1985)

1539 Dienste zu Calenberg, von Welda zu leisten

Vor 1539 folgte dem Ewert von Calenberg im Amt der Ritter Johann von Spiegel zum Desenberge. Das geht aus einem Übergabeprotokoll dieses Jahres hervor. Als Johann von Spiegel sein Amt aufgibt, folgt ihm in diesem Jahre Jost von Calenberg.

(Archiv Schuchard, Original Übergabeprotokoll Nr.2)

„In Her nafolgen de upkomen warhe und tho behorunge des Huses Calenberrgh: Item Welda de Denst jn jtlicher art eynen Dag, de kotter snyden ark eynen Dagh, Item van dem Hoffe vor dem Door tho Welde Hone und Eigger, Item Hageman tho Welde gifft des Jars twe morge weze (Weizen?), Wasser (was er) vorsyne dingeldenst, den he van syn hoffe tho Welde schuldig ist. ——-“

Die genannten Gerechtsame sind späterhin von dem Gute abgenommen und zu der Fürstbischöflichen Rentei Dringenberg geschlagen worden, demnächst teils abgelöst und teils verkauft worden.

(Archiv Schuchard Nr. 16)

1541

Korrespondenzen betr. die Wüstungen Oedessen und Aldenweller Mark bei Germete und Wellede (1541,1548 und 1549).

(Archiv Frhr. v. Elverfeldt, Canstein „26.Der Burghof der Familie von Canstein in Warburg. Besitzungen bei Germete und Welda“ 3205)

1547 Kosten die durch die Landsknechte und von den Fahnen entlassenen oder entlaufenen Söldnerbanden verursacht werden.

„—- Als man mit den Bürgern gegen die Knechte, so hier zu Wormeln, WELDA, Germete und Weten eine Zeit lang gelegen, hinausgezogen und die Knechte mit den Amtleuten zum Dringenberg buten des Stifts Paderborn gebracht, haben unsere Herren, so dazu verordnet, mit den Bürgern binnen Borgentreich eine Nacht gelegen und verzehrt 29 Mk 5 Sch.“

(„Kulturgeschichtliche Bilder aus der Vergangenheit Warburgs“ von Dr. Hüser, WZ Bd. 65 II S. 113 f [116])

1548 Lippold von Canstein beauftragt den Bastard Tile von Mengersen, seinen Oheim, in Brakel Nachforschungen anzustellen nach den Gütern der von Canstein, von Heyden, des Ritters Raven von Calenberg oder des Geschlechtes derer von Welda; er bevollmächtigt ihn bei verfallenen Gütern im Namen Cansteins die Loskündigung auszusprechen.

(Archiv Frhr. v. Elverfeldt, Canstein „10. Besitzrechtean der Herrschaft Canstein, Grenzen, Zölle“ Nr. 661)

1548 „Im Jahre 1548, es war am Tage Timotheus, hatten zwei Volkmarser Bürger im Witmarwald einen Wagen voll Holz geladen. Volkmarsen lag damals mit denen von der Malsburg im Streit um diesen Wald.

Als die Bauern schon den Wald verlassen hatten und in der Volkmarser Feldmark waren, wurden sie von einigen malsburgischen Bauern aus dem Dorf Oberlistingen verfolgt. Bei der anschließenden Schlägerei wurden die Volkmarser Bauern von Jürgen Bock und Spickermann Söhnen geschlagen. Dabei erwürgte Jürgen Bock unseren Volkmarser Stadtbürger Jacob Knips, verwundete den anderen Bauern auf den Tod und stieß einem sie begleitenden Jungen eine Büchse in den Leib. Zu seinem Glück ging der Schuß nicht los, so daß dieser wahrscheinlich mit dem Leben davonkam.

Zur Erinnerung an diese Mordtat wurde dann das Knips-Kreuz gesetzt.

(Entnommen dem Buch „Volkmarsen -Sagen, Märchen und Geschichten rund um die Kugelsburg“, gesammelt von Paul L. Kailuweit, herausgegeben vom Geschichts- und Heimatverein Volkmarsen e.V.).

Zur Lage des Knipskreuzes gibt es unterschiedliche Meinungen. Lag es „oberhalb Weldas an der Nordseite des Witmarwaldes“?

(Schröder-Petersen: „Die Ämter Wolfhagen und Zierenberg“ S. 133, 134, 136, 167, 172 u.173.; Marburg 1936)

1549

Nach der Baurechnung des Kloster Heerse vom Jahre 1549 mußte Welda weitere 6 sch. roggen (den nympt de scheverdecker)(den bekommt der Schieferdecker) und 6 sch. havern liefern – zusammen 18 ß (Schilling)

(Gemmeke:“Geschichte des adeligen Damenstiftes zu Neuenheerse“ S.242)

1549

Brief des Gottschalk v. Haxthausen zu Welda an die Äbtissin Ermegard zu Willebadessen.

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.122;Archiv Frhr.v.Wrede, Willebadessen.)

1552

26.Nov. Vertrag zwischen Waldeck und von Haxthausen abgeschlossen in Cülte wegen der von Welda zu leistenden Erbdienste und Holzungsrechte im Eichholz.

(Archiv Hake 10.0.1 aus Archiv Müller)

1562

zediert das Kloster Wormeln den STEINHOF ZU WELDA, der 4 Malter Korn einbrachte den Herren von Papenheim und von Calenberg.

(Ritgen III/IV S. 6)

1564-89

Briefe an und von Margarete v.Oeynhausen, Domina von Willebadessen, darunter u.a. an Gottschalk von Haxthausen zu Welda usw.

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.123; Archiv Frhr.v.Wrede, Willebadessen.)

1565 Weldaer Bürgereid in der ältesten erhaltenen Fassung:

„Daß Bürgereid von alters her“

„Ich Lobe und Swere [schwöre] zu Godt

undt seinem Heyligen Evangelium daß

ich meinem Vorgesetzten Burgemeister

will gehorsam sein Dorfs gerechtigkeidt

will helfen Verdetigen [verteidigen] meinem Nechsten

in seinen nöhten bey zu springen wann

die Klocke geleutet wirdt es gesche [geschehe] zu

Ernst oder zu Storm ich bin innen oder

dahr außen zu Holtz oder zu Felde

wan ich sie höre ich will

volgen wahr zu mihr soll helfen Godt [so wahr mir Gott helfe]

undt sein Heiliges Evangelium Amen

Daß Borger Aeydt von Alters herr“

Das Alter dieses Blättchens läßt sich durch die Mitteilungen auf der Rückseite näher bestimmen. Es heißt dort:

„Item Anno [15]65, den 9.Januarius, Lensings Henrichen an der Witmer abgeschrieben, seyndt ihm geschicket nach dem Spigell Hofe“.

(Archiv Hake 1.0.0)

1574 – 16. Jh.

Im Register der Herrschaft Canstein über Frucht- und Viehabgaben sind Aufzeichnung über Welda enthalten.

(Archiv Frhr. v. Elverfeldt, Canstein „Gutsherrliche Register und Renteirechnungen Herrschaft Canstein“ Nr.2482)

1577

Führt das Kloster Wormeln unter der Äbtissin Gertrudis im Winkel wieder einen Prozess. Die Herren von Haxthausen zu Welda hatten den Wald des Klosters „injusto titulo“ an sich gerissen. Der kostspielige Prozess wurde durch einen Vergleich beendet. Das Kloster sollte hinfüro das Bokholt ganz für sich allein behalten, dagegen wurde denen von Haxthausen eine in Welda belegene Wiese überlassen, außerdem 240 Eier, 12 Hühner und 12 Schillinge bar bewilligt, die das Kloster bisher von einer Hausstätte und einem Garten des Gottschalck von Haxthausen bekommen hatte. Ferner behielten die v.Haxthausen 4 Dienste mit Wagen und einige Handdienste der Gemeinde, worüber sie mit dieser ein besonderes Übereinkommen treffen sollten, was aber erst einige Jahre später geschah.

(Ritgen III/IV S. 7)

1579

02.10.schließen Johann und Elmerhaus von Haxthausen mit den Grafen Franz und Günther von Waldeck einen Vertrag.

Der Vertrag vom 26. November 1552 zu „Culte“(=Külte) abgeschlossen, hat zu Mißverständnissen geführt.

Für die Grafen werden als Unterhändler tätig: Wilhelm Schildern, Thumpscholastern (Domscholaster), Johann Edelherr zu Beueren, der Bischöfl. Statthalter des Stiftes Paderborn, Georg von Herde, Tumbherr zu Scheffenbergh, Johann von Geißmar und Hermann von Zerßen.

Es wird beschlossen:

  1. Der den Grafen seit altersher zustehende Erbpflugdienst und die Holzabfuhr zum Schloß Raden (Rhoden) sollen jährlich treu zur rechten Zeit geleistet werden, so wie es im Vertrage von 1552 zu Culte festgelegt worden ist.

Damit auch zukünftig keine Mißverständnisse entstehen, wird festgelegt,daß die Ackerleute zu Welden den Herren Grafen zu Waldeck und deren Erben auf Anforderung durch die gräflichen Beamten oder Vogte jährlich zur rechten Zeit ackern und bestellen sollen,

„20 Morgen zu Hafer und 20 Morgen zu Roggen, Brachen, Rhoren und zur Saat ackern unsträflich, gleich wie sie selbst darüber aber nit genöthiget werden.“

  1. „Die Holtzefuhr belanget, weliche Sie I.G.(Ihro Gnaden) und dero Beamten jährlichs aus dem Eicholtze gehn Warttbergh gethan, sollen und wollen Sie dieselbigen Waldeck wie von alters auf Ihr Hauß Raden odder Warttbergh tun und leisten, alles getreulich und vleisig wie sie selbst.“
  2. „Zudem sollen auch die Kötter zu Welden die Graven zu Waldeck zum Hauß Raden hinführ obberürte zwantzig Morgen Habbern mehen und zwantzig Morgen Roggen schneiden und in die Widde bringen, morgens zeitlich darain und abents zu gebührender Zeith widderum darvon gehen.“

4.Die Herren zu Waldeck sowie deren Vögte und Diener sind berechtigt, bei Verstößen gegen vorstehende Regelungen die korrekte Dienstleistung zu fordern und zwecks Durchsetzung auch Pfändungen vorzunehmen. Die v. Haxthausen haben die Beamten des Grafen dabei zu unterstützen.

5.Soweit sich die v.Haxthausen und die Weldaer am Eichholze Gerechtigkeiten und Forderungen angemaßt haben, die vom Grafen nicht geduldet werden können, sind diese zu unterlassen. Nach anhaltenden Verhandlungen ist der Graf bereit

vom „Eichholtze sivern“ den v.Haxthausen und den Weldaern den sechsten Teil an Holz und Triesche abmessen und teilen zu lassen.

Die Begrenzung soll mit „ansehnlichen Ufwürfen, Wandtsteinen und Beumen, so ein uff den andern weiset,“ festgelegt werden. Es handelt sich um ein Teil des Eichholzes der größtenteils nach dem Dorfe Welda hin gelegen ist, mit „Holtz, Hude und Weide. Die Weldaer sollen es behalten und gebrauchen und bestens hegen. Mit dieser Regelung soll nicht in die Landesobrigkeit eingegriffen werden. Sowohl die von Haxthausen und die Weldaer dürfen darüberhinaus im übrigen Teil des Eichholzes „kleine Nutzbarkeiten“ in Anspruch nehmen, ebenso wie die Waldeckischen im Haxthauser Teil.

  1. Die v.Haxthausen und die Weldaer dürfen den Herren zu Waldeck wie auch deren Erben die Heuer und den Zehnten von „den Rode Ekhern im Schalksthale“ und sonstwo nicht vorenthalten sondern sofort entrichten, da sie sonst das Nutzungsrecht verlieren. Der deswegen ausgesprochene „Arrest“ soll hiermit „relaxiert“ (erlassen) werden.
  2. Die Grafen sind unverbindlich bereit, den Weldaern auch an anderen Orten gegen „Gepueer“ (Bezahlung) vor anderen Brennholz zu verkaufen.
(Archiv Hake 10.0.1)

1590

04.04. schließen die Gebrüder von Haxthausen, Georgen, Gottschalk, Hermann und Elmerhausen einen Rezeß (Vergleich) mit dem der Vertrag vom 13.Juni 1549 (fünfzehnhundert vierzig und neune, ahm Tage Antony), der von Gottschalk, Georgen, Johann und Elmarshaus geschlossen war, ergänzt bzw. geändert wird.

Es wird festgelegt:

Hermann v. Haxthausen und seinen „Mannleibserben“ wird „das Dorf Welda mit Gericht- undt Bottmäßigkeit allein zugeeignet.“

Weil wegen des im Rezeß von 1549 festgelegten Pflug- und Köttergeldes und der Dienste Unfrieden entstanden ist, wird nun festgelegt daß die Dorfschaft Welda „ihrem gebietenden und gestrengen Junckern und dessen Mannleibserben nun hinführo: Vier Tage jährlichs binnen der Weller-Feldmark zu dienen verpflichtet seyen, als Vollspännige mit ihren Pferden, Wagen und Pflügen; auch die Halbspännigen, so sie Pferde haben, ihrer zwey (2) zusammen spannen undt gleichermaßen vor angesetztevier Tage, solche Dienste leisten söllen; die Kötter aber vor ihren Kötterort vier Tage mit der Handt ihre Handtdienste jedes Jahr, alles in der Weller Feldmark und weiter nicht zu leisten schuldig und verhaftet seyn söllen und wöllen.“

Die dem Junker von altersher zustehende Gerechtigkeit, der Schweine-Kühe-Pferdeweide in und außer dem Dorf Welda zu Holtze und zu Felde, soll unberührt bleiben.

Die Dorfschaft soll des morgens von sechs bis auf elf Schläge, mittags von zwey bis auf sechs Schläge ihre Dienste verrichten.

Der Junker und seine Erben sind verpflichtet, ihnen die Mittagsmahlzeit zu geben.

Der Junker und seine Erben gestehen der Dorschaft zu:

Dem Ackermann zwey Fuder Holz,

dem Kötter jedes Jahr ein Fuder Holz, sofern es der Wald verträgt und der Junker es nicht selbst braucht, gegen Zahlung von achtzehn schweren Pfennigen oder zwanzig ihm genehmer Pfennige die dem Junker gebracht werden müssen.

Daneben gesteht der Junker auch namens seiner Mannleibserben der Dorfschaft zu:

Weiden (=Kopfweiden), Zäuneroden und Dornen ohne Entgelt.

Auf Anweisung des Junkers darf Holz für die Wagen, die Pflüge und die Eggen dem Wald entnommen werden.

(Archiv Hake als Rezeß G in der Prozeßakte 10.1.3)

02.05. bekennt Georg von Haxthausen, daß er zu Mitbehuf seiner Brüder Godtschalk, Hermen und Elmerhauß zu einem rechten man Erbelehen empfangen habe „den großen und luttcken Zehenden zu Enger mit dem Eickhove und Kottsteden daselbst und vordt mit anderen gudern, so die von Welde vom Stift Heerse zu Lehen getragen.“

(Gemmeke: „Geschichte des adeligen Damenstiftes zu Neuenheerse“ S. 262)

„Am Ende des Jahres 1590 wurde das Paderborner Land unerwartet aufs höchste beunruhigt. Plötzlich nämlich fielen holländische Freibeuter unter dem Grafen Oberstein ein. Am 30.Dezember rückten sie in Delbrück ein und raubten und plünderten nicht nur die Bewohner aus, sondern verübten auch empörende Greueltaten. Dann zogen sie weiter nach Anreppen, Scharmede, Bentfeld, Elsen, Wewer, Obern- und Niederntudorf, Haaren, Böddeken, Geseke.

Fürstbischof Dietrich flüchtete nach den Burg Dringenberg. Der Bruder Kaspar, der von dem Überfall gehört hatte, schrieb seiner Schwester, Äbtissin zu Heerse, sie möge nach ölinghausen kommen. Um die üblen Gäste loszuwerden, traf Bischof Dietrich mit ihnen ein Abkommen, zahlte ihnen 11 000 Rtlr, worauf sie abzogen. Graf Oberstein wurde bald nacher bei der Belagerung von Zütphen von einer Kanonenkugel getötet.

Im April 1591 wurde der paderbornsche Landtag auf dem Schonloh bei Dringenberg gehalten, wobei aber für die größere Sicherung des Landes nichts erreicht wurde. Schon im Anfange des Jahres 1593 erschienen wieder holländische Freibeuter auf dem Sintfelde, bei Büren, Salzkotten usw. Es hieß also, sich vorzusehen und, da andere Hilfe nicht zu hoffen war, sich selbst zu helfen.“

(Gemmeke: „Geschichte des adeligen Damenstiftes zu Neuenheerse“ S. 264)

1593 / 1720

„NACHFOLGENDE ARTICULL SOLLEN ALLENTHALBEN BEY DER SCHÜTZENGE­SELSCHAFT ABGELESEN, UND DAMIT NACHFOLGENDER MAßEN GEHALTEN WERDEN.

1)

Der Gottes Namen aus leichtfertigkeit mißbrauchen und lästern würde, derselbe soll Dechanten und Rottmeister wie auch den sämm­tlichen Schützen verfallen seyn mit 8 gr [Groschen]

2)

Derjenige, welcher geistlicher und weltlicher Obrigkeit, so dieser Schützengesellschaft mit beywohnen mögten, nicht ihnen gebührende Ehre erzeigen, sondern sich dagegen ungebührlich verhalten würde, soll geben 6 gr

3)

Wer Dechanten, Rottmeistern oder denen der von diesen darüber befehliget, in gebührenden Dingen nicht gehorsam, sondern sich wiedersetzen würde, soll geben 8 gr

4)

Niemand soll mit dem andern Zank und Unwillen anrichten, sondern da einer mit dem andern zuschaffen, soll er solches bis auf andere Zeiten verschieben, im widrigen Fall aber sämtlichen Schützen verfallen seyn mit 3 Kopstücken

5)

So einer gescholten und an seiner Ehr gröblich injuryrt, soll er bis dahin er sich all solcher injuryen [Beleidigungen] entschuldiget, diese Schützengesellschaft meiden und sämmtlichen Schützen verfallen seyn mit 12 Schilligen

6)

Wer muthwilligerweise ein Glas zerbrechen oder Bier verschütten würde, soll geben 3 gr

7)

Soll keiner mit einem Glase außer das Haus laufen jemand daraus zu schenken, auch keine Gläser oder Kannen mit nach Haus nehmen, würde aber jemand zugegen hierüber befunden werden, soll geben 8 gr

8)

Was einemjeden zur Zehrung gerechnet wird, soll er auf die von Dechanten und Rottmeistern angesetzte und bestimmte Zeit ohne einigen Verzug liefern und entrichten, wer aber hierin säumig oder nachläßig gefunden wird, soll dreyfach bezahlen, was er einfach verzehrt und darauf also bald der Pfandung wertig seyn.

9)

Wann um den Hut, so die Schützen pflegen zum besten zu geben, geschoßen wird, daß alsdann einjeder mit seinem Öber- und Seitgewehr wie dann auch allezeit darauf er gesetzt fertig, und erscheinen, und nach Nothdurft mit Pulver und Loth versorget seyn soll, so aber wieder Zuversicht hierüber nachlässig befunden würde, soll den Schützen verfallen seyn mit 4 Schilligen

10)

Wann um den Huth geschoßen wird, sollen die Rottmeister nachdem ihre gebietender Junker, oder jemand seinetwegen den ersten Schuß gethan, um das Anschießen das Loos werfen, und also Rottweise nacheinander schießen, daß nicht einjeder seines Gefallens lauffen, und soll einjeder aufrichtig mit aufgereckten Arme seinen Schuß thun, auch seine Büchsen und Gewehr in guter Acht haben, damit niemand Schaden wiederfahren möge.

11)

So einem eine Büchse 3mal nacheinander versachte, soll zur Straffe geben 2 Schillinge

auch seines Schusses beraubt seyn.

12)

Derjenige, der König wird und den Hut gewinnt, soll denselbigen alle Sontage aufhaben und soll damit auf dem Kirchhofe erscheinen, es wäre dann, daß er eine hinlängliche Entschuldigung vorbringen könnte, im wiedrigen Fall aber soll er sämmtlichen Schützen zur Strafe geben 18 gr

13)

Ein jeder Schütze soll verbunden seyn, auf der Schützenwalme nicht allein für sein Haupt schaden zu thun, besonders auch, wenn er jemand im Schaden beträfe und solches verschweigen würde und es nicht dem Dechanten und Rottmeistern anmelden würde, soll zur Strafe sämmtlichen Schützen geben 12 gr

14)

Wie von altersher gebräuchlich, da auf die Beysammenkunft der Schützen einer oder der andere nicht erscheinen,und deswegen bey Dechanten und Rottmeistern keine gnug bewehrte Ursache vorgebracht, soll gleich den anderen seine Quota erlegen und bezahlen.

15)

Soll diese Ordnung gehalten werden, daß ein jeder Schütze des Abends um 9 uhren sich nach haus zu verfügen und des morgens um 9 Uhren die Zeche wiederum anzufangen verpflichtet seyn soll, zu welchem Ende Dechanten und Rottmeistern die Schlüssel zum Bier überliefert werden, wer hiergegen handeln wird, soll nach gutacht Dechanten und Rottmeistern gestraffet werden ad 2 Schillingen

16)

So jemand in dieser Schützengesellschaft dem einen oder anderen, so nicht darein gehorig, introctuieren [hereinlassen] und nicht darüber Dechanten und Rottmeistern bewilligung verlangt, soll geben 3 Schillinge

17)

Es sollen alle Gotteslästerungen unzüchtige und schändliche Worte, wie auch das Schreien auf den Straßen bey vermeydung 6 Schillinge Straffe vermieden werden.

18)

Wenn ein Schützenbruder sterben, oder seine Frau, oder seyn Kind, soll einjeder Schützenbruder oder deßen Frau mit zum Grabe folgen, dessen aber angedeutet werden soll des Abends vorher, daß einjeder sich darauf zu richten, und wer das Ankündigen thut, soll von demjenigen gegeben werden 1 Schilling

wer aber nicht folgen wird, soll sämmtlichen Schützen verfallen seyn mit 12 gr

Copia concordatcum originale

Anno 1593.

Ich als Oberschützendechand beurkunde und bekräftige durch dieses, daß obige Schützenverordnung von sämmtlichen Schützen soll gehalten und die Wiedersäumigen dieser Ordnung gemäß sollen bestrafet werden.

Welda, den 20ten May 1720

gez. H.v.Haxthausen“

(Archiv Hake 20.0.0)

1594

fand ein Lokaltermin wegen der Verwüstung des Wettesinger Holzes statt, wegen deren das Kloster Wormeln beim Reichsgericht geklagt hatte. Zeugen für Wormeln sind der Propst, der Holzförster Bories und Einwohner von Wormeln und WELDA, für Calenberg der dortige Schreiber und Einwohner aus Breuna. usw.

(Ritgen III/IV S. 11)

um 1600

Stift-Paderborner Adel. Gehrken, Gesammelte alphabetisch geordnete Nachrichten, theils Originalurkunden, theils Ältere und neuere Urkundenabschriften, theils Regesten, Stammtafeln und Siegelzeichnungen von vielen adeligen Familien. Darunter die von Wellede

Act. 30

(Das Archiv des Vereins für Geschichte und AlterthumskundeWestfalens, Abt. Paderborn. Bearbeitet von Bernhard Stolte; Paderborn 1899; S. 76).

1600

Die Kanzel in der Kirche „St. Kilian“ wird von Hermann von Haxthausen und seiner Frau Elsbeth von Haspergh gestiftet.

1601

Der Pastor Anton Hertogen ist in Welda im Amt. Die Familie von Haxthausen stiftet den Taufstein.

1601

05.02. wird in der Urkunde das Geschlecht derer von Wellethe „saliger“ (seelig =ausgestorben) genannt.

„Johan von Steinheim, Jobsten saligen Sohn, bekennt, daß er zu Mitbehuf Borcharts von Steinheim, Jorgens saliger Sohn, zu Lehen empfangen hat den gantzen Zehenden Uchten und schafedrift sampt einem gantzen Bawhof (Bauhof) genannt de Eckhoff, de dar heffet vier Hube landes, achte Kottstede und eine Wiesen von vier Morgen Landes, alle gelegen zu enger, bi Wepelde, …. auch das Gerichte und gebiete daselbst in aller Maßen das Geschlechte de von Welde saliger solches zu manlehen gedragen.“

(Gemmeke: „Geschichte des adeligen Damenstiftes zu Neuenheerse“ S. 263)
(Neuheuser, H.: Westfalen-Zeitung vom 29.11.1963)

1603

wird am 27.4. ein Vergleich betr. die Hand- und Spanndienste der Gemeinde Wormeln auf Grund des Vergleiches des Klosters mit dem Herrn v. Haxthausen im Jahre 1577 in Scherfede abgeschlossen. Danach sollen jährlich 1 Tag 6 Pflüge mit 6 Köttern pünktlich in Welda gestellt werden, halb mit Hafer, halb mit Gras als Futter. Sie sollen alles „getreulich verrichten und dagegen einer Mittagsmahlzeit gewärtig sein“.

 (Ritgen III/IV S.12)

1604

wurde am Margarethentage ein Vergleich zwischen Kloster Wormeln und der Gemeinde wegen der Schaftrift abgeschlossen. Der letzte Abschnitt befaßt sich mit dem Einsatz der Wormelner Schützen. „zum letzten, da die Ehrw. Äbtissin in diesen gefährlichen Zeiten würde steuern, daß die Wormelsche Schützen in vorfallender Not mit Macht und möglicher Defension warschaueten, sollen ihnen in behuf der societät und deren Unterhaltung von Richter und Vorstehern des Dorfes jährlich 3 Schilling, so das Kloster sonst pro annua pensione aus dem Herde-Haus erhebet, gegeben und ausgefolget werden, dagegen sich die Schützen aller Willfahrigkeit anerbotten und deme treulich nachzuüben angelobet haben, alles ohne gefährde“. Der Vertrag wurde vor dem Notar Tepel in Warburg abgeschlossen.

 (Ritgen III/IV S. 12)

1604

13.Juli in einem Prozessvergleich nach einem Rechtsstreit am geistlichen Consistorium in Paderborn zwischen der Äbtissin Wiltrud von Lohn und den Konventualinnen zu Wormeln einerseits, den Meiern und Bauersleuten daselbst andererseits tritt u.a. ANTON HERTOGEN, Pastor in Welda, als Zeuge auf.

(Abschrift im Findbuch des Pfarrarchivs Wormeln)

1608

wird ein Vergleich zwischen Kloster Wormeln und dem Kanonikus des Stiftes Busdorf über Gefälle in WELDA abgeschlossen. Das Kloster zahlt 100 Thaler und fernerhin jährlich 18 Thaler.

(Ritgen III/IV 13)

1609 18.01. (Am 29.01.1609 vom Fürstl. Hofgericht gesiegelt und beglaubigt)

Vertrag zwischen Hermann von Haxthausen und der Gemeinde Welda mit dem die im Receß vom 01.04.1590 festgelegten Rechte über Hutungen usw. erweitert und bestätigt werden. Der Vertrag ist auf Leder geschrieben und vor dem Fürstbischof Diedrich abgeschlossen worden. (Archiv Hake 4.1.1; deponiert im Staadtarchiv zu Warburg)

Abschrift des Vertrages zwischen Hermann v. Haxthausen und der Gemeinde Welda

vom 18.Januar 1609.

Deß Hochwürdigen Fürsten und Herrn, Herrn Diderichen Bischoven deß Stiffts Paderborn, Unsers gnädigen Fürsten undt Herrn Wir lhro Frstl.Ger. sambt undt sonders Verordnete General Hoffgericht Commissarien, thuen hiermit kundt undt zu wissen gegen jedermänniglichen öffentlich bezeugendt, das vor uns an diesem Fürstlichen Hoffgericht, uff tagh und datum, auch im nahmen undt zwischen Partheyen nachbeschrieben, eine Transaction Vereinbahrung undt Vertragh vorbracht undt übergeben worden ist, inhaltendt von wort zu worten, wie folget:

Kundt offenbar undt zu wissen sei hirmit jedermänniglich, welchem dieser verliebter Vertragh, seines inhalts zu verlesen fur kumbt, alß eine Zeitlang biß dahero in den negst abgewichenen Jahren zwischen dem Edlen und Ernvesten Hermann von Haxthausen eins, undt dessen Untersassen, den samptlichen Eingesessenen der Dorffschafft Welda anderstheylß, über etliche underschiedliche Posten undt Beschwerung, allerhandt Zweyspalt, lrrung undt Mißverstandt eingefallen, als das allerseits Partheyen, solcher nachbahrlichen Gebrechen halber an das Fürstlich Paderbornisch Hoffgericht in beschwerlichen Proceß undt Rechtfertigung gerathen, das demnach sothane Mißhelligkeit, zu Verhütung allerhandt mehrer Weitterungh, Erbauungh undt Erhaltung alles friedtliebenden Wesens, auff heut dato endengeschrieben, sein nachfolgender Gestalt gäntzlich componirt, verglichen undt beygelegt worden.

Erstlich, soll der voriger in Anno der weniger Zaal Neuntzig, den ersten Aprilis (0l.April l590) auffgerichteter, undt durch semtliche von Haxthausen underschriebener undt versiegelter Receß durch diesen neuen Vertragh, im allergeringsten nicht auffgehoben, noch in etwas gekrambt (=eingeschränkt), sondern vielmehr jener durch diesen erweitert, confimirt undt bestettigt sein, undt also auch die Eingesessene zu Welda krafft undt vermöge selbigen Recess über die darin specificirte vier Dienste künftiger Zeit nicht beschwert, undt ann Hauung, notdürftiger Weide, Dornen undt Zaunruthen (Da zuvor nach lnhalt des Vertrags die Ansuchung bey dem Junker geholet) nicht behindert, sondern wie der vorher angedeuteter Receß in allen andern Clausulen und Puncten, also auch in diesem Fall stete, vest, unverbrochen undt bey vollen Kreften ferner gelassen undt erhalten werden.

Demnechst ist allerseits placitirt, bewilligt undt verabschiedet, daß der Juncker Hermann von Haxthausen undt dessen Nachkommen mit der Schäfferey undt Schaafdrift hinfüro ir bestes thun, undt die von Welda damit nichts zu schaffen haben, wie auch die Mastung nach deren Gefallen, ohne einige Contradiction oder Einsperrung der Dorffschafft gebrauchen; jedoch auff den Fall, da die Mastung ausgethan würde, die Eingesessenen zu Welda vor den Frembden die negsten darzu sein undt verstattet werden sollen.

So ist auch bewilliget undt hat sich der Juncker dahin gutwillig verpflichtet, daß lhro Edelheit die Schatzung von den erkauften undt an sich gebrachten Gütern solange verrichten will, biß er die bey den Stifftsständen abbittet, sollen sonsten insgemein, alle undt jeder Einwohner, niemandt ausbescheiden, zu lren Quoten dem Dorff beyzusteuren undt die Gemeine Schatzung hinfüro mittragen zu helffen, schuldig, iedoch des Junckern Zwey mühlen undt ein Fischhaus hievon gantz eximirt undt befreyet seyn, wie imgleichen lhro Edelh. die Schaaffkese der Dorffschafft jährlichs zu geben oder nicht, undt das Mühlenpferdt hinführo zu halten oder nicht, so dann hinwieder den Eingesessenen zu Welda die Brathwürste zu verrichten oder nicht, zu allerseits freyen Willen undt Gefallen stehen soll.

Zu dem hat der Junker gewilligt, die schüldigen Dienste von den Gütern so lhro Edelh. von Johann Volpracht und Herrn Anthonio, Pastoren daselbst, erkaufft, an gebührenden orten, ohne des Dorffs beschwer zu verrichten, auch dabey gutwillig nachgeben, das die gerade hergeweyde, künftiger zeit nach altherbrachtem beständigen gebrauch undt gewohnheit dero Dorffschafft gezogen werden sollen, undt dieweil dann auch von alters gebräuchlich, das mann die wiesen undt Kempe daselbst umb Welda gelegen, von Michaelis an, wann das Grommet daraus gearnet, biß auff Sanct Walpurgis pflegt insgemein abzuweiden, alß hat mann sich allerseits vereinbahret, das allein des Junckern Mehewiesen damit gemeinet undt darunter begriffen, die andern Wiese undt Kempe aber, welche bey undt umb dessen Behausung liegen, als der Schloe, die Krehe, Kelbern undt andere Kempe, so daselbst bezirket, gentzlich davon befreyet undt eximirt seyn sollen, undt hat der Juncker hirbey ferner gewilliget, dem gemeinen Dorff einen Ochsen auff dessen selbst eigene Unkosten zu halten undt des nachts in Gewahrsamb zu nehmen; soll dagegen lhr Edelh. güstes Vieh durch des Dorffes hirten lohnfrey gehütet, wie auch wegen des Schwein= undt Füllenhirten bey vorigem Abschiede undt Vergleichungs gelassen werden, daß nemblich der Junker dem Füllenhirten nichts, weder Kost noch Lohn, dem Schweinehirten aber allein die Kost gebe, undt der Dorffschafft das lohn undt die Umbhude, wie bisanhero gebräuchlich, lhme verschaffe.

Neben dem allem ist ferner placitirt undt verabschiedet, daß hifüro dem Junkern die Dienste allein von Wohnheusern, solange die bewonet, undt nicht von Scheunen undt ledigen Heusern, welche nicht bewohnet seyn, –Fehlstelle—-geleistet, so dann auch der Dritte Pfennig des Kauffgelts allein von Wohnheusern undt nicht von Scheunen undt Ländereyen wann dieselben verkaufft, gegeben undt —Fehlstelle—- sollte, doch hat der Junker hiefüro —Fehlstelle—- concedirt undt nachgeben, wofern die Dorffschafft künfftiger Zeit ein Pfarrhaus kaufen —FehIstelle—- behueff der Dritten Pfennig —Fehlstelle—- Was sonsten die Waldtgemein —Fehlstelle—- undt umb Welda gelegen, weiter anbelangen thuet, ist allerseits verglichen, daß der (Junker) —Fehlstelle– (der) Dorffschafft die Gemeine Hude d..—Fehlstelle—- dann wie die iederzeit von der Dorffschafft gebraucht württ, mit gebrauchen undt genießen soll, und demnach die Abnutzung undt das Geldt, so von den Brüecheren, welche genug aufgehoben, der —Fehlstelle—Dorfschafft—Fehlstelle—- angewendet und jerlichs berechnet zu werden.

Wofern dann künftiger Zeit von der Gemeine wegen der Einnahme undt Rechnung geklagt würde, sollen die Vorsteher, wohin das Gelt angewendet oder verbrauchet, dem Junker zu berichten schüldig sein, wie dann auch die Eingesessenen sich ausdrücklich dahin obligirt undt verpflichtet, das Sie das Wellerbroch mit erlegung des Pfandschillings von der Dorfschaft Hörle wiederumb an sich lösen undt bringen wollen, auch solches nach nechsten vier Jaren geschehen soll.

So ist auch über dies alles wegen der Zehentgense, Beywohnungsgelts, deß Glockenleutens undt sonsten weiter, hinc inde placitirt, bewilligt undt verabschiedet, das es in diesen Punkten, bey dem alten Herkommen bleiben, der Juncker über die Zehendtgense, ohne einig auffzehlen, ein Register ober Verzeichnis zu halten, die Dorffschafft das Beywohner geldt auffzuheben, undt von ieder Mannsperson ein halben Thaler einzufordern berechtigt, wie auch Ihnen den Eingesessenen das Glockenleuten, wann es zu allerseits besten geschieht, undt zu keinem Aufrruhr gemeinet, frey stehen undt gelassen seyn soll. Ebenmäßig hat obwohlgedachter Juncker sich verheißen, was die Laute anbelangt, sich damit gegen die Eingesessenen nach Gelegenheit der Excessen, dermaßen zu verhalten, daß es bey jedermänniglich zu verantworten undt niemandt mit unziemblichen einlegen derselben, über die Pilligkeit soll beschwert werden.

Wie dann der Junker aus sönderlichen wohlgewogenen Gunsten, undt umb friedtlebens willen, die eilff Thaler nachständigen mastgeldts dero Dorffschafft schwinden und fallenlassen, undt sich dabey gutwillig erbotten, bey den Dringenbergischen Herrn Beambten, alle mögliche beförderungh undt anmahnung zu thuen, damit das ienigh, so an den gepfandten undt werdirten hundert fünff undt neuntzig Schaffstücke die straaff undt atzung noch übrig, der Dorffschafft fürderlichst restituirt undt wiedergegeben werden mögte.

Letztlich, undt zum beschluß, alßdann auch des Dorffs Eingesessene, bißdahero großen schaden erlitten undt aller undt bevorstehender beschwehrung sich weiter besorgen müssen, hat viel wohhlgemelter Juncker aus sonderlichen gunsten concedirt, bewilligt undt nachgegeben, das die Dorffschafft zu ergötzung dessen, undt zu Beförderung des gemeinen nutzens, das wüste stück bruchs, die Aschern genannt, umbreißen, ackern, besamen undt die negstfolgende achtzehn Jahrlang, frey ohne einig beschwer, nutzen undt gebrauchen mögen, undt sollen zwey aus der gemeine hierauf neben den Vorstehern sonderliche auffsicht zu haben, auch richtigen Bescheidt undt rechnung davon zu geben, deputirt undt verordtnet werden; Aber nach Verlauff der achtzehen Jahren, vorberührtes Bruech, zu gemeinem nutz, hude undt weyde wiederumb unbesamet liegen bleiben. Alles ohne einig betrugh, gefehrde, neue feinde, oder argelißt, undt seindt bey dieser gütlichen Vergleichung undt handelung an seiten deß Edlen undt Ernvesten Hermann von Haxthausen an undt übergewest, die Ehrbahre, wohlgelehrte undt Vornehme Bernhardt Ordt, Bürgermeister zu Lippspring, Johannes Regius undt Friederich Bodde, haxthausischer Schreiber, ab an seiten der Dorffschafft Welda, die würdigh undt wohlgelerte Herr Anthonius Hertzige, Pastor daselbst, wie auch Conradt Schmale, Corth Volpracht, Johann Wilhelms, Thomas Holtzminden, Jobst Nolten undt Thomas Reinecke, alß deß Dorffs ietzige Vorsteher, welchen aus der Gemeine Hermann Volpracht, Balthasar Allerdes, Jobst Volpracht, Thonies Hoppe, Hanns Multhaupt, undt Thonies Arnds ferner adjungirt undt beygefügt seindt, welches geschehen undt verhandelt in der Dorffschafft Welda, den achtzehenden Monaths January des sechszehen hundert undt neunten Jahrs. (18.Januar 1609 )

Dieweilen nun Wir Fürstl. Hoffgerichts Commissarien von beden transigirenden theyle hierzu erbeten, so haben wir alß dieser streitigen undt verglichenen Sachen puncten undt Mißhelligkeiten Richter obbegriffenen Vertrag, alles seines lnhalts, aus tragender ordentlicher macht von gericht undt rechtswegen bester Form, weiß undt gestalt confirmirt, auctentizrt, corroborirt undt bestettigt, auch zu dessen wahren Urkundt undt Zeugnis, diese darüber zweyfach eines gleichlautenden inhalts uffgerichte fertigung undt Verbrieffung mit dem unden

auffgesetzten Fürstlichen großen Hoffgerichts Insiegel versiegelt undt beglaubiget, undt haben wir zu mehrer Vester haltung undt bestettigung beeder theils, als wohlgedachter Juncker sambt Bernharten Ordt, Johansen Regio undt Ehrenen Derich Bodden eins, undt an seiten der Dorffschafft der H. Pastor Antohonius Hertzige, Cordt Schmale, Hermann Volpracht undt andere, so schreiben können, anders theils derselbe mit eygen Handtzeichen, underschrieben undt verpitzirt, welche Exemplaren iedertheyl eins, zu guter nachrichtung mit wissentlichen belieben, willen undt benügen uff undt angenommen. Actum et datum Paderborn den neun undt zwantzigsten tag obbemelten Monaths January undt Jahres tausend sechshundert undt neun. (29.Januar l609)

1611

„….nemblich anno 1611, den 18.Januarii unter Regierung Fürst Dietherichen Bischofen zu Paderborn seynd sechs Reuthers des morgens in Welda gekommen und einen berüchtigten Straßenräuber mitnahmen Cordt von Büna gebürtig aufgesucht und gefunden; Nachdem nun derselbe ihnen angehörige orth von seithen des H. von Haxthausen überliefert,so haben sie denselben ohne weitere Ceremonie, wie einen dollen Hund vor den Kopf geschoßen und arquebudirt vorgebends darzu Ordre zu haben.“

(Gülden Kleynod des Hochadlichen Hauses Welda von 1785 S. 101)

1618-1648 Dreißigjähriger Krieg.

Allgemeines

Der Dreißigjährige Krieg begann als eine ständisch-religiöse Auseinandersetzung in Böhmen und griff mit der Königswahl Friedrichs V. von der Pfalz durch die böhmischen Stände auf das Reich über. Durch seine Niederlage am Weißen Berg (8.Nov.1620) verlor Friedrich nicht nur Böhmen, sondern auch die Kurpfalz. Nachdem Kaiser Ferdinand II. die Rekatholisierung und die zentralistische Umgestaltung Böhmens eingeleitet und 1623 die pfälzische Kurwürde sowie die Oberpfalz Maximilian I. von Bayern übertragen hatte, war die erste Kriegsphase, der Böhmisch-Pfälzische Krieg(1618-23), beendet.

Als das Heer der katholischen Liga unter Tilly und das zusätzlich in kaiserlichen Dienst genommene Söldnerheer Wallensteins nach Norddeutschland vordrangen, griff Christian IV. von Dänemark angesichts der drohenden Gegenreformation und aus eigenen territorialen Interessen ein. Im Niedersächsisch-Dänischen Krieg (1625-29) erlitt der dänische König jedoch am 27.August 1626 bei Lutter am Barenberge eine schwere Niederlage, und im selben Jahr starben die übrigen Heerführer der Evangelischen. Der Vormarsch der kaiserlichen Truppen nach Jütland, Mecklenburg und Pommern rief Schweden auf den Plan, so daß der Kaiser um ein Bündnis zwischen den verfeindeten nordischen Mächten zu verhindern, 1629 mit dem Dänenkönig den Lübecker Frieden schloß.

Ferdinands Machtstellung schien so gefestigt, daß er schon vor dem Friedenschluß das „Restitutionsedikt“ erließ, das die Protestanten zur Rückgabe aller seit 1552 eingezogenen geistlichen Güter verpflichtete. Der Machtzuwachs des Kaisers erregte nun aber auch den Unwillen der katholischen Reichsstände. So erzwangen die Fürsten unter Führung Maximilians von Bayern auf dem Regensburger Kurfürstentag 1630 die Entlassung Wallensteins, der Hauptstütze des Kaisers. Gleichzeitig landete Gustav Adolf von Schweden mit einem Heer auf Usedom. Damit begann die dritte Kriegsphase, der Schwedische Krieg (1630-35). Gustav AdolfsSieg über Tilly bei Breitenfeld (17.Sept.1631) öffnete ihm den Weg nach Süddeutschland, und in der Schlacht am Lech (15.April 1632) fiel Tilly. Erst als der Kaiser Wallenstein zurückberief, wendete sich das Kriegsglück. Der Schwedenkönig fand in der Schlacht bei Lützen (16.Nov.1632) den Tod. Doch die unabhängige Politik Wallensteins führte 1634 zu seiner Ächtung und Ermordung. Nach der Niederlage der Schweden und der deutschen Protestanten bei Nördlingen (6.Sept. 1634) kam es 1635 zum Frieden von Prag zwischen Kaiser und Reichsständen. Ferdinand verzichtete auf die Durchführung des Restitutionsedikts, erhielt aber den Oberbefehl über ein von den Reichsständen bereitzustellendes Heer.

Daraufhin griff Frankreich, das den Krieg von Anfang an mit diplomatischen Mitteln geschürt hatte, auch militärisch in den Konflikt ein und verbündete sich ohne Rücksicht auf den kofessionellen Gegensatz mit Schweden. In dieser längsten und letzten Phase des Krieges, dem Schwedisch-Französichen Krieg (1635-48), konnte keine Seite den Kampf militärisch entscheiden. Nach zahlreichen Friedenssondierungen der kriegsmüden Parteien kam am 24.Oktober 1648 der Westfälische Friede zustande, ohne daß damit der Kampf um die Vorherrschaft in Europa beendet gewesen wäre. Bis heute gilt der Dreißigjährige Krieg als eine der schlimmsten Katastrophen der deutschen Geschichte. Hungersnöte und Seuchen folgten den Schrecken des Krieges. In den am meisten betroffenen Gebieten (Nordost-, Mittel- und Südwestdeutschland) überlebte nur etwa ein Drittel der Bevölkerung.

1621

Am 31.Dezember zog der Herzog von Braunschweig, genannt der tolle Christian, mit seiner Kriegsschar von Volkmarsen nach Warburg hier durch. Er war Administrator des Bistums Halberstadt und ein arger Feind der Katholiken. Seine Soldaten steckten das Kloster Wormeln in Brand und zerstörten die Johannismühle vor Warburg, das Siechenhaus auf der Hüffert und noch weitere 17 Gebäude dort.

(Chronik des Heil- und Luftkurortes Germete an der Diemel von A.W. Plass Schreibmaschinenschrift um 1970 S. 16)

1622

06.Oktober. Wolf von Steinheim, Sohn des versorbenen Jürgen, bekundet, daß ihn die Äbtissin des freiweltlichen Damenstifts Neuenheerse mit dem Viehzehnten, mit der Schafdrift, mit dem Eickhof und mit anderen zu Engar belegenen Gütern belehnt hat, die einst die von Welda vom Stift Neuenheerse zu Lehen getragen haben.

(Archiv des Vereins für Geschichte und Altertumskunde Westfalens Abt. Paderborn Acta 2173)

1633

Der Haxthausische Richter zu Welle, Johan Meyer, hatte den Einwohnern Weldas verboten, beim Gogräfen zu Warburg zu klagen. Dagegen klagt der Fürstl.Paderbornische Gogräfe zu Warburg beim Freistuhl-Gericht in Dringenberg mit dem Ziel, daß der Richter in Welda angewiesen würde, daß „er intra limites des Dorfes bleiben und im Felde ihn, Gogräfen, schalten und walten lassen müsse.“

(STA Münster, Oberamt Dringenberg Nr. 99) Fotokopie und Abschrift im Archiv Hake;Aufstellung über die beim Freistuhl-Gericht anhängig gewesenen Verfahren mit v. Haxthausen.)

1642 Der Freigräfe zu Warburg, Georg Heisterman, bittet den Rentmeister um „Instruction“ wie er sich bei Abhaltung des Freistuhlgerichtes in verschiedenen Punkten zu verhalten habe. 12.April 1642.

(STA Münster, Oberamt Dringenberg Nr. 99) Fotokopie und Abschrift im Archiv Hake;Aufstellung über die beim Freistuhl-Gericht anhängig gewesenen Verfahren mit v. Haxthausen.)

1643

Auf Veranlassung der Bischöflichen Regierung in Paderborn wurde der Warburger Notar Anton Hagemann am 17.7.1643 mit den Vorarbeiten zur Steuerveranlagung für das Jahr 1644 beauftragt.

Diese Arbeiten des Hagemann, zu denen die örtlichen Pfarrer hinzugezogen wurden, sind verarbeitet in dem Aufsatz von Dr.Wiemers aus Münster „Steuerveranlagung im Kreise Warburg im 30jährigen Kriege“ und „Größen-und Besitzverhältnis der Dörfer zwischen Kloster Hardehausen und Burg Calenberg vor 300 Jahren“ in Heimatecke eine Beilage zum Westfälischen Volksblatt 1927.

Das Original der Veranlagung besitzt der Familienforscher Krüggeler in Paderborn, der es angeblich auf einem Flohmarkt erworben hat. Teile des Originales sind verschwunden; u.a. auch die Welda betreffenden Seiten. Kopien der restlichen Seiten befinden sich im Stadtarchiv Warburg und im Archiv Hake.

Es folgt daher ein Auszug aus dem Artikel von Dr. Franz Wiemers „Größen- und Besitzverhältnisse der Dörfer…“ dem offensichtlich bei Abfassung des Aufsatzes die komplette Originalfassung zur Verfügung stand.

„Welda, um 1600 Welle geheißen, war nächst Scherfede das größte Dorf im Zuge der HeeresStraße im Gebiet von Warburg und umfaßte 50 Hausstätten, also etwa 400 Einwohner. 7 Vollmeyer, 5 Meyerfamilien und 3 Halbmeyerfamilien werden aufgezählt. Die übrigen Hausstättenbesitzer waren Kötter. Die Meyer besaßen 2 – 4 Hufen Land. Die Kötter durchweg ½ bis 1 Hufe Land. Die Grundherrnrechte waren in Welda sehr verwickelt. Fast sämtliche Klöster und Adligen der Umgebung waren in Welda grundberechtigt. Die Häuser waren größtenteils 6- und 7-sparrig. Nur wenige Kötterhäuser waren 4- und 5-sparrig.

Der Krieg verkleinerte Welda bis 1643 um 13 Hausstätten und damit ¼ seines Bestandes an Bewohnern. Die Zerstörungen waren in Welda verhältnismäßig gering. Umso größer aber die Last der auferlegten Schulden. Die Privatschulden betrugen 7600 rtl dazu 590 rtl Dorfschulden machen zusammen rund 8200 rtl. Ein Wert von 820 Pferden! Verteilt auf die verbliebenen 37 Haushaltungen betrug die Schuldenlast je Haushalt nicht weiniger als 222 rtl, also den Wert von 22 Pferden.

Die Zahl der in den 11 Dörfern von Beginn des 30jährigen Krieges bis zu seinem Ende besonders durch den Hesseneinfall(1642) zerstörten Häuser betrug 160. Das macht bei 392 vorhanden gewesenen Hausstätten mehr als 40% Vernichtung. Die Hessen haben dem Warburger Lande einen Schaden zugefügt, von dem es sich erst nach Jahrzehnten langsam wieder erholen konnte. Auffallend bleibt, daß Rimbeck ganz verschont wurde, während gerade die Nachbardörfer Ossendorf (21 zerstörte Häuser), Scherfede (34), Bonenburg (11) am schwersten heimgesucht wurden. Scherfede, vor dem 30jährigen Kriege weitaus der größte unter den genannten Orten, war am Ende des Krieges ungefähr ebenso groß wie Rimbeck, das früher an 5. Stelle gestanden hatte, und wie Welda. Rimbeck war der zweitgrößte Ort geworden, während vorher Welda den zweiten Platz und Bonenburg den dritten Platz hatte einnehmen können. 1643 war die Reihenfolge der 11 Orte der Größe nach folgende: 1. Scherfede 46 Hausstätten, 2. Rimbeck 39, 3. Welda 37, 4. Germete 26, 5. Ossendorf 20, 6. Bonenburg 18, 7. Nörde 15, 8. Menne 12, 9.Calenberg 10, 10. Wormeln 7, 11. Dalheim 4.“

1643

am 02. Februar richtet die Gemeinde Welda eine Bittschrift an den „Vicekanzler“ des Fürstbischofs von Paderborn.

In Welda seien verschiedene „Viehe-Meyer“ und andere Einwohner durch die Kriegsereignisse verarmt, teils verstorben, teils „davon gegangen“. Durch die Armut seien Ländereien und Höfe „öde“ geworden. Unter anderem seien erst kürzlich verstorben der Hans Nosses und Johann Neierberen. Die vorhandenen Erben seien nicht in der Lage der Gemeinde bei der Aufbringung der Contribution (Steuer) behilflich zu sein. Für diese wüst gewordenen Güter und Meyer Güter könne die Gmeinde nicht einige hundert Rthlr (Reichtaler) vorschießen weil sie dadurch „in das Verderben“ gesetzt würde. Man wisse sich nicht „zu raten“. Man habe gehofft, etliche Morgen, von den „verdieschesten“ (nicht bestellten) Ländereien nach und nach beackern zu können, um davon den erhaltenen Vorschuß zurückzuzahlen. Nun komme aber der „Sicerto“(Gäubiger?) der verwüsteten „Meyer-Ländereien“, Heineman von Geißmar zu Warburg, her und wolle von jedem Morgen, „so wir außer Driesch gebrochen“, einen Scheffel Heuer haben. Der von Haxthausensche Verwalter, Joanne Meyer, habe wegen der Forderung des Bürgermeisters (von Geißmar) der Gemeinde eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Aus den geschilderten Gründen seien die Meyer Höfe nicht in der Lage zu zahlen. Die Gemeinde hoffe, daß man von einer „militärischen Execution“ absehe, bis man den Vorschuß bezahlt habe. „Zu der heutigen Stunde“ sei man nicht in der Lage die „unmögliche Anlage“ (Veranlagung) zu zahlen, man wisse nicht „aus noch ein“ und müsse sich ohnehin wegen des Vorschusses „schröpfen und quälen“ lassen. Die geforderte Heuer könne man schon lange nicht bezahlen. Der Herr Bürgermeister (von Geißmar) möge dafür sorgen, daß solche Meyer auf die Höfe gesetzt würden, die ihm seine Pacht bezahlen könnten. Man möge den Herrn Bürgermeister anweisen, die Gemeinde mit seiner Forderung zu verschonen, da man sonst „zur gentzlichen Emigration genötiget werde“.

(Archiv Hake 2.1.1)

Ist die vorstehende Schilderung ein Hinweis auf das Wüstwerden von Alt Welda?

1633-1662

Aufstellung über die beim Freistuhl-Gericht anhängig gewesenen Verfahren mit von Haxthausen, Welda in der Zeit von 1633-1662.

Die Aufstellung ist nach dem Schriftduktus offensichtlich von Johann Friderich Ehrenstorf gefertigt. (Siehe auch „Gülden Kleynod“)

(STA Münster, Oberamt Dringenberg Nr. 99) Fotokopie und Abschrift im Archiv Hake.)

1642 In einem um 1642 geschriebenen Buche findet sich folgendes:

„Schonlohn [Schonlau]

Dieser Ort ist der höchste Freistuhl im Amt Dringenberg, an welchem auch appeliert wird. An demselben werden jährlichs lunae post Corp. Chr. [Montag nach Fronleichnam] alle Stette und Flecken im Amt Dringenberg sitirt, gestalt durch ihre Scheffen die Wroge und vorgefallene Freienstuhls-Excesse einzubringen, welche zwei abgefertigte scabine mitbringen und das Freigerichte mitbekleiden. ……. Vorsteher zu Germete, Wormeln und WELTE werden citirt, bringen auch die Roge ein, aber es sind keine Freischeffen darinne. …….“

(Wigand, Archiv, Bd. IV S 123 f. zitiert WZ 32 Bd. S. 90 f.)

1647 Verhältnis Haxthausen ./. Dorfbewohner.

11.01. Der Freigraf Heistermann zu Warburg berichtet dem Freistuhl-Gericht, daß der Junker Elmerhaus von Haxthausen „bey Letzt abgehaltenen BauerGericht zu Welle seinen untersaßen Bey starker Straf eingebunden, Bey dem Gogräfen nicht zu klagen.

Hätte Friedrich von Bicke 8 Tage an eine Ketten gelegt daß er den Spiegel Rieckus für einen Zauberer gescholten.

Auch Borcherts Frau und Wilms Else einen Sack Haberen (Hafer) geben müßen daß sie sich geschmahet und gescholten haben.

Bittet darauf einen forderlichen Bescheidt.“

(STA Münster, Oberamt Dringenberg Nr. 99) Fotokopie und Abschrift im Archiv Hake;Aufstellung über die beim Freistuhl-Gericht anhängig gewesenen Verfahren mit v. Haxthausen.)

1649 Schuldverschreibung Gemeinde Welda / Kloster Wormeln

20.02.

Bürgermeister und Vorsteher der Dorfschaft Welda

Tonnies Hoppen

Balthasar Lüken

Johan Ludowichs

Detmar Sivers

bekennen, daß die Gemeinheit Welda dem Kloster und Convent zu Wormeln 50 rth bar schuldet. Diese 50 rth hatte Christoffel Götten im Jahre 1623 der Gemeinde geliehen.

Die Gemeinheit Welda will diese 50 rth nunmehr dem Closter Wormeln jährlich mit 3 rth auf Petri cathedra verzinsen.

Beide Vertragspartner haben das Recht, mit ½ jährlicher Frist das Capital von 50 rth zu kündigen. Die Gemeinheit hat in diesem Fall das Capital nebst entstandenen Kosten in „guter gangbahrer Silbermüntz paderbornische wehrung“ auf den nechstvolgenden S.petri“ zurückzuzahlen.

Zur Sicherstellung des Capitals und evtl. nicht gezahlter Zinsen verpfändet die Gemeinde dem Kloster beweidetes und gutes Land „aufm rickhoffen“. Das Kloster hat im Nichtzahlungsfall das Recht, die Weide oder das Land „woh ihnen solches am besten gelegen“ ohne Gewalt und ZuziehungderObrigkeit zu nutzen.

Diese Urkunde wurde abgeschlossen vor dem „geschwohrener kayserlicher Notario und Bürger in Warburg“

Christian Brunek, Notarius,

ut supra ad pro’missato gat

set et sub

(Archiv Hake 5.1.0)

1650 Brauchtum der „Heyer“ (Hirten).

bringen nach „altem Brauch“ die Burschen von Calenberg 2 Riemen zum Kloster Wormeln und empfangen dafür Schafkäse. Dies war mangels Schafen in den letzten Jahren nicht geschehen, mußte aber anerkannt werden. Diesmal wurden als Ersatz 20 kleine Kuhkäse gegeben. Ebenso wurde mit den Burschen von Germete verfahren. Die Warburger Knechte, die auch 2 Riemen brachten, erhielten als Ersatz 5 Groschen. Die von WELDA pflegten ihren Käse auf ihrem „Rathköer“ (Radkarren) zu holen und dabei der „Kellmerschen“ „culimaria“ zu bringen. Sie erhalten 1 Schilling. Hierzu sagt die Schwester Agathe Figgen aus, daß die von Germete, WELDA und Calenberg je jährlich 2 Käse bekommen hätten, 1 größeren und 1 kleineren, zusammen 3½ – 4 Pfund, doch sei nicht gewogen worden. Die Warburger bekamen nur 1, dafür größeren Käse.

(Ritgen III/IV S. 20) (Siehe auch 01.01.1724)

1651

Zum Streit zwischen Kloster Willebadessen und dem Pastor von Welda; Protokolle über Verhöre von Weldaer Einwohnern über 2 Hufen Landes, die der Pastor unterhat.

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.123;Archiv Frhr.v.Wrede, Willebadessen.)

1653

hielt der Baumeister Volprecht von Welda beim Propst des Klosters Wormeln und dem Gogreve Tholosen um Lieferung von Holz für den Twistedamm durch das Kloster an. Der Propst lehnte ab, wollte wohl Holz anweisen, aber nicht fahren.

Deswegen entstand ein Streit um den Twistedamm wie auch eine weitere Urkunde von 1671 bezeugt.

(Ritgen III/IV S. 22 u. 23)

1655-1739

Aufzeichnungen über das Cansteinsche Lehen der Familie von Geismar zu Kirchwelda.

(Archiv Frhr. v. Elverfeldt, Canstein „27. Die Lehen der  Familie von Canstein bei Warburg, Welda und Germete 3234)

1656

Status ecclesiarum parochialium, beneficiorum et sacellanatuum dioecesis Paderbornensis ex actis visitatonis episcopi Theodori Adolphi 1656. Original, in Folio.

In der Handschrift werden die in den Orten der Diöcese Paderborn vorhandenen Pfarrämter, Kaplaneien, sonstigen kirchlichen Benefizien, Küster- und Lehrerstellen und etwaige Armenfundationen aufgeführt, unter spezieller Angabe des Namens der Inhaber, der Einkünfte, der Lasten und des Patrons.

Welda auf Bl. 165.

Codex 137.

(Das Archiv des Vereins für Geschichte u. Alterthumskunde Westfa- lens, Abt. Paderborn. Bearbeitet von Bernhard Stolte; Paderborn 1899; S. 50/51).

1656 7. Juli

Visitation im Archidiakonatsbezirke des Domkantors (Sitz Warburg) Folio 630 Blätter.

Fol. 553-562 Status ecclesiae Weldensis in visitaione episcopali exhibitus anno 1656 die 7. Julii.- 3 Akatholiken.-

(Veröffentl. der Hist.Kommission der Prov.Westf.; Inventar der nichtstaatlichen Archive der Prov.Westf. Beiband II. Reg.Bez. Minden 1.Archiv des Bischöflichen Generalvikariats in Paderborn; Münster 1920; S.93).

1659

Die Dorfschaft Welda klagt gegen v. Haxthausen wegen der Verweigerung des Vorhüten, der Pfändung eines Pferdes sowie der Heranziehung von schatzbaren Gütern zur Verminderung der Dorfschulden.

(Archiv Hake 4.1.2)

1660

wurde die Miliz (Polizeitruppe) entlassen. Dadurch entfielen die Naturallieferungen, die die Gemeinden leisten mußten. Für den Wegfall der Miliz mußte aus Gründen der Sicherheit und Ordnung Gleichwertiges geschaffen werden. Den Gemeinden wurde daher befohlen, überall „Schützenkompagnien“ vollzählig und zum öffentlichen Dienst bereit zu halten. Jeder Schütze mußte die nötigen Waffen anschaffen und sollte immer eine Stiege (20) Kugeln und ½ Pfd. Pulver vorrätig haben. Sonntags sollten die Vereine exerzieren und auf Wache ziehen sowie Landdienst tun. „Mit seiner Löhnung aber, wenn er kommandiert würde,“ sollte der Schütze zufrieden sein.

(Meyer, A.: Historischer Bericht über die Quellen des bäuerlichen Schuldenzustandes im Fürstenthume Paderborn, S. 57. Paderborn 1836)

1660

Noch um 1660 hatten die von Kanstein die Wagenhufe zu Welda vom Kloster Corvey zu Lehn.

(WZ. 42. Bd. S. 75)

1660

Vom Jahre 1660 ab fand das Go- und Freigericht wieder in Warburg statt. Es wurde hinter der Burg bei dem Ziegenpfuhl, wie von altersher, abgehalten. Bis dahin war Welda nebst anderen Orten dem Freistuhl zu Schonloh bei Dringenberg dingpflichtig.

Schonloh war der höchste Feistuhl im Amtsbezirk Dringenberg. Hier konnte auch appeliert werden. Jährlich, am Montag nach Fronleichnam, wurden die Vorsteher der Gemeinden Germete, Welda und Wormeln vor den Freistuhl zitiert, brachten dort ihre „Roge“ (Ruge=Klage) ein, konnten aber nicht als Freischöffen beim Gericht mitwirken.

(Chronik des Heil- und Luftkurortes Germete an der Diemel von A.W. Plass Schreibmaschinenschrift um 1970 S.15)

1663 Am 11.07. beschließen Maximilian Henrich, Churfürst zu Cöllen Mpp, Görg Fritz, Graf zu Waldeck, Johann, Graf zu Waldeck, Christian Ludwig, Graf zu Waldeck, Josias, Graf zu Waldeck und Heinrich Wolrad, Graf zu Waldeck den „Recess über die Gränß-Scheidung zwischen dem Herzogthumb Westphalen und der Graffschafft Waldeck.

(Fotokopie im Archiv Hake gebunden mit „Gränzberichtigung zwischen dem Herzogthum Westphalen und Fürstenthum Waldeck usw.“ vom Jahre 1770 und Schriftwechsel von 1755)

1668

Am 08.08.1668 klagt die Gemeinde Welda gegen v. Haxthausen wegen folgender Punkte:

1.v.Haxthausen habe seine Untersassen geschlagen, Unstimmigkeiten wegen der Tageszeiten beim Pflugdienst.

2.v.Haxth.läßt als Drost u.Conductor des Fürstl. Hauses Calenberg die Weldaer die Dienste,die diese in Calenberg leisten müssen, in Welda verrichten.

3.v.Haxth. läßt anstelle der schuldigen Hand-und Spanndienste, die mit Pflug und Sichel auszuführen sind, andere Fuhr- und Handdienste verrichten.

4.v.Haxth. verlangt das Dienstgeld, das anstelle des nicht in„natura“ geleisteten Dienstes bezahlt werden muß, auf Michael (29.Sept.), die Weldaer wollen aber erst auf Petri ad Catheram (22.Febr.) bezahlen.

5.Die Weldaer sind dagegen daß der v. Haxth. eine eigene Ziegenherde hält.

6.v.Haxthausen schätze die ihm zugefügten Feldschäden selbst und zwar zum Nachteil der Gemeinde.

7.v.Haxthausen nutze sein „nobilis privilegata“ [adliches Vorrecht] wegen des „Scharwerkens“ auf seinen, ihm unterstehenden BauernGütern aus.

8.v.Haxth. will als Gerichtsjunker erreichen, das die Gemeinderechnung vor ihm gelegt wird.

9.Rückgabe gepfändeten Viehes usw.

Rechtsgrundlage sind die Recesse von 1599 u. 1609

 (Archiv Hake 10.1.1.)

1668

03.12. Streitsache Schützengesellschaft Welda contra Hermann von Haxthausen, Hochfürstl. Paderbornischer Droste zum Calenberg wegen des Pfandrechtes

Dechant und Rottmeister der Schützengesellschaft wenden sich an die Bischöfliche ResidenzzuNeuhaus (Bischof Ferdinannd II. (1661-1683),Freiherr von Fürstenberg) um ihr Pfandrecht bestätigt zu bekommen. Es sei seit „undenklichen Jahren“ XXXXX Brauch gewesen, wenn ein Schütze gegen die Articul der Schützengesellschaft verstoßen habe, diesen von dem Schützen-Dechant und Worthaltern in Strafe zu nehmen. Das sei nicht nur seit Jahren ohne Mitwirkung des Gerichtsjunkern geschehen, sondern auch durch den Rezeß des Hochfürstl. Gnädigen Herrn von Anno 1664 bestätigt worden. Insbesonder sei es danach rechtens, wenn jemand auf der Schützen-Walmede Schaden angerichtet habe, den Übeltäter zu pfänden und den Schaden bezahlen zu lassen. Dem bei einer solchen Handlung angetroffenen Henrich Wegener habe man eine „Schneideladen“ gepfändet um damit den Schaden der Schützengesellschaft und die dem „hochfrst. Gericht“ zustehenden Brüchte abdecken zu können. Obwohl das Gogericht dieses für rechtens erklärt habe, habe der Gerichtsherr den Schützendechanten aufgefordert, das Pfand zurückzugeben und 5 Rthl.Strafe zu bezahlen.

Der Schützendechant habe sich geweigert, worauf ihm das Gericht eine Strafe von 10 Rthl auferlegt habe. Da er auch diese nicht bezahlte, sei ihm ein Pferd abgepfändet worden. Da der Schützendechant doch nur nach „altershergebracht“tem Brauch gehandelt habe, hoffe man, daß Hochgnäd. hochfürstl. Herr anordne, daß das abgepfändete Pferd zurückzugeben sei.

Das Schreiben ist nicht komplett. Ein Vermerk vom 3.12.68 von Schloß Neuhaus ist nur in der rechten Hälfte erhalten. Scheinbar handelt es sich um die Aufforderung an den Drosten vom Calenberg, innerhalb 14 Tagen Stellung zu nehmen.

(Archiv Hake 21.1.1)

1669

Stellungnahme der Schützengesellschaft Welda zu dem Gegenbericht des Gerichtsjunkern v. Haxthausen

Das Schreiben trägt kein Datum.

Die Schützengesellschaft bedankt sich für die Übersendung des Gegenberichtes wegen der Pfändung einer Schneidelade und der von „S.Gestr.“[v.Haxthausen] verhängten 10 Thl Buße und des gepfändeten Pferdes. Man entnimmt dem Gegenbericht, daß v.Haxthausen angibt, es sei nicht bewiesen, daß es das Recht der Schützengesellschaft von altersher sei, daß wenn sich jemand der Bestrafung durch den Dechanten oder Rottmeistern widersetzen würde, dieser ohne Befragen des Junkern gepfändet werden dürfe. Es sei auch nicht bewiesen, daß der Henrich Wegener mit seinem Pferde der Gemeinde Schaden zugefügt habe. Das Pferd sei inzwischen mit Wissen des Dechants aus dem „schutterstall“ herausgelassen. Daher stände es den Schützen auch nicht zu deshalb eine Strafe zu verhängen und beizutreiben.

Zum Sachverhalt selbst hätte man nun 26 Personen der Gemeinde Welda vor einem „geschwornen notario publico“[vereidigten Notar] mit einem „leiblichen eydte“ verhört. Aus der Niederschrift ergäbe sich, daß der Schaden auf der „Walmeide“ wirklich geschehen sei, auch der Henrich Wegener sich selbst dazu bekenne und daß dessen Pfand allein vom „Schütten Gottschalk Hopfen“ ohne Wissen des Dechanten und Rottmeistern erhoben sei. Er habe aber diesen nicht vorgreifen wollen, zumal der Henrich Wegener damit einverstanden gewesen sei. Die Zeugenaussagen bestätigten auch, daß Dechant und Rottmeister „tote pfande“ wie Kessel, eiserne Töpfe und andere Hausgeräte jederzeit ohne Hinzuziehung des Junkern pfänden und beschlagnahmen könnten. Der Junker habe selbst den Mitzeugen „George Pfenningen“ als er wegen einer erlittenen Pfändung klagte, abgewiesen mit der Bemerkung, er solle sich mit „Dechen undt Rottmeistern“ vergleichen. Er habe mit den „Schützensachen“ nicht zu tun. Zwar sei die Buße nicht von den Schützen sondern vom Gogericht zu Warburg festgesetzt und erhoben worden, jedoch sei „die erholung des Schadens von uns [den Schützen] einzubringen. Das sei nicht nur nicht verboten sondern komme den Schützen zu.

Wenn daraus folge, daß „das diesseitige pfänden der Schneideladen kein ohnziembliches eigen Richterlichtiges procedere [Vorgehen] sondern vielmehr solches also hergebracht seye“ „bitten wir Dechant und Rottmeistern der Schützengesellschaft uns bey solcher pfandungsgerechtigkeit fürters künftig gnedig zu manuteniren, [handeln zu lasen] und daß der Junker das mir dem Dechen zur ungebüer abgepfandetes pferdt ohnentgelt­lich und fürderlichtst abfolgen laßen müßen bey ernstlicher strafe ihm anzubefehlen“ die im Gegenbericht „impertinanter“ [unverschämter Weise] gemachten, unbegründeten Beschuldigungen zu verbieten. Die Gemeinheit Welda habe nichts anderes getan als was zur Erhaltung „ihrer Rechtsame undt guten Herkommens nötig und zuläßig seye“.

(Archiv Hake 21.1.2)

1669

„1669/70 schafft Meister Schlüchting [Flüchting] aus Welda den barocken Gnadenaltar,[in Verne] in dem heute noch das Gnadenbild Unserer Lieben Frau vom Troste der Betrübten thront.“

„6.Die neugotische Annenfigur ist ein etwas billiger Ersatz für den ehemaligen barocken Annenaltar, den Meister Schlüchting zusam­men mit dem Gnadenaltar 1670 geschaffen hatte.“

(Broschüre „Das wundertätige Gnadenbild zu Verne“ von Pfarrer Friedrich Appelhans 25.3.1982)

1671

hat der Glockengießer Claudius Bricon, ein Lothringer der in Steinheim wohnte, für Welda eine Glocke zu Ehren der Hl. Dreifaltigkeit und des Hl. Liborius gegossen, die in Dalheim (bei Büren) am 24.09.1671 zusammen mit 6 weiteren Glocken geweiht wurde.

(Erzb.Archiv Paderborn HS.XXVII, 1, Pag. 375-379)

Am 24. September 1671 weihte Fürstbischof Ferdinand im Kloster Dalheim sechs Glocken, außer der für das Kloster selbst je eine für Borgholz, Neuenheerse, Welda, Kleinenberg und Fürstenberg.

(Steinheimer Glockenbuch von Johann Waldhoff, Heimatverein Steinheim 1999)

Über die von Fürstbischof Ferdinand II. von Fürstenberg geweihten Glocken wurde ein Verzeichnis geführt. Darin sind die vorstehend genannten 6 Glocken aufgeführt. Unter Nr. 4 ist die Weldaer Glocke genannt „pro Ecclia Weldensi in honorem SS.ma Trinitaty et S. Libory unam.“

(Erzbischöfliches Archiv Paderborn (EBAP) HS XXVII.1.p 375-379)

1672

Werden die schatzbaren Ländereien des Fürstbistums Paderborn erfaßt. (STA Münster, Fürst.Paderborner Kanzlei Nr. 494 Welda)

(Fotokopien, Welda betreffend (gebunden) im Archiv Hake 2.1.13)

1675

Die Weldaer Bürger machen eine Eingabe an den Fürstbischof zu Paderborn wegen des Wuchers der Warburger Juden.

(Archiv Hake 1.0.1

1675

Die Weldaer sind mit der Besteuerung des von Haxthausen nicht einverstanden. Eingabe an die Fürstl. Cantzlei, Paderborn.

(Archiv Hake 2.1.4)

1675

Klage der Dorfschaft Welda gegen v. Haxthausen wegen der Rechnungslegung der Jahre 1673, 74 und 75 sowie wegen gerechtere Aufstellung der Schatzung.

 (Archiv Hake 2.1.5)

1676

In den Jahren 1676-1679 läßt Conrad-Hermann Rampendahl 5 Heiligenhäuschen als Sühnestiftung errichten, von denen heute noch 4 erhalten sind.

Blind Pfand. Von Pfarrer Cramer, Welda.

„ Von einem alten Brauch berichtet uns eine Urkunde der Gemeinde Welda vom 5. März 1676.

Sie lautet:

„Die Vorsteher zu Welda Hermann Rampendahl und Tonies Volpracht fisitierten coram protocollo den Detmar Sievers, Tonies Hoppe, Baltasar Lücke, Hermann Kanne und Daniel Lücke, baten ihre Aussage wegen Glockenläutens, Zusammenberufung der Gemeinde, und wie es mit den Nichterschienenen bisher gehalten, ad protocollum niederzuschreiben und extractum für die Gebühr mitzuteilen.

Detmar Sievers sagt aus: vor ungefähr 12 Jahren haben die derzeitigen Vorsteher, nämlich Tonies Hoppe, Bauermeister und Ricus Vahle, Kämmerer, einst die Glocken geläutet, um die Gemeinde zusammen zu bringen, zur selben Zeit sei Zeuge wegeblieben, darauf haben obgedachte Vorsteher ihm eine Mistgrepe aus dem Hause genommen, drei Kannen Bier dafür vertrunken, welche Detmar hat bezahlen müssen.

Tonies Hoppe sagt, wie es seit unvordenklichen Zeiten hergebracht, daß die derzeitigen Vorsteher, wofern die Gemeinde durch Glockenschlag zusammen berufen, die dann nicht erschienen, um etliche Maß Bier gepfändet haben, und der Vater Junker Hermanns von Haxthausen habe solches selber gutgeheißen, indem er gesagt, man solle diesetwegen kein lebendig Vieh, sondern etwa einen Kessel oder auch wohl ander Hausgerät nehmen.

Baltasar Lücke bezeugt, er sei verschiedentlich Vorsteher zu Welda gewesen, daß dergleichen actus ohne Gegen- oder Einrede dessen von Haxthausen vorgegangen.

Hermann Kanne bezeugt, er sei einst auf geschehenen Glockenschlag nicht erschienen, so sei ihm seines Wegbleibens halber eine zinnerne Schüssel genommen, in den Krug gebracht und drei Groschen an Bier darauf verzehrt.

Daniel Lücke sagt aus, sein Schwiegervater sel. sei in obengenannten Begebenheiten einst weggeblieben, darauf sei demselben durch derzeitigen Vorsteher die Schneiderschere genommen, bis daß solche für ein Halbkopfstück wieder eingelöst.“

Der Verhandlungsort ist nicht angegeben.

Anlaß scheint gewesen zu sein, daß die Vorsteher Rampenthal und Volpracht die Gemeinde durch Glockenschlag haben zusammenrufen lassen und einen Nichterschienenen durch Wegnahme eines blinden Pfandes bestraft haben, was der Junker H.v.Haxthausen als einen Eingriff in seine Rechte als Dorfrichter wird angesehen haben. Auf seine Klage verteidigt sich die Gemeinde Welda, indem sie den Brauch als seit unvordenklichen Zeiten geübt nachweist.

Der Brauch ist so deutlich beschrieben, daß darüber nichts weiter zu sagen ist.

„Blind“ ist entweder = scheinbar, unecht, oder = blind(lings) genommen, d.h. man nahm das erste beste Gerät, da es ja nicht auf dessen wirklichen Wert ankam, sondern auf die Einlösung durch Bezahlung der Zeche.

Dieser Brauch, der als Recht erscheint, mutet uns etwas sonderbar an, er geht aber durchaus konform mit dem, was alte deutsche Rechtsbücher an „sonderbaren“ Strafen verhängen. Die Strafe ist nicht schwer, aber das Lachen der anderen wirkte mehr als schwere materielle Buße.“

(die warte 1935  S. 135 u. 136)

um 1680

Seit längerer Zeit werden die benachbarten Pfarrer, als solche werden ausdrücklich genannt die Pfarrer von WELDA, Rösebeck und Löwen, zur Aushilfe bei den Kalands-Conventen gebeten. Diese betrachten sich daher als wirkliche Kalands-Mitglieder und beanspruchen gleichen Anteil an den Einkünften.

(„Die Kalands-Bruderschaften ...“ von Domkapitular Bieling in Paderborn, WZ  Bd. 30 S. 216)

1681

bis 1724 (43 Jahre) ist Heinrich Schermer Lehrer in Welda.

(Hake: Weldaer Heimatblätter Nr. 3)

1684

16.04.bestätigt Hermann v. Haxthausen mit seiner Unterschrift und „Pitschaft“, daß „hiesiger Baurmeister und Vorstehers undt sambtliche Gemeinheit zu Welle“ von dem „confessario zu Wormeln H joannes Scherf“ zwecks Erbauung eines „Kosterhauses“ 36 rth geliehen haben. Die Auszahlung soll gegen die

„Einsetzung der Walme auf der Lühmühlen“ erfolgen, wenn Joannes Rosen „anhero kombt“ soll die Obligation ausgefertigt werden.

-….

-.. ..

bestätigen Johann Bornemann und Wilhelm Stoltzenberg für die Gemeinheit Welda, daß sie die 36 rth bar empfangen haben.

Diese 36 rth und die 50 rth sollen insgesamt „auf die Walme auf der Lühmühlen gestellet werden“ und zwar so, daß der Herr confessarius „vor omni interesse“ diese abernten kann.

Die Dorfschaft Welda hat sich also geliehen 50 rth

36

86 rth

  1. diese copeyliche Schrift muß durch die Schützengesellschaft eingeloset und bezahlt werden. ———–
(Archiv: Rembert.Müller)

1686

Die bäuerlichen Betriebe werden nach Besitzgrößen und die Ländereien nach drei Ertragswertklassen eingeteilt. Steuerbetrag nach dem fürstbischöflichen Edikt vom 11.12.1684.

(Archiv Hake 2.1.7)

1687

Schatzungsverordnung des Fürstbischofs für die Gemeinde Welda vom 03.07.1687.

(Archiv Hake 2.1.8)

1690

Einteilung des Kopfschatzes.

(Archiv Hake 2.1.9)

1699 18.April

„Actum Welda den 18. Aprilis Anno 1699

daß diese gegenwärtige über fünfzig Rthl sprechende obligations item einverschreibung subdato den 10. Aprilis Anno 1684 über sechsunddreißig Rthl haltendt vom Closter Wormeln gegen erlegung 86 Rthl H Johan Friederichen Tochter zu Herbsen mit Vorwissen undt Willen zeitlicher Vorsteher Stoffel Volpracht, Borchardt Rampendahl, Rolf Michels, Joachimb Luca, Johan Schlickeweg undt Johan Mertens undt der gemeinheit daselbsten cedirt sey wirdt hirmit beschienen. Undt wollen Vorsteher undt gemeinheit nuhn H factoristochter undt deßen Erben nuhnmehr für ihr mehrerer credi­toren biß zu ablage capitalis derer 86 Rthl erkennen baten diese Cession hier unter zuschreiben actum ut supra ff testantibus H Johanni Bornemann Lieüthenandt, Johan Borneman, Ricus Volpracht undt Stoffel Engemann.

Detmar Aleman co’s. undt

Solle nuhn mehr daß interesse Nts. m. Fidem sub schripsi-

Jahrlichs auf Martini rogatus.

bezahlt werden.

auf nebenstehende 86 Rhtl haben Empfangen von Borchardt Rampen­tahl undt Ewert Flüchting sechs Rthl sage 6.Rthl. F

[Entlang des linken Randes steht:]

F bleiben nuhn zu verpensionieren achtzig Rthl. solches wirdt hirmit beschein. Herbsen den 31. 7bris 1699 [31.9.1699]“

(Archiv: Rembert.Müller)

1699

Ein Papenheim’sches Urkundenverzeichnis und Lehnsregister (Zusammenstellung in 4° auf 34 Blättern aus dem 17.Jahrh.) enthält Nachrichten über die Güter, welche die von Papenheim von Braunschweig, Corvey, Waldeck, Paderborn, Heerse und Hessen zu Lehen trugen und ein bezügliches Urkundenverzeichnis über die Güter u.a. zu Altenwelda

Codex 59

(Das Archiv des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde Westfalens, Abt. Paderborn. Bearbeitet von Bernhard Stolte; Paderborn 1899; S. 36)

um1700

Spezifikationen der Lehnsstücke zu Warburg und Alten Welda

(Archiv Frhr. v. Elverfeldt, Canstein „27. Die Lehen der  Familie von Canstein bei Warburg, Welda und Germete 3251)

1700 11.10.Zeugnis der Schützengesellschaft Germete zum Pfandrecht der Schützengesellschaft

Dechant und Rottmeister der Schützen zu Welda haben vom Dechanten und Rottmeister der Schützen zu Germete ein Zeugnis erbeten, daß sie berechtigt seien nach „ihrem Belieben und Wohlgefallenn ohne Contradiction [Widerspruch] ihrer Gerichtsherren einiges zu verpfanden“ „auch daß Graß oder Heuh zu verkaufen wehne sie wollen“.

Der derzeitige Dechant und der Rottmeister zu Germete bezeugen dieses im Namen ihrer Schützen.

So habe noch vor etlichen Jahren ein Henrichen Nolten eine Wiese, die Schützen Wiese genannt, „vor recht verpfändet und unersetzet, welche anno 1700 Hin wieder redimiert [losgekauft] und eingelöset, und im geringsten keine intervention [Widerspruch] oder Verfolgung von ihren Gerichtß Junkern geschen noch geschen kan“.

Unterschrift

Mart. Culman Custos (Küster) in Germete

(Archiv Hake 21.3.1)  (handelt es sich noch um den alten Streitfall aus den Jahren 1668 - 1669?)

1701

Besucht ein in Welda geborener, 20 Jahre alter Schüler, die Bischöfliche philosophische Lehranstalt zu Paderborn. Er wird wie folgt beurteilt:

Tempus scholae = Dauer des Klassenbesuchs 1 Ingenium = die Anlage 2

Pietas = das Betragen 1

Assiduitas = Eifer im Schulbesuch 1

Diligentia = Fleiß 2

Profectus = Fortschritte 2

iudicium magistri = Urteil des Lehrers a

iudicium examinatorum = Urteil der Examinatoren a a a

a = admittitur = wird versetzt

1701-1801

Verursachung einer Feuersbrunst in Welda durch Witwe Ramm. (Ramme?)

(Archiv Frhr. v. Elverfeldt, Canstein „16.Gericht Canstein 1401“)   (Sie auch Ortssippenbuch Welda Teil 1 S. 285)

1703

In einer Schlacht bei Hörle versuchten Waldeckische Schützen den Durchmarsch eines dänischen Reiterregimentes unter Oberst Dithmar zu verhindern. Neben der Niederlage mußten die Schützen auch starke Verluste hinnehmen. Im Kirchenbuch von Twiste ist verzeichnet, daß drei Twister Schützen in der Schlacht gefallen sind.

(„Historisches Schützenwesen im Waldecker Land“ in der Reihe Museumshefte Waldeck-Frankenberg 7, S.8 u. 10; Aufsatz „Kampf an der Landesgrenze“ Waldeckische Landeszeitung vom 27.02.1986)

Grenzgefecht bei Hörle ‑ 1703

Auch Twister zur Verteidigung aufgeboten

Um die Wende des 17./18. Jahrhunderts, während der erneut unruhigen Zeiten der Koalitionskriege, wurde die Grafschaft Waldeck gezwungen, für sich allein auch einmal ihre Nordgrenze zu verteidigen. Ein dänischer Oberst, Dithmar, versuchte am 14. Mai 1703 mit seinem Reiterregiment den Durchmarsch durch unsere waldeckische Heimat zu erzwingen. Eilstafetten der Regierung hatten zahlreiche Orte der damaligen Aemter Rhoden­Eilhausen und Arolsen aufgefordert, eine Anzahl männlicher Untertanen sofort zur Verteidigung der Nordgrenze zu entsenden.

Bei Hörle kam es zu einem längeren erbitterten Gefechte, das auf waldeckischer Seite leider zahlreiche Opfer forderte. Dank ihrer besseren Waffen und mehrjährigen Kriegserfahrung (Nordischer Krieg) durchbrachen die Dänen unsere Verteidigungslinie und drangen weiter ins Innere des Landes ein. In Herbsen, Schmillinghausen, Helsen, Külte und Landau bezogen sie für eine halbe Woche Quartier. Am Himmelfahrtstage waren sie besonders grausam mit den Bewohnern der Quartierorte umgegangen, sie plünderten und erpreßten bis zum Aufbruch.

Wie alle anderen Orte, die zur Verteidigung der heimatlichen Grenze aufgeboten waren, hatte auch Twiste dabei drei Todesopfer zu beklagen. Durch das Sterberegister des ersten Twister Kirchenbuches, das 1641 beginnt, erfuhren wir ihre Namen. Pfarrer Ashauer hatte dort unter dem 14. Mai 1703 eingetragen:

„Hermannus Schneider, alt 50 Jahre, 5 Monathe, Johann*) Jürgen Schmidt, alt 30 Jahre, ‑ Monathe, Johann Heinrich Müller, alt 42 Jahre, 7 Monathe.

Diese drey Männer sind elendig zerschossen und zerhauen, alß die Herrschaft ein Regiment Reiter von den Dänen nicht wollte durchpassieren lassen. Der letzte unserer Männer, Joh. Heinrich Müller, hat noch acht Tage gelebt. ‑ Wehe dem, der schuldig ist an diesem. unschuldig vergossenem Blute!«

*) von Welda, Joannes Kroll (siehe Ortssippenbuch Welda, Bd. I <1115>)

„+ 20.05.1703 in finibus territorialis jurisdictiensis, Welda inter Hörler gelande trajectus 3tio die post obiit Joannes Kroll stattsteinheimersis miles darieses“

(Aus der Festschrift 1100 Jahre Twiste)

1706

16.Nov. Als Sicherheit für die vom Thumbherrn (Domherrn) von Niehausen geliehen Gelder

120 Thaler,

180 Thaler,

160 Tahler hat die Gemeinde verpfändet die Brückwiese und die Depenwiese.

(Bürgerbuch Welda S. 22; Archiv Hake: 2.0.1)

1711

06.03. Jakob Adam Stolzenberg, Brigadier der Cavallerie des Kurfürsten zu Pfalz wird in den Freiherrnstand gehoben. Es wird ihm ein Wappen verliehen.

(Akten Hake: Bevölkerung) (Siehe auch Bessen, Georg Joseph: Geschichte des Bisthums Paderborn; Paderborn 1820 S. 249)

1711 und 1715 Brüchtenregister von Welda u.a.

(Archiv Frhr. v. Elverfeldt, Canstein „5.3 Oberamt Dringenberg Nr. 405 und 406“)

1717 April 12, Neuhaus

Obermarschall Simon Hilmar v. Haxthausen bekundet die Errichtung eines Testaments, nach dem er bei den Kapuzinern zu Paderborn beigesetzt werden möchte. ER vermacht genannte Summen zur Abhaltung von Seelmessen in Lippspringe, zur Unterhaltung eines Armenhauses in Marienloh, zum Unterhalt von Personen in Marienloh und Oeynhausen und zur Fundierung zweier Pfründen in Gesecke. Seiner Efr. Sophia Elisabetha geb. v. Metternich überläßt er genannte Summen vom Haus Dedinghausen, zu Paderborn, Dörnhagen und Busch. Weitere Summen vermacht er genannten Verwandten. Als Universalerben setzt er den ältesten Sohn seines Paten ein, Hermann Adolf v. Haxthausen zu Welda, als Testamentvollstrecker seinen Vetter Franz Kaspar Philipp v. Haxthausen, Domherrn zu Paderborn, und seinen Schwager Landdrost v. Spiegel.

Wo(rms), Abt. 159 U 279/1 – Abschrift, Papierlibell, beglaubigt von F(riedrich) Ch.Dyckhoffen
Wo, Abt. 159 U 279/2 – Abschrift, Papierlibell

(Repertorien des Hessichen Staatsarchivs Darmstadt 14/2 „Dalberger Urkunden“ Regesten zu den Urkunden der Kämmerer von Worms gen. Von Dalberg und der Freiherrn von Dalberg 1165 - 1843; Darmstadt 1986)

1717 April 22, Neuhaus

(Simon Hilmar) v. Haxthausen bekundet, daß er in einem Kodizill (Zusatz zum Testament) zu seinem Testament von 1717 April 12 (Nr. 2847) seiner Efr. Sophia Elisabetha geb. v. Metternich einen Betrag von 2000 Reichstaler ausgesetzt habe, der damit aber weggegangen sei. Außerdem vermache er dem Kloster zu Geseke und der Kirche zu Welda genannte Summen zur Abhaltung von Messen, außerdem dem Haxthausenschen Beneficium zu Meerse und dem Drosten v. Schorlemmer. Der Prozeß wegen des Hauses Lohe soll fortgesetzt werden.

Wo(rms), Abt. 159 U 279/3 – Abschrift, Papierlibell, Beglaubigungsvermerk von F.Ch. Dyckhoffen.

(Repertorien des Hessichen Staatsarchivs Darmstadt 14/2 „Dalberger Urkunden“ Regesten zu den Urkunden der Kämmerer von Worms gen. Von Dalberg und der Freiherrn von Dalberg 1165 - 1843; Darmstadt 1986)

1723

brannten 43 Häuser in Welda ab. Bittgesuche um Hilfe an die Fürstbischöfl. Regierung um Hilfe, Holz aus Waldeck usw.

(STA Münster: Fürstentum Paderborn, Geh. Rat Nr. 2276 und Archiv Hake)

1723

27.November. Für die Compagnie der Kaiserlichen wird der Vorspann geregelt. Für den Hauptman Baron von Lütow (Lützow) stellt Henricuß Richgenberg ein Reitpferd.

(Bürgerbuch S. 77; Archiv Hake 2.0.1)

1724

bis 1765 ist Johann Caspar Wichartz Lehrer und Küster in Welda.

(Hake: Weldaer Heimatblätter Nr. 3)

1724 Brauchtum der „Heyer“ (Hirten).

Anno 1724 haben Wier Burgemeister undt Vohrstehr den Heyer (Hirten) Johannes Vahlen nag Wormeln geschickt undt uns söllen die Kayse langen so haben die Burgemeister als mertigen (Martin) Hasebase undt Johan berend Menne von Wormeln gesagt, sie hett in 2 Jahren kaynen Riemen beykommen Wier Burgemeister undt Vohrstehr den Berendt Mertes langen lassen, der hatt gesagt, das sie Vohr- stehr von Welda müssen den Bürgemeistern zu Wormeln 3 Riemen geben, einen jeden vor 2 pennige, undt die sechs pennige mus Conrad Hoppen anjetzo aus geben, undt wan die heyer von Welda die Raimen denen Bürgemeister geliebet seindt, so müssen die Wormelsche Regirnde geben 1 Schilling. Den Schilling muß der heyer von Welda der Kellisgeren von Wormeln geben, da muß dandie Kellisgern des gemeinheit 3 Kaysse vorgeben undt ein jeder Kaysse muß haben 6 Fierdhalb pundt, welges Wier dan Hier nachricht haben, hier ein geschrieben

Datum Welda, den 1 Januwarius 1724

also die 3 Kayse müssen wiegen 10 pundt /////

unt der Conrad Hoppen muß geben die 6 Pfennig von dem Eckern Hoff vor seiner Thüre swischen Conraht zuslach undt seinem Hauß.

(Archiv Hake 1.0.5) (siehe auch 1650)

1729

29.Febr. Hochwasser ellenhoch über der Kirchhofsmauer und in Jobst Bowinkelmanns beiden Häusern am Bach.

(Bürgerbuch S. 78; Archiv Hake 2.0.1)

1734

kam es zu einer Streitigkeit mit den Nonnen (Kloster Wormeln) wegen des abzuhaltenden Schnath-Zuges, mit dem diese anfangs einverstanden gewesen waren. Der Zug wurde aber doch glücklich durchgeführt, aber es kam am Strubberge zu einem Zusammenstoß mit den Weldaern, die eine Prügelei anfingen, wobei sie Hopfenstangen aus der Erde rissen, andere waren mit Gewehr und Äxten ausgerüstet. Die Wormeler Schützen haben sich bei der Gelegenheit nicht gerade als sehr tapfer erwiesen: „aber wir waren gescheiter und wichen ihnen und wollten uns nicht setzen in Gefahr“.

(Ritgen: III/IV S. 37)

1734-1736

Schloß Welda wird von Hermann Adolf von Haxthausen erbaut

1735-1763

war Victoria Weymann Äbtissin im Kloster Wormeln.

In die Anfangszeit dieser Äbtissen fällt eine Aufstellung über ausstehende Kapitalien. Nachstehend die darin aufgeführten Weldaer Einwohner, die dem Kloster Geld schuldeten.

Brigadier von Haxthausen zu Welda 1000 Taler zu 5 %

Gemeinde Welda 216 „ „ „

Gemeinde Welda 40 „ „ „

Anton Engemann 100 „ „ „

Heinrich Schermes 120 „ „ „

Ewert Stolzenberg 100 „ „ „

Henricus Carll 100 „ „ „

Jost Bowinkel 40 „ „ „

Hermann Carll 30 „ „ „

Diederich Meyer 40 „ „ „

Johann Michels 18 Taler zu 5 %

Cordt Vahlen 20 „ „ „

Joist Riepenberg 20 „ „ „

(Ritgen III/IV S. 43)

1735

Kloster Wormeln. Zession von 100 + 10 Thalern zu Welda durch Christian Wolradt von Wolteck.

(Ritgen: III/IV  S. 40)

1735

Ehevertrag zwischen Hermann Ochse aus Heddinghausen und Anna Vahle aus Welda

(Archiv Frhr. v. Elverfeldt, Canstein „18.3 Eheberedungen Kolonate Herrschaft Canstein 2241; siehe auch Ortssippenbuch Welda, Teil 1 Nr. 2038)

1738

Von einem unbekannten Prozeß des Klosters (Wormeln) liegt eine Reichsgerichtsentscheidung von 1738 vor. Die Appellantin, die Gemeinde Welda, wird in Bestätigung des Vorderichters verurteilt und hat die Kosten zu tragen. Herr von Haxthausen soll behalten, was ihm zugesprochen war, jedoch die onera publica und privata pünktlich bezahlen. Die Gemeinde soll auch den aufgelaufenen Schaden für 2 Monate bezahlen. Dem mitappellierenden Kloster wird überlassen, ob es die fraglichen 4 Hufen bemeiern will. Dem Jobst Dommer soll die Gemeinde die 4 Hufen gegen Erlegung des Pachtgeldes umgehend einräumen.

(Ritgen: III/IV S. 41)

1738

  1. Juli. Hermann von Haxthausen erklärt:

Er habe aus seinem alten Bestand im Eichholz dem Faktoren Ramspott die darin befindlichen alten Bäume als „Kohlholtz“ (Holz zur Herstellung von Holzkohle) verkauft. Das sei geschehen, damit der junge Ausschlag Platz zur Entwicklung bekomme.

Die Gemeinde Welda habe gebeten, ihr das jährlich zuzuweisende Brennholz nicht vorzuenthalten. Sie möchte beim Verkauf als Erste berücksichtigt werden.

Obwohl ihm (Haxthausen) durch das wetzlarsche Urteil vom Jahre 1733 ausdrücklich bestätigt worden sei, daß er sein Holz nach seinem Gutdünken und Wohlgefallen verkaufen könne, wolle er auch zukünftig der Gemeinde aus dem Eichholz das jährliche Brennholz wie bisher gegen Barzahlung zu einem „billigen Preis“ verkaufen.

(Gemeindetagebuch S. 21; Archiv Hake 2.2.3)

1739

21.Febr.1739. aufgeschworen als Stiftsdame im Kloster Heerse:

Maria Theodora von Haxthausen aus Welda, resignierte 17.9.1749 und heiratete, + 13.Mai 1755.

(Gemmeke: „Geschichte des adeligen Damenstiftes zu Neuenheerse“ S. 595)

1745

„25.Aprilis 1745 obiit P.F.Fischer Dominicanus WELDAE in curia parochiali, cuius funus praevia et petita licentia ab Adm.R.P. Priore 27. Aprilis est deductum ad templum RR. PP.Dominicanorum. Oblata sunt quidem iura, sed remissa ob fidelitatem et sinceritatem defuncti R. patris.“

[Am 25.April 1745 starb der Dominikaner P.F. Fischer in der Pfarrei Welda, der mit Erlaubnis der A.R.P. Prior am 27.April bei der Dominikanerkirche beerdigt wurde.[Brüderkirchhof in Warburg]] (Fischer war Pfarrer in Welda vom Juni 1735 bis zum 25.April 1745)

(Sterberegister Warburg-Altstadt; zitiert WZ. Bd. 62 II S. 48)

1747

Am 22. Dezember 1747 waren gleichzeitig anwesend (als Stiftsdamen in Heerse) drei Fräulein von Haxthausen, nämlich von Schrecksbach, Seniorin, von Apenburg und von Welda.

(Gemmeke: „Geschichte des adeligen Damenstiftes zu Neuenheerse“ S. 595)

1748

31.Dez. Für die Kompagnie der Hessen haben zuletzt Joseph Stolzenberg und Bernhard Bowinkelmann anspannen müssen. „Und der Henrig Wulfen, butteler genandt, Jürgen Floren hatt nicht angespannen.“

(Bürgerbuch  Welda S. 77; Archiv Hake 2.0.1)

1749

Ehevertrag zwischen Elisabeth Bicker aus Heddinghausen und Everhard Sommer aus Welda.

(Archiv Frhr. v. Elverfeldt, Canstein „18.3 Eheberedungen Kolonate Herrschaft Canstein Nr. 2150) (siehe auch Ortssippenbuch Welda Teil 1 Nr. 1861)

1753 Im Paderbornischen Schreib-Calender von 1753-1759 werden für Welda 2 Gastwirte und Wirtshäuser genannt. „In der weissen Rose“ Anton Fienen. „In der weissen Taube“ Franz Georg Winter.

1756

General-Situations Charta der Landes-Grentze zwischen dem Hochstift Paderborn und dem Fürstenthum Hessen, mit 18 ausführlichen Karten und Beschreibungen von 1756. Original in Großfolio.

Codex 107.

(Das Archiv des Vereins für Geschichte und AlterthumskundeWestfalens, Abt. Paderborn. Bearbeitet von Bernhard Stolte; Paderborn 1899; S. 45)

1756-1763 7jähriger Krieg

Allgemeines

Der siebenjährige Krieg, der sich zwischen Preußen und Österreich und deren beiderseitigen Bundesgenossen abspielte, hat auch für Westfalen, besonders aber für unsere engere Heimat, das alte Fürstbistum Paderborn, viel Kriegsunglück und -elend im Gefolge gehabt.

Wie war das möglich, da wir doch von dem eigentlichen Kriegsschauplatze soweit entfernt liegen?

Maria Theresia, die Regentin von österreich, hatte sich zudiesem Kriege mit der Kaiserin Elisabeth von Rußland, mit dem König Ludwig XV. von Frankreich, ferner mit Schweden, Sachsen und anderen deutschen Staaten (auch das Bistum Paderborn stellte 800 Mann zur Reichsarmee. Dieses Paderbornische Bataillon fiel jedoch am 2.April 1761 bei Saalfeld in Sachsen in Kriegsgefangenschaft) zu einem Schutzbündnis gegen Friedrich den Großen, König von Preußen, verbündet.

An Preußen dagegen schloß sich an der König Georg II.von England, der in jener Zeit mit Frankreich wegen der beiderseitigen Besitzungen in Nordamerka (Kanada) in Grenzstreitigkeiten lag, auch um seine hannoverschen Erblande in großer Besorgnis war. Zu diesem Bündnis gehörten ferner der Herzog von Braunschweig, der Landgraf von Hessen und der Herzog von Gotha.

Da Frankreich zur See England gegenüber zu schwach war, um seine Ansprüche auf Kanada gegen England auf dem Meere durchzusetzen, so hielt es die Gelegenheit für sehr günstig, um mit dem Engländer in seinem hannoverschen Erblande anzubinden. Um hierher den Kampfplatz zu verlegen und dort die Steitigkeiten um Kanada zur Entscheidung zu bringen, mußte in erster Linie das Fürstbistum Paderborn als Grenzland zum Kampfplatz für die Engländer und Franzosen dienen.

1756

6.April. Hat die Gemeinde Welda für Fahrten nach Warburg für den Troß der Hessen und für den Stabswagen sowie den Generalswagen Zugpferde stellen müssen. Einige haben sich dafür bezahlen lassen obwohl sie garnicht gefahren sind. Die Pferde hatten sie versteckt.

(Bürgerbuch S. 77; Archiv Hake 2.0.1)

1757

Die Gemeinde liefert 24 Scheffel Roggen a 1 Thlr 9 Mg an die Hannoverschen Truppen in Paderborn.

(Gemeinde-Tagebuch S. 1 Arch.Hake 2.2.3)

GEMEINDETAGEBUCH

(Original im Stadtarchiv Warburg; Kopie bei Bruno Hake)

ab 1758

INHALTSVERZEICHNIS

Einnahmen und Ausgaben Seite 1 – 18

Mißwachs -verringerter Hirtenlohn- 1784 19

Kriegsschulden 20

Holzverkauf 1738 21

Schafhude im Holze vor Johannistag; Protokoll

über die Vernehmung verschiedener Personen 1776 22 – 24

Holzgerechtsame auf dem Iberg und Eichholz;

Protokoll Frei- und Gograf, Warburg

Gemeinde Welda ./. Fräulein v. Haxthausen 1781 25 – 27

Schafdrift; Pfändung 1791 28

Orgelreparatur, Wartungsvertrag 1787 28

Schatzungen 1787-1802 29 – 30

Aufstellung von Streitigkeiten

Gemeinde Welda ./. Haus Welda 1792

  1. a) 1791 Adolph Schaller „Flachsrote“
  2. b) 1791 Recht auf dem Kanstein Steine

zu brechen. 31 – 33

Hüten auf dem Iberg;

Pfändung von Hammeln 1793 34 – 35

Aufstellung über bezahlte Kirchenstände 1790 37 – 40

„Große Welder Brock“ =Hörler Bruch; Aufstellung der

Flächen, die bei der Teilung an Welda fielen.1794 41

Fortsetzung der Eintragungen die ins Bürgerbuch

gehören für die Jahre 1794 – 1807 43 – 51

Aufstellung des Ackerlandes, der Wiesen und Gärten

getrennt nach Eigentum des adlichen Hauses, der

Gemeindeeingesessenen und des Gemeindelandes

um 1810 52

Aufzählung der Gemeindeschulden um 1810 53

Aufstellung der Unländer um 1810 56 – 57

Laubacher Pflugdienst um 1819 59 – 60

Anstellung des Schweinehirten Henrich Valen 1816 61

Gemeinheits Gründe um 1810 62

Aufstellung der Gemeindeschulden

beim Kloster Warburg

bei Ignatz Bötrich (Böttrich), Warburg

bei Kaufmann Fischer, Warburg

bei Witwe Gabriel, Warburg

bei Calmen Mosheim, Warburg

bei Stolzenberg, Wormeln 63

Aufst.der v. Brackel gehörenden Ländereien 1819 66

Aufstellung von Namen und Angabe von

Lieferung in Pfund (Fourage für Truppen?) 71 – 75

Anfang einer Übertragung eines losen Blattes

durch den damaligen Lehrer Spierling betr.

Anweisung eines Hauptmanns F:W.Braun an die

Gemeinde Welda, über die Beherbergung von fremden

Reisenden. 1739 82

Lieferungen der Gemeinde nach Cassel, Warburg,

Germete und Volkmarsen im Jahre 1813 158

Einschränkung des Hüterechtes vor „alten Michael“

1801 160

„Das Bürger Eid“ 1806 170

Landverpachtung an den Gemeinheitsdiener 1813 172

Anhang: 6 Seiten Auszug aus den Kriegsausgaben 1758 – 1759

1758

Die Gemeinde liefert 2 Fuder Heu in das französische Magazin nach Warburg, Wert 8 Thlr.

Die Gemeinde leiht sich vom Kloster Warburg 200 Thlr,

vom Kalenberger Conductor Müller 157 Thlr.

(Gemeinde-Tagebuch S. 1 Archiv.Hake 2.2.3)

„wegen der Prozession auf Agathatag dem H.Pastor bezahlt 1 Rthl.“

(Gemeinde-Tagebuch S.14; Arch.Hake 2.2.3)

2.3. 3 Wagen mit Mehl den Franzosen nach Warburg geliefert.

3.3. ein Wagen nach Paderborn und von da nach Kirchborchen gefahren und 5 Tage ausgeblieben.

Johann Jürgen Hildebrand einem französischen Offizier 2 Pferde

vorgespannt, bis nach Warburg.

Henricus Schöler geht als Bote nach Stadtbergen (Marsberg)

Joachim Volpracht fährt ein Fuder Roggen nach Paderborn.

16.3. fährt Joseph Stolzenberg französische Kranke nach Paderborn.Bernd Bowinkelmann fährt die Franzosen bis über den Rhein.

17.3 . fahren zwei Wagen mit französischen Kranken bis nach

Hamm.

19.3. fahren drei Wagen mit Mehl von Warburg nach Pader-

born, ausgeblieben 4 Tage.

21.3. Joseph Stolzenberg fährt für die Franzosen 1 Fuder Heu nach Paderborn. Der Wächter (Nachtwächter) erhält 6 Rth Lohn und für ein Paar Schuhe 24 Groschen und fürs Blasen 1 Rth. Der Verwalter Enoch Hoppen erhält für zwei Fuder Holz, das er an die Franzosen nach Warburg geliefert hat, 2 Rth, 24 Gr.

Der Diekmeister (Deichmeister) Schaller wird für das

Ausschlagen eines Graben im Akkord mit 2 Rth, 26Gr,5ch

bezahlt.

Ein Wagen fährt für die Hannoverraner mit Roggen nach

Münster.

Ein Steinhauer aus „Volkemisse“ (Volkmarsen) erhält für

Steine 16 Groschen, für Fuhrlohn 5 Gr. und für die Arbeit

an der Kanzel 1 Rth und 2 Groschen.

Französische Dragoner haben vertrunken 7 Groschen.

Das Französische Regiment, das hier „logieret“ hat vertrank an Bier und Branntwein 14 Gr 3 ch.

22.3. Vor einen Wagen, der die Franzosen aus dem Hessenland

hier hergebracht hatte, mußte mit 2 Pferden vorgespannt

werden.

23.3. Joseph Stolzenberg fährt die französische Equipage nach Brilon.

13.5. „1 Constabel und 1 Jäger hier logieret mit 1 Pulverkarre eine Nacht

verzehret 17 Gr. 4 ch.“

„4 Pferde bis Fritzlar vor die Pulverkarre gespannt“.

vom Jäger Corps vertranken 2 Mann an Bier und Branntwein für

4 Gr 4 ch.

22.5. Fünf Mann des Jäger Corps an Bier 5 Gr. 4 ch.

10 Mann mußten in Lippstadt schanzen und erhielten

dafür aus der Gemeindekasse jeder 18 Gr (½ Thaler)

Bei der Prozession nach Warburg wurde ein Drieling Bier vertrunken und aus der Gemeindekasse dafür bezahlt 2Rtl.18 Groschen.

Für Getränke wurde in diesem Jahr viel Geld ausgegeben.

4 Mann französische Reiter vertrinken für 4Gr. Branntwein.

6 Mann französische Husaren für 6 Groschen Bier.

8.9. 3 Wagen französische Kranke nach Kassel gefahren.

21.9. 3 Wagen nach Paderborn, 1 Fuder Roggen, 1 Fuder Heu, 1 Fuder

Stroh.

Der franz.“Commisair“ erhält für Fourage1Rth,12 Gr.

15.10. Für die Stückwagen (Kanonenwagen) werden sechs Bund

Heu und 4 Pfund Schmier geliefert. (Seite 14)

23.10. Der Bürgermeister Engemann hat französische Gestücke (Kanonen) gefahren. (Seite 14)

28.11. Vier Wagen fahren für die Hanoveraner von Bielefeld Heu

und Stroh nach Paderborn und bleiben 7 Tage aus.

Der „Commissair“von den“Todten-Köpfen“ erhält 3Rth, 24 Gr.

Für Hafer, Heu und Stroh werden 24 Rth ausgegeben.

Johannes Stolzenberg fährt für die „Todten-Köpfe“ die

Gewehre nach „Lovisendahl“.

Joseph „Bleumke“ (Blömeke) fährt eine Chaise der Franzosen nach

Westuffeln und für die „Todtenköpfe“

„Mondierung“ nach „Jürshag“ (Giershagen).

Joseph Stolzenberg fährt für die „Todtenköpfe“ Equipage nach Brilon.

Die Französische Wache verbrennt 11 Kannen öl und die

Wache der „Todten-Köpfe“ 2 Kannen, 1 Orth.

1.12. 3 Wagen fahren die Bagage der Nassauer nach Kassel,

Anton Lücking spannt 2 Pferde vor.

3.12. HenricusVolpracht holt für die „Todten-Köpfe“ Mondierung von

Hannover, er bleibt 10 Tage aus.

Für die Nassauer werden 5 Pferde vor die Artillerie Wagen gespannt. Die Fahrt ging nach Fritzlar.

Es folgen ausführliche Aufstellung über Lieferungen von Fourage an die Braunschweigischen Truppen. Als Empfänger wird öfter der Capit. Stoeter genannt.

(Gemeinde-Tagebuch S.2 ff.; Arch.Hake 2.2.3)

1759

Johannes Hartmann bringt das Kopfgeld (Kopfschatz) nach Paderborn.

Das von der Braunschweigischen Wache benötigte Oel wird von der Gemeinde Welda bezahlt.

5.3. fährt 1 Wagen nach Paderborn und holt Gewehre für die

Braunschweigischen Truppen ab. Er braucht 3 Tage.

11.3. Joh.Jürgen Engemann war mit 4 Pferden in Paderborn um

Zelte abzuholen.

12.3. Joseph Blömeke bringt 1 Kranken mit 4 Pferden nach

Paderborn. Er braucht 3 Tage.

Die Wache der Braunschweiger erhält 14 Fuder Holz.

Die „Todten-Köpfe“ waren 9 Tage hier.

Die Schwitzer und Nassauer und das Hauptquartier waren 14 Tage hier einquartiert.

(Gemeinde-Tagebuch S.13; Arch.Hake 2.2.3)

Bei Heinrich Höwell war ein Husar mit einem lahmen Pferd 4 Tage einquartiert. Höwell hat außerdem den Küchenwagen des Prinzen von Holstein zu Mittag gehabt. 4 Mann bekamen Essen und Trinken, die Pferde 2 Scheffel Gerste.

(Gemeinde-Tagebuch S.15; Arch.Hake 2.2.3)

Die Gemeinde leiht sich von Herrn Riesen, Warburg 200 Thlr,

vom Sekretär Cursellius 100 Thlr,

von Herrn Rüschen (Rüesken), Warburg 100 Thlr.

 (Gemeinde-Tagebuch S.1 u. S.12; Arch.Hake 2.2.3)

1759-1759

Ein Battaillon Behr stand in Ossendorf, Rimbeck, Scherfede, Klein­enberg, Bonenburg, Borlinghausen, Willebadessen, Hardehausen, Germete, Welda.

(WZ Bd. 69 II S. 46)

1760

31.07. Die Schlacht bei Warburg.

Die Franzosen unter Chevalier du Muy hatten ihre Stellung zwischen Ossendorf und Warburg.“Der rechte Flügel war an Warburg angelehnt, während der linke sich bis vorwärts des Dorfes Ossendorf erstreckte. Das Lager mochte ungefähr 20000 Mann fassen. Man entdeckte ein kleines Lager auf dem rechten Ufer der Diemel in dem Holze von WELDA, konnte jedoch nicht mit Genauigkeit bestimmen, was dasselbe bedeute. Dieses Lager verschwand nachmittags, worau man erfuhr, daß die Truppen desselben die Diemel passiert und sich mit Chevalier du Muy vereinigt hätten, was in dessen Stellung jedoch keine Änderung hervorbrachte.“

(Gedenkschrift anläßlich des 200. Jahrestages der Schlacht bei Warburg am 31.Juli 1760 S. 26)

„Nach dem Ende der eigentlichen Schlacht bei Warburg wurde Granby beauftragt, mit 10 Bataillonen Infanterie und 10 Schwadronen über die Diemel zu gehen und die Franzosen bis Volkmarsen zu verfolgen. Die Nacht verbrachte er bei Welda, die „Britische Legion“ bei Wormeln;“

(WZ Bd. 111 II S. 331)

„Auf den Bergen südlich der Diemel, bei Wormeln und Germete, suchte General du Muy die noch zusammenhaltenden Reste seines Korps zu ordnen, während der Strom der Flüchtlinge nach Volmarsen abfloß, denen dann auch du Muy folgen mußte“

(Gedenkschrift S.26)

1761

04.06. Die Gemeinde Welda erwirbt von der Eva Catharina Arbeiter ein Grundstück für 80 Rthl zur Nutzung als Schule.

(Archiv Hake 9.1.1)

1762

Am 15.Juni drangen ungefähr in der 1.Hälfte der Nacht räuberische Jäger aus Braunschweig in die Kurie (Pfarrhaus) der alten Stadt (Altstadt Warburg).

Sie brachten den gefangenen Pastor von Hidessen mit seinem Neffen und der Magd nach Höxter und dann nach Hameln, beinahe wie einen verdächtigen Verräter.

Ebenderselbe war dem Herrn Bach, Pastor von Welda, freundschaft­lich verbunden, der sich aber aus freiem Willen stellte.

Sie wohnten tatsächlich beide in Hameln als geehrte Gefangene bis zum 16. Dezember des folgenden Jahres und endlich wurden sie in dem folgenden Frieden nach Hause entlassen.

[Lateinischer Text in WZ Bd. 62 II S. 74]

Am 19. Juni zogen ein Battaillon Jäger und Husaren von Bauer und 2 Brigaden hannoversche Jäger von Warburg nach Welda und Volkmarsen.

(WZ Bd. 69 II. S. 85)

1769

wurde für das Fürstbistum Paderborn eine Brandversicherungs-Gesellschaft ins Leben gerufen. Für Bürger und Bauern war die Versicherung Pflicht. Die Versicherungsgesellschaft verlangte die Nummerierung der Häuser.

In dem „Edikt wegen Errichtung der Brandversicherungs-Gesellschaft vom 21. März 1769“ ist genau vorgeschrieben, wie die Nummerierung zu erfolgen hatte. Die Häuser sind „nach Reihe und Ordnung, so wie sie stehen, ohne einigen Unterschied zu nummerieren.“ Die Nummer mußte an jedem Hause mit weißer Ölfarbe angebracht werden. Die Nebengebäude erhielten die Buchstaben A,B,C nach der Vielheit der Nebengebäude.

Es mußte auch ein Brandkataster angelegt werden.

Die Kosten der Nummerierung hatte die Gemeinde zu tragen.

Durch die Hausnummern wurden die alten Hausnamen nicht überflüssig. Sie hielten sich weiter bis auf den heutigen Tag.

(Chronik des Heil- und Luftkurortes Germete an der Diemel von  A.W. Plass Schreibmaschinenschrift um 1970 S. 19 u. 20)

1770

Die Schule (heute Haus Bickmann hinter der Kirche, 1830 Hs.Nr.68, 1873 Hs.Nr.91, ab 1977 Am Mühlenhof Nr. 64) wird nach dem 7-jähr. Krieg wieder aufgebaut.

„1770 und haben in diesen Jahr die gemeine Schulle wieder aufehr bauet, so in den 6 Jehrigen Krieg verruniniret worden.“

(Bürgerbuch Welda S.55; Archiv Hake 2.0.1)

1776

Die Rechnungsführung des Adam Butterwegge (1761 Bauermeister) hatte einer Überprüfung nicht standgehalten.

1776 hat die Gemeinde die Schatzung für die Butterweggischen Güter vorgelegt. Nachdem die Güter nun von Ewert Bracht erworben wurden, hat der Freigraf zu Warburg entschieden, daß die verauslagten Gelder wieder der Gemeindekasse zufließen sollen.

(Gemeindetagebuch S. 18; Archiv Hake 2.2.3)

23.Mai. Protokoll des W. Neukirch, p.t.Weld.Gerichts actuarius

wegen der Hutungsrechte.

Die Gemeinheitsvorsteher

Hillebrand, Joseph, Bauermeister,

Tegethoff, Joseph,

Dicken, Henrich,

Struck, Wilhelm,

Blömeken, Friedrich,

Wüllrich, Joan,

Brencken, Jürgen, Schulzen, Henrich, und

Engemann, Joan Georg

bitten um Untersuchung und Entscheidung nach der Sachlage, nachdem die alten Verwalter Enoch Hoppen, Anton Lücking und Adolf Hermerten eidlich vernommen wurden.

Sie bitten ferner darum, ihnen die Entscheidung bekanntzugeben.

Die Richter (Dorfrichter) erhalten den Auftrag, den Conductor Renno, den Bauermeister Bowinckelmann und Franz Stolzenberg, „welch letzteren die Schafdrift vom Conductore Renno gepachtet haben,“ vorzuladen.

Beim Termin erschien der Conductor Renno und wurde befragt, ob er namens der „gnädigen Herrschaft“ befohlen habe, die Schafe in dem Holze vor und nach St. Johannestag (24.Juni) zu hüten.

Renno erklärte, daß er seinen Schäfern weder befohlen noch verbo- ten habe in dem Holze zu hüten. Er wolle jedoch der Gemeinheit das Hüterecht nicht absprechen, wenn sie beweisen würde, daß die Schäfer nicht berechtigt wären vor Johannistag im Holze zu hüten.

Die Gemeinheitsvorsteher erklärten:

Es wäre niemals gebräuchlich gewesen, daß die Schafe, sondern nur das Hornvieh im Walde gehütet würden, weil dieses ansonsten notleiden müßte.

Daraufhin wurden die vorgeschlagenen Zeugen vereidigt und vernommen.

1) Zeuge Enoch Hoppen

erklärte nach Vereidigung, er sei 79 Jahre alt. Im Jahre 1730 sei er als Verwalter beim Herrn v. Haxthausen eingetreten und habe dort seinen Dienst 25 Jahre und außerdem 7 Jahre Dienst als Richter versehen.

Wegen der Hütung im Holze wisse er aus seiner langjährigen Tätig- keit folgendes:

Die Gemeinheit sei immer berechtigt gewesen, ihre Kühe im Holze zu hüten. Die Schäfer hätten sich dagegen auf Befehl des Herrn vor St.Joanstag enthalten müssen. Solange er Verwalter und Richter gewesen sei, sei dieses auch ohne den geringsten Streit befolgt worden „bis in kurzen Jahren, wo sich die Schäfer diese Eigenmacht sich zumessen thäten“.

2) Zeuge Anton Lücking

erklärte, er sei aus Herste gebürtig, im Jahre 1739 als Vorrichter beim seligen Herrn in Dienst getreten, den er bis 1746, als er einen eigenen Hausstand gründete, getreulich versehen habe.

Zur Sache sei ihm bekannt:

Im Jahre 1770, als er Vorsteher und der jetzige Bauermeister Hillebrand Bauermeister gewesen seien, wäre er namens der Gemeinheit, weil der damalige Schäfer ebenfalls vor St. Johannestag im Holze gehütet habe, bei der gnädigen Frau vorstellig geworden. Die gnädige Frau habe sofort dem Conductor Kleinschmidt untersagt, seine Schäfer vor St. Johannistag im Holze hüten zu lassen. Er habe widrigenfalls beim ersten Verstoß 2 Hammel, beim zweiten Verstoß 6 Hammel und beim dritten Verstoß die ganze Herde abzuliefern. Daraufhin sei das Hüten auch unterblieben.

3) Zeuge Adolph Herdemerten aus Bühne

erklärte nach Vereidigung, er sei 40 Jahre alt, habe dem seeligen Herrn 17 Jahre als Jäger und Förster gedient. Zu seiner Zeit habe kein Schäfer vor St. Joannistag im Holze hüten dürfen. Einmal habe der Schäfer Jürgen Henrich Engell dagegen verstoßen. Da er trotz Verwarnung weiter gehütet habe, habe er dem Engell einen Hammel gepfändet und den Übeltäter angezeigt. Der habe daraufhin 4 Rthl Strafe und 24 Groschen Pfand zahlen müssen. Danach sei das Hüten vor St.Johannistag unterblieben.

Entscheidung:

Die Vernehmung der Zeugen hat ergeben, daß die Gemeinheit Welda seit langen Jahren berechtigt ist, das Holz vor St. Johannistag mit ihrem Hornvieh allein zu betreiben.

Die Schäfer haben sich bis nach St.Joestag zu enthalten.

Dem Jäger und Förster Poschmann sowie dem Forstläufer werden aufgegeben, die Schäfer im Falle eines Verstosses zu pfänden und dem Jahrgericht (das Gericht zu Schonlau bei Dringenberg) zu melden.

(Gemeindetagebuch S. 22 ff; Archiv Hake 2.2.3)

1778

Kopfschatztabellen.

(STA Münster, Fürst.Paderborn, Geh.Rat Nr. 1292 XII Nr. 118 Heft 154.)

unter der gleichen Nr. sind weitere Kopfschatztabellen

Mai 1788, Michaeli 1788, Mai 1789, Michaeli 1789, Michaeli 1792, Ostern 1793, Ostern 1801. (Fotokopie und Abschrift von 1778 im Archiv Hake 2.1.13)

1778 Auflistung der Gemeindeschulden:

Es sind zu zahlen:

An das Dominikanerkloster zu Warburg 2445 Rthl

An den Freigrafen zu Warburg 409 „ 12 Gr

An den Posthalter Stellpflug 429 „ 28 „

An den Bürgermeister Rinteln 222 „

An den Sekretär Cursellius in Paderborn 100 „

An den Commissarius Bardt in Paderborn 166 „ 30 „

An Heinrich Gabriel 300 „

(24 Gr = 1 Rthl) =~ 4074 Rthl

=========

(Gemeindetagebuch S. 20; Archiv Hake 2.2.3)

1779

5.Juni. Durch Ortsbesichtigung wird von W. Neukirch festgelegt, welches Stück der Ossendorfer Landstraße (heute B 7) die Weldaer zu reparieren haben.

(Bürgerbuch S. 42; Archiv Hake 2.0.1)

1779

stirbt im Alter von 41 Jahren der Lehrer Ludwig Larentz.

(Hake: Weldaer Heimatblätter Nr. 3)

1779

bis 1787 ist Franz Joseph Dame Lehrer in Welda.

(Hake: Weldaer Heimatblätter Nr. 3)

1780

2.Juni. Wolkenbruch im Waldeckschen. Dadurch großes Hochwasser vom Bach her. Ausführliche Schilderung im Bürgerbuch.

(Bürgerbuch S. 78 u. 79; Archiv Hake 2.0.1)

1781

Der in Welda am 30.03.1717 geborene Engelbert Engemann wird Abt der Benediktinerabtei Huysburg. Er starb am 26. November 1796.

(Kurze Geschichte der ehemaligen Benedictinerabtei Huysburg von Carl van Eß, Prior und erstem Pfarrer zu Huysburg. Halberstadt 1810.)

Sabbati (Samstag), den 1. September 1781.

Inhaltsangabe des Protokolls des

Frei- und Gografen zu Warburg

in der Sache

Gemeinde Welda

contra

Assessor Gercken, Curator des Fräulein von Haxthausen zu Welda.

Erschienen von den Weldischen Vorstehern

Joseph Tegethoff,

Carell Bowinckelmann und

Franz Hillebrandt

und legten dar, daß vom Hochadeligen Hause Welda jedem in Welda wohnenden Meyer auf dem Iberg im Eichholz 2 Fuder und jedem Kötter 1 Fuder Brennholz auf dem Stamme jährlich angewiesen worden sei.

Als Zeugen dafür werden benannt:

Joannes Michels zu Calenberg, Joseph Luca aus Wormeln, die in Welda geboren und aufgewachsen seien.

Man bittet, deren Aussagen zu protokolliern und entsprechend zu entscheiden.

Warburg, den 4. September 1781

Zur Vernehmung der Zeugen Joannes Michels und des Joseph Luca erschienen von der Gemeinde Welda

Bauermeister Joseph Tegethoff,

Carell Bowinckelmann und

Vorstehr Franz Hillebrandt

und baten, die erschienenen Zeugen zu vernehmen.

1) Zeuge Joannes Michels, 62 Jahr alt und in Welda geboren und erzogen erklärte, daß er ungefähr 24 Jahre alt gewesen sei als er nach Calenberg geheiratet habe. Seitdem wohne er in Calenberg. Er wüßte noch recht wohl, daß sein seeliger Vater in Welda Meyer gewesen und daß diesem jährlich aus dem Iberge und Eichholz genannt, vom Haxthausenschen Förster 2 Fuder Holz auf dem Stamm mit Heisteren wäre angewiesen und verabfolget worden. Ein weldischer Kötterer erhielten aus diesen Holzungen 1 Fuder. Ein Meyer müsse 4 Schillinge und ein Kötter 2 Schillinge, so genannte Holzschillinge, dem adeligen Hause zahlen.

2) Zeuge Joseph Luca, 40 Jahre alt. Er habe sich mit 25 Jahren nach Wormeln verheiratet. Dort sei er seitdem wohnhaft. Er sei in Welda geboren und stamme aus einem „Kötterguthe“. Er wisse noch, daß den weldischen Meyern 2 Fuder und einem Kötter 1 Fuder Holz aus dem Ibergschen und Eichholz auf dem Stamme und an Heisteren jährlich vom Förster des adeligen Hauses angeschlagen und verabfolgt worden seien. Ein Meyer habe für 2 Fuder 4 Schillinge und ein Kötterer für 1 Fuder 2 Schillinge bezahlen müssen.

In fidem protocolli           Subscripsit J. Böttrich  (Gemeindetagebuch S.25 ff; Archiv Hake 2.2.3)

1782/83/84

In diesen beiden Jahren war das Gras so schlecht gewachsen, daß viele Leute ihre Kühe abschaffen mußten. Der Kuhhirte konnte seinen Lohn in Höhe von einem Spind Roggen je Kuh nicht bekommen. Die Vorsteher hatten daher beschlossen, zum Hirtenlohn mit einem Becher beizutragen. Davon brauchte jedoch kein Gebrauch gemacht werden, weil noch rechtzeitig Regenwetter einsetzte und das Gras wieder wuchs.

(Gemeindetagebuch S. 19; Archiv Hake 2.2.3)

Hochfürstl. Verordnung wegen der Bilder und Heiligen Posten in den Feldern vom l8. Julius 1783

FRIEDRICH WILHELMS.

Obwohlen die allgemeine Kirche Christi die Ausstellung der heiligen Bilder in den Gotteshäusern, und anderen öffentlichen Orten zur gottseligen Erinnerung, und Erweckung der Andacht ersprieslich zu seyn jeder Zeit gehalten hat, so hat sie jedoch dabey immer die größte Sorgfalt geheget, auch in den allgemeinen Versammlungen dahin eine wachsame Obsorge mit den Bischöflichen Pflichten verbunden, damit von solchen öffentlich vorgestelten Heiligen Denkmalen alles unanständige, und der Christlichen Frömmigkeit anstößige entfernet bliebe. Da nun diesem Zufolge auch von unserm Vorfahren an der Regierung hiesigen Hochstifts Paderborn weyland Fürstbischof Herman Werner in denen im Jahr 1688 herausgegebenen Synodal Verordnungen Tit. XI § 6 befohlen ist, daß die verunstaltete, oder durch die Länge der Zeit verdorbene Bilder entweder von denen, welchen daran gelegen ist , verbeßert, oder gänzlich hinweg genommen worden sollen, so erneuern und bestärken Wir diese Verordnung hierdurch nicht nur, sondern befehlen zugleich zur Befolgung der Uns ebenfalls solcher wegen aufliegenden Verbindlichkeit hirmit weiter gnädigst:

1) Daß die bey den Dörfern an den Wegen in den Feldern, oder Landstraßen her befindliche Kreuzer oder die Kreuzigung des für uns gelittenen Heylands vorstellende Bilder, so genante Heiligen Häuser oder Heiligen Pöste, wenn sie beschädigt, oder solcher gestalt gestümmelt seyn, daß sie zur Vorstellung

deßen, was sie sonst vorgestellet haben, unschicklich geworden sind, mithin bey den Vorbeygehenden eher Mißfallen und Verachtung, als Verehrung erwecken hinweggenommen, oder wenn sich sofort zu eines, oder des anderen Wiederherstellung ein Wohlthäter findet, statt derselben aus Steinen zur Dauer untadelhaft verfertigte nach Gutbefinden eines jeden Orts Commissarii Archidiaconalis, und Pastoris errichtet werden sollen, im Falle aber, daß der gutgesinnte Wohlthäter die neue Errichtung auf die geziemende Art aus Holtz bewürken laßen wollte, wollen Wir, daß derselbige anbey noch so viel, als solche neue Verfertigung kostet, dem Pfarrer des Orts zur Berechnung in dem Kirchen Register gegen Quittung auszahle,damit solches heilige Denkmal in der Zukunft, wenn es wieder mangelhaft oder beschädigst seyn wird, aus den bis dahin eingegangenen Zinse wieder hergestellet worden könne.

Sodann soll

2) Keiner an einem Orte in diesem Unsern HochStifte, wo ein solches Bild, Heiligen Hauß, oder Heiligen Post vorhin nicht gewesen ist, selbiges von neuen errichten zu laßen befugt seyn, es wäre denn, daß er von unserem Zeitlichen Vicario Generali, als welcher allein in diesem Falle die Anständigkeit nach allen Umständen vorhin zu untersuchen hat, dazu die Erlaubniße erhalten hätte, und ebenfalls zu deßen Künftiger Instanderhaltung nach obiger Vorschrift ein hinlängliches zum Kirchen Register des Orts würde abgegeben haben.

Damit aber

3) Dieser unserer Verordnung allenthalben, wo es nöthig, in diesem Unsern HochStifte nachgegangen werde, so haben Wir dieselbe unserm Vicario Generali, und Commissarius Archidiaconalibus mit der Auflage zu ertheilen für nöthig befunden, damit dieselbe (a) solche an jeden Pfarrer Ihres Archidiaconal Bezirks, um selbige von der Kanzel zu verlesen, und derselben genaue Beobachtung zu befoderen, gelangen laßen, wobey denn (b) dem erwehnten Vicario Generali, et Commissarius ferner gnädigst aufgegeben wird, daß Sie selbsten bey den abzuhaltenden nächsten Kirchen-Visitationen eine schleunige Beobachtung dieser Vorschrift durch selbst eigene Besichtigung bewürken und (c) in wie weit Sie, und die Pastores Ihren Pflichten hierunter werden nachgekommen seyen, darüber binnen Verlauf viermonatlicher Frist an uns den Bericht, unterthänigst erstatten. Welche schüldige Folgleistung wenn dieselbe zu bethätigen um desto bereitwilliger sich beeiferen werden, je deutlicher einem jeden aus diesen abzunehmen seyn wird, daß die von Uns, von unserm vorerwehnten hochhochseeligen Vorfahren hiebey gehegete Absicht fürnehmlich dahin ziele, damit Gott, und den Heiligen nach hinwegschaffung alles unanständigen durch schicklich, und auf die gebührende weise gemachte Bilder, oder sonstige heilige Denkmale größere Ehre erwiesen werde. Urkundlich Unserer Eigenhändigen Unterschrift, und beygedrückten geheimen Kanzley Siegels.

Gegeben auf Unserm Residenz Schloß Neuhaus, den 18ten Julius 1783.

Friderich Wilhelm (L.S.)

Bischof, und Fürst.

 (Abschrift aus dem Codex 232 Seiten 97 bis 103 Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens -Abteilung Paderborn-)

1785

Der Folioband „Gülden Kleynod des Hochadlichen Hauses Welda, oder Verzeichniß sämmtlicher daselbsten befindlicher Uhrkunden und Briefschaften So auf Verordnung Hoher Vormundschaft der Hochwürdig Hochwohlgebohrner Frey-Fräulein Fr.Wilhelmina von Haxthausen, Stifsdame zu Metelen, Erbfräulein zu Welda und Vöhrden. Registrirt durch Johann Friderich Ehrenstorf, gebürtig aus Paderborn, Kaiserl. Immatric. Notarien Im Jahr MDCCLXXXV.“ wird erstellt.

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Provinz Westfalen - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen- Band IV: Regierungsbezirk Minden, Heft 1: Kreis Warburg; Münster 1929; S.95; Archiv Haus Welda, heute bei Elmar von Haxthausen auf der Abbenburg bei Brakel).

1785

Juni 13. stirbt der Dominikanerpater Hyacintho Rampendahl im Alter von 85 Jahren. Er stammte aus Welda, ist dort im Taufbuch aber nicht eingetragen. Ab 1742 war er für 42 Jahre Pastor in Germete.

(„Das Diarium der Warburger Dominkaner-Prioren 17.und 18 Jahrh.“ von Adolf Gottlob, WZ Bd. 62 II. S. 95)

1785 Die „Drei Steine“ am Punkt des Zusammentreffens der Grenzen des Hochstifts Paderborn mit Hessen und Waldeck werden aufgestellt.

1785

Verbot von Prozessionen durch Bischof Friedrich Wilhelm

Die Vielzahl der Prozessionen und die dabei festzustellenden Auswüchse, veranlaßten schließlich den Bischof Friedrich Wilhelm von Westphalen (1782-1789) zum Erlaß eines Verbotes, das nachstehend wörtlich wiedergegeben wird:

„Verordnung wegen der Prozessionen zu Welda

Hildesheim, den 29ten Januar 1785

Die bischöflichen Pflichten erforderen von Uns unter andern für nemlich dahin Unsere Obsorge und Wachsamkeit zu verwenden, damit von dem öffentlichen Gottesdienste alle Unanständigkeiten, Misbräuche und Unordnungen entfernt werden.

Da nun die von den Pfarrgenossenen zu Welda am heiligen Ostertage Nachmittags bisher gehaltene so genannte Pferde Prozession, als ein der Reinigkeit Unserer heiligen Religion zuwiderer Misbrauch anzusehen ist; Nicht minder auch daß wenn in der österlichen Nacht die Prozession um die Kirche und in derselben der Gottesdienst gehalten ist, überdem die Leute alda mit einem Crucifix Prozessionsweise aus dem Dorfe sich begeben, aus nichtigen Ursachen ferner nicht zu verstatten ist; So befehlen Wir hiermit, daß

1.Dieses prozessionirliche Herausgehen aus dem Dorfe in der österlichen Nacht, sowohl als des Nachmittags die Reitprozession, nicht minder die Erscheinung mit Pferden bey jeder gottesdienstlichen Handlung hinführen gänzlich unterbleiben und abgestellet werden; Sollten aber einige diesen Befehl entgegen zu handeln sich erfrechen, soll ein jeder derselben in die Strafe von 5 Rtler sofort verfallen seyn Weil nun auch

  1. die Erfahrung lehrt, daß bey allzulange währenden Prozessionen die Andacht endlich abnehme, eine Lauigkeit eintrete, auch wohl sonsten, wenn dieselbe durch Wälder geführt werden, mehrere Unordnungen und Ausschweifungen dabey vorfallen, die dem Endzwecke der Bittfahrten gänzlich widersprechen; so befehlen Wir, daß für die beyde Prozessionen in der Kreüzwoche statt der vormals in der Altstädter Kirche zu Warburg, und bey der so genannten heiligen Eiche im Walde besuchten Stationen näher von dem Archidiacono Loci gewählt und angewiesen werden. Damit aber
  2. dieser Unserer Verordnung überhaupt genau nachgegangen werde, fürnemlich aber die nächtliche, und so genannte Pferdprozessionen ein für allemal abgestellt bleiben, so geben Wir der Gerichtsobrigkeit ggst auf, wohl Acht zu haben, damit von den Uebertreteren dieses Verbots die oben bestimmte Strafe sofort beygetrieben werde. Auf daß auch
  3. Keiner die Unwissenheit vorschützen möge, so befehlen Wir dem Pfarrer zu Welda diese Unsere Verordnung an den zweyen letzten Sonntagen in der Fasten von der Kanzel zu verlesen, anbey auch die Pfarrgenossene von der erforderlichen Beschaffenheit der gottesdienstlichen Handlungen und Prozessionen, wenn sie Gott gefällig seyn sollen, in den Predigten, und Erklärungen der Kirchlichen Lehre gründlich zu unterrichten.

Gegeben Hildesheim uti supra“

(Verein f.Gesch.u.Altertumskunde Westf.Abt.Paderb.(Codex 232)

1787

Mit der Heirat Franz Ignaz von Brackel aus Breitmar und der Maria Theresia Wilhelmine von Haxthausen geht das Haus Welda in den Besitz derer von Brackel über.

(Hake: Ortssippenbuch Welda Teil II. und Rechtsstreit über das „Dorp to Welda“)

1787 bis 1798 ist Joseph Borg Lehrer in Welda.

(Hake: Weldaer Heimatblätter Nr. 3)

1787 17. September. Bürgermeister und Vorsteher der Gemeinheit Welda

erklären, daß sie mit dem Franz Arnold Ißforting aus Dringenberg einen Vertrag geschlossen haben. Danach hat Ißforting jährlich einmal die hiesige Orgel zu überprüfen. Er erhält dafür 1 Rthl und 18 Groschen.

(Gemeindetagebuch S.28; Archiv Hake 2.2.3)

1789

Februar 13. ertranken Johann Henrich Ashauer aus Wethen und dessen Schwiegersohn Johann Henrich Heine, welche mit ihrem mit 6 Pferden bespannten Wagen von Warburg wieder zurückkamen und etwas über der Johannismühle einem Wagen aus Welda in der Diemel ausweichen wollten. Die Pferde fand man noch an eben dem Tage, aber tot mit ihrem Geschirr und Wagen wieder. Am 17. wurde J.H. Aßhauer unter der Stadt Warburg bei der steinernen Brücke entdeckt, und am 22. in Warburg auf der Neustadt begraben.

Am 7. März wurde auch Johann Henrich Heine nicht weit unter der Johannis-Mühle wieder gefunden und den 9. in Warburg auf dem Altstädter Kirchhofe bei Tage beerdigt. u.s.w.

(Waldecksche Ortssippenbücher Band 8 Wethen S. 43)

1790

Namentliche Aufstellung der Kirchenstände.

(Gemeindetagebuch S.37 ff; Archiv Hake 2.2.3)

1791

  1. Mai hat der Schäfer in der Sedute (Saldute) den Weg nach der Menge treiben wollen. Da dieses von altersher nicht gebräuchlich ist, haben Bürgermeister und Vorsteher dem Schäfer einen Hammel vom Dorfdiener pfänden lassen. Der Schäfer darf diesen Weg niemals mehr treiben.

Bauermeister J.H. Nolten,

Kemder Bg. Linzing,

Hillebrandt, Bauherr,

  1. Hitzhausen, Sitteherr,
  2. Schreyack, Beysitzer.
(Gemeindetagebuch S.28; Archiv Hake 2.2.3)

1791

Der Einwohner Adolph Schaller machte auf dem Kespol, an der Westseite des Dorfes gelegen, über dem herrschaftlichen Teichgarten, zwischen Mühlengraben und dem Kanal der das Wasser in die Fischteiche führt, eine neue Flachsrote.

Auf Befehl des Hildesheimer Domherren von Brackel, der in diesem Jahre auf dem adeligen Hause logierte, mußte der Schaller die gemachte Rothe wieder zuwerfen. Der Domherr belegte den Schaller wegen der ausgeworfenen Rothe mit 2 Rthl Strafe, und ließ ihm sofort einen eisernen Kochtopf und eine Küchenpfanne pfänden. Schaller bat die Gemeinheit um Hilfe, die den Domherren beim Hochfürstlichen Officialat-Gericht zu Paderborn verklagt. Von dort wurde der Domherr aufgefordert

1) die eingezogenen Pfänder zurückzugeben. Der Richter und Dorfsdiener brachte sie dem Schaller in seine Behausung zurück.

2) Die Gemeinheit hat das Recht behalten, auf dem Keßpole Rothen zu machen wo sie will, weil der Keßpohl seit jeher ein der Allgemeinheit gehörender Platz gewesen ist.

Im selben Jahr ließ die Gemeinheit zur Reparatur der Kirchhofsmauer auf’m alten Kansteine Steine brechen. Die Herrschaft verklagte die Gemeinde daraufhin beim Jahrgericht und ließ sie mit einer gewissen Strafe belegen. Die Gemeinde rief daraufhin das Gericht in Paderborn an. Die Herrschaft erschien dort nicht und erließ der Gemeinde die Strafe unter folgender Bedingung: Es sollte der Ge- meinheit zwar erlaubt sein, Steine zu brechen, aber nur wenn die Herrschaft vorher gefragt worden sei. Der Bauermeister Anton Engemann ließ die Herrschaft wissen, daß es zwar leicht sei um das Brechen der Steine nachzusuchen, jedoch könne das zur Folge haben, daß die Gemeinde dann die Steine bezahlen solle. Die Gemeinde nehme daher für sich das Recht in Anspruch Steine zu brechen ohne vorher zu fragen.

Anton Engemann, Baurmeister 1792

Franz Hillebrand, Kemder,

Anton Schreiack, Weinherr,

Johannes Bieling, Bauherr,

Moritz Rosen, Setteherr,

Adolf Lücking, Vorsteher.

(Gemeindetagebuch S.32 ff; Archiv Hake 2.2.3)

1793

4.Juni. Die Gemeinde stellt fest, daß widerrechtlich vor St.Johannistag im Holz gehütet wird. Der Förster Poschmann wurde aufgefordert, dafür zu sorgen, daß das Hüten eingestellt würde. Diese Aufforderung blieb unbeachtet. Die Vorsteher gingen daraufhin gemeinsam in den Wald und trafen den herrschaftlichen Schäfer im Iberg an. Sie pfändeten daraufhin jeder einen Hammel und nahmen diese mit. Einem gleichzeitig angetroffenen Volkmarser Schäfer pfändeten sie 2 Hammel „und haben sie nach Ender faren lassen, bis daß sie ihre Schuldigkeit gedan haben.“

Anton Engemann, Baurmeister

Henrich Cuhaupt, Kemder Morist Rose, Weinherr

Bernhard Vaßmer, Bauherr

Henrich Hillebrand, Seteherr

Adolph Hoppe, Vorstehr.

(Gemeindetagebuch S.34; Archiv Hake 2.2.3)

1793

bis 1821 ist Joseph Wiedekind Lehrer in Welda. Er war der erste Lehrer mit Seminarausbildung.

(Hake: Weldaer Heimatblätter Nr. 3)

1794

Nachdem Prozesse wegen des sogenannten „Großen Welder Brocks“ auf dem Alten Felde gelegen, nicht zum Ergebnis führten, einigen sich die Gemeinheiten Welda und Hörle zu einer Teilung.

„Ein gart Landes mit einer seiten an den sogenannten Brocke gelegen mit der ander seiten an den Hochadligen Hauße zugehörigen Lande. Noch ein Drey gart Landes ebenfalls auf der anderen Seite des Brocks stoßend, mit der anderen Seite ebenfalls an den Hochadlichen Hauße zugehörigen Lande gelegen, undt der unter des Brocks welger ebenfalls an den Hochadlichen Hauße zugehörigen Wieße gelegen;

Der übrige Teil der gemeinheit Hörle zugefallen.“

(Gemeindetagebuch S.41; Archiv Hake 2.2.3)

1795

Eingabe der 7 Meyer von Welda, weil die Kötter auch einmal den Bauermeister stellen wollen.

Wohlgebohrner

Hochgeehrter Herr Commissarius!

Die Rathswahl zu Welda wird von dem sitzenden Rath auf neuen Jahres Tag vorgenommen;

Die Gemeinheit ist in 7 Meyers, und 73 Kötters eingetheilt, und zwarn so, daß aus den 7 meyernen, und aus denen Kötters die übrigen 5 mitgliedern erwählt werden;

Wenn nun zur Wahl geschritten wird, so schlaget der regierende Bauermeister zwey von denen 7 meyers zum bauermeister vor, und haben die übrigen fünf Mitglieder die Wahl, wem sie von diesen beyden nehmen wollen, nach geschehener übereinkunft wird die Wahl aufm Kirchhofe publicirt, welches von Jeher obsezvirt worden, sollten gleichwohlen unsere Gegnern sich beyfallen laßen, solches abzuleügnen, so erbieten Wir uns dieses durch das Gemeinheits Buch so wohl, als die beym Gericht abgethane Gemeinheits Rechnungen zu erproben.

Diese von unseren Vorfahren gemachte Vereinbahrung hat einen Bezug auf die übrigen benachbarten gemeinheiten, allwo das nämliche Regliment eingeführt, und in usu ist.

Was würde nicht eine Zerstöhrung geben, wenn die Kötter ihr Ziel erreichten und die Meyerer sich von diesen müßten befehlen laßen, was für Schwierigkeiten, und Procehsen werden hierdurch nicht hervorspringen;

Sollten nicht die übrigen benachbarten Gemeinheiten diesem Sistem ebenfalls nachzuahmen suchen, und was kan der Bauermeister der nur eine stimme, und die Kötterer 5 stimmen haben, etwas zum Nachtheil der Gemeinheit auswirken, zumalen, wenn Hauptsachen vorfallen, die ganzen Gemeinheits gliedern zum Rathe berufen werden;

Es scheint, es haben die Kötter das französische Principium Freiheit, und Gleichheit ergreifen, welches aber von einem Hochfl.Geheimden Rathe gnädigst abzuwenden alle Vorsorge treffen werden.

So viel nun die gegen den Johann Henrich Nolten gemachte Exception betrifft, wird dagegen erwähnet, daß, da der Budderwegge als Meyer abgegangen, diesen zu ihren 7ten Meyer angenommen, und von gnädiger Herrschaft bestättigt worden, gleichwie nun die Köttere kein Hauptbeschwerden, warum sie den 7 Meyeren das Bauermeisteramt entsagen wollen, beybringen können, ………….. als verhoffen dieselbe, daß sie in ihren alten gerechtsamen geschützet und gehandhabet werden, -Letztlich müßen die 7 Meyeren noch erinnern, daß in der Zukunft ihre Wahl mit Zuthuung, und Bestättigung des Gerichts vorgenommen würde, protestieren auch gegen alle Erkentlich angewendete unkösten.

Desuper.

Schrift statt mündlicher

Beantwortung

von seiten

der 7 Meyeren zu Welda

gegen

die Köttern daselbst.

Prgl. ad 31. Januari 1795

Scries denen in der Gemeinheit Welda nach aus .weise des so genannten Gemeinheits Buchs gestandener BauerMeistern vom Jahre 1707 anfangendt.

Extrahiret Welda, den 26. Jan. 1795

Xtian ?(Christoph) Volpracht ein Halbmeyer 1707

Von 1708 bis 1717 findet sich nichts notiert

Tonies Holtzminden ein Halbmeyer 1718

Jost Bowinckelmann ein Meyer 1719-21-31-37-37-28

Joh. Bornemann similis =desgleichen 1720

Joh. Dirich Sölling similis 1722-26-43-38

1723 Cessat quia non notatus.

Adam Stoltzenberg ein Meyer 1724-30

Anton Engemann Halbmeyer 1729-32-36-39-48

Jost Tegethoff ein Meyer 1735

Jost Inaz Hillebrandt similis 1741-42-45

Anton Volprecht Halbmeyer 1744

Ant. Tegethoff ein Meyer 1746-47-48-53

Joh.Inaz Engemann Halbmeyer 1749-50-55-56-59-63-67-68-69- 78-83

Bern. Bowinckelmann ein Meyer 1751-52-62-66-75

Josep Stoltzenberg similis 1754-60

Josep Blömeken similis 1757-58-64-74

Adam Butterweck similis 1761

Joh.Heinrich Nolten als Halbmeyer 1770-80-81 als recipyrter Meyer 1791-92 ……….

Adam Hillebrandt Meyer 1771-76-77

Henrich Vogelins similis 1772

Josep Tegethoff similis 1729 82-85

Frans Stoltzenberg similis 1784-88

Carl Bowinckelmann similis 1785-94

Wilh. Blömicken similis 1786

Anton Engemann similis 1789-90-93

In Fidem

Gl. ……………………….

(STA Mstr. Fürst.Paderborn Geh.Rat Nr. 722)

1795 31.1.

Halbmeyern sind von dem Dorfsrichter Brenken und denen 3 actetum Gemeinheitsgliedern als Xtop Rosen, Joh.Franz Stoltzenberg und Johannes Richenberg ad Prot lum Commissionis p praesenti specifiziret worden wie folget.

  1. Richter Brenken
  2. Xtop Rohden

3.Tonies Michels

  1. Anton Richenberg
  2. Joes Wullrich
  3. Bernd Jost Lücking
  4. Joes Franz Vogelins
  5. Joes Richenberg
  6. Joes Blome
  7. Henr. Bowinckelmann
  8. Bern. Vasmer
  9. Henrich Leinenweber
  10. Heinrich Cohaubt neu erwählter Baurmeister
  11. Henrich Hillebrandt
  12. Anton Schyriack
  13. Moritz Rosen

In Fidem

Hl. Risen qu. Commissar

(STA Mstr. Fürst.Paderborn Geh.Rat Nr. 722 S. 23)

1797 Wormelner Krieg.

(WZ Bd. 62 II S. 202 f;  Weldaer Heimatblätter Nr.6;  Marrò , Wilh.: „Der Wormeler Krieg“ Warburger Kreiskalender, Jahrg.1922 )

„Der Wormeler Krieg.“

(Chronik des Heil- und Luftkurortes Germete an der Diemel von A.W. Plass Schreibmaschinenschrift um 1970 S. 21-25)

1797

„In diesem Jahre 1797 ist König geworden (in Wormeln) die hochadelige Frau von Brackel als geborene von Haxthausen und sie hat den Hut übergeben und den Vogel an Johannes Hensen in Ihrem Namen zu tragen. Wormeln 1797“.

Es ist anzunehmen, daß der zweite Gerichtsherr und Protektor der Schützen hierdurch geehrt werden sollte, und daß Frau von Brackel (Die Erbtochter der Weldaer Haxthausen) dafür den „Vogel“ gestiftet hat.

(Ritgen III/IV S. 38)

1798 24.05.

Statut über den Zuzug fremder Personen

Hochwürdig Hochedelgeborener

auch

Wolgeborener Hochgelerter

Gnädig. Hochgebietender Herr

In jüngeren Jahren haben sich viele Fremde in der Dorfschaft Welda verheirathet, wodurch die Gemeindeleute an der Hude und Stande ungemein geschmälert werden.

Um nun für die Zukunft hierunter allen Misbräuchen vorzubeugen, haben sie mit Bewilligung ihrer Grund- und Gerichtsherrschaft beyliegendes Statut errichtet. Sie bitten unterthänigst, daß Hochedl. Geheimer Rath geruhen möge dasselbe hochamtlich zu bestätigen.

An

Hochfürstlichen Geheimen Rath

unterthänige Vorstellung

und Bitte

von Seiten

der Gemeinheit Welda

die Konfirmation eines

errichteten Status betr. 1798

-.-.-.-.-.-

Mit Vorwissen und Genehmigung unser hohen Obrigkeit haben wir Richter, Bauermeistern, Vorstehern und übrige gemeinheitsgliedere folgende Verordnung und Statuten festgesetzt, unterschrieben und urständlich zu jedermannes nachricht publicirt.

Nachdem viele Fremde Leuthe sich in unserer gemeinde verheirahten

und hierdurch an unseren Huden und weiden einen beträglichen schaden leiden müssen, so statuieren wir

erstlich daß all diejenigen persohnen, welche sich in unserer gemeinde verheirahten, und niederlassen wollen, ihren Taufschein und attestata beybringen sollen, um daraus zu ersehen, daß sie von guten ehrbahren eltern gebohren, catholisch erzogen, und sich guth aufgeführet haben.

zweitens sollen diejenigendie unserer Obrigkeit das attestat vorzeigen, daß sie mit keiner leibeigenschaft beschwehret, auch den Consens beybringen in unserer gemeinde wohnen zu dürfen.

drittens sollen sie in diesem Fall, wenn es ein manns persohn,und sich einen Meyer guth verheirahten will der gemeinde zwantzig vier rthl zahlen, nebst einen lehdernen eymer abgeben, die Frauenspersohn aber 15 rthl.

viertens verheirahten sich solche in einen halbenmeyer guth zahlt der Mann -12 rthl nebst einen lehdernen eymer, die Frauenspersohn 8 rthl.

fünftens all die übrigen die sich in unserer Gemeinde verheyrahten, oder eingesessene seyn wollen, zahlt der Mann 8 rthl nebst einen lehdernen eymer und die Frauenspersohn 5 rthl und

sechstens wenn diese persohnen kein eigenes Hauß besitzen, und in anderen Häußern wohnen müssen, so sind dieselben gehalten alle jare an unsers gemeinheits Collectoren das gewöhnliche Beywöhner geldt zu entrichten – sowie

siebentens ist auch concendiert, daß die wohnhäußer nicht mehr ohne an uns die gewöhnlichen lasten und Beysteuer abzugeben, zer- theilet werden sollen.

geschehen Welda, den 24. May 1798.

Freyfrau von Brackel (L.S.) geborne von Haxthausen.

Richter Brencke

Christoph Roße Bauermeister

Anton Hillebrand als Kemder

Joseph Hartman als Wein Herr

Tomas Kampen als Bauherr

Wilhelm Kaiser als Seteher

Johannes Blome als Vorster

Heinr. Joh. Kuhaupt [als Baurmstr.]

([] gestrichen! War letztmalig 1795 Bauermeister!)

(weitere Unterschriften auf der nächsten Seite)

——- Kranen

Georg Stoltzenberg +++

Johannes Wickenberg +++

Franz Johannes Michels

Johannes Leineweber

Engelhart Petri +++

Franz Hillebrand

Henricus Dierkes +++

Henricus Kuhaupt +++

Johannes Hoppe +++

Henricus Bowinckelmann

Wilhelm Ellebracht

Jacob Drude

Henrich Tegethoff

Henricus Brencken

Henricus Wiedekind

Georg Ludwig Frautschy

(STA Münster, Fürst.Paderborn, Geh. Rat Nr. 723)

1800

10.2. Der Schulaufsichtsbeamte des Bischofs (Herr Himmelhaus) revidiert die Schulen in Warburg, Calenberg, Germete, Welda, Wormeln usw.. Für Welda hält er fest: Schulen: Eine, Pastor: Franzose, ist gut für das Schulwesen, Lehrer: Widdekind, Approbiert. 800. 2J. Jung- thätig., Schulhaus: Wird nicht bewohnt. Stube müßte besser eingerichtet werden, fehlen Bänke – Sch.Tafel, Kinder: 52 g., Lehrart: Mittelm., Schulzeit: 3 Std. Vor-u.Nachm., Sonnt. Catech.: Pastor, Bücher: Etl. neue, Schreiben: Knaben 13 Mädch.4, Rechnen Geschäftl.: Knaben 10 Mädch. 0 übrig.00, Vorschriften: Schreibt vor und gut, Aeconom: Stricken 7 Mädch. Spinnen Mädch. fast alle, Knaben 1.

(Studienfonds Paderborn Akten V Nr. 48)

1800

Erbverpachtung der unteren Mühle zu Udorf; Pachtkontrakte mit Henrich Müller aus Welda (1800).

(Archiv Frhr. v. Elverfeldt, Canstein „12.5 Mühlen in der Herrschaft Canstein Nr.1111) (Siehe auch Ortssippenbuch Welda Teil 1 Nr. 1396)

1801

Der Schäfer (des Gutes) hat vor St. Johannistag auf der Ibenke gehütet. Bauermeister und Vorsteher pfänden daraufhin. Es kommt zu einer gütlichen Einigung.

Moritz Rosen, Bauermeister

Engelhard Petri, Kemder

  1. Widekind

Joseph Hermerten, Bauherr

Arnold Krane, Vorsteher

Anton Glade, Vorsteher.

(Gemeindetagebuch S.35; Archiv Hake 2.2.3)

1801

26.03. Die Gemeindemitglieder einigen sich darüber, daß zukünftig niemand berechtigt sein soll vor Michaelis mit den Kühen auf den Wiesen zu hüten. Ausgenommen sind die eingefriedigten „Hüdekämpe“

 (Gemeindetagebuch S.160; Archiv Hake 2.2.3)

1801

30.09. Die Trappisten finden Unterkunft beim Freiherrn von Brackel auf dem Schloß Welda.

Vier Trappisten liegen bei der Kirche begraben. (Schulchronik)

Sterberegister der Pfarrei St. Kilian in Welda 1802 S.20 und 21

Frater Ambrosius

 

+ 03.12.1801

Frater Ambrosius aggregatus ordini vulgo Notre Dame de la Trappe

 

obiit 3te decembr. Et sepultus es 4te in cormetrio Weldensi, otas est Sex annorum nomen vero familio est honorius amatus Matteu filius honesti Matteu natus Londini in Anglia

Louis Mathieus Brunel

 

+ 04.1802

Lau mil huit cest deni ce Six april est mort à Welda. Muni de sous les sacramentes de Eglise le venerable frere Louis Marie du hiers ordre de notr Dame de la Trappe agè de acule et un aus, et a etè enterrè le sept du meure mois en Cinitiere de la dite proisse de Welda ayent etc noramè daus le monde Louis Mathieu Brunel nè à Sorbonne Diocese de Sens provinea de champagne.
Josephus Cru

 

+ 09.05.1802

Lau mil huit cent drux ce neuf Maii est Mortiam etratean de Welda Joseph Cru

 

fili de Jean Cru et de Jaqueline cactra d´abondance eu Sarcie, Cleve de Lordre de notr Dame de la Trappe, agè Déuvuon treu fans et a dè enterre le den du meure mois an Cinatiere de la Dite paroise de Welda.

Pater Colonibanus

 

+ 22.05.1802

Claviniam Reverendus pater Colonibanus Monachias et Sacerdos ordinis B.M.V. de la Trappa, antea Minorita provinio coloniensis Sanctissionis Ecclecio Sacramentis rita munitus pie obiit Welda die 22te Maii, et sepultus est 23te ejusdem prope Ecclesiam atas est inciter 40 annorum

„In Welda waren 73 Kinder und Jugendliche im Alter von vier bis 25 Jahren untergebracht. Ein Drittel der Kinder kam aus dem westeuropäischen Ausland, zwei Drittel waren deutschsprachig und stammten überwiegend vom Niederrhein. Neben den Elementarfächern und Religion erhielten die Kinder in Welda außerdem Unterricht in Latein, Philosophie und Physik. Erteilt wurde der Unterricht von eigenen Lehrkräften. Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung erfolgten unentgeltlich. Dafür wurden die Kinder zu Haus- und Feldarbeiten herangezogen. Die Ernährung war einfach, umfaßte aber vier Mahlzeiten am Tage. Als Kleidung diente die Ordenstracht. Für Strafen galt der Grundsatz, erst mit dem Kind in Güte sprechen und es zur Einsicht bringen. Mit den ordenseigenen Schulen hatten die Trappisten Neuland betreten, auf dem sie Erfahrungen sammeln mußten. Es war ein Experiment mit Risiken. „

(Möring, Peter: „Trappisten in Driburg und Welda um 1800“ Jahrbuch 1998 Kreis Höxter)
(Leclerc, C.N.: Die enthüllten Trappisten; Frankfurt 1803)
(Veddeler, Peter: Französische Emigranten in Westfalen 1792-1802; Selbstverlag NRW Staatsarchiv Münster 1989)
(„Westfalen und die französische Emigration“ von Adolf Hechelmann, WZ Bd. 46 S. 33 ff;)
(„Der Übergang des Hochstifts an Preussen“ von W. Richter, WZ Bd. 62 II. S. 163 f, 213 f; )

1802

Am 3.8.1802 nimmt Preußen den Kreis Warburg in Besitz. Bis dahin standen wir unter der weltlichen Herrschaft des Fürstbischofs von Paderborn. Die Preußen leiten die Säkularisation ein. Das bedeutete auch für die Trappisten in Welda die Schließung ihrer Schule. Ende April 1803 berichtete die Kommission über den vollständigen Abzug der Trappisten aus Driburg und Welda.

1802/03

Nach dem Etat des Paderborner Studienfonds hatte Welda laut Prä­stationsregister neben anderen Orten zu liefern: Weizen, Roggen, Gerste und Hafer.

(WZ Bd. 69 II S. 122)

1805

Die Schulen werden wieder visitiert. Himmelhaus hält für Welda fest:

Eine Dorfschule, visitiert 18.März. Pastor: Rappe ist sehr für die Schule, doch etwas zu strenge gegen die Kinder. Lehrer: Wiedekind, jung, thätig, unverdrossen. Schulhaus: Die Wohnung fast 0, Schulstube (22.b10.h.7.1 Schreibt. 9’) Zu wenig Licht. Wände löcherig. Bücher: Sailer 4. Rel.Unt. 3. fehlt Marx. Lehrmethode:Ziemlich gut, im Lesen noch Sington. Schulzeit:3 V.2½ N. Sonnt. Catech.: Pastor Sonnt. Schulkinder: 34 Knaben, 30 Mädchen, Schreiben:21 Knaben,17 Mädchen. Rechnen:16 Knaben, 12 Mädchen. Aufsatz: 4 Knaben fangen an. Industrie: Spinnen: 1 Knabe, Mädchen fast alle, Stricken: Knaben 3, Mädchen fast alle. Gesundheit: Ziemlich, Höflichkeit: Gut, Gesang: Melodien nicht echt, weil Noten fehlen. Anmerkung: Dies Schulhaus wird die nöthige Erweiterung durch Anbau im Garten erhalten – Jetzt müssen mehr Bänke zum Schreiben u. Sitzen- und Licht angeschaffet werden- ist angezeigt. Feuer.br.Holz v. 9 Mgr.

(Studienfonds Paderborn Akten Nr. 48)

1805

12.Juni. Bürgermeister und Vorsteher machen mit dem Uhrmachermeister Friedrich Drigmann aus Warburg einen Vertrag über die Wartung der Turmuhr. Wartungskosten jährlich 1 Rthl.

 (Gemeindetagebuch S.161; Archiv Hake 2.2.3)

1805/06

Aufstellung über die Lieferung von Fourage an die Königlichen Truppen in Beverungen.

(Gemeindetagebuch S.71-75; Archiv Hake 2.2.3)

1807

Am 9. Juli 1807 machte der Friede von Tilsit dem Kriege zwischen Preußen und Frankreich ein Ende

Am 15. 8. 1807 wird der Kreis Warburg gem. dem Frieden von Tilsit dem neugegründeten Königreich Westfalen unter Hieronymus (Jerome) Napoleon zugeteilt.

Es wurde die französische Munzipal-Verfassung eingeführt.

Der Kreis wurde in Contons eingeteilt, die zum Departement Fulda gehörten. Welda gehörte zum Canton Volkmarsen. Die Herrschaft der Franzosen dauerte bis zum Oktober 1813.

König Jérome hob in der Grundverfassung vom 7.Dezember 1807 „alle Leibeigenschaft, von welcher Natur sie seyn und wie sie heißen möge“ auf. Damit war die Eigenbehörigkeit der Bauern beseitigt.

(Warte Nr. 79 -Herbst 1993- S. 39.)

1808

Der letzte französische Priester, Nikolaus Rappe, verläßt Welda. Er hat das Amt des Pfarrers hier 8 Jahre verwaltet.

1809

19.06. Der provisorische Maire des Cantons Volckmarsen, Cantons Maire Curth in Zierenberg berichtet über das Gesuch des Munizipalthats in Welda wegen Einziehung einer von den dortigen Schützen bisher benutzten Wiese zur Gemeinde Casse. Auf die Verfügung vom 5. Juny 1809 ad Num: 4473

„Herr Präfect!

Ein gewisser Herr v. Haxthausen hat vor etwa 50 Jahren [die Zeitangabe kann nicht stimmen] (wahrscheinlich aus Liebhaberei zum Scheibenschießen) die fragliche Wiese an die Schützen-Gesellschaft zu Welda in der Absicht geschenkt, um selbige bey ihrer jährlichen Zusammenkunft am 3.Pfingsttage in den Stand zu setzen, von dem Ertrag der Wiese sich etli che Gewinste zum Ausschießen anschaffen zu können, ohne nöthig zu haben, hierzu aus ihren eigenen Mitteln etwas bey zutragen.

Damahls, als die Schenkung statt fand, war jeder Einwohner in Welda ein Scheiben-Schütze.

Bekanntlich sind nun aber die Schützen-Compagnien im Monath November 1806 dadurch aufgelößt worden, daß sie ihre Gewehre haben abliefern müssen.

Demohngeachtet hat die Schützen-Gesellschaft in Welda ihre Zusammenkunft jährlich fortgeführt und die Einkünfte der fraglichen Wiese auf eine zweckwidrige und unnütze Art ver zehrt.

Da die Gemeinheits-Tevenuen daselbst von sehr geringer Bedeutung sind, so würde es für die Gemeinds-Casse und für jeden Einwohner besonders, von äußerster Wichtigkeit seyn, wenn die fragliche Wiese zu den Gemeinheits-Güthern gezogen, an den Meistbietenden verpachtet und das Locarium zu Bestreitung der Gemeindslasten verwendet würde.

Indem ich diese Angelegenheit höherer Beurtheilung überlaße, beharre ich in tiefer Verehrung.

Zierenberg am 19ten Juny 1809.

unterthäniger

der provisorische Maire des Cantons

Curth.“

(Archiv Hake 21.3.2)

-.-.-.-.-.

um1810

Im Gemeindetagebuch ist auf Seite 52 eine Aufstellung über die Ländereien des „adlichen Hauses“ und der Gemeinde.

Auf Seite 53 eine Aufstellung über die Schulden der Gemeinde, die danach 4656 Rthl und 7 Groschen betragen.

Auf Seite 56 befindet sich eine Aufstellung über die Umländer der Gemeinde.

Seiten 59 – 62 enthalten Angaben über die zu leistenden Pflugdienste, Angaben über den Schweinehirten und dessen Bezahlung sowie eine Aufstellung über die Gemeindeländereien. Seiten 63 – 64 Aufstellung über die Gemeinheitsschulden.

(Gemeindetagebuch S.52 ff; Archiv Hake 2.2.3)

1810 Säkularisation

Das 1246 gegründete Cistercienserinnenkloster Wormeln wird 1810 aufgehoben. Nach dem dabei aufgestellten Etat hatte neben anderen Orten auch Welda Zinsgetreide zu liefern.

(„Der Übergang des Hochstifts an Preußen“ von Richter, WZ Bd. 65 II S. 47 f.)

Welda hatte zu liefern:

Roggen 143 Scheffel, 1 Spint, 1 Becher,

Hafer 143 Scheffel, 1 Spint, 1 Becher.

(Ritgen: III/IV S. 73)

1810 Säkularisation

Die Auflösung des durch Bischof Meinwerk 135 gegründeten Kollegi­atsstiftes zum Busdorf in Paderborn erfolgte unter dem Königreich Westphalen 1810 bis 1813, also unter französischer Gesetzgebung und Einflußnahme.

Im Säkularisationsplan des Reichsdeputationshauptschlusses 1802/03 stand die Absicht, das gesamte kirchliche Vermögen in Deutschland in die Verfügung anderer, weltlicher Institutionen zu überführen, die dadurch der Kirche gegenüber zu Staatsleistungen bis auf den heutigen Tag verpflichtet worden sind. Über die Reichsgründung von 1871 und den Umsturz von 1918 hinaus blieben die vom Reichdeputa­tionshauptschluss ( 35) verliehenen Rechtstitel der Kirchen auf Staatsleistungen bestehen. Die Weimarer Reichsverfassung erkannte sie im Art.138, Abs. 1, an; im Art. 140 des Bonner Grundgesetzes sind sie erneut sanktioniert.

In Paris, wo die Vorverhandlungen für den zu erwartenden „Reichs­tag zu Regensburg“ stattfanden, fielen die wichtigsten Vorent­scheidungen für die Herrschafts- und Vermögens-säkularisation; sie fielen in einem „unerhörten Schauspiel der freiwilligen Selbst­entwürdigung des deutschen Adels … Wie ein Geschmeiß hungriger Fliegen stürzten sich Deutschlands hoher Adel auf die blutigen Wunden seines Vaterlandes“.

[Unter Herrschaftssäkularisation versteht man die Aufhebung kirch­licher Herrschaft über ein Territorium und dessen Unterstellung unter eine weltliche Herrschaft.

Unter Vermögenssäkularisation versteht man die Aufhebung von kirchlichen Gütern zugunsten einer Überschreibung an einen Landes­herren zu dessen Verfügung]

Napoleon spielte seine große Rolle in der Länderverteilung, in der der Zuschlag erfolgte, teils an die Günstlinge Preußens und Ruß­lands, vornehmlich aber an jene Höfe, die sich Napoleon zu Stützen seiner Politik ausersehen hatte. Seine Absicht war es, den Rück­halt des Hauses Habsburg im Reich durch die Säkularisation der geistlichen Fürstentümer und durch Mediatisierung [Unterstellung eines bisher reichsunmittelbaren Standes unter die Landeshoheit] der meisten Reichsstädte zu schwächen und leistungsfähige Mittel­staaten zu schaffen, die ihm, abgesichert durch Sonderverträge, verpflichtet sein sollten. Das Dokument wurde am 24.03.1803 vom Kaiser ratifiziert.

(WZ Bd. 129 S. 267)

1813

Nachdem am 18. und 19. Oktober Napoleons Armee bei Leipzig geschlagen wurde und die Franzosen aus Deutschland flüchten mußten, fiel der Kreis Warburg an das Königreich Preußen zurück, den es hatte 1807 abgeben müssen. Die Einteilung in Kantons blieb vorläufig bestehen; diese wurden einem Landrat unterstellt in der Person des Kriegsrats Wilhelm Franziskus Josef Xaver von Hiddessen.

(Warburger Kreis-Kalender 1921 S. 77

„Als nach der Schlacht bei Leipzig die Franzosen flüchteten, soll es sich zugetragen haben, daß die Flüchtlinge hier Rast machten. Besonders war das Schloß voll von Franzosen. Es war an einem Samstage im November 1813. Die Franzosen wollten gerade ihr Mittagsmahl halten, bestehend aus gekochtem und geratenem Geflügel u.dergl. Da wurde wie üblich gegen 2 Uhr der Sonntag eingeläutet. Die Franzosen aber glaubten es sei die Sturmglocke welche verkündige, daß die Verfolger (Russen, Schweden, Österreicher, Preußen, Engländer) im Begriffe seien ins Dorf einzurücken, was aber garnicht der Fall war. Die Franzosen flüchteten und ließen ihr Mittagsmahl in Stich. Als dann am nächsten Tage wirklich die Verbündeten einrückten, aßen diese das Mittagessen, was die Franzosen bereitet hatten. Die Einwohner des Dorfes hatten dann mehr zu leiden von diesen ihren Verbündeten, als von den Franzosen ihren Feinden.

Bei der Flucht der Franzosen hatte sich ein junger Bursche von 15-16 Jahren den Franzosen angeschlossen, namens Schilp. Wie der junge Mensch dazu kam? Vielleicht vor Hunger und Not, vielleicht aber auch, weil die Jugend in damaliger Zeit sehr verwildert war. Keiner wußte davon, wo der Junge geblieben war. Die Eltern vergingen fast vor Gram. Da nach langen Jahren kam ein Brief aus Frankreich, adressiert an den damaligen Ortspfarrer. Ob derselbe in französischer oder lateinischer Sprache geschrieben war? Der Inhalt des Briefes lautete, daß damals ein junger Bursche den Franzosen sich angeschlossen und wohlbehalten in Frankreich angekommen sei. Derselbe ersuche, da er heiraten wolle, um Trauschein und sonstige Papiere. Der Absender des Briefes war ein französischer Pastor.

Nur seine Geschwister lebten noch zum Teil, u.a. sein ältester Bruder der Schneider Anton Schilp geb. 1797 zu Welda, gest. 1876 zu Volkmarsen.“

(Geschichte der Stadt Warburg und Umgebung von J. Schlebusch  S. 38 u.39)

1817

In der Nacht vom 18. auf den 19.August sind dem Pastor Zieren zu Welda Gerichts Warburg mittelst Einbruchs folgende Gegenstände entwendet worden.

  1. An baarem Gelde circa 10 Rtl. C. M.
  2. Eine kleine etwa 2 Quadratzoll breite dünne silberne Platte, worauf das Bild des heiligen Liborius graviert ist, circa 16 ggr. Werth.
  3. Eine roth saffiatreine Brieftasche a 1 Rtl. 8 ggr.
  4. Ein Tischtuch von gestreiftem Drell mit den Buchstaben F.Z. Nr. 6 rot gezeichnet a 2 Rtl 12 ggr.
  5. Zwey Servietten von Drell mit kleinen Muscheln, mit F.Z.Nr. 19 gezeichnet a 1 Rtl 12 ggr.
  6. Sieben silberne Eßlöffel gezeichnet W.Z. an Werth 14 Rtl.
  7. Ein silberner Gemüselöffel gezeichnet mit F.Z. an Werth 7 Rtl.
  8. Ein großes Vorlegemesser mit einer roth gebeizten Schale ca 8 ggr.
  9. Ein paar 2 nähtige schwarze Stiefeln ohne Stulpen a 3 Rtl.
  10. Ein runder Huth a 3 Rtl, in demselben auf dem Leder stand der Name des Bestohlenen.
    Indem wir diesen Diebstahl, dessen Thäter noch nicht endeckt ist, hiedurch zu allgemeinen Kenntniß bringen, fordern wir jedermann bey Strafe der Diebeshehlerey auf, der nächsten Ortsobrigkeit davon Anzeige zu machen, solbald ihm obige Sachen zum Verkauf angeboten werden möchten.

Paderborn, den 13 Sept, 1817
Königl. Preuß. Inquisitoriat.

  1. Arnim
(Paderbornisches Intelligenzblatt für den Oberlandesgerichtsbezirk. Intelligenz Comptoir im Posthause)
1819

Auszug aus dem Bestand der v. Brackelschen Ländereien.

(Gemeindetagebuch S.66 und 67; Archiv Hake 2.2.3)

1821

23.11. stirbt Lehrer Joseph Wiedekind. Er hinterläßt seine Gattin und 5 minderjährige Kinder.

1819

03.11. Neugründung der Schützengesellschaft Welda und Rückgabe ihres Vermögens.

Der Vorsteher Tegethoff ließ nach Aufforderung durch den Landrat den Gemeinderat zur „wieder Herstellunge der hiesigen Schützengesellschaft“ Stellung nehmen. Der Gemeinderat stimmte zu mit dem Wunsch, daß die Schützengesellschaft das Stück Wiese, welches vorher [während der französischen Periode 1806-1813] enteignet worden war zurückerhalte. Die Schützenwiese hatte eine Größe von 2½ Morgen.

Auf einem dazugehörigen Fragebogen bestätigt der Vorsteher Tegethoff, daß die Schützengesellschaft niemals Zuschüsse in Naturalien oder Geld erhalten habe. Die Schützenwiese von 2½ Morgen sei der Schützengesellschaft „bey Westphehlischer Regierung abgenommen und zur Gemeindekasse versetzt“.Die Gemeinheit sei „mit schweren Schulden behafted“ und die Wiese sei verpachtet für 21 Rtl.

 (StA.Detmold M2 Warburg Nr. 291)

1822

bis 1830 war Johann Heinrich Köhne Lehrer in Welda

(Hake: Weldaer Heimatblätter Nr. 3)

1822

27.11. Ausschreibung für den Bau eines Schulhauses. Der Bau soll bis Michaeli 1823 fertig sein.

(Archiv Hake 9.1.2)

1823/24

Der Landräthliche Commissarius, Regierungs-Assessor Wolf berichtet am 4. Oktober 1842 in seinem Vortrag an die Herren Stände des Kreises Warburg u.a. daß in Welda das Pfarrhaus 1823/ 24 mit einem Kostenaufwand von 1,434 Rthlr neugebaut sei.

(Wolf: Vortrag an die Herren Stände des Kreises Warburg 1842)

1824

27.12.Gemeinsames Schreiben der Gemeinde und der Schützengesellschaft an die Königliche Preußische Regierung zu Minden.

„Die hiesige Schützengesellschaft hat in früheren Jahren von dem Besitzer des hiesigen Guts einem Herrn von Haxthausen eine Wiese geschenkt erhalten, und dieselbe stets selbst verpachtet, und den daraus gezogenen Erlös als Zuschuß zu ihrem Verzehr bei den Gelegenheiten ihrer Versammlungen gezogen, wie ein solches aus alten Schützen-Rechnungen von den Jahren 1726 an kann dargethan werden, wie auch solches durch den hiesigen Orts-Vorsteher bezeugt werden muß.

Als im Jahre 1808 durch die damalige Königl.Westphälische Regierung alle dergleichen Vereinigungen aufgelöst wurden, eignete sich die hiesige Gemeinde gedachte Wiese zu, und hat den daraus gezogenen Erlös zur Gemeinde-Kasse berechnet.

Da nun durch die neuen Verordnungen Se.Majestät unseres allergnädigsten Königs und Herrn, alle diese Vereinigungen wieder gestattet sind, so haben sich unterzeichnete Schützen aus hiesiger Gemeinde ebenfalls wieder vereinigt, und da diese Wiese (die Schützen-Walme genannt) ein Eigenthum dieser ganzen Gesellschaft ist, so tragen dieselben gehorsamtst darauf bei einer hochlöblichen Königl. Regierung an, daß die Gemeinde angewiesen werde ihre gedachte Wiese wieder zu dem Zwecke wozu dieselbe geschenkt worden, wieder einzuräumen.

Welda, am 27ten Decbr.1824

Gemeinderat Frhr.v.Brackel

Der Adjutant Vorsteher Kayser

Bowinkelmann

Kampe

F.A. Blömeke

Die Schützen Ober- und Unteroffiziere

Kampe, Petry,Tegethoff, H. Tegethoff, Engemann, P.Blömicke, Heinr. Blömicke, H. Bruntz.“

1825

13.1. Antwort der Regierung auf vorstehendes Schreiben

„An die Schützen-Gesellschaft

zu Welda Kreis Warburg

Es ist eine irrige Meinung der Schützen-Gesellschaft zu Welda, daß dergleichen Corporationen so wie sie vor Eintritt der Fremdherrschaft bestanden haben, durch die Preußische Gesetzgebung wieder hergestellt wären. Sie sind und bleiben als solche vielmehr aufgehoben und nur als Vereine zum Vergnügen und zur Übung mit dem Schießgewehr erlaubt. Da nun jeder sein Vergnügen aus eigenen Mitteln sich verschaffe muß, so kann auf das normale, der Commune zur Bestreitung ihrer Haushaltsbedürfnisse zugewachsene Einkommen der aufgehobenen Corporation kein Anspruch gemacht werden. Dem Gesuche der Schützen-Gesellschaft zu Welda vom 27.v.M. wegen Überweisung des Einkommens aus der Schützenwiese ist daher nicht zu willfahren.

Minden, d. 13. Januar 1825

Kgl. Reg. I. Abth.

gez. Bartels”

(StA Detmold M 1 I P Nr. 392)

1827

Am 27. Oktober dieses Jahres um 9 Uhr abends sind von den Grenzbeamten auf dem Wege von der Hessischen Grenze und namentlich auf dem sogenannten Dreisch nahe Herlinghausen, Haauptamtsbezirk Warburg, von entflohenen Trägern folgende Waren, als:

  1. 1 Sack Kaffee, netto 72 Pfund,
  2. 1 dito Melis, netto 65 Pfund,
  3. 1 Pack grobe Eisenwaaren, 50 Pfund wiegend, bestehend in 12 Stück Schneidemesser und
  4. 1 Stück Wollentuch, netto 19 Pfund,

in Beschlag genommen.

Die unbekannten Eigentümer werden aufgefordert, ihre Ansprücbe an verbenannten Waren innerhalb vier Wochen vor dem Haupt-Zollamt zu Warburg nachzuweisen, widrigenfalls die Einschwärzung als erwiesen angenommen, und Konfiaktion vollzogen wird.

Münster, den 31. Dezember 1826

Bekanntmachung des Königlichen Provinzial-Steuer-Direktors.

(Amtsblatt der Königlich-Preußischen Regierung zu Minden Jahrg. 1827, Nr. 13, Seite 10)

1831

„Paderbornsches Intelligenzblatt für den Oberlandes-Gerichts-Bezirk. Nr. 1, Sonnabend den 1.Januar 1831.“

Seite 198. 26) „Den 2ten März c. Vormittag 11 Uhr sollen in Welda 100 Schaafe, 6 Kühe, 8 Rinder, 12 Rohrstühle, 1 Tisch und ein Eckschrank, meistbietend verkauft werden; Kaufliebhaber wollen sich einfinden.

Warburg, den 28 Januar 1831 Vigore Commissionis.

Grüttner“

Seite 300. 24) „Es sollen am Montage den 7ten künftigen Monats Morgens 10 Uhr im Gasthause zu Welda folgende dahin gebrachte und mit Arrest bestrickte Früchte, als:

10 Scheffel Waizen und 20 Scheffel Roggen,

öffentlich meistbietend, gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden, welches Kauflustigen bekannt gemacht wird.

Warburg, den 22. Februar 1831 Vigore Commissionis.

Peters“

Seite 463. 26) „Den 14. April des Vormittags 11 Uhr sollen in loco Welda 3 ½ Dutzend Rohr- und Polsterstühle, 3 Sopha, 6 Tische, 5 Schränke, 5 Kommoden, 2 Spiegel, 1 Ofen, 2 vollständige Betten, 6 Kühe und 8 Rinder meistbietend verkauft werden, wozu sich Kaufliebhaber einfinden wollen.

Warburg, den 5. März 1831 Vigore Commissionis.

Grüttner“

Seite 735. 35) „Den 18ten May c. Vormittag 11 Uhr sollen in Welda

1 runder Tisch, 6 gepolsterte Stühle, ein Comtor, eine Komode mit 3 Auszügen und ein Spiegel
meistbietend verkauft werden. Käufer wollen sich einfinden.
Warburg, den 13. April 1831. Vigore Commissionis.

Grüttner.“

Seite 919. 27) „Den 15ten Juny c. Vormittags 10 Uhr sollen in loco Welda
12 Stühle, 3 Komodfen, 1 Sopha, 2 Sessels, 1 Spiegel, 2 Schreine, 2 Schränke, 2 Gebettbetten, etwas zinnen Geschirr, Leinenzeug und Hausgeräthe, eine Ziege mit Lamm
meistbietend verkauft werden, wozu sich Käufer einfinden wollen.
Warburg, den 18.May 1831 Vigore Commissionis.
Grüttner.“

Seite 1159. 29) „Den 3ten August dieses Jahrs Vormittags 8 Uhr soll in Welda der Nachlaß des daselbst verstorbenen Försters Poschmann bestehend aus einigen Silbersachen, Taschen und Stubenuhren, Kupfer, Messing und Zinnengeschier Haus- und Küchengeräthen, Gläsern und Porcellain, mehrere Mobilien, als ein Comtoir, Tische, Schränke, Koffer, und Bettstellen, Betten, Leinenzeug nebst Tischbedeck etc, ferner: 52 Stück Schaafe, 6 Kühe, 8 Rinder, meistbietend verkauft werden, wozu sich Käufer einfinden wollen.

Warburg, den 19. July 1831 Vigore Commissionis.

Grüttener.“

Seite 1615. 2?) „Den 7ten November cur. Vormittags 11 Uhr sollen in Welda
1500 Bund Waitzen, und 700 Bund Roggen,
meistbietend verkauft werden, wozu Käufer eingeladen werden.
Warburg, den 7.October 1831 Vigore Commissionis.
Grüttner.“

bis 1840 war Karl Bungenstock Lehrer in Welda.

(Hake: Weldaer Heimatblätter Nr. 3)

1833

Güterverzeichnis der Weldaer Eigentümer anläßlich der Uraufnahme und Erstellung der Urkatasterkarte.

(STA Detmold M 5 C Nr. 1848)

1834

12.06. Schreiben des Vorstehers Baron von Brackel,

Adressat ?

„In hiesiger Gemeinde besteht eine Schützengesellschaft,welche sich jedes Jahr von neuem bildet, indem es den Einwohnern freisteht daran Theil zu nehmen oder nicht.

Die Errichtung der Schützengesellschaft besteht seit seit langen Jahren, und läßt sich der Grund der Errichtung nicht wohl angeben.

Die Schützen besitzen ein Wiese die Schützen Walme genannt welche stets entweder verpachtet wurde auf längere Zeit, oder das Gras wurde schon vor dem Schnitt verkauft, ihr Ertrag ist verschieden und beträgt ppter 10-12 auch 15 rt.

Die Schützen kommen zur Pfingstzeit zusammen, und schießen den ersten Tag nach der Scheibe, um den Huth, den zweiten Tag um den Krug beides erhält der beste Schuß zu der Bestreitung der Kosten, der Anschaffung des Huthes, des Krugs, der Scheibe, der Musik etc wird diese Einnahme verwandt und wenn diese nicht hinreicht, das Fehlende von den Mitgliedern der Schützen erhoben, sollte aber was nicht —?[verbrauchtsein], so wird solches zum Wohlder Schützen verwandt.“

(StA Detmold M2 Warburg Nr. 301)

1834 Landesgrenzsteine werden aufgestellt.

(Weldaer Heimatblätter Nr. 16)
Ferdinande v. Brackel

Ferdinande v. Brackel

1835

24.11. Die Schriftstellerin Ferdinande von Brackel wird auf Schloß Welda geboren.

  (Hake, B.:Ortssippenbuch Welda Teil II)

1835 Das Kataster für die Gemarkung Welda und die Urkarte wurden fertiggestellt.

1835 26.und 27. Mai Richtfest des heutigen Gasthofes „Central“ „Zum Pferdestall“. Am 22. Juli 1847 wurde die Gast-und Schankwirtschaft eröffnet von Carl Campe.

 

1840

Mit dem Bau der Landstraße nach Warburg wird begonnen.

1841

bis 1857 war Joseph Büdecker Lehrer in Welda.

(Hake: Weldaer Heimatblätter Nr. 3)

1841

23.12. Kabinetts-Order des Königs vom 13.Dez. 1841

„Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Kabinetts- Ordre vom 13. d. Mts. zu bestimmen geruhet, daß Seitens der Schützengesellschaften die Einsammlung der Prämie, welche bei dem so genannten Königsschießen derjenige, welcher im Namen Seiner Majestät den besten Schuss thut, gewinnt, künftig immer unterbleiben soll.

Die Königliche Regierung wird der Allerhöchsten Bestimmung gemäß, beauftragt, die Schützen-Corporationen in Ihrem Verwaltungs-Bezirke hiernach anzuweisen.

Berlin, den 23. Dezember 1841

Ministerium des Inneren, Erste Abteilung.

An die Königliche Regierung in Minden

Circulare B.2544 „

Der Landrätliche Commissarius gab die Abschrift an die Herren Ortsvorsteher der Cantons Warburg und Calenberg zur Beachtung und Anweisung der Schützen-Corporationen am 21. Februar 1842 weiter.

(StA Detmold M 2 Warburg Nr. 301)

1843

Durch allerhöchste Ordre wird am 7. März 1843 dem Gute Wormeln die Eigenschaft als landtagsfähiges Rittergut erteilt, die durch den Verkauf im Jahre 1873 erloschen ist. Die Eigenschaft war dem Gute nur so lange erteilt, als es sich im Besitze des Gutsbesitzers Blomeyer oder dessen ehelichen Descendenten befand.

(Statistik des Kreises Warburg von Quick 1881 S.38)

1844

Das Feuerlöschwesen wird im Kreise Warburg durch die Kreis-Feuer-Ordnung vom 24.Juli 1844 nach der Vorschrift der Westfälischen Provinzial-Feuer-Polizei-Ordnung vom 30.November 1841 geregelt.

Danach sind für jede Gemeinde ernannt:

  1. ein Feuer-Lösch-Dirigent nebst Stellvertreter,
    2. ein Spritzenmeister nebst Stellvertreter,
    3.Mannschaften, welche während des Brandes für die gehörige Bildung der Wasserreihe zu sorgen haben,
    4.besondere Spritzen-Mannschaften,
    5.eine Feuer-Lösch-Compagnie, welche namentlich das Löschwesen usw. mit zu leiten hat.

     

    (Statistik des Kreises Warburg von Quick 1881 S.28 ff.)

1846

20.03.Schreiben des Amtmannes Ramus an die Königliche Regierung in Minden auf dem Dienstwege; betr.:Statuten der Schützen Compagnie zu Welda

„Der Vorstand der Schützen-Compagnie zu Welda hat sich ver­anlaßt gefunden, neue Statuten zu entwerfen und zwar ganz nach Art jener der Schützen-Gesellschaft zu Germete, welche im vorigen Jahre höheren Orts bestätigt worden.Ich erlaube mir, solche gleichfalls zu diesem Zwecke hierneben gehorsamst einzureichen, und bin der unmaßgeblichen Meinung, daß sich nichts dagegen zu erinnern finden dürfte.

Der Amtmann“

1846

27.3.Bericht des Landrats an die Regierung mit gleichem Inhalt.

(StA Detmold M 2 Warburg 301)

-.-.-.-.-.

1846

4.5. Antwort des Regierungspräsidenten

In landespolizeilicher Beziehung finden wir gegen die uns mit Bericht vom 27.März Nr. 2017 eingereichten, hiermit zurückerfolgenden Statuten des Schützen-Vereins zu Welda nichts zu erinnern; in Betreff der Lokalpolizei bleibt deren Prüfung und nöthige Anordnung dem Amtmann überlassen.

Eine förmliche Bestätigung derselben ist unsererseits nicht erforderlich. Wir machen übrigens darauf aufmerksam, daß die in dem 5 II festgessetzten Ordnungsstrafen für verschiedenartige Vergehen nicht im Verwaltungs Wege exekutirisch beigetrieben werden dürfen,sondern nöthigenfalls gerichtlich eingeklagt werden müssen.

Königl.Regierung

Abtheilung des Innern

(StA Detmold M 1 P Nr. 392)

1846

24.09. Bei der Wahl der kreisständischen Kommission zur Begutachtung der Klassensteuer-Reklamationen, wurde u.a. auf die Dauer von 3 Jahren der Frhr. von Brackel aus dem Stande der Ritterschaft gewählt.

Frhr.v. Brackel wurde ebenfalls als Mitglied der kreisständischen Deputation für die Verwaltung der Kreissparkasse gewählt.

Im Verzeichnis der Mitglieder der Kreis-Versammlung im Kreise Warburg, wird Frhr.v. Brackel als Besitzer des Rittergutes Welda unter Nr. 7 aufgeführt.

Wolf berichtet am 24.9.1846, daß seit dem 1. Januar 1843 u.a. die Kommunikations-Straße von Warburg über Wormeln und Welda zur Kurhessischen Grenze bei Volkmarsen ausgebaut sei. Die 2150 Ruthen lange Straße sei bis auf 350 Ruthen fertiggestellt.

(Wolf: Vortrag an die Herren Stände des Kreises Warburg am 24.9.1846)

1847

wird als Jahr der Vollendung der Kreisstraße von der hessischen Grenze bis Warburg angegeben. Länge 8370 Meter. Die Straße ist eine Poststraße für die Route Warburg-Volkmarsen-Arolsen. Auf Seite 92 des Berichtes ist gesagt, daß zur Zeit in Wormeln noch eine „Chausseegeld-Hebestelle besteht, deren Aufhebung beabsichtigt ist.

(Statistik des Kreises Warburg von Quick 1881 S.83)

22.Juli Eröffnung der Gast-und Schankwirtschaft „Central“ durch Carl Kampe.

08.11. auf dem Viehmarkt in Warburg wird der Schreinergeselle Cristian Rudolph aus Vasbeck zwischen 6 – 7 Uhr abends durch drei Messerstiche lebensgefährlich verletzt. Verdächtigt und festgenommen werden drei 3 Burschen aus Welda.

(StA.Detmold M2 Kreis Warburg Nr. 41 Zeitungsbericht der Stadt Warburg vom 27.11.1847)

1848

18.März Beginn der Märzrevolution in Berlin.

April – August 1.Deutsch-Dänischer Krieg.

„Im Jahre 1848 brach in Frankreich wieder mal eine Revolution aus, die sich auch auf Deutschland ausdehnte. In Welda wurde damals der Pastor Hoischen von einem gewissen Bielefeld blutig geschlagen. Die Stimmung war damals besonders gegen den Adel erregt. Der Baron von Brackel wurde in seinem Schlosse bedroht und mußte flüchten. Vor dem Schlosse standen auf Postamenten 2 Löwen, dieselben wurden heruntergeworfen und zertrümmert.“

(Geschichte der Stadt Warburg und Umgebung von J. Schlebusch  S. 39 u.40)

06.02. Der 13jährige Sohn Heinrich des Johann Mantel ist bei Adam Fecke vom Boden gefallen.

(StA. Detmold M2 Kreis Warburg; Zeitungsbericht des Amtmannes an den Landrat vom 29.03.1848) (Hake, B.: Ortssippenbuch Teil 2 S.306 Nr. 1774)

1848

Vermerk des Pfarrers Hoischen wegen Vergrößerung des Friedhofes vom 24.11.1848.

„Die zur Vergrößerung des Friedhofes erworbenen Grundstücke kosten:

Jochheim 44 M

Bielefeld 49 M 28 Sgr.

———— 98 M 28 Sgr.

Für 31 M ist der obere Teil südlich vom Kirchhofe gelegen an v. Brackel verkauft. Die verbleibende Summe von 67 M 28 Sgr. wird auf die Gemeinde Mitglieder „nach Repartition auf Grund u. Classensteuer“ gemäß einer Liste umgelegt.“

(Pfarrarchiv St.Kilian, z.Zt.ausgelagert bei der Pfarrei Warburg- Neustadt; Akte „Vergrößerung des Friedhofes“ )

um 1850

Der Bach wurde „überwölbt“ (gemeint ist die lange Brücke beim Gut) und die Straße nach Hörle (siehe 1882) ausgebaut. Der Chronist schreibt dazu:

„Die Wege sind in alten Zeiten sehr schlecht gewesen. So wird erzählt, daß man im heutigen „Fahrweg“ einmal ein Fuder Kartoffeln umgeworfen und dabei einige Säcke voll Kartoffeln im Morast versunken seien. Die Warburger Chaussee ging früher an der Mauer des Parkes herunter bis zur Ecke der Schloßscheune. Von da an gings dann durch das Bett des Baches bis durch die Twiste. Als Kommunikationsweg nach Volkmarsen scheint der Feldweg durch die Menge gedient zu haben. Der Fahrweg nach Hörla ging ebenfalls durch das Bett des Baches, das sogenannte „Tiefetal.“ Beim Überschreiten des Baches behalf man sich mit den sogenannten Springsteinen. In den fünfziger Jahren des vor. Jahrhunderts ist auf Veranlassung des damaligen Barons Georg v. Brackel die jetzige Chaussee angelegt, der Bach überwölbt und auch der Weg nach Hörla verlegt und chausseemäßig ausgebaut worden.“

(Gemeindechronik)

1850

Das 3. Battaillon 16. Landwehr Regiment ist in Welda einquartiert.

(Archiv Hake 1.1.20/21)

1852

30.01. Bürgermeister Vering, Volkmarsen schreibt an die Kurfürstliche Regierung wegen Waldfrevels durch Weldaer Bürger.

„Kurfürstliche Regierung!

Der Bügermeister Vering zu Volkmarsen bittet um Vermittlung bei der Preußischen Regierung zu Minden den dasigen Waldfrevel betreffend.

Die städtischen Waldungen hierselbst liegen so ausgedehnt und zu einem großen Theile an der waldeckschen und preußischen Grenze, daß ihre Beaufsichtigung sehr erschwert ist. Deshalb sind auch zu allen Zeiten alljährlich einige Frevel von den Angrenzern verübt worden ohne daß sich deren Thäter immer ermitteln ließen.

Seit der neueren Zeit aber nehmen dieselben von preußischer Seite, besonders aus der Nachbargemeinde Welda auf eine Weise überhand, welche mich für den Bestand unseres Waldes ernstlich besorgen läßt.

In dieser Gemeinde ist der Frevel wahrhaft organisiert, nie zieht einer allein, sondern stets sind es Mehrere, den zur Nachtzeit 1,2 auch 3 Wagen nachfolgen, die selbst Boten an verschiedenen Enden ausstellen und deren Sägen die schönsten und stärksten Eichen, 2 – 3 Fuß über dem Erdboden zum Opfer stellen wenn sich meine Forstläufer, durch beständige Anstrengung ermüdet, einmal entfernt haben.

So sind im vorigen Jahre zu fünf verschiedenen Malen von ihnen Eichen gefrevelt worden, und erst in diesen Monate, vom 17 auf den 18ten, wobei bemerkt wird, daß die Forstaufseher noch spät in der Nacht auf dem Walde waren, also Hauen und Fahren nach Mitternacht, also Sonntag nachts geschah, wieder 3 der stärksten.

Fast zur selben Zeit haben sie auch gewaltsamer Weise 9 Buchen-Stämme aus der Breuner Waldung und ebenfalls aus der v. Malsburger 20 Stück Tannen gestohlen.

Ja nun kann man sagen, daß zu Welda kein Haus gebaut wird, zu welchem die hessischen Waldungen, besonders unser Stadtwald nicht einige Eichen liefern müßen.

Dieser Frevel, welcher gewiß auch zum Sitte Ruin der Gemeinde Welda gereicht, könnte in solchem Umfange nicht vorkommen, wenn durch den dortigen Vorsteher die pflichtmäßige Aufsicht und Strenge gehandhabt , und den diesseitigen Ortsvorständen von ihm die nöthige Unterstützung geleistet würde.

Wie derselbe sich nie blicken lassen soll, wenn diese Frevler unter Lärm vor seinem Hause vorbei und mit ihren Trachten und schwer beladenen Wagen wieder an demselben zurückziehen, weil selbst seine Verwandten resp. Schwäger sich dabei betheiligen sollen, so hat er auch schwache zu nichts führende Hülfe geleistet, wenn ich die Eichen reclamierte, nachdem meine Forstbedienten die Spuren der Wagen verfolgt und die Identität der ersteren nach dem genommenen Maße auf ihren Eid versichert hatten, auch wenn sich vermögenslose die keine Tracht Holz bezahlen konnten als Eigenthümer meldeten die Rückgabe verweigert. Ich dagegen habe im vorigen Jahre bei ähnlichem Falle, seinen Forstläufern 2 Eichen , welche sich auf den Blöckern vor der Sägemühle dahier vorfanden, und als die ihnen gestohlenen bezeichneten ausliefern lassen, nachdem sich durch die Schelle geschehener Aufforderung kein rechtlicher Eigenthümer zu ihnen ausweisen konnte.

Eine gerichtliche Verfolgung gegen preußische Frevler läßt sich aber nur begründen, wenn sie bei der Handlung ertappt worden sind.

Soll darum unser Stadtwald nicht ganz devastirt werden, so muß der Vorsteher von Welda zur strengen Erfüllung seiner obliegenden Pflichten von seiner Oberbehörde angehalten und ihm aufgegeben werden gegen die Hessischen Ortsvorstände Gegenseitigkeit zu üben und ihnen mit seinem Ansehen und seiner Hilfe zur Seite zu stehen.

Ich halte es daher für meine Pflicht, Hoher Regierung dies sachgemäß vorzustellen und deren Vermittlung bei der Preußischen Regierung zu Minden dieserhalb anzurufen.

Volkmarsen, den 30. Januar 1852

Der Bürgermeister. „

(Stadtarchiv Volkmarsen; Akte Forstwesen Reg I Lit E II Nr. 1, F 61/9)

1852

19.06. Hochwasser durch Wolkenbruch.

1853

21.05. eine Mäßigkeitsbruderschaft wird gegründet.

1856

25.02. Der Kronprinz von Preußen (später Kaiser Friedrich) kommt von einem Fürstenbesuch in Arolsen, hier durch und wird festlich empfangen. Zum Andenken schenkt er der Kirche einen Meßkelch.

Messkelch

1857

bis 1872 war Johann Wiegen Lehrer in Welda. Er mußte wegen Krankheit öfter vertreten werden durch die Gehilfen: Banneier, Gutberlet und Hainemann.

(Hake: Weldaer Heimatblätter Nr. 3)

 

 

1858

Für 2200 Thaler wird das Haus Nr. 52 vom Schreiner Frautschi gekauft und für 300 Thaler umgebaut zur Nutzung als Schule und Lehrerwohnung (Lehrer Wiegen).

(Schulchronik)

1858

Drahtnägelfabrik wird eingerichtet. (Kreisbeschreibung von 1861, Maschinenschrift Die Fabrik bestand bis etwa 1885.

1858

Der Gemeinde Germete entstehen Kosten in Höhe von 750 Talern 8 Silbergroschen 1 Pfennig für den Ausbau der Seperationswege und der Straßen nach Warburg, Welda und Wethen.

(Chronik des Heil- und Luftkurortes Germete an der Diemel von A.W. Plass Schreibmaschinenschrift um 1970 S. 36)

1859

Oktober, wurde die Weldaer Schule nach Geschlechtern der Kinder getrennt. Es entstand eine einklassige Knabenschule mit ca 90 Schülern und eine einklassige Mädchenschule mit ca 80 Schülerinnen. Als Schulhaus und Wohnung für die Lehrerin diente das alte Schulgebäude hinter der Kirche. (Heute Bickmann)Die erste Lehrerin, Frl. Theresia Leistenschneider, nimmt in Welda ihren Dienst auf.

1860

bis 1896 war Therese Leistenschneider Lehrerin in Welda. Sie war die erste Lehrerin und starb am 30.08. 1899.

(Hake: Weldaer Heimatblätter Nr. 3)

1861

18.09. Der Gemeinderat lehnt die Erhöhung des Schulgeldes ab, mit der Begründung, man sei mit dem Lehrer nicht zufrieden. (Lehrer Johann Wiegen, der wegen Krankheit öfter durch die Gehilfen Banneier, Gutberlet und Hainemann vertreten werden mußte)

1863

1.2.-1.8. 2. Deutsch-Dänischer Krieg.

1864

27.01. Wahl des Vorstehers und der Gemeindevertreter.

Ergebnis: Vorsteher = Anton Müller * 30.10.1817 + 03.09.1876.

Stellvertreter = Frhr. Georg von Brackel * 03.08.1828

Gemeinde-Verordnete:

erste Abteilung zweite Abteilung dritte Abteilung

Adam Fecke Theodor Tegethoff Bernard Blömeke

  1. Anton Müller August Wennekamp Heinr.Hillebrand
(STA Detmold; Amt Warburg M2 Nr. 139)

1865

Der Altar in der Kirche „St. Kilian“ wird von der Pfarrei Warburg-Altstadt für 70 Thaler gekauft.

(Pfarrchronik S.4)

1866

15.6.-26.7. Deutscher Krieg. (Feldzug gegen Österreich)

1866

Sr. Königl. Hoheit, der Kronprinz von Preußen wurde bei seiner Durchreise nach Arolsen am 25.02. in Welda festlich empfangen.

Er schenkte der Kirche einen Kelch.

(Pfarrchronik)

1869

14.12.Wahl eines neuen Schützen-Vorstandes; Schreiben an den Landrat v. Spiegel in Peckelsheim

Das Schreiben ist an den Rändern stark beschädigt, wodurch Text verloren ist.

Verfasser sind:

August Wennekamp, Obrist

Bernard Blömeke

Franz Hillebrand

Am diesjährigen Schützenfeste, am 20. May wurde ganz nach den Statuten eine gültige Wahl des neuen Schützen-Vorstandes durchgeführt. Der alte Vorstand habe ohne Grund diese Wahl für ungültig erklärt und beim Amtmann Rüther eine neue Wahl veranlaßt, was ganz gegen die Statuten sei. Das Wahlergebnis sei durch die Schelle im Dorfe bekanntgemacht und am schwarzen Brett angehefetet worden. Auch sei der unterzeichnete A. Wennekamp vom Amtmann aufgefordert worden, die von der Compagnie empfangenen Sachen wieder abzugeben. Der Amtmann habe dem unterzeichneten Vorstand versprochen, die Sache in Kürze zu untersuchen. Er habe zugleich erklärt,“unserer Aussage gemäß könnte unseres Wahl nur bestätigt werden.“ Da sich die Sache hinzögerte wurde eine schriftliche Erinnerung eingereicht, endlich hat der Unterzeichnete F Hillebrand den Herrn Amtmann mündlich erinnert worauf derselbe die Antwort erhalten die Wahl wäre nicht Amtlich vorgenommen. „Wir ersuchen daher Ew. Hochwohlgeb. diese Sache hochgenauestens zu untersuchen und die erste Wahl zu bestätigen, da die letzte ohne Grund veranlaßt und in sich ungültig ist wie wir nöthigenfals mit Zeugen beweisen können.“

Der Landrat fordert das Amt Warburg zum Bericht auf mit einer Frist von 3 Wochen. Der auf den Rand des Schreibens verfaßte Bericht ist leider stark zerstört. Soweit noch lesbar folgt der Inhalt nachstehend.

„Nach den Statuten des Schützengesellschaft Welda [wählt] der Schützen-Vorstand alle Jahre neue Deputierte aus der [Reihe] der Schützen, welche wieder die Offiziere wählen ( III). Der frühere Schützen-Vorstand in Welda, welcher bis 1869 in Funktion war, bestand aus

Obrist Joseph Kohaupt [* 26.03.1815 + 08.06.1867 52 J.alt]

Hauptmann Petry

Adjutant Krane

Fähndrich Johann Kampe.[* 28.09.1815 + 15.02.1871 56 J.alt]

Obrist Kohaupt war inzwischen —- Tode abgegangen, so daß —- [Petry] Krane u. Kampe übrigblieben. —-Krane u. Petry war ich mehrmals angegangen, zu veranlassen, daß sie nur mir die Namen der Deputierten, die wiederum den Schützenvorstand erwählen —– — angeben dürften, da sie ——- verschiedene Unordnungen —– –zu Gewaltätigkeiten ——– seien, verhindert sein, ——- Wahl der Deputierten angebracht ——– .

Namentlich habe sich August Wennekamp widerrechtlich zum Obrist machen lassen.

——- —— wie aus der Anlage A.

——- —, dem Ansinnen nachgeben

—— —- sich an das später heraus,

—– —- — den alten Vorstand

—– —- — gewählt sein sollen

—— — — mit einiger Pression die wiederum die Wahl eines Schützen-Vorstandes ——– hätten. Ob die Wahl zu Recht bestan­den ——— —– war unter den Schützen selbst Uneinigkeit.— —– — hatte angenommen, mich um die Sache weiter nicht —— —– nur den Schützen zu überlassen, ihre Sache bei der —— Behörde (dem Gericht) auszutragen. Auf vielfaches Dr[ängen] —- —-des habe ich versprochen, sämmtliche Schützen nochmals zusam­men kommen zu lassen, um ihnen den Vorschlag zu machen, zur Schlichtung —– Streitigkeiten haben aus sich selbst einen ganz neuen Schützen-Vorstand zu wählen. Bei der Hartnäckigkeit beider Parteien wußte ich kein anderes Mittel.

Bei der gestern stattgehabten Versammlung, der Schützen ist wie aus der H.p.r. beiliegenden Verhandlung hervorgeht, der Vorschlag einstimmig zum Beschluß erhoben. Die Wahl ging ruhig vonstatten; nur entfernten sich die früheren Vorstandsmitglieder Petry u. Krane während der Wahl, da sie fanden, daß ihnen weniger, ja keine Stimmen zufielen. Diese werden wiederum Opposition machen, aber wohl nichts ausrichten können.

Die Schützen-Satzungen sind mangelhaft und entsprechen keines- wegs den heutigen Verhältnissen. Die Schützen —- fehlen das — des Vertrags —- —- Revison ——- —- .

—–März 1870

—–mtmann gez.Rüther

(StA Detmold M 2 Warburg Nr. 301)

-.-.-.-.-.

Auch die folgende, handschriftliche Verfügung des Landrates an das Amt ist sehr stark zerstört. Sie trägt kein Datum. Der zu erkennende Poststempel ist vom 12.1.70.

—-sache August Wennekamp

zu Welda

— zu 2. Auf die Eingabe vom 14. Dezember p. eröffne ich Ihnen, daß die Beschwerde gegen die Wahl des dortigen Schützenvorstandes durch die am 3. d.M. stattgehabte Schützenversammlung an welcher sich 2/3 der Mitglieder beteiligt haben und durch die dort vorge- nommene Vorstandswahl erledigt ist. Im übrigen bemerke ich, daß die Fassung der Statuten vom 1.Februar 1846 sehr ungenau ist und daß namentlich die Bestimmungen über die Wahl des Vorstandes sehr leicht zu Streitigkeiten führen können, daß es deshalb empfohlen wird, neue Statuten zu entwerfen.

DLdt.

An Amt

Anliegen— —— an den Wennekamp aus Welda erh— zur Kennt­nisnahme und —– —– —– anbei zurück.

DLdt.

(StA Detmold M 2 Warburg Nr. 301)

1870/71

19.7.70-26.2.71 Deutsch-Französischer Krieg.

(Heinrich Deißel aus Welda starb als letzter Veteran dieses Krieges 1935)

1870

07.06. In der Knabenschule wird die Durchführung von Reparaturen erforderlich.

(Archiv Hake 9.1.4)

1871

25.9. Das in Arolsen stationierte 3. (Füsilier-) Battaillon des 3. Hessischen Infanterie-Regiments Nr. 83 kam früh morgens in Warburg, nach der Rückkehr aus Frankreich, an. Dort wurden die 9. und 10. Kompagnie für diesen Tag einquartiert, während die 11. und 12. Kompagnie ein Unterkommen in Wormeln und Welda fanden. Hier wurden die Uniformen geputzt und alles für die Einzugsfeier in Arolsen in Stand gesetzt. Das 3. Battaillon stand unter der Führung des Majors Weber. Die 9. Kompagnie befehligte Hauptmann v. Trümbach, die 10. Kompagnie Hauptmann Mojò, die 11. Kompagnie Hauptmann v. Schilgen und die 12. Kompagnie Hauptmann Otto. Adjutant war Oberleutnant v. Möllendorf.

(Fleischhauer, Chr.: „Schwarz-Rot-Gold- Waldeckisches Heimat- buch“, Bad Wildungen 1906)

1872

bis 1899 war Joseph Kloer Lehrer in Welda. Er zog am 08.05.1873 in die hiesige Lehrerwohnung ein. Er nahm auch die Aufgaben der Küster- und Organistenstelle wahr.

(Hake: Weldaer Heimatblätter Nr. 3 und Schulchronik)
Mädchenschule

Mädchenschule

1872

16.07. Die Mädchenschule an der Hörler Straße wird eingeweiht.

1872

28.07. Der Amtmann teilt mit, daß die Genehmigung zum Verkauf der alten Mädchenschule an den Wilhelm Bickmann für 470 Rthl vorliege

(Archiv Hake 9.1.5)

1872 Schützenfest am ? Oberst war August Wennekamp, Hauptmann Bernard Blömeke, Leutnant Franz Hillebrand, Fähnrich Hermann Kanne, Feldwebel Joseph Feller, Unteroffiziere: Friedrich Haffert, Aloys Bruns, Anton Blömeke und Heinrich Blome.

1873

Die Maul- und Klauenseuche tritt in Welda auf.

(Statistik des Kreises Warburg von Quick 1881 S.22)

1874

„wurde im Frühjahr in den Schulen das Rechnen nicht mehr mit Thalern, Silbergroschen und Pfennigen geübt, sondern es wurde mit der neuen GeldWährung Mark und Pfennige, welche mit Anfang des Jahres 1875 ins Leben treten sollte, angefangen zu rechnen.“

„ Mit Beginn des Wintersemesters 1894 wurden die beiden hiesigen bisher einklassigen Schulen einer Veränderung unterworfen. Die Schüler und Schülerinnen der beiden ersten Jahrgänge oder Untestufe, wurden zu einer Klasse vereinigt, in welcher hinfüro sowohl der Lehrer als auch die Lehrerin gemeinschaftlich, fachweisen Unterricht ertheilen sollten.“

„ Die Mittel- und Oberstufe der Knaben- sowie der Mädchenschule blieb nach dem Geschlechte getrennt.“

„Anstelle der bisherigen geistlichen Schulinspektoren traten weltliche Kreisschulinspektoren“.

(Schulchronik)

1874 bis Ende September sind für die Beurkundung des Personenstandes zuständig:

Bei Christen die Geistlichen, bei Juden und Dissidenten (Freidenker) die Gerichte.

Am 1.Oktober tritt das preußische Gesetz vom 9. März 1874 in Kraft, mit dem die Führung der Zivilstandsregister und die Beurkundung der bürgerlichen Eheschließung den Standesbeamten übertragen wurde. Das am 6.Febr.1875 erlassene, zum 1.Jan.1876 in Kraft getretene Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung wiederholt die Bestimmungen des preußischen Landesgesetzes, setzt aber außerdem die Erfordernisse der Eheschließung fest. Die Standesamtsbezirke werden daraufhin im Kreise Warburg neu festgesetzt.

(Statistik des Kreises Warburg von Quick 1881 S.9)

1874 (Kulturkampf)

28.09. Pastor Kleinschmidt und mehrere Pfarrer der Nachbargemeinden werden zu 1 Tag Gefängnis verurteilt, weil sie einen Hirtenbrief des Bischofs Konrad Martin in der Kirche vorgelesen hatten.

1875

Welda hat 112 Wohnhäuser und 629 Einwohner.

(Statistik des Kreises Warburg von Quick 1881 S.26)

Vom 14.bis 15.März hatte Pastor Kleinschmidt seinen Ehrentag in Warburg abgesessen. (Seine eigenen Worte).

Johann Ignaz Fuchs

Johann Ignaz Fuchs

Die Kirchturmuhr wird der Gemeinde Welda von ihrem Erfinder, dem gebürtigen Weldaer Johann Ignatz Fuchs, Mechaniker und Turmuhrenfabrikant in Bernburg (Anhalt) (siehe Bild) geschenkt.

(Hake: Weldaer Heimatblätter Nr. 3 S. 7)

Der Amtmann sagt in seinem Zeitungsbericht an den Landrat dazu, daß die Turmuhr einen Wert von 300-400 Taler habe. Sie habe auf der Weltausstellung in Wien die Große Medaille erhalten.

(StA Detmold M2 Kreis Warburg Zeitungsberichte Nr. 42 vom 31.12.1875)
Georg Hugo Clemens v. Brackel

Georg Hugo Clemens v. Brackel

1876

Die 14jährigen Schüler erhalten erstmalig bei ihrer Entlassung Abgangszeugnisse nach vorgeschriebenem Formular.

Das Schuljahr, bisher von Januar bis Januar läuft nun von Oktober bis Oktober.

Das Schul- und Feuerungsgeld wird von 5 Mark 50 Pfg pro Kind und Jahr auf 4 Mark ermäßigt.

Während der Wintermonate werden für die der Schule entlassenen Knaben Fortbildungsschulen eingerichtet.

(Schulchronik)

06.04.1876 – 06.04.1882 Vorsteher = Frhr. v. Brackel

17.04.1882 – 17.04.1888 „ = Frhr. v. Brackel

28.04.1889 – 28.04.1895 „ = Fritz Stolzenberg

06.04.1876 – 06.04.1882 Stellv.Vorsteher = Theodor Tegethoff

17.04.1882 – 17.04.1888 „ „ = Fritz Stolzenberg

21.07.1883 – 21.07.1889 „ „ = August Wennekamp

03.02.1887 – 03.02.1893 „ „ = Bernard Blömeke

(STA Detmold M2 Amt Warburg Nr. 142)

1877

01.01. Erster Standesbeamter der Gemeinde Welda wird Freiherr Georg von Brackel. Er übt das Amt bis zu seinem Tode am 29.03. 1883 aus.

14.05. Ackerwirt Bernhard Blömeke meldet als Schützenoberst an den AmtmannRüter, Warburg, daß zu Pfingsten das Schützenfest im Hause Müller, an der Warburger Straße gefeiert werden soll.

(STA Detmold M 2 Amt Warburg Nr. 554)

1878

08.01.

stirbt der Schuhmacher Joannes Franz GEORG Krane. Er war der letzte Nachtwächter des Dorfes Welda.

1878

„ZurVorbereitung auf das diesjährige große Kaisermanöver bei Wabern wurde am 14. September in der Nähe von Welda, zwischen Calenberg und Breuna ein Feldmanöver und eine Parade abgehalten.“

(Schulchronik)

1879

09.02. Hochwasser. Schulunterricht und Gottesdienst fielen aus.

„Anfang November trat unter den Kindern die Frieselkrankheit auf. Am 10. Nov. waren die Schüler der Oberklasse der Knabenschule bis auf 6 an den Frieseln erkrankt. Weil am 13. Nov. nur mehr 3 Schüler noch gesund waren, wurde der Schulunterricht auf 8 Tage ausgesetzt, in welcher Zeit die Hälfte der Schüler wiederherge- stellt war. Darauf erkrankten die Schüler und Schülerinnen der Unterklasse und die Mädchen der Oberklasse Ib. Die Krankheit nahm einem raschen gutmüthigen Verlauf, daß auch nicht ein Kind gestorben ist.“

(Schulchronik)

1880

„Im Anfange des am 8. April beginnenden neuen Schuljahres 1880/81 trat am 20.April in unserer Gemeinde das Scharlachfieber in einzelnen Fällen mit Diphteritis verbunden unter den Kindern epidemisch auf und hielt an bis Ende September. Es sind Kinder an dieser Krankheit gestorben unter diesen 6 Schulkinder und zwar 4 Knaben und 2 Mädchen.“

„Am 25. August wurde das 5ojährige Priester-Jubiläum des Pfarrers Kaspar Kleinschmidt festlich begangen.“

(Schulchronik)

05.05.

Namens des Vorstandes meldet der Maurer Aloysius Bruns an den Amtmann, daß das Schützenfest Pfingsten stattfinden soll, nachdem es seit 2 Jahren nicht stattgefunden habe.

(STA Detmold M 2 Amt Warburg Nr. 554)

1881

Das Rittergut Welda unter dem Besitzer: Kammerjunker Frhr.v. Brackel (Georg Hugo Clemens) hat einen Katastral-Reinertrag von 7011 Mark.

Die Postagentur in Welda ist in neuerer Zeit eingerichtet worden.

Der Bericht „Quick“ führt die Straße „von Welda zur Grenze des Fürstenthums Waldeck in der Richtung auf Hörla“ noch als Gemeindestraße.

Die Knabenschule hat 70 Schüler und die Mädchenschule 65 Schülerinnen. An Schulgeld werden jährlich 3 Mark und an Feuerungsgeld 1 Mark je Kind erhoben.

Die Soll-Einnahme der Gemeinde Welda bis Ende 1875 betrug 8859,12 Mark und die Soll-Ausgabe 7618,73 Mark. Am 31.12.1874 hatte die Gemeinde 27705,08 Mark und am 31.12.1876 = 22305,23 Mark Schulden.

(Statistik des Kreises Warburg von Quick 1881 S.36, 81, 98, 124, 148 und 150)

Am 19.Januar verstarb nach kurzem Krankenlager der Pfarrer Caspar Kleinschmidt im Alter von 73 Jahren.

(Schulchronik)

Die Gemeinde bleibt fast 6 Jahre, bis zum 23. Dezember 1886 ohne eigenen Pfarrer. Während dieser Zeit betreut der Hausgeistliche des Schlosses, Gla, die Gemeinde.

(Hake, Bruno: Weldaer Heimatblätter Nr. 3)

1882

23.und 24.Nov. Hochwasser; 60 cm hoch in der Kirche.

(Schulchronik und Pfarrchronik)

1882 07.02.

Wegebau Welda-Hörla ist vollendet; Kosten 4 741 Mark.

(STA Detmold „Verm.u.Schulden der Gemeinde“ Nr. 1658)

1882 17.05.

Schützenoberst Ackerwirt Ferdinand Blömeke meldet, daß das Schützenfest Pfingsten gefeiert werden soll.

(STA Detmold M 2 Amt Warburg Nr. 554)

1883

10.02. Es stirbt der Gastwirt Georg Hartmann, er hinterlässt seine Frau und 4 minderjährige Kinder. Nachdem seine Witwe, geb. Wennekamp am 13.03.1888 verstirbt, werden das Mobilar und die Gegenstände der Gastwirtschaft am 26. März 1888 verkauft. Das Verkaufsverzeichnis ist am 30.03.1888 unterschrieben vom Vormund Anton Trilling und dem Gegenvormund Albert Tegethoff. Der Verkauf erbrachte einen Erlös von 574 Mark. Die Gastwirtschaft befand sich im Hause Fahrweg Nr. 6 früher Nr. 14. Eigentümer des Hauses nach Hartmann, Tegethoff, Flaßkamp.

30.03. Für den am 29.3. verstorbenen Standesbeamtem, Frhr. Georg von Brackel (geb. 03.08.1828) wird als Vertreter der Schreinermeister August Schilp eingesetzt. Er übt das Amt bis zum 31.8.1883 aus.

01.09. Als Standesbeamter wird der Bauer Friedrich Stolzenberg (geb.18.04.1841) eingesetzt. Er übt das Amt bis zum 31.05.1899 aus.

(Notiz im Archiv Hake)

29.03. starb der Ortsvorsteher und erstes Mitglied des Schulvorstandes, Freiherr Georg von Brackel an eine Lungenentzündung.

(Schulchronik)

13.05.

Vorsteher Stolzenberg meldet an das Amt, daß das Schützenfest am 14. u. 15. Mai und der Tanz im Hause Dominikus Wennekamp Hs.Nr.12 stattfinden soll.

(STA Detmold M 2 Amt Warburg Nr. 554)

(Der Hof Wennekamp stand etwa dort wo heute das Feuerwehrgerätehaus steht)

1884

30.05.

Vorsteher Stolzenberg meldet dem Amtmann Flach, daß das Schützenfest im Hause des Dominikus Wennekamp 12 stattfinden soll. (Kein Tag genannt)

(STA Detmold M 2 Amt Warburg Nr. 554)

27.08. Es brennen 6 Häuser und 4 Scheunen ab, darunter auch die Knabenschule.

Für den Lehrer wird eine Wohnung in einem Nebengebäude der Böttrich’schen Mühle angemietet. Als Unterrichtsraum für die Knaben wird ein Beratungszimmer in der Mädchenschule genutzt.

(Schulchronik)

nach den Aufzeichnungen über gezahlte Entschädigungen der Feuerversicherung waren 13 Gebäude und 1 Mobl. betroffen. Gezahlte Entschädigung 25 831 M.

(STA Detmold zitiert in der Festschrift der Freiwilligen Feuerwehr Warburg 1989)

„Das erstere brach am 27.August aus und legte in kurzer Zeit 6 Häuser und 4 große Scheunen in Asche. Es war durch einen Geisteskranken angelegt, welcher als Feuerwehrmann auch mal einen Brand löschen wollte. Dieser wohnte in einem Häuschen, das auf dem jetzigen Wennekampschen Garten (Nr.49) gestanden hat. Von seinem brennenden Hause ist das Feuer auf das Wennekampsche Gut und die anderen Häuser,(zuletzt die Schule) übergesprungen.

(Privatchronik des Lehrers Spierling S. 15)

1885

23.05.

Vorsteher Stolzenberg meldet dem Amtmann Flach, daß das Schützenfest am 25. und 26. Mai bei Dominkus Wennekamp Nr. 12 stattfindet

(STA Detmold M 2 Amt Warburg Nr. 554)
Knabenschule

Knabenschule

„Im Verlauf des Sommers ist der Bauplan zu einer neuen Knabenschule durch den Baumeister Kaufhold in Warburg entworfen und von der Königlichen Regierung genehmigt worden. Der Kostenvoranschlag betrug 13.500 Mark.

(Schulchronik)

um 1885

stellt die Drahtnägelfabrik ihre Produktion ein. Sie verarbeitete jährlich ca. 300 Zentner Drahteisen zu Nägeln, die in ganz Deutschland abgesetzt werden konnten. Sie beschäftigte 21 Arbeiter.

(Strümper, Walter: „Vom AckerBürger zum StadtBürger“ Begleitbuch zur Ausstellung vom 13.12.1992 bis 31.1.1993 im Museum im „Stern“ Seite 139)

1886 „Bei dem Verding der Knabenschule blieb Mindestbietender der Maurermeister A. Todt in Welda mit einer Summe von 12845 Mark.

Im Anfange des Monats April wurde mit dem Schulbau begonnen. Am 6. April wurde der Grundstein gelegt.“

„Im Anfange des Monats Juli 1886 wurde die Haushebung des Schulhauses vollzogen.“

Die Arbeiten am Schulgebäude wurden mit Ende des Monats Oktober fertiggestellt, jedoch wurde dasselbe für den Winter noch nicht dem Gebrauch übergeben.

Am 23. Dezember traf Pfarrer Rubarth in Welda ein. Vorher war er Vikar in Witten und dann Pfarrer in Annen bei Dortmund.

(Schulchronik)

1887

Am 07.01. brennen Häuser ab.

Am 24. Februar überreichte der Kreisschulinpektor Dr. Grosse- Bohle dem Pastor Rubarth die Ernennung als praeses in internis des Schulvorstandes in Welda. Nach einem Zeitraum von 14 Jahren befindet sich der praeses in internis des Schulvorstandes nunmehr wieder im Orte selbst.

14.04. Die nach dem Brand neuerrichtete Knabenschule wird eingeweiht.

(Schulchronik)

„Der letzte große Brand war am 9.Januar 1887. Ihm fielen die Häuser des Schneidermeisters Kampe, der Ww. Ackerwirt Tegethoff, des Maurers Joseph Schaller und der Arbeiter Ferdinand und Franz Mantel zum Opfer.“

(Privatchronik des Lehrers Spierling S.15)
Haus Tegethoff Nr.77

Haus Tegethoff Nr.77

Das Haus Everhard Kampe Nr. 78 ist nach dem Schlußstein über dem Scheunentor 1887 wiedererrichtet. Ebenso das Haus Tegethoff (siehe Bild).

30.und 31. Mai Schützenfest lt. einer Aufstellung vom 27.8.1890. Schützenkönig Franz Blömeke.

(STA Detmold M 2 Amt Warburg Nr. 554)

1889

31.05.Vorsteher Stolzenberg meldet dem Amtmann Grosstück, daß das Schützenfest am 10. und 11. Juni bei Dominikus Wennekamp Nr. 12 stattfinden soll. Der Festwirt sei der Radmacher August Engemann. Die Pacht betrage 60 Mark. Schützenkönig war Heinrich Stolzenberg.

(STA Detmold M 2 Amt Warburg Nr. 554)

1890

01.05. Eröffnung der Bahnstrecke Warburg – Marburg; vorläufig bis Arolsen.

(Schulchronik)

EisenbahnMit Preußischem Gesetz vom 7.Mai 1885 war der Bau der eingleisigen Nebenbahn von Warburg ins Waldecksche beschlossen worden. Der Preußische Staat baute in jenen Jahren ein Netz von Nebenbahnen zur Erschließung der ländlichen Räume. Ab 15.August 1893 konnte der Betrieb bis Korbach geführt werden und ab 1.Mai 1900 über Frankenberg (Eder) bis Sarnau bei Marburg a.d.Lahn, wo die Strecke in die Main-Weser-Bahn (Frankfurt-Kassel) mündete.

11.05.Vorsteher Stolzenberg meldet dem Amtmann Grosstück, daß das Schützenfest am 25. und 26. Mai bei Dominikus Wennekamp Nr. 12 stattfinden soll. Schützenkönig war Fritz Kors geb. 26.11.1885 + 07.01.1891; Oberst war Albert Tegethoff und Festwirt war der Ackerwirt Johannes Lücking.

(STA Detmold M 2 Amt Warburg Nr. 554)
Gastwirtschaft Engemann

Gastwirtschaft Engemann

16.Juni die diesjährige erste Bezirks-Lehrerkonferenz in Welda mit anschließendem Essen in der Gastwirtschaft Engemann

24. Nov. Hochwasser; 30 – 40 cm hoch in der Kirche.

1.Dezember Volkszählung: 600 Einwohner, 282 männl.,318 weibl., darunter 580 katholische und 20 evangelische Einwohner.

18.Dezember Schul-Kirchen- und Gemeindevorstand beschließen, die Küster- und Organistenstelle von der Lehrerstelle zu trennen.

(Schulchronik)

1891

03.05. Der Festwirt Johann Lücking meldet dem Amtmann, daß das Schützenfest am 18. und 19. Mai bei Dominikus Wennekamp Nr. 12 stattfinden soll. Der Vorsteher Stolzenberg macht die gleiche Meldung am 16. 05. Schützenkönig war der Schuhmacher August Krane und Königin Sophia Stolzenberg geb. Kuhaupt.

(STA Detmold M 2 Amt Warburg Nr. 554)

Hausschwamm in Schule. Fußboden wird deswegen erneuert.

Neue zweisitzige Schulbänke in drei verschiedenen Größen werden angeschafft.

(Schulchronik)

1892

10.05. Firmung auch der Weldaer Kinder in der Altstadtkirche zu Warburg durch den Weihbischof Gockel.

Ab 1. Mai bis zum Schluß des Sommersemesters wird die Lehrerin Leistenschneider wegen Krankheit beurlaubt und ihre Klasse einer Vertreterin übergeben.

1.Dezember Viehzählung: 75 Pferde, 241 Rindvieh, 417 Schafe, 260 Schweine, 165 Ziegen und 17 Bienenstöcke.

(Schulchronik)

1893

  1. Februar Hochwasser durch schnelle Schneeschmelze.

Gottesdienst und Schulunterricht fielen deshalb aus.

Anfang Juni trat die Masernkrankheit unter den Schulkindern epidemisch auf. Unterricht fiel deswegen aus.

(Schulchronik)

14.05. Vorsteher Stolzenberg meldet dem Amt, daß das Schützenfest am 22. und 23 Mai bei Dominikus Wennekamp Nr.12 sein soll.

(STA Detmold M 2 Amt Warburg Nr. 554)

1895

15.05. Im Auftrage des Schützenvorstandes meldet Heinrich Stolzenberg dem Amt, daß das Schützenfest am 02. und 03. Juni sein soll. Die Schänke habe Anton Vassmer.

Der Vorsteher Stolzenberg teilt dem Amt mit, daß er keine Einwendungen gegen Vasmer vorbringe. Vasmer wohne in Warburg-Altstadt und sei Bierkutscher beim Bierbrauer Luigs in Warburg. Das Fest soll im Zelt gefeiert werden, das im Brackelschen Bleichgarten aufgestellt werden soll.

(STA Detmold M 2 Amt Warburg Nr. 554) Schützenkönig war der Bauer Karl Tegethoff und Königin seine Ehefrau Josepha geb. Kampe.

2.12. Volkszählung: 280 männliche und 313 weibliche = 593 Einwohner. 112 Wohnhäuser und 128 Haushaltungen

(Schulchronik)

1896

bis 1932 war Hedwig Erdmann Lehrerin in Welda. Vertreterinnen waren: Hedwig Allerbeck und Karoline Schumann. (Hake: Weldaer Heimatblätter Nr. 3)

Am 1. April wurde die bisherige Lehrerin Leistenschneider pensioniert und die Schulamts-Kandidatin Erdmann als neue Lehrerin angestellt.

(Schulchronik)

1897

In der Kirche wird eine neue Orgel aufgestellt. Die Männerbühne wurde deswegen um 1 m verlängert. Die alte Orgel stand im Kirchenschiff an der Nordseite.

Pastellzeichnung der Kirche

Pastellzeichnung der Kirche mit dem alten Pfarrhof

Kirche

Pastellzeichnung der Kirche mit dem alten Pfarrhof

(Protokollbuch des Kirchenvorstandes S. 78)

Am 5.7. spendete der Bischof Hubertus in Warburg auch für die Weldaer Kinder die Hl. Firmung.

 (Schulchronik)

1899 Vom 26.2. bis 5.3. war hier Mission.

Schulkinder in Klasse Ia = 51 Knaben

„ Ib = 42 Mädchen

„ II = 38 Kinder

131 Schulkinder

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(Schulchronik)

01.06. Freiherr Georg von Brackel (geb.29.01.1869) wird als Standesbeamter eingesetzt. Er übt das Amt bis zum 15.12.1901 aus.

(Notiz Archiv Hake)
Georg v. Brackel

Georg v. Brackel

03.01. Der bisherige Vorsteher, Oekonom Fritz Stolzenberg, hat sein Amt zum 01.01. niedergelegt. Für den Rest der laufenden Wahlperiode, bis zum 21.Mai 1901, wird der Rittergutsbesitzer, Freiherr Georg von Brackel gewählt.

25.02. Der Wannewege in der Nähe des Wallraben soll repariert und ausgebaut werden.

29.12. Für die ausscheidenden Mitglieder Schilp und Stolzenberg werden der Oekonom Albert Tegethoff und der Gastwirt Heinrich Stolzenberg in die Wasserschaukommission gewählt.

Für die Anlegung eines neuen Friedhofes erwirbt die Gemeinde von dem Schreinermeister August Schilp das Grundstück Flur 272/65 in Größe von 31 ar 64 qm zum Preise von 64 Mark pro ar.

(Protokollbuch der Gemeinde)

Um die Jahrhundertwende züchtete der Schloßgärtner Heinrich Ku­haupt geb. 19.04.1848 + 15.08.1935, durch Kreuzung verschiedener Apfelsorten den im Volksmund als „Korbapfel“ bezeichneten Apfel. Diese Apfelsorte erhielt von ihm den Namen „von Brackeler Reno­mee“, vermutlich mit Rücksicht auf seinen Arbeitgeber, den Frei­herrn von Brackel. Der spätere Baumwart, Heinrich Gerold, war ihm bei der Vermehrung dieser Apfelsorte, vor allem durch Anbau an den Straßen, behilflich. Diese Apfelsorte, die es nur in Welda gab, war in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg praktisch ausgestorben. Ein letztes Exemplar war noch im Garten von Heinz Kuhaupt, an der Twiste, vorhanden. Der Baum war noch von seinem Großvater gepflanzt worden. Um 1990 nahm Heinz Kuhaupt mit dem Freilichtmuseum in Detmold Kontakt auf. Von dort kam Frau Sternschulte mit einem Mitarbeiter und entnahmen vom letzten Korbapfelbaum des Dorfes einige Reiser, um die Apfelsorte im Freilichtmuseum neu zu züchten.

Der Erfolg bleibt abzuwarten.

 

 


 

Welda im Dezember 2000

Bruno Hake – Biografie

 

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Quellen zur Geschichte des Dorfes Welda Teil 1 – bis 1899 – (150 Seiten)