Die  Allgemeinverfügung für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle wurde mit Wirkung zum 01.07.2022 aufgehoben. Damit wurden die Brenntage abgeschafft.

Bei pflanzlichen Abfällen handelt es sich um Abfälle zur Verwertung, sodass für eine Beseitigung durch Verbrennen keine Notwendigkeit besteht.

In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden, jedoch nur, wenn eine Verwertung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

Hierzu ist ein entsprechender Antrag beim Ordnungsamt der Hansestadt Warburg zu stellen