Weldaer Heimatblaetter


Herausgegeben vom Ortsheimatpfleger Bruno Hake

Erscheinen in zwangloser Folge

Nr. 2                                                          April 1986                                                         2. Jahrgang


Erinnerungen an den Schnattgang vom Samstag, den 14.09.1985.

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HEILIGENHÄUSER BILDSTÖCKE UND EHRENMALE in W E L D A

von Bruno Hake, Welda

 

DIE HEILIGENHÄUSCHEN

Allgemein

Seit altersher werden im Warburger-Land die Bildstöcke als Heiligenhäuschen bezeichnet. Das war schon so als die „HOCHFÜRSTL.VERORDNUNG WEGEN DER BILDER UND HEILIGEN POSTEN IN DEN FELDERN VOM 18.JULiUS 1783“ des Fürstbischofs Friedrich Wilhelm erlassen wurde. In dieser Verordnung werden erwähnt „so genannte heiligen Häuser oder heilige Poste“. (Codex 232 Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalen Abt. Paderborn Pag.97-102).

In Welda gibt es noch vier Heiligenhäuschen, die dem hier bodenständigen Bauernhaus nachgebildet sind. Alle vier Häuschen sind auf einem aus Kalkbruchstein gemauerten Sockel errichtet, der als Fundament und dazu dient, die Bildnische in Augenhöhe zu bringen. Darauf liegt eine starke Sandsteinplatte. Ebenfalls aus rotem Sandstein ist darauf ein Giebelhaus errichtet. Auf der Vorderseite ist unter einem Dreipasskreuz in der Giebelspitze jeweils eine Inschrift in großen lateinischen Buchstaben eingemeißelt. Die darunter befindliche quadratische Öffnung wurde bedauerlicherweise später bei zwei Häuschen nach oben halbkreisförmig erweitert und dabei ein Teil der Inschrift herausgeschnitten. Alle Inschriften, die bei den nachfolgenden Einzelbeschreibungen aufgeführt sind, fordern dazu auf……. HERREN JESU CHRIST NICHT DIES HOLSE BILTNVS DAS HIR IST SONDEREN GOT DER IM HIMEL IST ……..“ anzubeten.

Daraus kann man schließen, daß bei allen Heiligenhäuschen dieser Serie an der Rückwand ein großes hölzernes Kreuz angebracht war. Am sogenannten „Annenbild“ ist auf der Rückseite der Stützstein des Kreuzes noch vorhanden. Auch in ALT-WELDA kann man auf der Rückseite des Häuschens noch Spuren der Befestigung erkennen. Am Heiligenhäuschen an der Lauker Straße war bis zur Renovierung im Jahre 1985 das Kreuz noch vorhanden. Es war rot angestrichen und hat dadurch sicher zur Namensgebung dieser Flur „Am Rothen Kreuz“ beigetragen.

Den Inschriften (s. Einzelbeschreibung) kann man unschwer entnehmen, daß es sich um die fünf Geheimnisse des schmerzhaften Rosenkranzes handelt, die lauten:

  1. Geheimnis: „Der für uns Blut geschwitzet hat“
  2. Geheimnis: „Der für uns gegeißelt worden ist“
  3. Geheimnis: „Der für uns mit Dornen gekrönt worden ist“
  4. Geheimnis: „Der für uns das schwere Kreuz getragen hat“
  5. Geheimnis: „Der für uns gekreuzigt worden ist“.

Wenn wir die Inschriften hiermit vergleichen, stellen wir fest, daß die Reihen folge der Standorte nicht stimmt und ein Heiligenhäuschen mit dem 1. Geheimnis

fehlt.

Standorte der Rampendahl’schen Serie

Die Karte Nr. 1 stellt die Wegeverbindung zwischen Welda und Altwelda um 1830 dar. Die Landstraße nach Warburg war um diese Zeit noch nicht gebaut. Sie entstand erst in den Jahren 1840 bis 1846. Die Verbindung in Richtung Wormeln führte über den sogenannten Steinweg, der am Bach begann und in nördlicher Richtung an der Schloßmauer vorbeiführte. An der Westseite dieses Weges lag eines der Rampendahl’schen Heiligenhäuschen, und zwar dort, wo er in die Dorflage einmündet. Nach dem „Recehs über die Special Separation der Feldmark Welda, W 171 vom 14. Juli 1856“ ist es auf die „südliche Spitze des Pfarrplanes Nr. 93 an dem nach dem Wallraben abführenden Waldweg“ versetzt worden. (s. Karte 2) Aus dem gleichen Rezeß erfahren wir auch, daß sich in dem Heiligenhäuschen ein Muttergottesbild befand.

Dieses Bild, die MATER DOLOROSA darstellend, wurde im Volksmund irrtümlich mit der Mutter Anna gleichgesetzt. Daher wird das Heiligenhäuschen auch heute noch mit „Annenbild“ betitelt. Dieses Heiligenhäuschen meint auch Rodenkirchen in Bau- und Kunstdenkmäler von Westfalen Kreis Warburg auf Seite 482 mit dem Satz: „Das einst gegenüber der südlichen Schloßmauer befindliche Heiligenhäuschen am Wormelner Wege mit der in Alabaster gearbeiteten Mater dolorosa hatte schon 1794 Christian Rauch auf einer Wanderung nach Warburg bewundernd betrachtet.“ Das Relief befindet sich jetzt im Erzbischöflichen Museum in  Paderborn. Im genannten Rezeß heißt es in § 8 weiter: „In dem Abfindungsplan Nr. 186 des Vorstehers Adam Fecke hatte ebenfalls an einem durch die Separation eingezogenen alten Wege ein Heiligenhäuschen gestanden; für dieses Heiligenhäuschen ist an dem Wege von Welda nach Wethen resp. Germete der zukünftige Standort angewiesen und bestimmt worden. Die Kosten der Versetzung sind theils aus dem Erlös zweier Kastanienbäume, welche zur Seite des Heiligenhäuschens standen, theils aus dem Fonds für Wege und Grabenausbau gedeckt.“ Es wurde verschiedentlich die Ansicht vertreten, daß damit das Heiligenhäuschen von Alt-Welda gemeint sei, die Versetzung sei wegen Meinungsverschiedenheiten unterblieben. Ich bin nicht dieser Meinung. Vom Heiligenhäuschen „Altwelda“ führte früher ein Prozessionsweg, Kirchweg genannt, in gerader Linie bis an den Lauker Weg, dorthin, wo der Wanneweg beginnt. Das südliche Stück dieses Weges wurde in der Separation eingezogen und etwa auf halber Strecke der Weg ostwärts abgeknickt. (s. Karte 1) Ich nehme an, daß mit dem im Rezeß genannten „eingezogenen alten Wege“ dieses Wegestück gemeint ist und daran das Heiligenhäuschen stand, dessen Reste auf dem „Alten Friedhof“ gefunden wurden und von der Kolpingsfamilie dort dankenswerterweise 1982 wieder aufgebaut wurde. In der Karte Nr. 1 ist das fragliche Wegestück mit ( ) markiert. An der Stelle, wo heute der Bildstock des Hl. Antonius steht, Einmündung des Weges zum Schalkestal, stand bereits um 1830 ein Heiligenhäuschen, wie auf der Karte Nr. 1 dargestellt. Da der Antonius‑Bildstock erst 1876 errichtet wurde, kann dieser nicht gemeint sein. Ich vermute, daß dort das fehlende 5. Heiligenhäuschen stand. Daß es einmal fünf Heiligenhäuschen waren, erscheint mir ziemlich sicher, weil die Heiligenhäuschen mit Inschriften der 2. bis 5. Geheimnisse des schmerzhaften Rosenkranzes noch vorhanden sind. Warum sollte ausgerechnet das 1. Geheimnis nicht angebracht worden sein?

Stifter und Stiftungsanlaß

Die Stifter der Heiligenhäuschen und Bildstöcke sind in der Regel dann feststellbar, wenn sie in der Inschrift oder an anderer Stelle des Bildstockes genannt sind. Bei den Heiligenhäuschen der Rampendahl’schen Serie steht fest, daß sie von C.H. RAMPENDAHL 1676 ‑ 1679 errichtet wurden. Aus den Kirchenbüchern der Pfarrgemeinde „St. Kilian“ in Welda ist zu entnehmen, daß zu der in Frage kommenden Zeit in Welda drei Brüder Rampendahl wohnten, Conrad Hermann, gestorben am 01.03.1696; Burchard, gestorben am 30.06.1712 und Thomas, gestorben am 24.05.1702. Thomas heiratete am 30.11.1693 Gertrud Iserholtz, die am 04.02.1703 verstarb. Aus dieser Ehe waren drei Kinder, Adam geb. 08.05.1695; Marco, geb. 29.05.1697 und Johann Christoph, geb. 06.01.1701, hervorgegangen. Bei Adam war sein Onkel Conrad Hermann Taufpate. Weitere Eintragungen über die Familie Rampendahl sind in den Weldaer Kirchenbüchern nicht vorhanden.

Cordt Hermann Rampendahl vertritt die Gemeinde Welda im Prozeß der Gemeinheit Welda gegen den Gerichtsjunkern Hermann von Haxthausen im Jahre 1668. In den noch vorhandenen Aufzeichnungen über den Gemeindehaushalt der Jahre 1684, 1691, 1692 und 1693, findet man Borgart, Tonieß, Fredrig und Tomas Rampendahl bei den Aufzeichnungen über die Schatzungserhebungen, Calenbergschen Dienstgeld, Zinsgeld, Auszahlungen von Fuhrlohn usw. Danach sind keine Erwähnungen des Namens Rampendahl in Welda feststellbar. Nach mündlicher Überlieferung soll die Errichtung der Rampendahl’schen Heiligenhäuschen auf eine Sühnestiftung zurückgehen. Im Dreißigjährigen Krieg habe ein Offizier während des Winterquartiers seiner Truppe in Welda ein Kind in der Wiege ermordet. Aus Reue über diese Tat und zur Sühne habe er später die Heiligenhäuschen gestiftet.

Daß mit der Bezeichnung C. H. RAMPENDAHL in den Inschriften Cordt (Conrad) Hermann Rampendahl gemeint ist, dürfte als erwiesen gelten. Dieser Conrad Hermann war auch ein reicher Offizier, wie sich aus einem am 16.April 1649 vor dem Notar Johannes Meyer abgeschlossenen Vertrag ergibt.

In diesem Vertrag heißt es auszugsweise: „dem Mannhaften undt Erbahren Cordten Herman Rampenthal, Lieutnandten, undt Detmaren Sieverdes , Einwöhnern zu Welda, wie ……..„. „ nemblichen Cordt Herman Rampenthal undt dessen Erben zwo Huben umbt und vor zwohundertsechs undt zwantziq Rth drey Kopstück undt……..“ (1 Hube = 1 Hufe = ca. 30 Morgen)

Daß Rampendahl bereits ein Jahr nach Beendigung des Dreißigjährigen Krieges ca. 60 Morgen Land erwerben und dafür 226 Rth und 3 Kopstücke bezahlen konnte, läßt darauf schließen daß er als Offizier im Dreißigjährigen Krieg reiche Beute machte. Der Kaufpreis würde heute etwa 8000,‑ DM betragen. Im Schatzregister von 1686 wird Cordt Herman Rampenthal bereits für 120 Morgen Land mit 2 Rthl und 1 ½ Pfg veranlagt. Auf seinem Hof hielt er 4 Pferde, 2 Stoppen (Jungpferde), 3 Kühe, 1 Rind und 7 Schweine,wie sich aus einer Aufstellung über die Viehzählung von 1690 ergibt.

Einzelbeschreibungen der Heiligenhäuschen der Rampendahl’schen Serie

ALT WELDA Nr. 1 auf Karte 3

Dem aus dem Ruhrgebiet kommenden Autofahrer fällt nach Verlassen der Autobahn an der Anschlußstelle Warburg bei seiner Weiterfahrt in Richtung Welda auf der L 837 nach ca 400 Meter bei einem Blick nach rechts (Westen) ein einsam inmitten der Feldflur stehender großer Baum auf. Diese große Kastanie mit

einem darunter stehenden Heiligenhäuschen kennzeichnet die Stelle, an der unsere Vorfahren in „Alt‑Welda“ lebten. Bei tiefem Pflügen werden auch heute noch Steine der alten Hausfundamente ans Tageslicht geholt.

Der über 26 Hektar große Acker gehört zum Feckenhof. Das in Flur 2 Flurstück 79 der Gemarkung Welda stehende Heiligenhäuschen steht auf keiner eigenen Parzelle und hat leider bei der Flurbereinigung jede Zuwegung verloren.

Es ist von den zur Rampendahl’schen Serie gehörenden Häuschen im schlechtesten Bauzustand. Die Öffnung ist, wie beim „Annenbild“, nachträglich nach oben halbkreisförmig erweitert worden. Obwohl die Giebelplatte mit der Inschrift, besonders in der Spitze, stark verwittert ist, darf man annehmen, daß in der Spitze ein Drei­paßkreuz eingemeißelt war und darunter folgende Inschrift, die nur noch teilweise lesbar ist, stand:

 

HIR KNIE NIE

DER MEIN FRO

MER CHRIST VND

BETTE AHN DEN CREVS

TRAGENDEN HERRN JESVM

CHRIST NICHT DIS HOLTZEN

BIELTNVS            DAS HIR IST SON

DEREN GOT DER IM HIMEL IST DEN

DV ZU VEREHREN SCHVLDICH BIST

C H RAMPENDAHL    1679

 

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DAS ROTE KREUZ Nr. 4 auf Karte 3

Dieses Heiligenhäuschen steht auf dem Straßengrundstück „Laukerweg“. Eigentümer des Grundstücks Flur 2 Flurstück 14 ist die politische Gemeinde Welda, nach der Neugliederung die Stadt Warburg. Für den Zustand des Heiligenhäuschens fühlt sich die Kath. Kirchengemeinde verantwortlich, die auch für die im Jahre 1985 vorgenommene Instandsetzung verantwortlich zeichnete und die Kosten übernahm. Das dabei entfernte rote Kreuz sollte in der alten Form und Farbe wieder errichtet werden, weil es Namensgeber für die Flurbezeichnung „Beim roten Kreuze“ ist. Im Innenraum steht eine unbedeutende Madonnenfigur. Das Giebelfeld trägt unter einem Dreipaßkreuz folgende Inschrift:

HIR KNIE NIE

DER MEIN FROMER

CHRIST VND BETTE AN

MIT DOREN GEKRONTEM

HERREN IESV CHRIST NICHT

DIS HOLSE BILTNVS DAS HIR IST

SONDERN GOT DER IM HIMEL IST DEN DV ZV VER

EHREN SCHULDICH BIST                                        ANNO 1676

C‑H‑RAMPENDAHL

 

Bei diesem Heiligenhäuschen hat man erfreulicherweise die Öffnung nicht nachträglich nach oben vergrößert. Es ist daher die Inschrift noch im gesamten Text erhalten.

Ein eisernes Türchen, das von Herrn Aloysius Tegethoff hergestellt wurde, verschließt die Öffnung, ohne den Durchblick zu verwehren.

Das zwischen zwei Rotdornbäumen stehende Heiligenhäuschen wird von der gegenüber wohnenden Familie Josef Temme, Hs. Nr. 6 betreut.

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DAS „ANNEN-BILD“ Nr. 6 auf Karte 3

Wie auf Seite 3 dargelegt, hat dieses Heiligenhäuschen früher am „Steinweg“ gestanden. Seit etwa 1856 steht es nun auf dem Grundstück der Katholischen Kirchengemeinde,Gemarkung Welda, Flur 7 Flurstück 50 (Siebenäcker).

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Dieses Heiligenhäuschen steht unter einer Linde, die leider zu dicht hinter dem Häuschen steht und dieses daher mit den starken Wurzeln anhebt. Die im Jahre 1985 durchgeführte Renovierung ist sehr ordentlich ausgeführt worden. Das fehlende Wort „DEN“ (siehe Seite 10) sollte man bei späterer Gelegenheit ergänzen Neben der nach oben in den Text hinein vergrößerten Öffnung steht links ein einsames “D“. Dieser Buchstabe ist sicher bereits bei einer früheren Renovierung falsch gelesen worden. Beim Vergleich mit dem Text in Alt‑Welda und am Roten Kreuz sollte es wohl das „R“ aus Rampendahl sein. Der Platz für C.H. ist davor vorhanden.

 

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CHRIST  VND  BETE

AN DEN GEKREVT31G

TEN HEREN JESVM CHRIST

NICHT DIS HOLSE      CRVCI

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Dieses Heiligenhäuschen wird durch die Familie Alfons Menne betreut.

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HEILIGENHÄUSCHEN AUF DEM ALTEN FRIEDHOF Nr. 8 auf Karte 3

Das Heiligenhäuschen steht an der Westseite des alten Friedhofes, der noch bis zum Jahre 1899 zu Bestattungszwecken diente.

Die Kolpingsfamilie Welda konnte 1982 ihr 25jähriges Bestehen feiern. Das war für die Kolpingfamilie Anlaß zur Wiederherstellung dieses Heiligenhäuschens. Vom Original war nur noch die Giebelplatte mit der Inschrift vorhanden. Diese war an der Westmauer des alten Friedhofes, hinter dem jetzigen Standort, angebracht. Der Sockel ist, wie bei allen Häuschen dieser Serie, aus Kalkbruchsteinen erstellt worden. Das darauf stehende Häuschen hat die Firma Lefferinghausen aus Viesebeck mit hellen Züschener Sandsteinplatten hergestellt. Die Originalgiebelplatte wurde eingebaut und die Inschrift fachgerecht nachgearbeitet. Ein von Hermann Dewenter hergestelltes doppelflügeliges Eisentürchen verschließt den Innenraum, in dem ein Kruzifix aufgestellt ist.

 

HIR KNIE NIE

DER MEIN FROM

MER CHRIST VND BET

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NICHT DAS HOLSEIE BILTNVS

DAS HIR IST-SONDERN-GOT-DER-IM

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DIE BILDSTÖCKE

Allgemein

Der auffälligste Unterschied zwischen den vier Heiligenhäuschen und den Bildstöcken in Welda ist das völlig andere Verhältnis von Höhe und Breite. Bei den Bildstöcken verschiebt es sich deutlich zu Gunsten der Höhe. Allen drei Bildstöcken gemeinsam ist der Aufbau. Auf einer Fundamentplatte steht anstelle des bei den Heiligenhäuschen gemauerten Sockels, ein massiver Steinquader. An die Stelle der starken Sandsteinplatte tritt bei den Bildstöcken eine Zwischenplatte, die profiliert und ausladener ist. Die Bildnische ist in gleicher Weise durch drei Steinplatten hergestellt. Darauf liegt eine Deckenplatte, die das Giebeldach mit der Bekrönung trägt. Im Gegensatz zu den Heiligenhäuschen sind die Bildstöcke auch an der Rückseite, wenn auch weniger reich, durchgestaltet. Sofern Inschriften vorhanden sind, wurden diese am Sockel angebracht. Alle drei Bildstöcke stehen unter Linden.

HL ANTONIUS Nr. 2 auf Karte 3

WHB_2_Anlage_9Gemarkung Welda, Flur 8,Flurstück 31

Eigentümer: Kath. Kirchengemeinde

An der Vorderseite des Sockels ist

folgende Inschrift angebracht:

In Honorem S. Antonii

Omnes Parochiani Weldenses

Ejusdem Nomen Gerentes

Eumque Patronum Venerentes

Posuerunt

1876

Übersetzung:

Zu Ehren des Hl. Antonius

Alle Pfarrangehörigen aus Welda

Die dessen Namen tragen

Und ihn als Patron verehren

Haben aufgestellt.

1876

 

Der damalige Pfarrer Caspar Kleinschmidt (Pfarrer in Welda von 1864-1881) hat die Namen der Stifter festgehalten:

Anton Büddeker, Hillebrand, Fecke, Tegethoff I., Tegethoff II., Feller I., Feller II.,Multhaupt, Kuhaupt, Müller, Ortwein, Krane, Bowinkelmann, Engemann, Assauer,Glade, Haffert, Todt, Westhoff, Bodemann, Blömeke I., Blömeke II., Blömeke III.,Blömeke IV., und Phale. Vorstehende haben das Antonius-Häuschen bei der Laukebezahlt. Hartmann hat es gesetzt. Welda im Juli 1876 Kleinschmidt, Pf.

Die vor einigen Jahren gestohlene Holzfigur des Hl. Antonius, wurde inzwischen durch eine Gipsfigur ersetzt.

Die Betreuung dieser Prozessionsstation obliegt der Familie Anton Blömeke.

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DOMINIKUS Nr. 3 auf Karte 3

Dieser Bildstock wurde 1882 von dem Ackersmann Dominikus Wennekamp seinem Namenspatron gestiftet. Der Stifter war in Welda geboren am 05. 10. 1838, am 14. 10. 1869 heiratete er in Welda Ottilie Köring aus Erkeln. Im Alter von 73 Jahren ist er am 26. 01. 1912 in Welda gestorben.

Der Bildstock trägt auf der Vorderseite des Sockelquaders die Inschrift:

„Heiliger Dominikus, bitte für uns“.

An der Rückwand: “ errichtet von Dominikus Wennekamp in Welda 1882″.

Die Zwischenplatte über dem Sockelquader verbreitert sich stark und läuft dachartig zu. Eine Schlußplatte über der Bildnische ist nicht vorhanden. Das Dach macht den Eindruck, als sei es mit Dachpfannen gedeckt. Das Giebeldreieck ist mit einer Rosette geschmückt. Neben der Bildnische sind kleine Rundpfeiler. Im Gehäuse steht eine Gipsfigur des Hl Dominikus. Das Gehäuse ist mit einer netzartig hergestellten Eisentür verschlossen. Vorn unter der Tür befindet sich eine Konsole.

Dieser Bildstock wird auch heute noch von der Familie Wennekamp/Bode betreut.

SCHMERZENSMUTTER Nr. 7 auf Karte 3

Über den Stifter dieses Bildstockes konnte ich keine sicheren Auskünfte erhalten. Die fast 100jährige Frau Charlotte David vermutet einen Zusammenhang mit dem Bahnbau. Ein Eisenbahner, Carl Linse, habe dabei ein Bein verloren. Nach den Kirchenbüchern hat hier ein Ehepaar Carl Linse und Caroline Focke gewohnt. Nach dem Taufbuch sind den Eheleuten Linse in den Jahren 1888 bis 1898 vier Kinder getauft worden. Die Eisenbahnstrecke Warburg Arolsen wurde am 1. Mai 1890 dem Verkehr übergeben. Der Bildstock trägt außer IHS an der Vorderseite des Giebels und der Jahreszahl 1890 auf der Rückseite des Giebels keinerlei Inschriften. Dem 14 Jahre älteren Antonius-Bildstock gleicht er so stark, daß er vermutlich aus derselben Werkstatt stammen dürfte.

Die Betreuung obliegt der gegenüber wohnenden Familie Theodor Bickmann.

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NEPOMUK – GRUPPE Nr. 5 auf Karte 3

Der Brückenheilige Nepomuk wurde 1729 zur Ehre der Altäre erhoben, weil er a ls Priester wegen seiner Standhaftigkeit und Wahrung des Beichtgeheimnisses trotz Folterung im Jahre 1393 in Prag in die Moldau gestürzt und ertränkt worden war. Die Entstehungszeit der Weldaer Nepomuk‑Gruppe kann daher nur nach 1730 angesetzt werden. Man darf annehmen, daß die Nepomuk‑Gruppe etwa zur Zeit der Errichtung des Schlosses entstanden ist. Das Schloß wurde 1734 bis 1736 als Wasserschloß gebaut. Weil die Gräfte wegen der Pfahlbauweise ständig mit Wasser gefüllt sein muß, wurde zum Hörler Bach eine Zuwasserverbindung hergestellt und eine lange Brücke über die Bieke mit einem davorliegenden Holzschütt zur Regulierung des Wasserzuflusses gebaut. Neben dieser Brücke, am Beginn des Steinweges, stand die Nepomuk‑Gruppe (siehe Karte 2). Vermutlich während der Bauzeit der Landstraße nach Warburg (1840 bis 1846) hat man die Gruppe versetzt. Sie stand nun fast am Ende des Steinweges, nordöstlich der Orangerie, damals Gärtnerhaus oder auch Postmannshaus genannt. Von diesem Zwischenstandort ist die Gruppe 1856 weiter nordostwärts an den heutigen Platz versetzt worden. Der bereits auf Seite 3 erwähnte Rezeß vom 14. 7. 1856 sagt dazu: „Das Standbild des heiligen Nepomuk, welches vor der Separation in einer dem Freiherrn von Brackel gehörigen Parzelle nördlich von dem eingezogenen Theile des neben dem Gärtnerhause hinlaufenden sogenannten Steinweges stand ……  …… sind versetzt worden, und zwar ist für das Standbild des heiligen Nepomuk die nordöstliche Spitze derselben Parzelle, auf welcher es seither gestanden, zwischen der Chaussee und dem aus derselben südwärts nach den Gärten abführenden Verbindungswege; ……… als zukünftiger Standort bestimmt worden.“

Beim Neubau der Twistebrücke im Zuge der Umgehungsstaße, sollte in den Jahren 1963/64 die Nepomuk-Gruppe wieder einen, der religiösen Bestimmung entsprechenden Standort am Wasser der Twiste oder Bieke erhalten. Dazu ist es jedoch nicht gekommen. So steht nun auch heute noch der steinerne Heilige mit den beiden Engelputten abseits der Wasserfluten von Twiste und Bieke an der alten Warburger Straße auf einem 47 qm kleinen Grundstück der Kath. Kirchengemeinde (Flur 2,Flurstück 82).

Als Prozessionsstation wird er betreut von der Familie Werner Lücke, Hörler Str.

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EHRENMALE

In Welda gibt es zwei Ehrenmale zum Gedenken an die in den beiden Weltkriegen von 1914 ‑ 1918 und von 1939 ‑ 1945 gefallenen Soldaten. Diese Zweiteilung wird bei gegebenen Anlässen wie Totenehrung durch die Schützen am Schützenfest oder dem Totengedenken auf Allerheiligen, als unzweckmäßig festgestellt. Das Ehrenmal für die Toten des 1.Weltkrieges ist am Kirchturm und das für die Toten des 2. Weltkrieges an einer Mauer vor der Friedhofskapelle angebracht. Da zur Zeit Überlegungen angestellt werden, eine gemeinsame Gedenkstätte zu errichten, möchte ich an dieser Stelle die vorhandenen Gedenkstätten nicht näher beschreiben.

Hochfürstl. Verordnung wegen der Bilder und Heiligen Posten in den Feldern vom l8. Julius 1783

FRIEDRICH WILHELMS.

Obwohlen die allgemeine Kirche Christi die Ausstellung der heiligen Bilder in den Gotteshäusern, und anderen öffentlichen Orten zur gottseligen Erinnerung, und Erweckung der Andacht ersprieslich zu seyn jeder Zeit gehalten hat, so hat sie jedoch dabey immer die größte Sorgfalt geheget, auch in den allgemeinen Versammlungen dahin eine wachsame Obsorge mit den Bischöflichen Pflichten verbunden, damit von solchen öffentlich vorgestelten Heiligen Denkmalen alles unanständige, und der Christlichen Frömmigkeit anstößige entfernet bliebe. Da nun diesem Zufolge auch von unserm Vorfahren an der Regierung hiesigen Hochstifts Paderborn weyland Fürstbischof Herman Werner in denen im Jahr 1688 herausgegebenen Synodal Verordnungen Tit. XI § 6 befohlen ist, daß die verunstaltete, oder durch die Länge der Zeit verdorbene Bilder entweder von denen, welchen daran gelegen ist , verbeßert, oder gänzlich hinweg genommen worden sollen, so erneuern und bestärken Wir diese Verordnung hierdurch nicht nur, sondern befehlen zugleich zur Befolgung der Uns ebenfalls solcher wegen aufliegenden Verbindlichkeit hirmit weiter gnädigst:

1) Daß die bey den Dörfern an den Wegen in den Feldern, oder Landstraßen her befindliche Kreuzer oder die Kreuzigung des für uns gelittenen Heylands vorstellende Bilder, so genante Heiligen Häuser oder Heiligen Pöste, wenn sie beschädigt, oder solcher gestalt gestümmelt seyn, daß sie zur Vorstellung deßen, was sie sonst vorgestellet haben, unschicklich geworden sind, mithin bey den Vorbeygehenden eher Mißfallen und Verachtung, als Verehrung erwecken hinweggenommen, oder wenn sich sofort zu eines, oder des anderen Wiederherstellung ein Wohlthäter findet, statt derselben aus Steinen zur Dauer untadelhaft verfertigte nach Gutbefinden eines jeden Orts Commissarii Archidiaconalis, und Pastoris errichtet werden sollen, im Falle aber, daß der gutgesinnte Wohlthäter die neue Errichtung auf die geziemende Art aus Holtz bewürken laßen wollte, wollen Wir, daß derselbige anbey noch so viel, als solche neue Verfertigung kostet, dem Pfarrer des Orts zur Berechnung in dem Kirchen Register gegen Quittung auszahle,damit solches heilige Denkmal in der Zukunft, wenn es wieder mangelhaft oder beschädigst seyn wird, aus den bis dahin eingegangenen Zinse wieder hergestellet worden könne.

Sodann soll

2) Keiner an einem Orte in diesem Unsern HochStifte, wo ein solches Bild, Heiligen Hauß, oder Heiligen Post vorhin nicht gewesen ist, selbiges von neuen errichten zu laßen befugt seyn, es wäre denn, daß er von unserem Zeitlichen Vicario Generali, als welcher allein in diesem Falle die Anständigkeit nach allen Umständen vorhin zu untersuchen hat, dazu die Erlaubniße erhalten hätte, und ebenfalls zu deßen Künftiger Instanderhaltung nach obiger Vorschrift ein hinlängliches zum Kirchen Register des Orts würde abgegeben haben.

Damit aber

3) Dieser unserer Verordnung allenthalben, wo es nöthig, in diesem Unsern HochStifte nachgegangen werde, so haben Wir dieselbe unserm Vicario Generali, und Commissarius Archidiaconalibus mit der Auflage zu ertheilen für nöthig befunden, damit dieselbe (a) solche an jeden Pfarrer Ihres Archidiaconal Bezirks, um selbige von der Kanzel zu verlesen, und derselben genaue Beobachtung zu befoderen, gelangen laßen, wobey denn (b) dem erwehnten Vicario Generali, et Commissarius ferner gnädigst aufgegeben wird, daß Sie selbsten bey den abzuhaltenden nächsten Kirchen-Visitationen eine schleunige Beobachtung dieser Vorschrift durch selbst eigene Besichtigung bewürken und (c) in wie weit Sie, und die Pastores Ihren Pflichten hierunter werden nachgekommen seyen, darüber binnen Verlauf viermonatlicher Frist an uns den Bericht, unterthänigst erstatten. Welche schüldige Folgleistung wenn dieselbe zu bethätigen um desto bereitwilliger sich beeiferen werden, je deutlicher einem jeden aus diesen abzunehmen seyn wird, daß die von Uns, von unserm vorerwehnten hochhochseeligen Vorfahren hiebey gehegete Absicht fürnehmlich dahin ziele, damit Gott, und den Heiligen nach hinwegschaffung alles unanständigen durch schicklich, und auf die gebührende weise gemachte Bilder, oder sonstige heilige Denkmale größere Ehre erwiesen werde. Urkundlich Unserer Eigenhändigen Unterschrift, und beygedrückten geheimen Kanzley Siegels.

Gegeben auf Unserm Residenz Schloß Neuhaus, den 18ten Julius 1783.

Friderich Wilhelm                                                                              (L.S.)

Bischof, und Fürst.

 

Abschrift aus dem Codex 232 Seiten 97 bis 103

Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens -Abteilung Paderborn

 

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Weldaer Heimatblatt Nr. 2 – April 1986