Im Zuge der Straßenbaumaßnahmen in Volkmarsen wurden durch die Straßenverkehrsbehörde Durchfahrtsbeschränkungen für die Straßen Fahrweg und Ferdinande-von-Brackel-Straße (K 12) erlassen. Die entsprechende Beschilderung wurde kürzlich aufgestellt.

Im Fahrweg wurde ein Verkehrszeichen (VZ) 250 (mit Zusatz Landwirtschaftlicher Verkehr frei/Fahrräder frei) aufgestellt. Es verbietet die Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art.

Verkehrszeichen 250 verbietet die Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art.

In der Ferdinande-v.-Brackel-Straße gilt ab sofort das VZ 253 (mit Zusatz Anlieger frei). Es verbietet die Durchfahrt von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Pkw und Kraftomnibusse.

Verkehrszeichen 253 verbietet die Durchfahrt für Kfz mit einem Gesamtmasse von mehr als 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen.

Ortsvorsteher Hubertus Kuhaupt hatte diese Maßnahme angeregt, um den zu erwartenden Umleitungsverkehr zu verhindern. Die damit einhergehende Belastung für die Anwohner soll so vermieden werden.

Verstöße werden mit Bußgeldern in empfindlicher Höhe geahndet. Für die Missachtung des VZ 250 werden 50,- Euro fällig, für die Missachtung des VZ 253 100,- Euro.

Die Bevölkerung von Welda wird um Beachtung dieser Regelungen gebeten.